Wie stelle ich ein Rezept aus – Anno 1936 (4)

Aus dem Buch Rezeptierkunde – Leitfaden zum Verschreiben und Anfertigen von Rezepten von Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Was muss alles auf das Rezept?

Die Anwendung:

Später folgt das S: Signa oder signetur, die Angabe des Arztes für den Patienten. Der Apotheker schreibt diese Vorschrift des Arztes für den Patienten ab: wie oft und auf welche Weise er das Mittel einnehmen soll, vor dem Essen oder nach dem Essen, mit wieviel Wasser oder ohne Wasser usw. Der Arzt kann es vermeiden alles auf das Rezept schreiben zu lassen, dann soll er aber nicht vergessen den Patienten auf das genaueste aufzuklären: schon mancher Patient hat sich die grösste Mühe gegeben, eine Tablette ohne Wasser herunterzuschlucken oder auch ein Suppositorium, ohne es vom Stanniol zu befreien, in das Orificium ani zu stecken. Der Apotheker schreibt in diesem Falle auf die Arznei: Nach Bericht zu nehmen.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Tabletten ohne Wasser? Genau angeben, wieviel Wasser? Heute fast nicht mehr verständlich … immerhin gehören Tabletten zu den häufigst angewendeten Arzneiformen – da fällt das wohl unter Allgemeinbildung. Aber auch ich hatte schon Leute, die Kapseln gekaut haben. Und Zäpfchen versucht haben zu schlucken … von dem her finde ich das ‚zu nehmen’ in der Beschreibung auch nicht optimal .

Die Sprache des Rezeptes ist, wie gesagt, lateinisch. Bei den mangelnden Kenntnissen in lateinischer Sprache ist auch das Latein kein reines Latein mehr, sondern ein Gemisch von lateinischen und landessprachlichen Worten, eine Art „Barbarismus“. So z.B. liest man auf einem Rezeptformular:
„Detur in einem braunen Glas“ oder „Adde einen Tropfer“ usw. Diese lateinisch-deutsche Sprachmengerei hat sich aber so eingebürgert, dass kein Arzt oder Apotheker an ihr Anstoss nimmt …

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Heute ist das Latein weitgehendst aus dem Rezept verschwunden. Man findet es höchstens noch bei Rezepturen oder Anmerkungen …

Die Arzneimittel werden verschrieben im Genitiv. Z:B. Rp. Kalii iodati 4.0
Soll heissen: Recipe quattuor grammata Kalii iodati, Nimm des Kalii iodati 4 g
…
Im allgemeinen ist es nicht statthaft, das Rezept zu stark abzukürzen. So z.B. wenn der Arzt das Kalium chloratum (KCl) abkürzt als Kal. Chlor., so könnte der Apotheker wenn er nicht daran denken würde, das Kalium chloricum abgeben (KClO3), das ein starkes hämolytisches Gift ist.
…

Der Arzt kürzt überhaupt sehr gerne ab, besonders wenn er nicht den Genitiv ableiten kann, was leider sehr oft der Fall ist: da hilft der Punkt aus. So machen z.B. die meisten Studierenden einen Fehler beim Genitiv der Kalomels: man liest sowohl Calomeli, wie auch bei den besser orientierten Calomelani trotzdem ist beides falsch: richtig ist Calomelanos.
Schreibt der Arzt Calomel., so ist der Punkt ein Helfer in der Not: dem Apotheker nimmt er die Gelegenheit sich im Stillen über den ungebildeten Doktor lustig zu machen, und dem Arzt gibt er die Möglichkeit, seine Unkenntnis zu verbergen.
Abkürzungen sind somit gestattet, sofern sie zu keinen Verwechslungen mit anderen Substanzen oder zu Irrtümern Anlass geben können.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Jetzt mal Hand hoch, liebe Apotheker: wer von Euch hätte die richtige Form des Genetivs gewusst? Irgendwelche Lateiner unter Euch? Ich muss zugeben: ich hatte Latein … aber 20 Jahre später – und ich wusste das auch nicht mehr. Mit Abkürzungen muss man aber auch heute noch sehr vorsichtig sein. Nicht jeder Apotheker kann wissen, dass TDF Tardyferon heissen soll – auch wenn das vielleicht in dem Spital üblicherweise so abgekürzt wird.

…

Das Calomel. hat mich interessiert – sagte mir so gar nichts, also habe ich es nachgeschlagen:

Kalomel = Quecksilber(I)-chlorid (von altgriechisch kalos ‚schön‘ und melas ‚schwarz‘, also „schönes Schwarz“; früher auch süßes Quecksilber, Quecksilberchlorür oder Quecksilberhornerz) ist ein farbloser Feststoff, der sich in Wasser nur sehr wenig löst und bei ca. 380 °C sublimiert. Die Summenformel lautet Hg2Cl2.

Da es wegen seiner äußerst geringen Wasserlöslichkeit vom Körper kaum resorbiert wird, fand es vielfältige Anwendung in der Medizin: gegen Entzündungen in Nase und Rachen, als Abführmittel, zur Anregung der Gallenfunktion, gegen Brechdurchfall, bei Wassersucht, Milz-, Leber-, Lungenleiden und gegen Syphilis, sowie äußerlich gegen Hornhautflecken, Geschwüre und Feigwarzen.

