Vordatieren und Einschränkungen umgehen?

Der Lehrling drückt mir 2 Rezepte in die Hand, die sie von einer Patientin bekommen hat. Die Rezepte sind identisch: für Isotretinoin Tabletten 10mg 30 Stück.
Nur dass auf dem einen Rezept ein Datum von Anfang März steht (5.3.) und auf dem anderen eines von gestern. Das ist übrigens ein Mittel gegen Akne.

Ich nehme mir eine Packung aus der Schublade und gehe das erklären.
Die Patientin empfängt mich schon mit den Worten: „Das sind aber 2 Packungen!“
Pharmama: „Ja, aber für dieses Medikament besteht eine Limitation. Ich darf das bis maximal 7 Tage nach Ausstellen des Rezeptes abgeben. Es ist bei diesen Tabletten ja auch ganz wichtig, dass Sie nicht schwanger sind oder werden, wenn Sie die nehmen. Deshalb braucht es regelmässige Kontrolle beim verordnenden Arzt – der stellt dann auch ein neues Rezept aus.“

In der Packungsbeilage steht das auch:

Verschreibungs- und Abgabeeinschränkungen
Verschreibungen für Isotretinoin müssen für Frauen im gebärfähigen Alter auf einen Behandlungszeitraum von 30 Tagen limitiert sein, und eine Fortsetzung der Therapie erfordert eine erneute Verschreibung. Idealerweise sollten der Schwangerschaftstest, die Ausstellung des Rezeptes und die Abgabe von Isotretinoin am selben Tag erfolgen. Die Abgabe von Isotretinoin muss innerhalb von maximal 7 Tagen nach der Ausstellung des Rezeptes erfolgen.

Meint die Patientin: „Ja – ich war halt in den Ferien. Ich habe die Rezepte per Post bekommen und bin erst jetzt dazu gekommen das einzulösen. Dann nehme ich das alte Rezept halt wieder mit und verlange ein neues vom Arzt.“

Jetzt, Frage:
Sie hat die beiden Rezepte ja offenbar gleichzeitig per Post bekommen. Der Arzt hat also mindestens ein Rezept „vordatiert“ … und ich bin nicht ganz sicher, ob er da die Kontrolluntersuchungen wirklich macht – oder einfach auf telefonische Anfrage das Rezept ausstellt. Immerhin … da ist die Fachinfo nicht ganz so eindeutig (siehe unten). Aber: Hätte ich da auch das Isotretinoin auf das neuere Rezept nicht abgeben dürfen, da es ja (da vordatiert) länger her ist seit der effektiven Ausstellung?

Zu den Kontrolluntersuchungen steht folgendes in der Fachinformation:

Kontrolluntersuchungen müssen in Intervallen von 28 Tagen festgesetzt werden. Unter Berücksichtigung der sexuellen Aktivität der Patientin und der Menstruationsanamnese (abnormale Menstruationen, Ausfall von Perioden, Amenorrhö) in der näheren Vergangenheit, muss festgestellt werden, ob regelmässige monatliche Schwangerschaftstests unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden müssen. Wo es notwendig erscheint, muss bei dem Untersuchungstermin zur Verschreibung oder in den 3 Tagen vor dem Besuch beim verschreibenden Arzt ein Schwangerschaftstest durchgeführt werden.

Hmmm. Gerade beim Isotretinoin (das ist Roaccutan, Curakne, Tretinac und andere Generika) bin ich unsicher, ob den meisten Ärzten die Einschränkungen der Verschreibung hier bewusst sind – und das ist ein Medikament, wo immer wieder Probleme auftreten können. Siehe auch weitere Blogpost dazu:

Wenn das Mittel gegen Durchfall selbst Durchfall macht …

Die Patientin kommt mit einem Rezept und legt mir gleichzeitig eine Packung Loperamid Mepha auf die Theke.

„Kann ich die bei Ihnen zurückgeben? Das sind die falschen …“

Ich schaue mir die Packung neugierig an. Eigentlich weiss ich ja schon die Antwort, die kann nur lauten: Nur zum entsorgen. Aber weshalb will sie die zurückgeben?

Sie sind von einer anderen Apotheke – sieht man an der Adresse auf den Dosierungsetiketten.

Das Rezept ist für genau diese Tabletten: 1 Packung Loperamid Mepha Tabletten. Es wurde als abgegeben gekennzeichnet – von der anderen Apotheke. Die Patientin ist bei einer Krankenkasse, bei der sie selber zahlen und die Rechnungen später einschicken muss, deshalb hat sie das Rezept wieder mitbekommen.

