Ich werde gefallen

„Ich werde gefallen“ – das ist die eigentliche Übersetzung des lateinischen Wortes Placebo.

Bei den Placebos handelt es sich um Scheinmedikamente ohne Wirkstoff, oder auch Scheinanwendungen. Sie werden gebraucht, um die Wirksamkeit von Medikamenten in Studien zu testen – und manchmal werden sie auch von Ärzten im Rahmen einer Therapie eingesetzt. Denn zu sagen, sie seien ganz ohne Effekt und Wirkung wäre falsch. Wer an eine Wirkung glaubt, wird sie auch oft haben – man nennt das dann Placeboeffekt.

Eigentlich dachte ich, das komme in der Schweiz eher selten vor, dass Ärzte Placebo einsetzen. Als ich auf einem Rezept einmal „1 OP Placebo“ aufgeschrieben gesehen habe, musste ich es aus Deutschland kommen lassen.

Wie eine Umfrage bei 233 Haus- und Kinderärzten im Kanton Zürich zeigte, verzichteten nur 28 Prozent gänzlich auf den Einsatz von Placebos und Scheinbehandlungen. Von den übrigen Befragten verordneten 17 Prozent von Zeit zu Zeit reine Placebos wie Zuckertabletten oder Kochsalzlösungen. Unreine Placebos, das heisst Substanzen oder Verfahren, die eine nachgewiesene Wirkung – allerdings nicht gegen die zu behandelnde Erkrankung – haben, wurden von 57 Prozent der Ärzte eingesetzt. Hierzu gehörten vor allem Vitamininfusionen gegen Krebs oder Antibiotika gegen Virusinfektionen. Der Einsatz körperlicher und technischer Untersuchungen, die nicht unbedingt nötig gewesen wären, wurde besonders häufig genannt.

Die drei am häufigsten genannten Gründe für den Placebo-Einsatz sind:

  • «um einen therapeutischen Vorteil durch den Placeboeffekt zu erhalten» (69 Prozent),
  • «bei Patienten, deren Klagen und Untersuchungsergebnisse sich keiner bestimmten Erkrankung zuordnen lassen» (64 Prozent)
  • «um den Wünschen des Patienten zu entsprechen» (63 Prozent)

Quelle: Neue Zürcher Zeitung, Oktober 2009

Man sieht also, die Ärzte verwenden das Placebo genau nach dessen Namen. sie setzen es ein „um zu gefallen“ – und dem Patienten wird auch kaum gesagt, dass er da ein Mittel nimmt / eine Untersuchung bekommt, die vom wissenschaftlichen Standpunkt aus nichts nützt.

Vielleicht nützt es aber dann doch etwas: wenn der Patient nur daran glaubt, oder wenn er sieht, dass etwas gemacht wird.  Alles besser als nichts. Oder?

Mystery shopping im Gesundheitswesen

Seit Jahren gibt es sogenannte Mystery shoppers, die im Auftrag von Konsumentenschützern und auch Apotheken und Drogerien selbst, in die Apotheken und Drogerien kommen und dort die Beratungsqualität, den Empfang, die Kundenfreundlichkeit, die Lokalität und das Schaufenster etc testen. Ich finde das vernünftig, v.a. wenn man danach einen detaillierten Bericht bekommt, wie und was getestet wurde – denn die Tests verlaufen anonym und geheim.

Z.B. dieser Test zum Thema Fusspilz

Es ist immer interessant zu sehen, auf was Leute achten, die nicht täglich in einer Apotheke stehen. Bei dem erwähnten Test haben wir übrigens wieder sehr gut abgeschnitten (oberstes viertel). Inzwischen hatten wir einige mehr und ich bin schon gespannt auf den nächsten. Wir werden 2 x jährlich getestet durch Mystery shopping- das betrifft Beratung im OTC Bereich, 2x mittels Mystery phone call (Telefonanfrage) und 1x mittels Mystery Rezeptbezug.

Aber was ist mit den Ärzten? Werden die auch getestet? In einem amerikanischen Blog über Ethik im Gesundheitswesen habe ich gefunden, dass dort z.B. Notaufnahmen getestet werden.
Sogenannte Secret patients testen dort. Die Ärzte dort sind nicht erfreut. Sie klagen über eine Verschwendung von Gesundheitsgeldern und ihrer Zeit. V.a. wenn Notfallstationen getestet werde. „Die Feuerwehr würde man ja auch nicht testen, indem man einen Feuermelder einschlägt und schaut was passiert.“ Wirklich? Ich war in der Feuerwehr und Einsatzübungen gehören dazu. Auch unvorbereitete, auch mitten am Tag. Das mit dem Bezahlen allerdings: wir müssen für die (extern durchgeführten) Tests selbst zahlen … und die sind ziemlich teuer.