Außerdem wurde es bis in die 1990er-Jahre als Spermizid in chemischen Verhütungsmitteln eingesetzt.

– Umm, noch etwas, was heute ausser vielleicht in Homöopathika nicht mehr zu finden ist. Brrrr. Aber damals noch gang und gäbe.

​Wie stelle ich ein Rezept aus – anno 1936 (1) Einleitung

Wie stelle ich ein Rezept aus – anno 1936 (2) Zusammenarbeit mit Apotheken

Wie stelle ich ein Rezept aus – anno 1936 (3) – wie sieht das Rezept aus?

heilsamer Schreck

Die Geschichte ist schon ein paar Jahre her, aber trotzdem wert erzählt zu werden.

Es geht um ein gefälschtes Rezept und einen offenbar heilsamen Schreck. Allzu viele gefälschte Rezepte habe ich in meiner Laufbahn noch nicht zu sehen bekommen, aber an dieses erinnere ich mich gut. Und auch an die Umstände: das war eine wirklich unangenehme Situation.

Denn die Frau, die uns das gefälschte Rezept für Xanax gegeben hat, war schon seit Jahren Kundin bei uns. Und ich weiss bei ihr sogar, warum sie das Medikament bekommen hat. Sie ist in den frühen 50ern und hat vor kurzem ihren Sohn verloren – er hat sich mit einer Armeepistole erschossen … und sie hat ihn gefunden. Sie ging dann zum Psychiater, der ihr eine Menge Antidepressiva und Mittel gegen Panikanfälle aufgeschrieben hat.

Es wurde irgendwann ziemlich deutlich, dass sie anfing mehr zu nehmen, als die vom Arzt aufgeschriebene Dosis – das merkt man daran, dass die Abstände beim Bezug immer kürzer wurden.

Und dann kam also der Tag, an dem sie uns ein Rezept gab für Xanax 2mg – bisher hat sie immer 1mg verschrieben bekommen … und uns sagte, sie würde es bezahlen, wir sollten es nicht über die Versicherung nehmen. Das Rezept sah ungewöhnlich aus für den Arzt – eine neue Dosierung … und sie war wieder zu früh dran, also rief man rasch in der Praxis an und fand heraus, dass sie im letzten Monat nicht dort gewesen war … und sie dort das Rezept nicht ausgestellt haben.

Das wäre eigentlich ein Grund für eine Strafanzeige, denn ein Rezept zu fälschen ist illegal. Es kann bestraft werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe.

Aber will ich das wirklich? Vor allem bei ihr?

Stattdessen habe ich mit ihr geredet und ihr die Situation sehr deutlich gemacht. Grundsätzlich habe ich ihr gesagt, ich verstehe, dass sie eine schwere Zeit durchmache, dass es aber hochgradig illegal ist, was sie da gemacht hat … und dass, falls das wieder vorkommt, sie eine Anzeige bekommt, ich aber hier darauf verzichte.

Sie hat verstanden.

Dann habe ich nochmals dem Arzt angerufen, der sich einverstanden erklärte auch keine Anzeige zu machen und versprach das in den nächsten Sitzungen zu Rede zu bringen und ihr zu helfen.

…

Ein Jahr später … und es geht ihr erstaunlich gut.

Nach dieser für sie erschreckenden Erfahrung bei uns hat sie sich geschworen von ihren Medikamenten runterzukommen … und das hat sie. Sie hat die Beruhigungsmittel mit Hilfe des Arztes stetig abgebaut. Und sie hat daneben angefangen mehr auf ihre Ernährung zu achten und tatsächlich wieder etwas Sport z machen … mit dem Ergebnis, dass man sogar ihre Cholesterinmittel absetzen konnte und bei ihrem Blutdruckmedikament die Dosis verringern konnte.

Manchmal kann auch etwas Gutes aus dummen Handlungen kommen.

Pingelig

rpbenuron

Der Arzt scheint es ziemlich genau zu nehmen – schreibt er doch hinter den (Marken-)Namen des Medikaments auch noch das ® :-)

Aber … das sollte uns nicht ablenken lassen.

Wovon?

(Tipp: Datum des Rezeptes oben rechts, darunter Teil des Geburtsdatums des Patienten)

Zum Thema …

Rechtschreibfehler:

Kommt die Kundin – eine Frau mit Wurzeln im Osten (und dem entsprechenden Akzent) in die Apotheke.