Die Patientin sieht, wie ich das Rezept und die Medikamente anschaue – sie erläutert: „Der Arzt hat die falschen aufgeschrieben. Ich brauche doch die ohne Lactose!“

Ja, jetzt erinnere ich mich –vor ein paar Tagen habe ich extra für sie nachgeschaut, ob im Imodium Lactose drin ist. In den Tabletten ist drin, in den lingual aber nicht. Die Patientin ist bekannt Lactoseintolerant – bei ihr geht auch so wenig nicht, wie in einer Tablette drin ist. Sie bekommt dann Darmkrämpfe und Durchfall … vom Mittel gegen Durchfall …

Sie hat damals eine Packung Imodium lingual gekauft … und ist danach zum Arzt gegangen um ein Rezept ausstellen zu lassen. Nur hat der hat ihr ein Rezept für die falschen ausgestellt: Auch das Generikum von Mepha hat Lactose drin, das steht hier in dem Fall sogar im Kompendium und in der Packungsbeilage:

Wirkstoff: Loperamidi hydrochloridum.

Hilfsstoffe: Acidum sorbicum (E 200), Lactosum, Excip. pro compr obducto.

(Eigentlich an sich schon erstaunlich, denn die Hilfsstoffe müssen in der Schweiz immer noch nicht angegeben werden).

Das Rezept hat sie dann in einer anderen Apotheke eingelöst und danach in der Packungsbeilage gelesen, dass das Lactose drin hat. Und jetzt will sie bei mir die Packungen zurückgeben, respektive ich soll es ihr gegen das richtige Medikament austauschen.

Uh – Kann ich nicht. Mal abgesehen davon, dass wir dieses Generikum nicht mal an Lager haben, nehme ich sicher nicht Medikamente von einer anderen Apotheke zum Umtauschen zurück.

Aber ich kann ihr (noch mal) das richtige – Imodium lingual – geben und auch auf dem Rezept vermerken. Eine Wiederholung sollte ja auch von der Krankenkasse übernommen werden. Den Rest muss sie selber mit der Apotheke ausmachen, bei der sie das bezogen hat.

Übrigens: die lingual Tabletten von Imodium. Inzwischen gibt es ja Generika von Imodium (siehe oben), und es gibt Generika „Lingual“ von den Motilium Lingual – aber es gibt immer noch keine „Lingual“ Generika von den Imodium. Lingual bedeutet: Schmelztabletten. Als ich letztens bei der Vertreterin einer Pharmafirma mal angefragt habe, weshalb nicht (die würden ja wirklich Sinn machen) kam dann die Antwort: Oh, wir würden gerne welche machen, aber da braucht man zum Vergleich die Unterlagen dafür von der ursprünglichen Firma … und die seien irgendwo verschollen / nicht auffindbar.

Schweiz. Das gibt’s.

Kleine Medikamentenodyssee – weshalb ständige Wechsel nicht gut sind.

Das Bild habe ich von der pharmasuisse geklaut – ich hoffe sie verzeihen mir, dass ich es zu Anschauungszwecken hier bringe. Es illustriert die Geschichte einer kleinen Medikamentenodyssee:

Medikamentenumstellung

Eine ältere Frau (Typ Grossmami) nimmt diese Dauermedikation (vom Arzt verschrieben):

  • Metfin 850
  • Diamicron MR 60mg
  • Pravalotin Mepha 40
  • Aspirin cardio 100
  • Co Valsartan Sandoz 160/12.5

Es handelt sich dabei um Medikamente gegen erhöhten Blutzucker, Cholesterin, Blutverdünner und Blutdruckmedikament. Dann hat sie einen Sturz und muss ins Spital. Dort wird dieselbe Medikation so gegeben:

  • Glucophage 850mg
  • Diamicron MR 60mg
  • Pravalotin Mepha 40mg
  • Aspirin Cardio 100
  • Co-Diovan 160/12.5

Man beachte die kursiv geschriebenen: sie entsprechen der Medikation vor dem Spitalaufenthalt in Wirkstoff, aber es sind die Medikamente von anderen Firmen – diejenigen, mit denen das Spital Verträge hat.

Das macht im Spital selber wenig, da die Patientin die Tabletten täglich in den kleinen Plastikgläslein zum schlucken gerichtet und vorgesetzt bekommt … höchstens ist sie etwas verwirrt, dass das dasselbe sein soll, denn auch die Tabletten innen sehen anders aus als ihre gewohnten – aber das wird schon stimmen.

Dann kommt sie zum wiederaufbauen in die Reha, wo sie die Medikamente weiter nehmen muss – aber dort werden dieselben Medikamente so zusammenstellt:

  • Metformin Mepha 850mg
  • Diamicron MR 60
  • Pravalotin Mepha 40
  • Aspirin Cardio 100
  • Valsertan HCT Actacis 160/12.5

Danach kann sie wieder nach Hause. Sie bekommt ein Rezept mit, das sie in der nächsten Apotheke einlöst, damit sie bis zum Besuch beim Hausarzt genug Medikamente hat.

