Gefälschte Impfausweise – wie erkennen?

Seit Montag dürfen in Deutschland die Apotheker Zertifikate für die Covid-Impfungen ausstellen, respektive den QR Code, den man dann in der App hinterlegen kann als einfachen Nachweis der (vollständigen) Impfung. Für den Aufwand (das braucht die Programme, das Wissen, wie das geht, die Zeit die Daten zu übertragen und dabei auch noch zu prüfen, dass es sich nicht um Fälschungen handelt), haben sie anfangs 18 Euro versprochen bekommen – die wurden inzwischen schon wieder auf 6 Euro nach unten korrigiert – was nun auch wieder nicht rentabel ist. Aber das ist ein anderes Thema.

Die Sache mit dem Nachprüfen, ob es sich um echte Impfausweise und -nachweise handelt, ist gar nicht so ohne. Uns in der Schweiz wurde schon vor ein paar Wochen vom Schweizer Apothekerverein davon abgeraten zum Beispiel Covid-Impfungen anhand solcher Zertifikate in die Impfausweise nachzutragen:

Ausserdem ist es nicht möglich, die Echtheit von Bestätigungen für die Covid-19-Impfung, die z.B. von Impfzentren ausgestellt wurden, zu überprüfen. Sollte es durch die Übertragung zu unrichtigen Informationen in den Impfausweisen kommen, sind es die Apotheker:innen, die im Fall von Problemen für den Schaden rechtlich haften. pharmaSuisse empfiehlt deshalb ausdrücklich, nur in der Apotheke selbst durchgeführte Covid-19-Impfungen in Impfausweise einzutragen.

Dasselbe dürfte für das Ausstellen von Zertifikaten gelten. Es existiert nämlich eine Vielzahl verschiedener solcher Nachweise und auch die Einträge im Impfausweis selber können durchaus gefälscht sein. Das musste jetzt eine deutsche Apothekerin merken, die auf Facebook dieses Bild gepostet hat (ich habe ein paar der Daten absichtlich verschmiert).

Ja, DAS IST EINE FÄLSCHUNG! – hättet ihr es erkannt?

Woran sieht man das? Nur sehr schwer. Der weisse Chargenkleber des Impfstoffes ist einfach nachzumachen, es haben inzwischen auch einige erfreute frische Impflinge ihre Bilder vom Impfausweis mit der Impfung und den Chargennummern auf den sozialen Medien geteilt. Die Chargennummer „könnte“ also korrekt sein.

Was hier nicht stimmt:

  • Der obere Stempel gehört dem Vorgänger des aktuellen Praxisinhabers (Übernahme vor 17 Jahren).
  • Die untere Praxis hat anscheinend auch schon von Fälschungen mit ihrem Stempel gehört.
  • Impfungen sind in D in Hausarztpraxen erst seit dem 7.4.21 möglich,
  • Der Impfausweis enthält erst seit etwa Mai (?) einen Platz für die COVID-Impfungen

Wenn man den Arzt nicht kennt und das mit der Praxisaufgabe nicht weiss, respektive nicht in der Praxis nachfragen kann, hat man fast keine Chance die Stempel als Fälschung zu erkennen. Ditto mit etwaigen Arztunterschriften.

Einen solch sicher als Fälschung identifizerten Impfausweis würde ich hier (wie ein gefälschtes Rezept auch) einziehen und nicht mehr dem Patienten zurückgeben. Ganz sicher sollte man dafür keinen QR Code ausstellen – das könnte rechtliche Folgen nach sich ziehen. Ob man den Patienten wegen der Urkundenfälschung anzeigen kann? Sollte man wohl – das dürfte aber ähnlich schwierig werden (wie bei gefälschten Rezepten) wegen dem Patientengeheimnis …

Also: Bitte liebe Apotheker, seid aufmerksam beim Ausstellen des QR Codes!

Habt ihr auch schon so Impfausweis / -nachweis Fälschungen gesehen? Wie habt ihr sie erkannt? Wie habt ihr reagiert?

Was macht ein Arzt ohne Berufsausübungsbewilligung?

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Offenbar lautet die Antwort auf die Frage „Was macht ein Arzt, der die Berufsausübungsbewilligung verliert?“: er praktiziert einfach weiter.

Jedenfalls muss ich das denken, wenn ich da ein bisschen dahinter schaue. Aus eigenem Interesse bin ich dem vor ein paar Tagen mal nachgegangen … und habe einiges erfahren, das etwas beunruhigend ist.