„Das Rezept isst fürr meinen Mannn … aberr das müssen Sie mirr erklären. Ich kann ja Deutsch … aberr was isst das?“

(siehe unterste Zeile)

Rezeptschreibfehler

Wie stelle ich ein Rezept aus – Anno 1936 (3)

(Jetzt wird's spannend :-)

Aus dem Buch Rezeptierkunde – Leitfaden zum Verschreiben und Anfertigen von Rezepten von Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Das Rezept (wahrscheinlich aus praeceptum = Vorschrift, und nicht aus recipe entstanden) bedeutet eine Vorschrift, eine Anweisung an den Apotheker. Es wird in lateinischer Sprache abgefasst und zum Zeichen der guten Beziehungen zwischen Arzt und Apotheker wendet sich der Arzt an den Apotheker per Du:
Rp. – Recipe = Nimm.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Das habe ich leicht anders gelernt :-) obwohl ich diese Erklärung noch süss finde. Das Recipe ist nämlich ein Imperativ, also die Befehlsform (das Ausrufezeichen kam erst später – so um 1700 in die Schrift), es heisst also nicht nur Nimm. Sondern: Nimm! … und das ist dann nicht mehr ganz so nett.

Das Rezept ist ein Dokument nicht nur im landläufigen Sinne. Denn wenn der Apotheker oder der Arzt oder meistens beide zusammen wegen einer Vergiftungsvermutung zur Verantwortung gezogen werden, wird das Rezet zu einem richtigen Dokument im juristischen Sinne und zu einem Verhandlungsgegenstand. Kobert sagt auch auf Grund eines Vergiftungsfalles in Strassburg vom Rezept: „Ein so unscheinbares Papier es auch ist, so kann es doch 3 Menschen unglücklich machen, nämlich – den Patienten, den Apotheker und den Arzt.“
Der erste, der zur Verantwortung gezogen wird, ist der Apotheker; denn er hat Zeit, sich in aller Ruhe das Rezept anzusehen und er kann auch die Rezeptvorschriften nach der Pharmakopoöe nachkontrollieren. Im Falle einer undeutlichen Dosierung oder Überdosierung hat er die Pflicht, den Arzt zuerst anzufragen. Nur wenn der Arzt das Rezept deutlich ausschreibt und dem Apotheker genau zu verstehen gibt, dass er eine grössere Menge verabreicht haben möchte, ist der Apotheker von seiner Verantwortung befreit und die Schuld wird dann auf den Arzt übertragen.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Interessant, dass er praktisch mit den rechtlichen Sachen anfängt. Im übrigen ist das heute auch noch so … auch wenn der Apotheker nicht „zwingend“ zuerst haftet … aber auch!

Aktuelles Beispiel im Apotheke-adhoc.de – wobei ich da finde, dass die Apotheke wirklich nachlässig gehandelt hat – hatte sie doch tatsächlich alle relevanten Informationen. Tabletten für ein Einmonatiges Kind? Das muss auffallen! Weil es Tabletten sind für so einen Winzling. Weil die Dosierung nicht stimmt Von daher finde ich in dem Fall das Urteil gerecht. Es gibt Grenzfälle – wie wenn die Diagnose dem Apotheker nicht bekannt ist. Wenn die Interaktion mit einem Medikament von einem anderen Arzt ist -und die Apotheke nicht informiert wurde, dass das Medikament auch genommen wird und ähnliches.

Wie jedes offizielle Dokument muss das Rezept mit Tinte oder Tintenstift geschrieben werden. Das gewöhnlich verwendete Papierformat ist 1/8 Bogen.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Tinte? Okay – sehe ich heute noch, ist aber inzwischen eher die Ausnahme. Aber es ist schon klar warum: Kugelschreiber? Eigener Drucker? Was ist das? (Immerhin ist die Zeit 1936). 1/8 Bogen dürfte – wie heute noch oft gebräuchlich A6 sein

Wie auf jedes Dokument gehört auch auf das Rezept unbedingt das Datum. Dieses wird gegenwärtig kaum mehr vergessen, weil die Ärzte vorgedruckte Rezeptformulare verwenden, auf welchen der Name des Arztes und die Eintragungsstelle für das Datum angegeben sind. Gewöhnlich werden die Rezepte in die Mitte des Blattes geschrieben, um dem Apotheker noch Platz zu lassen für Notizen, Taxpreise und andere Bemerkungen.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Rezeptvordrucke werden bei uns neben Computerausdrucken auch heute noch verwendet, nur dass es kein eigenes Feld mehr für das Datum gibt – was wahrscheinlich erklärt, dass das gelegentlich (wieder) fehlt. Was schlecht ist.

Und noch heute haben viele Rezepte auf der linken Seite ein Band als „Platzhalter“ dafür, auch wenn wir das immer weniger brauchen. Wichtiger heute wäre genug Platz für die Etiketten zu lassen, die drauf kommen – und wo so ziemlich alles draufsteht: abgegebene Artikel, Preise, Patientenname, Apothekenname, Krankenkasse, Strichcode.

Das Rezept muss in gut leserlicher Schrift abgefasst werden.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Könnten das Bitte alle Ärzte noch einmal lesen, damit das auch im Gedächtnis bleibt!

Die Mengen besonders für Narkotika, Venena usf. muss man genau und deutlich angeben, damit der Patient nicht die Möglichkeit hat, die Zahlen abzuändern. Jede Abänderung wird übrigens wie eine Urkundenfälschung geahndet.

Prof. Dr. Med T. Gordonoff

Offenbar kannten sie auch dort schon das Problem von Rezeptfälschungen?

Genug für Heute.

Nächste Woche: Wie schreibe ich die Produkte / Inhaltsstoffe … auf das Rezept?