Beim nächsten Besuch unternimmt der Hausarzt den löblichen Versuch, das etwas zu vereinfachen, indem er dies verordnet:

  • Janumet 60/850
  • Pravalotin Mepha 40
  • Aspirin Cardio 100
  • Co-Valsartan Sandoz 160/12.5

Er hat also die Blutzucker-medikation (das Metformin und Diamicron) in einer Tablette „zusammengefasst“, das Janumet ist ein neueres Kombinationspräparat.

Man muss hoffen, dass die Frau auch nach dem Sturz noch alle Sinne zusammen hat und die perfekte Übersicht über ihre Medikation. Denn wenn sie Pech hat, hat sie von demselben Medikament jetzt Mehrfachpackungen oder Reste von angefangenen Packungen zu Hause mit unterschiedlichen Namen:  Metfin 850, Glucophage 850mg und Metformin Mepha 850mg ist alles dasselbe …  zusammen mit dem Janumet 60/850 sollte sie es auch nicht nehmen, denn auch darin ist derselbe Wirkstoff.

Das gleiche gilt für Co Valsartan Sandoz 160/12.5, Co-Diovan 160/12.5 und Valsertan HCT Actacis 160/12.5 – alles dasselbe, auch wenn die Namen unterschiedlich sind und die Tabletten immer anders aussehen.

Die Stammapotheke kann in einem solchen Fall helfen. Indem sie die Übersicht über die auch von verschiedenen Ärzten oder Institutionen verordneten Medikamente behält. Indem sie (nach Möglichkeit) bei einem (bekannten) Generikum bleibt und die Frau nicht durch ständige Wechsel verwirrt wird.  Indem Doppelverordnungen erkannt werden und die Patientin bei Neumedikation informiert wird.

Wir versuchen nach Möglichkeit, die Medikation gerade bei älteren Leuten konstant zu halten um solche Verwirrungen zu vermeiden. Es hat sich inzwischen auch gezeigt, dass solche Wechsel in der Medikation nicht nur zu (ungewollter) Überdosierung wegen Mehrfacheinnahmen führen, sondern auch die Compliance bei den Patienten sinken lässt: sie trauen dem Medikament nicht gleich und nehmen es dann nicht mehr.

In Deutschland haben sie diese Situation Dank der Rabattverträge der Krankenkassen bei so ziemlich jedem Medikament, bei dem es Generika gibt. Da schreibt die Krankenkasse vor, welches Generikum von welcher Firma abgegeben werden muss – und die wechseln teils Vierteljährlich (!).

Und hier in der Schweiz dürfen wir in der Apotheke noch aussuchen, welches das bestgeeignete ist … aber die Krankenkassen drängen schon sehr in dieselbe Richtung: bald wird hier wohl auch vorgeschrieben werden, dass wir das günstigste (lies: billigste) Generikum nehmen müssen – und wenn der Patient etwas anderes will, wird er wohl aufzahlen müssen. Darauf freue ich mich gar nicht. Da das billigste Medikament auch gelegentlich wechseln wird, sind häufige Umstellungen dann zu erwarten. Die Lagerhaltung wird noch schwieriger: dann muss halt mehr bestellt werden und es dauert länger, bis der Patient es bekommt. Die Verwirrung bei den Patienten steigt und die Einnahmetreue nimmt ab – nicht genommene Medikamente wirken nicht … ob die Krankenkasse dadurch wirklich so viel einspart?

Das Datum ist wichtig!

Patient bringt mir heute ein Rezept und einen Entlassbrief vom Spital und drückt mir die Papiere mit folgenden Worten in die Hand: „Es ist wichtig, dass Sie das Datum richtig eingeben: es ist vom 30. Dezember!“

Er schaut mich erwartungsvoll an, während ich das Rezept und den Medikamentenplan ansehe. Interessanterweise steht auf dem Rezept selber nicht mal ein Datum – hat der Arzt wohl vergessen, dem Entlassbrief nach, den er wohl am selben Tag bekommen hat, ist es aber wohl schon von da.

Nur …

Pharmama: „Das mag sein, aber – ich gebe Ihnen die Medikamente heute ab. Das ist das Datum, das auf der Rechnung an der Krankenkasse steht. Ich kann und darf das nicht zurückdatieren.“

Ja, er wollte, dass das noch auf die Rechnung vom letzten Jahr geht, da hätte er die Franchise schon erreicht gehabt. Tja – dann hätte er auch am 30.12. noch kommen müssen.