Was ist eine Berufsausübungsbewilligung? Wer Patientinnen und Patienten in eigener fachlicher Verantwortung behandelt, braucht eine kantonale Berufsausübungs- bzw. Betriebsbewilligung, weil Gesundheit in unserer rechtlichen Güterabwägung wichtiger ist als die Wirtschaftsfreiheit. BABs werden vom Kanton in der er/sie praktiziert ausgestellt – und sind ähnlich, wie die für uns Apotheker (wie hier von mir beschrieben). Sie sind 10 Jahre gültig, oder bis der Arzt (oder die Ärztin, ich beschränke mich für den Text auf die männliche Form, es gilt aber natürlich alles auch für weibliche Ärzte) 70 ist, dann muss alle 2 Jahre eine neue beantragt werden (wobei eigentlich geschaut werden soll, dass der Arzt noch in der Lage ist Patienten zu behandeln).

Was muss ein Arzt machen, damit ihm die Berufsausübungsbewilligung entzogen wird? Dafür braucht es recht viel und meist geht das lange. Gründe dafür wären zum Beispiel: Wiederholter Pfusch bei Behandlungen, Abrechnungsbetrug und Veruntreuung (merkt vielleicht die Krankenkasse), Gefährdung des Patientenwohls (all das reichte damals bei mir nicht), Sexuelle Übergriffe auf Patientinnen und Patienten. Alles triftige Gründe – die dann auch noch nachgewiesen werden müssen. Meist reicht wohl auch ein einzelner Vorfall nicht … und dann folgen längere Verhandlungen vor Gericht. Ärztinnen und Ärzte, die wegen Fehlverhaltens oder Pfuschs gemahnt oder gebüsst wurden, können nirgendwo eingesehen werden.

In der Schweiz sind rund 38’000 Ärztinnen und Ärzte tätig. 108 Ärztinnen und Ärzte sind gemäss Schweizerischem Medizinalberuferegister (MedReg) in einem oder mehreren Kantonen gesperrt. Die Liste der Ärzte kann auch auf Comparis.ch nachgesehen werden: Gesperrte Ärzte in der Schweiz.

Trotzdem praktizieren in der Schweiz einige Ärzte trotz entzogener oder verweigerter BAB weiter. Wie ist das möglich? Mit etwas flexibilität ist das offenbar recht einfach, man nutzt einfach die Bürokratie und den Kantönligeist.

1. In einem anderen Kanton weiterarbeiten
Sperrungen gelten nur für den Kanton, in welchem die Sperrung ausgesprochen wurde, und nicht für die ganze Schweiz. Somit kann ein Arzt in einem Kanton gesperrt sein und dennoch in einem anderen eine gültige Berufsausübungsbewilligung haben. Eigentlich ist der Kanton, der die Sperrung verhängt hat verpflichtet die anderen Kantone zu informieren, aber das führt dort nicht automatisch zu Sperrungen.

2. Im selben Kanton weiterarbeiten
Gesperrte Ärztinnen und Ärzte dürften nicht mehr in eigener fachlicher Verantwortung praktizieren. Das bedeutet aber, dass sie im Angestelltenverhältnis ohne fachliche Verantwortung weiter arbeiten dürfen. Ein anderer Arzt hat dann die Aufsicht (und nimmt sie hoffentlich wahr) und die BAB.

3. Im (grenznahen) Ausland weiterarbeiten
In der Schweiz gesperrte Ärztinnen und Ärzte eröffnen im grenznahen Ausland eine Praxis und werben gezielt um Patientinnen und Patienten in der Schweiz, denn in anderen Ländern gelten andere Zulassungsregeln.

4. Nicht mehr als Arzt eine Praxis betreiben, sondern als Heilpraktiker, Homöopath, Coach oder ähnliches
Die Krankenkasse übernimmt nach Entzug der BAB keine Behandlungen mehr, Medikamente dürfen nicht mehr alle verschrieben werden, aber man kann trotzdem weiter Leute anschauen und (im manchen Kantonen) selber (zumindest nicht-rezeptpflichtige) Mittel abgeben / verkaufen. Eine Zulassung als Naturheilpraktiker oder Komplementärtherapeut ist viel einfacher zu bekommen, man kann auch ohne Titel praktizieren. Psychiater können ihr Wissen weiter als Coach einsetzen.