Ich denke aber solche Tests sind ein besserer Hinweis auf die Qualität des Arztes als irgendwelche Seiten, wo Patienten die Ärzte bewerten. Warum? Hier hat der Mystery Patient Vorgaben und eine Vorstellung, auf was er achten soll – er ist ausserdem nicht voreingenommen und schreibt eine schlechte Kritik nur aus dem Grund, weil er nicht das bekommen hat, was er vielleicht erwartet hat (ein Antibiotikum oder eine Schmerzspritze…) und dieselbe Person sieht dabei mehrere Ärzte und kann so besser Vergleiche ziehen. – Leider nützen diese Auswertungen nur dem Arzt (respektive der Apotheke) selbst etwas, denn die Öffentlichkeit hat keinen Zugriff auf die Ergebnisse.

Schade. Das wäre auch repräsentativer als die von irgendwelchen Organisationen durchgeführten Tests, die oft nur das Ziel zu haben scheinen die Apotheke zu diskreditieren. (So wie dieser. Oder dieser.)

Nachgefragt

Zur Abwechslung mal eine Begebenheit aus dem Spital, das mir so von einem Arzt erzählt wurde.

Man darf ja manche Medikamente nicht nehmen, wenn man schwanger ist … aber das muss abgeklärt werden.

Also:

Arzt: „Besteht die Möglichkeit, dass sie schwanger sind?“

Patientin: „Nein?“

Arzt: „Sind sie sicher?“

Patientin: „Ja.“

Arzt: „Sind sie sexuell aktiv?“

Patientin: „Ja!“

Arzt: „Haben sie noch ihre Periode?“

Patientin: „Ja!“

Arzt: „Benutzen sie die Pille oder andere Verhütungsmittel?“

Patientin: „Nein.“

Arzt: „Benutzen sie Kondome?“

Patientin: „Nein.“

Arzt: „Hat Ihr Mann / Freund / Sexualpartner eine Vasektomie gemacht?“

Patientin: „Nein.“

Arzt: „Also lassen sie mich das mal zusammenfassen: Sie haben noch die Periode, haben ungeschützten Geschlechtsverkehr … sie versuchen aktiv schwanger zu werden.“

Patientin: „Nein!“

Arzt: „Wie würden sie denn das nennen, wenn sie Sex haben und nichts zur Verhütung machen?“

Dr. House und der Inhalator

Grobe Übersetzung:

Patientin: „Ich habe Asthma. Die haben mir gesagt, wir kriegen das in den Griff, aber es ist überhaupt nicht besser geworden.“

Dr. House: „Also, manchmal machen Ärzte Fehler. … Sie benutzen einen Inhaler?“

Patientin: „Sicher, die ganze Zeit. Ich brauche etwa einen Inhaler pro Woche!“

Dr. House: „Sind Sie sicher, dass sie ihn richtig benutzen?“

„… warum zeigen Sie mir nicht mal wie das geht?“

Der Filmausschnitt stammt aus der Ärzteserie House, Season 5, Episode 11 – frisch aus Amerika. Wir dürfen noch etwas darauf warten. Mist.
Falls youtube mal wieder den Film entfernt hat: einfach auf youtube nach house und inhalator suchen, dann kommt er.

Zum Berufsgeheimnis

Aus einer Zahnarztpraxis:

Der Patient hat sein Gebiss liegengelassen. Man ruft bei ihm zu Hause an. Seine Frau nimmt ab.

Praxisassistentin: „Guten Tag, könnten Sie Ihrem Mann ausrichten, dass er sein Gebiss bei uns liegengelassen hat?“

Frau: “Mein Mann hat ein Gebiss?!?“

(Oups)

DAS hätte sie der Frau gar nicht so sagen dürfen, weil das unter das Berufsgeheimnis fällt.

Was genau bedeutet Berufsgeheimnis?

Mit Berufsgeheimnis wird die Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen bezeichnet, private Geheimnisse die ihnen ihm Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zur Kenntnis kommen, nicht an Dritte weiterzugeben (= berufliche Schweigepflicht). Dieser Schweigepflicht unterliegen z.B. Ärzte, Anwälte, Hebammen, Apotheker, Steuerberater, Psychologen und Sozialarbeiter sowie jeweils deren Angestellte und Auszubildende.

Unter das Berufsgeheimnis fallen Tatsachen, die nur einem beschränktem Personenkreis bekannt sind und an deren Geheimhaltung der Patient ein berechtigtes Interesse hat. Der Begriff des Geheimnisses wird weit gefasst und reicht beim Arztgeheimnis von der Art der Krankheit, Anamnese, Diagnose, Therapiemassnahmen, Prognose, psychischen Auffälligkeiten, Patientenakten, Röntgenaufnahmen, Untersuchungsergebnissen bis zu sämtlichen Angaben über persönliche, familiäre, berufliche, wirtschaftliche und finanzielle Umstände. Sogar die Identität des Patienten und die Tatsache, dass er sich in ärztlicher Behandlung befindet unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.