Irgendwie kommt mir das bekannt vor …. Ja, richtig, ähnliches hatten wir schon. Inzwischen hat es datentechnisch Änderungen gegeben – jetzt WEISS ich, dass ich das nicht machen soll – und irgendwann demnächst wird es auch gar nicht mehr möglich sein vom System her.

Bestes Patientenzitat heute

bestesPatientenzitat

Ohne es mir mit den mitlesenden Ärzten vertun zu wollen (und „Fehler“ ist vielleicht ein zu starkes Wort für manches davon), aber … wenn der Patient der das gesagt hat gesehen hätte, was ich schon gesehen haben ….

Das fängt schon bei einfachen Dingen an: Patientenname nicht auf Rezept, falscher Name drauf, eigener Name statt dem vom Patienten (ich glaube der Arzt war etwas übermüdet) … ausgesprochen unpassende Dosierungen (ja, man nimmt Xarelto einmal täglich und Brilique zwei mal täglich – ziemlich relevanter Unterschied bei den Blutverdünnern), Betäubungsmittel auf normalem Rezept verordnet, Wechselwirkung oder Allergie nicht beachtet undsoweiterundsofort … – ihr lest ja diesen Blog, also kennt ihr das auch :-)

Das allermeiste macht nicht viel und lässt sich vor Ort korrigieren oder nach einem raschen Telefonanruf mit dem verschreibenden Arzt. Die nehmen das auch (meistens) nicht persönlich – sind halt auch nur Menschen.

 

Wirtschaftliche Behandlung von Frauen mit Potenzmittel-Wirkstoffen

Ookay – der Titel ist ein bisschen Clickbait-mässig, aber nicht falsch. Wir haben eine Patientin mit pulmonaler arterieller Hypertonie – eine ziemlich spezielle Art von Bluthochdruck. Sie bringt uns ein Rezept auf dem Cialis steht – als Dauerrezept und einmal täglich einzunehmen.

Das verwundert mich nicht mehr ganz so sehr – ich erinnere mich noch gut an mein erstes Dauerrezept über Viagra für eine Frau, das ich ziemlich am Anfang meiner Apothekerzeit bekommen hatte. Die Wirkstoffe (üblicherweise als Potenzmittel gebraucht) können als Blutdrucksenker genommen werden – ursprünglich waren sie ja auch dafür entwickelt worden. Damals beim Viagra gab es noch keine Alternativen – dennoch war das dort schon Mühsam genug, dass die Krankenkasse das ihr bezahlt hat. Inzwischen wurden allerdings Medikamente entwickelt – mit gleichen Inhaltsstoffen und spezifisch für diese Anwendung und neu gibt es auch neue Wirkstoffe dafür. Tatsächlich nimmt die Patientin eines dieser Medikamente: Opsumit. 30 Tabletten davon kosten CHF 3630 .- – das sind 121 Franken pro Tablette. Sie hat dafür eine Kostengutsprache mit der Krankenkasse, damit das übernommen wird.

Jetzt aber Cialis. Ein Versuch die Kosten zu dämpfen? Damit käme sie pro Monat auf etwa CHF 1000. Aber … da gibt es noch ein paar andere Probleme. Da die Ärztin nicht telefonisch erreichbar ist, schreibe ich ihr ein mail:

Gemäss Telefon mit der Krankenkasse von Frau H, gilt die Kostengutsprache nur für die Behandlung mit Opsumit (Wirkstoff Macitentanum) – für die Behandlung mit Cialis 10mg (respektive Taldalafil) benötigt es eine neue Kostengutsprache, für die Sie sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen müssen.

Ich würde ausserdem vorschlagen, nicht Cialis aufzuschreiben, sondern Adcirca. Das Mittel enthält ebenfalls Taldalafil (in 20mg), steht auf der Spezialitätenliste (wird mit Kostengutsprache von der Krankenkasse übernommen), sollte teilbar sein und ist mit CHF 911.30.-  für 56 Tabletten einiges günstiger als die Cialis 10mg, die es nur zu Packungen mit je 4 Tabletten gibt und CHF 135.- kostet.

Könnten Sie uns noch mitteilen, für was Sie sich entschieden haben? Respektive – wenn es Adcirca ist ein neues Rezept zufaxen?

Es vergehen einige Tage, bis ich wieder davon höre. Das Ergebnis war dann, dass die Patientin (wahrscheinlich wegen zu hohem Aufwand für das Ganze) beim Opsumit bleibt.

Nachtrag: Weder Viagra noch Cialis hat auf Frauen Potenz- noch Libido-steigernde Wirkung. Leider. In den USA ist eine Pille für diese Indikation zugelassen … allerdings handelt es sich dabei eher um etwas wie ein Antidepressivum, das auch andauernd genommen werden muss (und ziemliche Nebenwirkungen haben kann).