Die Hoheit über die Vergabe und den Entzug der Berufsausübungsbewilligung haben die Kantone. Sie sind auch in der Pflicht zu kontrollieren, dass das Gesetz eingehalten wird. Berufsausübungbewilligungen müssen alle 10 Jahre erneuert werden. Dazwischen finden kaum Kontrollen statt, ausser wenn gravierende Verstösse gegen die Sorgfaltspflicht gemeldet werden. Naturheilpraktiker stehen nicht unter derselben Art der Kontrolle. Der Begriff Coach (zum Beispiel) ist nicht geschützt oder reguliert.

Also … lohnt es sich wohl für Patienten zukünftige Ärzte oder Therapeuten mal rasch nachzuschauen, nicht nur anhand der google Bewertungen.

Beruf verfehlt – oder: wenn einem andere den eigenen Beruf erklären wollen

Der grauhaarige Mann walzt in die Apotheke, als sei er auf dem Weg in einen mittelgrossen Konflikt.
Ich schaue gerade die Aufzeichnung des Vorfalls an. Interessant, wie die Körpersprache hier schon kommendes ankündet …. dabei sieht er doch so distinguiert aus. Aus dem was ich von meinen Mitarbeitern gehört habe, weiss ich was gesprochen wurde – zumindest auszugsweise.

Er drückt der Kollegin die Packung Condrosulf in die Hand – „Die will ich wieder.“
Sie schaut auf die Packung, sieht eine Etikette mit Namen und sucht im Computer. Er ist nicht drin, kein Patient von uns. Die Packung hat er von der Hausarztpraxis bekommen. Selbstdispensation.
Condrosulf ist ein Mittel gegen Knorpelabbau mit Chondroitinsulfat. Rezeptpflichtig und wird von der Grundversicherung übernommen.
„Für die Abgabe brauchen wir ein Rezept“ sagt die Kollegin ihm. 
„Ich brauche das aber wieder.“ sagt er.
„Moment, ich ziehe grad die Apothekerin bei.“

Sie kommt und er legt los. Viel Finger-zeigen, ruckartiges Kopfschütteln, lautes reden (wenn man den Bewegungen des Mundschutzes glauben kann). Auszugsweise:
„In der Packungsbeilage steht drin, dass man das mindestens 6 Monate nehmen muss. Der Arzt hat mir nur eine Packung mitgegeben, das reicht nirgends hin! … Ich will nicht wieder zum Arzt. Das ist reine Geldmacherrei! … Sie müssen mir das auch so geben. Wenn da drin steht, dass man es so lange nehmen muss, dann sind sie verpflichtet mir das zu geben!

Die Apothekerin versucht ihm zu erklären, wie es wirklich ist, wird aber schon nach wenigen Worten unterbrochen.
„Ich bin Advokat!“ Er schmeisst seine Visitenkarte auf den Tisch, die Apothekerin schaut sie an und legt sie wieder zurück. „Ich kenne das Gesetz und Sie sind verpflichtet mir das abzugeben!“

Nein. Das Gesetz sagt, die Apotheke braucht ein Rezept vor der Abgabe. Man könnte vielleicht noch darüber reden, dass wir ihm Rahmen unserer Verantwortung eine Ausnahme machen (auch wenn das kein lebensnotwendiges Mittel ist / das Risiko da bei der Einnahme etwas falsch zu machen, ist relativ gering) – in dem Fall könnten wir es ihm verkaufen, denn die Krankenkasse übernimmt das ohne Rezept nicht. Verpflichtet sind wir als Apotheker nicht, weder durch das Gesetz noch durch die Berufsethik. Aber da er da gar nicht hinhört und mit seinem Verhalten wirklich aneckt, fällt da auch die Bereitschaft meiner Apothekerin eine Ausnahme zu machen gegen Null. Die Ausnahme wäre nämlich zumindest theoretisch rechtlich anfechtbar.

