Cannabis via Rezept?

Ein Mann kam mit dieser Frage in die Apotheke:
„Wie kann ich in der Apotheke Cannabis beziehen?“
Er habe gelesen, dass das immer öfter eingesetzt wird und denkt, er qualifiziere für einen Bezug.
Ja. Hmmm – also das muss ich erst abklären.

Cannabis wird tatsächlich in der Medizin eingesetzt. Bisher erst versuchsweise. Studien und Belege hat man noch kaum, erfolgversprechende Hinweise gibt es im Bereich der Schmerzbekämpfung, insbesondere bei spastischen Schmerzen bei Multipler Sklerose, bei der Asthmabehandlung und bei der Bekämpfung von Übelkeit. Diese Studien beziehen sich auf oral verabreichte Cannabisprodukte, nicht auf gerauchtes Cannabis.

Cannabis fällt in der Schweiz unter die verbotenen Substanzen:

Art. 8 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG, SR 812.121)
Die folgenden Betäubungsmittel dürfen nicht angebaut, eingeführt, hergestellt oder in Verkehr gebracht werden:

d. Hanfkraut zur Betäubungsmittelgewinnung und das Harz seiner Drüsenhaare (Haschisch).

Da steht aber auch, das das BAG Ausnahmen bewilligen kann, unter anderem für eine beschränkte medizinische Anwendung.

Was braucht es für so eine Ausnahmebewilligung?

Einzureichende Unterlagen:

  • Schriftliche Bestätigung des verantwortlichen Arztes, die volle Verantwortung für alle Folgen seiner Verschreibung von Dronabinol zu übernehmen
  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Patienten/der Patientin (Datenschutz gemäss Vorgaben Datenschutzgesetz gewährleistet)
  • Schriftliche Einverständniserklärung des Patienten für eine Behandlung mit Dronabinol
  • Angaben über die bisher für die Behandlung dieser spezifischen Krankheit eingesetzten Medikamente
  • Beabsichtigte Dosierung
  • Vorgesehene Behandlungsdauer
  • Schriftliche Zustimmung des verantwortlichen Arztes, alle 6 Monate einen Zwischenbericht über den Stand der Behandlung zu erstellen sowie einen Schlussbericht zu verfassen und diese Berichte an das Bundesamt für Gesundheit zu senden
  • Genaue Beschreibung über die Art der Überwachung und Betreuung des Patienten (bei Beginn und nach der Stabilisierung)
  • Vorgesehener Ablauf der Logistik für die Abgabe des Medikaments an den Patienten (direkte Abgabe durch den verantwortlichen Arzt oder Abgabe durch eine öffentliche Apotheke oder durch ein Spital?)
  • Falls das Medikament von einer Apotheke abgegeben werden soll: Angabe des Namens und der Adresse der Apotheke
  • Angaben über die Art der Finanzierung der Therapie, da die Kosten nicht von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen werden müssen

Hier findet sich der ganze Text

Nicht ganz so einfach, nicht?
Erstens muss man die gesundheitlichen Voraussetzungen mitbringen (einfach so bekommt man es nicht), dann einen Arzt finden, der bereit ist damit einen Versuch zu wagen und sich durch die Papierberge zu wühlen. Dann das Gesuch einreichen und wenn man die Sonderbewilligung hat, bekommt man das Mittel (Dronabiol) in der Schweiz bisher anscheinend nur in einer einzigen Apotheke, die die Bewilligung für den Handel damit hat. Die Bahnhof Apotheke in Langnau, Bern.  in Apotheken. Die muss es aber wahrscheinlich auch erst bestellen, denn das gehört nicht zum Standardsortiment und wird immer noch nur wenig gebraucht. (siehe Update)

Zu beachten ist auch die Sache mit dem Preis: die Krankenkasse ist nicht verpflichtet das zu übernehmen – und die Lösung ist reichlich teuer: 5ml etwa 220 Franken?

Also: Es ist möglich, aber alles andere als einfach. Ich denke, es ist eine Reserve für wenn die klassischen Therapien nicht genügend gebracht haben.
Die gute Sache ist aber, dass sie am Entwickeln von offiziellen Cannabis-Medikamenten sind. Das kann zwar noch etwas dauern, aber es wird kommen. In Deutschland, Österreich, Kanada und einigen anderen Ländern gibt es schon zugelassene Formen und Medikamente. Aber vorläufig ist es dort anscheinend genauso schwierig wie hier, daran zu kommen.