Man kann von der Geheimhaltungspflicht entbunden werden durch den Patienten selber oder durch das Gesetz: bei ansteckenden Krankheiten (die man melden muss) oder Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Soweit so einfach. Komplizierter wird es, wenn zwischen Ärzten, Arzt und Apotheker Informationen ausgetauscht werden müssen. Das bedarf der Einwilligung des Patienten.

Das Nachfragen von Dosierungsanweisungen gehört allerdings nicht darunter und auch die fehlende Information z.B. des Strassennamens des Patienten (wenn sie auf der Krankenkassenkarte fehlt) nicht: gell CSS?

Ein fauler Arzt

Vor einiger Zeit (noch nicht sooo lange her) habe ich mich unglaublich über einen Arzt aufgeregt.
Folgende Situation: ein älterer Mann kommt in die Apotheke. Er ist auf Besuch hier in der Schweiz und sein Problem: seine Medikamente gehen zur Neige. Er zeigt mir ein Döschen auf dem der Name des Medikaments steht und wie man es einnimmt. Eine kurze Computerrecherche zeigt, dass es kein Medikament mit diesem Inhaltsstoff in der Schweiz gibt. Weil ich ihm nicht einfach irgendetwas anderes gegen seinen hohen Blutdruck geben kann (das ist ein Therapiewechsel) muss ich ihn zu einem Arzt schicken. Da er ja keinen Hausarzt hat – und es schwierig ist, gleich einen Termin zu bekommen, ist das halt die Notfallstation. Ich erkläre ihm wieso er zu einem Arzt muss und wie er zum Spital kommt.

1 Stunde später ist er wieder da. Mit einem Rezept.
Auf dem Rezept steht … der Inhaltstoff seines Medikaments und darunter „aut idem“.
WAAAS?!? Die faule Zwetschge von Ärztin hat also bloss das was auf seiner Schachtel stand abgeschrieben und daruntergesetzt „oder gleichwertiges“. Auf deutsch: gib ihm das oder ein Generikum.
Wenn es das gäbe hätte ich das gemacht ohne ihn zum Arzt zu schicken!
Echt. Sie hat sich nicht mal die Mühe gemacht nachzuschauen, was das ist. Wahrscheinlich weiss sie nicht einmal für was das ist. Und ihn angeschaut hat sie auch kaum – sonst wäre er nicht schon nach einer Stunde wieder zurück.

Ok. Hilft nix. Telefon an die Notfallstation (und ihr wisst schon, wie gern ich mit dem Spital telefoniere): „Ich brauche die Ärztin, die das Rezept ausgestellt hat!“
Krankenschwester: „Sie ist im Moment etwas beschäftigt.“ (Und ich etwa nicht?)
Es ist wichtig, ich erkläre der Krankenschwester warum: „der Mann braucht ein anderes Medikament, einen Therapiewechsel“.
Krankenschwester: „Ok, Sie ruft in 15 Minuten zurück.“

Weil ich mir schon denken kann, was als nächstes kommt, gehe ich nochmal selbst über die Bücher. Dass sein Medikament gegen Bluthochdruck ist, wusste ich schon. Es ist ein Diuretikum, genauer gesagt ein Thiazid-Diuretikum. Thiazid-Diuretika werden in der Schweiz hauptsächlich in Kombinationspräparaten eingesetzt, nur ganz wenige als Mono-Medikation. Ich suche mir eines davon heraus.

Die Ärztin ruft nach ca. 1/2 Stunde tatsächlich zurück. Das heisst, sie lässt zurückrufen, es ist nämlich wieder die Stationsschwester. Sie lässt ausrichten, „dass die Apothekerin einfach irgendetwas ähnliches nehmen soll. Falls die Apothekerin ein Problem hat, kann sie noch mal anrufen.“
Ich (genau das habe ich erwartet): „Ok, nicht nötig. Ich habe schon eines herausgesucht, aber Ich möchte dass der Ärztin ganz klar ist, dass es ein anderer Wirkstoff ist. Fragen sie sie, ob xyz für den Patienten geht.“
Die Ärztin steht offenbar neben dem Telefon und lässt ausrichten das ist ok.

So kommt der Patient also endlich doch noch zu seinem Medikament.
Auf dem Rezept (und im Computer) steht jetzt ganz deutlich: „nach telefonischer Absprache mit der verschreibenden Ärztin“. Dass ich die ganze Arbeit gemacht habe und nicht die Ärztin lassen wir mal.

P.S: falls Sie die beschriebene Ärztin sind … oder sich sonstwie angesprochen fühlen durch dieses Blog-Beitrag: die Chance, dass es sich wirklich um Sie handelt sind klein, weil ich die Beiträge anonymisiere. Und falls Sie es doch sind: das war keine Glanzleistung und ich würde darüber ziemlich still sein – machen sie’s das nächstemal besser. Ein bisschen Einfühlungsvermögen und Einsatz für den Patienten ist auch bei einer so vergleichsweise einfachen und unspektakulären Sache im Notfalldienst nötig.

Fertig aufgeregt.