Jetzt fängt er wirklich an zu „toben“. Die Maske rutscht ihm dabei wiederholt über die Nase, er zieht sie wieder hoch. Er ecchaufiert sich über Merkel (? wir sind hier in der Schweiz?) und die Gesundheitspolitik. Darüber, dass die Ärzte und wir nur am Geldverdienen interessiert sind, Dass meine Kollegin ganz offensichtlich den Beruf verfehlt hat, dass sie besser Lehrerin geworden wäre (?). Und natürlich, dass das hier Folgen haben würde – er würde sich persönlich beim BAG beschweren gehen. Über uns. Über die Apotheken allgemein. Und die Ärzte natürlich. Alles Geldmacherrei! (Das BAG hat glaub auch grad besseres zu tun)

Ich bewundere meine Apothekerin, wie sie bei dem ganzen nur ruhig stehen bleibt. Die Hände vor sich auf die Theke legt. Zuhört. Den Kopf schüttelt. Noch einmal ruhig erklärt. 
Erstaunlicherweise ist grad nur eine andere Kundin im Laden (die etwas irritierte Blicke wirft). Ansonsten hat er nur die anderen Mitarbeiter als Publikum im Hintergrund.

Die Abschiedsworte von ihm sind sicher nicht nett, aber nun steckt er seine Packung (inzwischen flach gedrückt vor Wut) ein und stapft aus der Apotheke. In die nächste?

Es fällt leiser Applaus aus dem Hintergrund.

Schwanken zwischen den Lagern

Ich bin Coronamüde. Ich geb’s zu. Ich schwanke täglich zwischen den Extremen – auf der einen Seite bekommt man im täglichen Leben aktuell hier nicht mehr so viel mit von der Covid-Situation. Die Erkrankten verschwinden still in den Spitälern (die gelegentlichen Sanitätsautos die man jetzt irgendwie häufiger sieht, ignoriert man gekonnt). In unserer Kundschaft hören wir weniger von Verstorbenen. Die Läden haben mehrheitlich wieder offen. Nächste Woche machen die Restaurantterassen wieder auf. Man könnte meinen, wir seien auf dem Weg aus der Covid-krise. Endlich.

Auf der anderern Seite sehe ich in meiner Twitter- und Facebook Bubble immer mehr Klagen von Ärzten, Sanitätern und Pflegepersonal, die kämpfen: mit bis über die Kapazität gefüllten Intensivstationen und Suche nach noch offenen Plätzen und Verschiebungen zwischen den Spitälern. Mit Überarbeitung und der ganzen psychologischen Belastung, die das mit sich bringt.

Twitter ist sehr schnell im informieren. Leider sind die Sachen auch so schnell wieder „weg“. Ich finde den Tweet nicht mehr von dem Sanitäter, der in 19 (!) Spitälern anfragen musste, bis er einen Platz für seinen Patienten fand. Hier und weg. Manchmal verschwinden solche Tweets auch, wegen dem enormen Gegenwind, den sie bekommen. Da gibt es so Reaktionen auf derartige Hilfeschrei-Tweets:

Ich höre und lese davon, dass die Leute, die jetzt auf die ITS kommen oder beatmet werden müssen nicht mehr die Grosseltern-Generation ist, nicht mal mehr die Eltern-Generation … das sind vermehrt Leute in meiner Altersklasse (Tendenz noch niedriger). Mütter und Väter von kleinen Kindern. Und die sterben genau so, wie die alten in der zweiten Welle. Das liegt nicht nur an der (in der höheren Altersklasse erfolgreichen) Impfung. Das liegt auch an den ansteckenderen (und gefährlicheren?) neuen Virusmutationen, die im Umlauf sind.

Auch der Tweet irgendwo von einer, die eben ihren 23 jährigen Cousin verloren hat. Er war zu Hause wegen Covid, offenbar gab es eine abrupte Verschlechterung seines Zustandes – er starb alleine. Die Sauerstoffsättigung kann ziemlich schnell schlecht werden … und hat akute Auswirkungen nicht nur auf den Allgemeinzustand, sondern auch auf die Entscheidungsfähigkeit. „Happy Hypoxie“ ist ein Begriff, der umgeht – man merkt den Sauerstoffmangel nicht / zu spät.

An was liegt das, dass es jetzt vermehrt jüngere trifft? Daran, dass das Ansteckungsgeschehen jetzt „unter uns“ stattfindet. Kinder können angesteckt werden und stecken dann die Eltern an …. Schulen und Kitas sind nicht mehr nur potentielle Infektionsherde. Ich lese von besorgten Eltern, die ihre Kinder nicht mehr da hin schicken wollen, deshalb – und davon, wie in manchen Schulen damit umgegangen wird. Bei uns finde ich das noch einigermassen vernünftig: einmal pro Woche wird klassenweise getestet (im Pool) – ist der Test positiv, wird benachrichtigt, in Quarantäne gesetzt und die Kinder einzeln getestet. An anderen Orten gibt es keine Tests, wird bei positivem Befund … gar nichts gemacht? Überall ist es unterschiedlich, die Behörden kommen aber (selbst wenn) kaum mit dem Benachrichtigen der Kontaktpersonen nach. Die Covid-App … funktioniert die eigentlich noch?