Bis dann ist selber anbauen wahrscheinlich die einfachere Lösung – wenn auch nicht legal. Und dran denken: Rauchen ist ungesund, besser ist es als Tee -und dann unbedingt mit Milch!

Update 2012: Es ist inzwischen auch für andere Apotheken möglich an Cannabis-Extrakt zu kommen, auch wenn das immer noch sehr aufwendig ist und eine Spezial-Bewilligung braucht, die man aber beantragen kann. Für den Patienten gelten noch immer dieselben Bedingungen wie oben beschrieben.

Heute ist ‚einer dieser Tage‘

Nein, nicht weil Freitag der 13. ist.

Aber ich komme frühmorgens in die Apotheke und finde diverse Rezepte und Zettel auf meinem Schreibtisch.

Rezept 1: Arzt hat eine ungewöhnliche Dosierung aufgeschrieben, bitte nachfragen, ob das so sein soll.
Rezept 2: Bitte Tel an Dr. Hausarzt ob anstelle des Feigensirup ein Paragol N Sirup abegegeben werden kann, da dies dann auf Rezept / über Krankenkasse gehen könnte. Frau Müller-Schulze hat nicht viel Geld und möchte nichts, das sie gleich selbst zahlen muss.
Rezept 3: Frau Roth hatte bisher immer Dauerrezepte für ihre Antiepileptika – dies hier ist keines. Bitte Arzt anrufen, ob man da eines draus machen kann.
Rezept 4: 2. Medikament auf Rezept ist unleserlich und Kunde weiss auch nicht, was es sein soll. Bitte beim Arzt abklären.
und Rezept 5: Frau Donner hat immer Seroquel, aufgeschrieben wurde Sertalin – soll das wirklich so sein? Sie weiss nichts von einem Wechsel.

Merkt man, dass es Freitag morgen ist und bei uns in der Gegend viele Ärzte am Donnerstag mittag zu haben?
Na, dann hänge ich mich jetzt erst mal ans Telefon.

PS: falls es interessiert, hier die Antworten: 1: Ja, bis zur nächsten Kontrolle, 2: Geht in Ordnung, sie können was aussuchen. 3: Ja, habe ich vergessen draufzuschreiben, 4: Tyroqualin, 5: Hoppla, da habe ich mich verschrieben. Es soll das Seroquel sein, wie bisher.

Frankiertes Antwortcouvert mitschicken

Wir haben einem Arzt, der keinen Fax hat und extrem schlecht telefonisch erreichbar ist, den Rezept-vorbezug des Patienten per Brief geschickt, mit der Bitte ihn zu unterschreiben und zurückzuschicken.
Das hat er dann auch gemacht – mit einer Notiz dran: „Schicken sie das nächste Mal ein frankiertes Antwortcouvert mit!“

Was zum Geier?
Sicher nicht!

Der Arzt kann für das Ausstellen des Rezeptes etwas verlangen* und wir haben ja schon das Hin-Couvert bezahlt.
Nein, das nächste Mal sage ich dem Patienten bei dem Arzt, es gibt entweder keinen Vorbezug, oder er muss mir das Rezept selbst vorbeibringen.

* Das wäre wohl Punkt 00.0140 1: Ärztliche Leistung in Abwesenheit des Patienten, Franken 17.76.-
Porti sind da allerdings drin enthalten, die kann er nicht separat abrechnen – vielleicht darum der Protest?

pro 5 Min.

Dechiffrierung

Telefon Kundin:
„Mein Mann ist gerade beim Arzt gewesen, der hat ihm ein neues Rezept ausgestellt.
Wir sind beide nicht allzu gut zu Fuss, ich schicke jemanden mit dem Rezept.
Darauf steht … Se..r..o… hmm. „

Apothekerin: „Seropram vielleicht? Oder Seroquel?“
Kundin: „Irgendetwas mit 20mg …“
Apothekerin: „Wahrscheinlich Seropram. Was noch?“
Kundin: „Das zweite heisst …. Nein, das kann ich gar nicht lesen.“

Kundin (ärgerlich): Jetzt rufe ich extra an, weil ich denke, sie könnten es vielleicht vorbereiten. Und dann schreibt der Arzt sowas von …
Also ich schicke jemanden mit dem Rezept.
Nichts für ungut!“

Hängt auf.