So das haben wir: auf der einen Seite das Erleben der Mitarbeiter im Gesundheitsdienst, die an den Spitaleingängen sehen, wie das Infektionsgeschehen ist. In derselben Richtung die besorgten Eltern, die mitbekommen, wie die Schulen geöffnet werden, die Inzidenz steigt, klassenweise Ansteckungen stattfinden – und nicht wirklich etwas dagegen unternommen wird, die Ansteckungsketten zu unterbrechen / die Eltern zu schützen (auch wenn positive Kinder zum Glück selber immer noch wenig Symptome haben, Folgeschäden sind auch hier ein Thema). Und auf der anderen Seite diejenigen, die halt im Alltag kaum etwas davon mitbekommen, ausser den Einschränkungen, denen sie unterliegen. Das scheint auch die Politik zu sein …oder wie erklärt man sich, dass in der Situation nicht adäquat reagiert wird? Oder zumindest richtig informiert? Statt dessen wird geöffnet und erleichtert.

Ich bin Coronamüde. Ich wäre sehr dafür, dass das bald vorbei ist. Aber: die Situation ist nicht gut im Moment. Die Krankheit ist (immer noch) da, und (immer noch) gefährlich. Ich will nicht angesteckt werden. Ich möchte eine Impfung, dass ich auch geschützt bin (ich würde auch Astra Zeneca nehmen). Ich möchte auch nicht, dass sich andere anstecken, krank werden und eventuell im Spital landen. Ich möchte nicht in einer Zeit leben, in der man eigentlich keinen Unfall haben darf oder sonst krank werden, weil kein Platz und keine Leute, keine Kapazitäten mehr frei sind, die sich im Fall um einen kümmern können. Weil das Gesundheitssystem überlastet – und keiner redet darüber (ausserhalb der Bubble) in der Öffentlichkeit, weil „Panikmache“ und Fake News und was einem sonst noch alles vorgeworfen wird.

Also (auch wenn das ausserhalb „meiner“ Bubble kaum jemand lesen wird und ich denke, die sind schon vernünftig und informiert) – Auch wenn jetzt geöffnet wird. Das passiert gegen jegliche Vernunft und Evidenz. Das bedeutet nicht, Covid ist weg. Nicht mal, dass es jetzt besser ist mit den Ansteckungen und den Spitaleinweisungen. Bitte bleibt vorsichtig!

Gratis Selbsttests aus der Apotheke – so geht’s

Etwas der Klickbait-Titel, aber da es seit Wochen in der Presse ist, dass die Selbsttest-Abgabe kommt – und wir jetzt auch endlich in der Schweiz zugelassene Selbsttests gegen Covid haben, ist das hier meine Q&A dazu:

Wo gibt es die Selbsttests in der Schweiz? Nur in der Apotheke. Damit das für die Bevölkerung gratis ist, wird das den Krankenkassen verrechnet, deshalb geht das nur so.

Was ist es für ein Test? Er nennt sich Roche Sars-CoV-2 Rapid Antigen Test Nasal und wird als Nasenabstrich (nicht so tief wie die PCR und Schnelltests) durchgeführt. Der Test wurde erst am 30. März von den Behörden offiziell zugelassen, ist aber in anderen Ländern schon in Gebrauch.

Was brauche ich für den Bezug? Die Krankenkassenkarte! Auch wenn Du bei einer Kasse bist, bei der Du sonst selber zahlen musst (Assura, Supra, Compact und Co.), musst Du sie für den Bezug dabei haben.

Kann jeder diese Tests beziehen? Ja – jeder mit Krankenkassenkarte. Wenn Eltern für die Kinder die Karte mitbringen, können sie für das Kind beziehen. Momentan gibt es seitens BAG keine offizielle Empfehlung für die Anwendung von Selbsttests bei Kinder. Bei Kindern > 6 Jahren mit Symptomen wird ein PCR-Test empfohlen (in Testzentren, beim Arzt etc.).