Jaja, die schönen handgeschriebenen Rezepte. Überlasst die Dechiffrierung dem Apotheker … der kann das. (Meistens)

Nein, keine Abgabe.

Mann in der Apotheke: „Ich hätte gerne das hier.“ gibt mir einen Cortinasal Spray.
Pharmama: „Oh, der ist rezeptpflichtig, dafür müssen sie zum Arzt.“
Mann: „Aber ich habe keinen Termin beim Arzt.“
Pharmama: „Dann müssen sie einen machen? … Vielleicht haben sie ja auch noch ein offenes Rezept in ... (es ist ein Etikett auf der Packung) der Pinguin Apotheke … (Blick auf das Datum) ... aber ich glaube nicht. Die Packung ist vom letzten Jahr. und ausserdem: Das war auf eine Frau ausgestellt?“
Mann: „Sie können es mir nicht geben?“
Pharmama: „Nein. Ich brauche dafür ein Rezept. Ich könnte ihnen aber das hier geben, den Beconase Spray, das bekommen sie ohne Rezept und das ist fast dasselbe.“
Mann (wedelt mit der Cortinasal Packung): „Aber das hier können sie mir nicht geben.“
Pharmama: „Nein.“
Mann: „Es ist für meine Frau.“
Pharmama: „Ja.“
Mann: „Dann muss sie zum Arzt dafür?“
Pharmama: „Ja!“

Vielleicht zur Erklärung: wir geben gelegentlich auch rezeptpflichtige Sachen ab ohne Rezept. Das muss aber ein paar Voraussetzungen erfüllen, die hier nicht wirklich gegeben sind: es ist kein Notfall, es gibt einen rezeptfreien Ersatz, es war nicht für die Person, die in die Apotheke kam … das heisst, ich kann nicht alle nötigen Fragen stellen, die Person hat es noch nie hier gehabt … und war auch kein Kunde von uns, etc, etc. Es ist schon ein „abschätzen“.

Wurde das Medikament bezogen?

Wie erfährt der Arzt, ob der Patient das verschriebene Medikament überhaupt bezogen hat?
Im Normalfall überhaupt nicht.
Der Arzt stellt das Rezept aus, der Patient bekommt das Rezept mit – und dann kann er damit machen, was er will: Es in einer Apotheke einlösen, es in einer Versandapotheke einlösen, es in die Mülltonne werfen …
Im Prinzip ist das sogar gewollt: der Patient hat die letzte Entscheidung, ob er das Medikament beziehen / respektive nehmen will. Bei der Selbstdispensation des Arztes – also, wenn der Arzt die Medikamente gleich selbst abgibt,  ist das nicht so gegeben. Der Patient kann die Medikamente natürlich auch dann einfach nicht nehmen – und das sehe ich dann teilweise an den (recht vielen!) ungeöffneten Packungen mit Dosierungs-Kleber vom Arzt, die ich in der Apotheke zum Entsorgen zurückbekomme. Es gibt sogar Beobachtungs-Studien, die zeigen, dass der Medikamentenabfall in den SD Kantonen einiges höher ist, als in den Nicht-SD Kantonen.

In der Schweiz bekommt der Arzt höchstens noch eine Rückmeldung, wenn er ein Medikament verschrieben hat und die Apotheke das Generikum des Medikamentes abgegeben hat – der Arzt sollte ja auch in den Unterlagen haben, welches der Patient jetzt bekommen hat. Bei uns erledigt diese Aufgabe die Abrechnungsstelle (Ofac oder Ifac) gesammelt.

Es gibt aber schon eine Möglichkeit, dass der Arzt erfährt, ob der Patient das Medikament bezogen hat. So habe ich letzthin einen Fax von einem Arzt bekommen auf dem unter dem Rezept stand:

„Frau Wankelmütig will das Medikament morgen bei ihnen abholen. Falls sie nicht kommt, benachrichtigen sie mich bitte.“