Wieviele Selbststests sind gratis? Pro Person und Monat (= 30 Kalendertage) sind 5 Selbststests gratis. Bitte merken: Die Apotheke kann nicht nachkontrollieren, ob innert einem Monat (woanders) schon bezogen wurde – Aber die Krankenkasse kann das! Die schickt für zu viel oder zu früh bezogene Tests dann die Rechnung an den Patienten.

Kann ich die Tests einzeln beziehen? Theoretisch schon, aber praktisch werden sie wohl grad in den 5er Einheiten zu beziehen sein. Die Tests müssen von der Apotheke vorher nämlich aus Grosspackungen ausgeeinzelt werden – und das bedeutet jedesmal in ein Plastikbeutel abfüllen: Teststreifen, Röhrchen mit Extraktionspuffer, Spenderkappen, sterile Wattestäbchen plus Packungsbeilage – und alles Dolumentieren. Vom Aufwand her, vom Material und vom Abrechnen nachher ist das vernünftiger das grad einmal für die 5 Tests zu machen als 5 x einzeln.

Kann ich mehr Tests bekommen, wenn ich selber bezahle? Nein.

Kann ich Tests vor- oder nachbeziehen? Nein. 5 Tests pro Monat, wenn man sie einmal nicht gebraucht oder geholt hat, kann man sie nicht nachbeziehen. Auch nicht früher beziehen und die Apotheke rechnet das dann im nächsten Bezugsmonat ab. Start der Abgabe ist der 7.4.2021 – nicht vorher!

Hilft die Apotheke mir bei der Durchführung der Tests? Nein. diese Dienstleistung können wir nicht anbieten. Es wird wegen der Testabgabe ein enormer Mehraufwand erwartet und das liegt einfach nicht drin. Der Test ist aber sehr einfach, so dass man ihn sehr gut selbstständig durchführen kann. Nur ein Tipp von mir zur Durchführung: verwende eine Wäscheklammer als Halterung für das Röhrchen mit Extraktionspuffer.

Können mit den Tests die bestehenden Hygiene- und Sicherheitsmassnahmen gelockert werden? Nein. Der Selbsttest ist kein Ersatz für Hygiene-, Abstands-und Verhaltensregeln und bestehende Schutzkonzepte.

Wann ist ein Selbsttest sinnvoll? Bei Personen ohne Symptome und ohne Kontakt zu Covid-19-Fällen, die einen Test zu Hause vornehmen möchten. Zum Beispiel vor einem Besuch von der Familie oder Freunden.

Wann sollte kein Selbsttest gemacht werden? Bei Personen, die Krankheits-Symptome haben. Diese sollten einen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest in einem Spital, einer Arztpraxis, einem Testcenter oder einer Apotheke durchführen. Ebenfalls kein Selbsttest vor einem Besuch von besonders gefährdeten Personen und Gesundheitseinrichtungen wie Altersheim oder Spital – der Selbsttest zählt da nicht.

Zählt der Selbsttest als Covid-Test vor einer Reise? Das lässt sich leider nicht verbindlich beantworten, aber meist werden PCR Tests verlangt. Bitte schau dir die Angaben für das Reiseland auf deren Botschaftsseite an oder die Übersicht auf der offiziellen BAG Seite.

Was mache ich bei einem positiven Resultat des Selbsttests? Nach Anweisung des BAG: Isolation. Ausserdem muss zur Bestätigung des Resultates ein PCR-Test durchgeführt werden. Der Test wird dann auch vom BAG bezahlt und kann in den Testzentren durchgeführt werden.

Was mache ich bei einem negativen Resultat des Selbststests? Das Testresultat ist nur am Testtag gültig. Hygiene-, Abstands- und Verhaltensregeln des BAG müssen weiterhin befolgt werden.

Das ist alles, was ich bis jetzt darüber weiss. Ich hoffe, es hilft.

Die Vor-Ort Apotheke ist für Sie da!

#telefonisch

Nur eine Erinnerung zwischen den Jahren. Darf gerne geteilt werden, heruntergeladen und weiterverbreitet (auch nur auszugsweise). Die Online Apotheken hier (eigentlich nur eine, aber da steckt so viel Geld dahinter) nutzen die Covid-Situation ja sehr zu ihren Gunsten und machen Werbung mit ihren Medikamentenlieferungen. Dabei geht bei vielen Leuten vergessen: Hauslieferungen machen die Apotheken schon ewig. Jetzt um so mehr. Sichere Übergabe und keine unterwegs verlorenen oder verspäteten Päckli inklusive … und man muss auch nicht auf die Post anstehen zum abholen.