Ärztemuster – nicht im Handel erhältlich

Auf dem Rezept der Frau vom Hautarzt: „1 OP Antidry Mandelöllotion“

Ich gebe der Frau die Packung. Am nächsten Tag kommt sie zurück: „Das ist nicht das, was der Arzt geschrieben hat.“
Ich suche noch mal das Rezept heraus – da steht genau das drauf, was ich abgegeben habe.

Frau: „Aber vom Arzt habe ich ein Muster bekommen – und das war eine andere Lotion. Auch mit Mandelöl, aber leichter.“
Ich suche im Computer – da gibt es keine andere Mandelöllotion von Antidry. Die „Calm“ ist es laut ihr genausowenigwie die Sonnensachen. Auch im Internet finde ich keine Info.

Die Frau geht nach Hause und holt die Musterpackung.
Tatsächlich. Da steht drauf: „Antidry Bodylotion extra mild mit Mandelöl.“ Das Fläschchen ist hellblau. Unsere ist rosarot.
So etwas.
Ich rufe bei unserem Lieferant an und frage danach – die kennen das auch nicht.
Sehr seltsam.
Ich rufe dem Hersteller an – der kann mir das dann erklären.

Die hellblaue Packung hat nach dem Hersteller eine ähnliche Zusammensetzung wie die normale rosarote – aber es ist nicht dasselbe. Diese leichte Lotion ist aber nicht im Handel erhältlich.

Ja, wie? Warum machen sie die dann und der Arzt verteilt Muster davon?

Die Sache stellt sich dann so dar: Der Arzt bekommt von der Firma Muster der Lotion (der normalen) zum Abgeben. Die sind aber gesetzlich von der Menge her limitiert. Um diese Beschränkung zu umgehen stellt die Firma diese anderen Muster her – auch zum Verteilen.

Was für einen Sinn macht das denn?
Ich hätte der Frau das gerne besorgt, aber es ist nicht möglich: die hellblaue Lotion gibt es nicht für den Handel und Vertrieb. Sie wollen nicht einmal mir als Apotheke ein paar Muster schicken. Die einzige Möglichkeit ist, wenn der Arzt noch ein paar hätte.

Na, Danke.

amüsante Nebenwirkungs-meldung

Mitbekommen von einer Patientin:

Die Frau hat Stilnox (ein starkes Schlafmittel), das sie jedoch nur gelegentlich nimmt – und nur 1/2 Tablette jeweils vor dem Schlafengehen.

Jetzt hat sie etwas aufwühlendes erfahren und darum hat sie beschlossen, diesmal ausnahmsweise eine ganze Tablette zu nehmen, damit sie schlafen kann.

Nur … ich habe ja schon berichtet, dass das seltsame Nebenwirkungen machen kann.

Sie stand jedenfalls um Mitternacht im Nachthemd vor ihrer Eingangstüre und schlug mit dem Regenschirm das Fenster in der Türe ein.

Die Nachbarn haben den Lärm gehört und -weil sie dachten, da bricht jemand ein- haben sie die Polizei gerufen.

Die haben die Frau dann wieder ins Bett gebracht – keine Ahnung, was sie denen erzählt hat, sie selbst erinnert sich bei der ganzen Geschichte nämlich auch an nichts mehr …. die Nachbarn haben sie später über die kaputte Türe aufgeklärt.

Ein Typischer Fall. Was steht noch in der Packungsbeilage?

Schlafwandeln und damit assoziierte Verhaltensweisen wurden von Patienten berichtet, die Zolpidem (Stilnox) eingenommen hatten und nicht vollständig wach waren. Dazu zählten unter anderem Auto fahren im Schlaf, Zubereiten und Verzehren von Mahlzeiten, Telefonieren, Geschlechtsverkehr, ohne dass sich die Betroffenen später daran erinnern konnten (Amnesie).

Nein, das reicht NICHT!

Moderne Technik in allen Ehren, aber:

Ein Foto vom Arzt-Rezept auf einem Smartphone …

Nein, das reicht NICHT!

Ich brauche das Original hier – im Zweifel geht auch ein Fax direkt vom Arzt.

… Und: Nein, ich glaube auch nicht, dass das die „neue“ Methode des Arztes ist.

Wofür dann ein Dosett?

Dosette – eine gute Möglichkeit die Einnahmetreue der Medikamente zu verbessern. Vor allem ältere Patienten, die mehrere Medikamente über den Tag verteilt nehmen müssen profitieren davon.

In der Schweiz ist es so, dass ich als Apotheke ab 3 (regelmässigen) Medikamenten pro Woche die Arbeit des Dosett-füllens auch der Krankenkasse verrechnen kann. Es braucht dazu aber ein Rezept vom Arzt.

Was aber bringt es, wenn ich das Dosett sorgfältig jede Woche richte, die Medikamente in die Abteilungen mit morgens, mittags, abends (und manchmal noch nachts) fülle – und ich dann mitbekomme, dass sie mittags um 1 Uhr vorbeikommen – weil sie erst jetzt gerade aufgestanden sind und jetzt etwas essen gehen. Ich weiss noch nicht einmal, ob ich das noch „Morgenessen“ nennen soll.

Und warum sie vorbeikommen? Weil sie vergessen haben, die Medikamente mitzunehmen und ich ihnen einen Tag rasch richten soll, damit sie nicht nach Hause müssen.

Ja – finde ich heraus, das ist ihr normaler Rhythmus – sie stehen nie „so früh“ auf (lies: vor 11 Uhr)

Da stellt sich natürlich die Frage, wie sie die Medikamente nehmen.

Will ich das wirklich wissen? – Muss ich, ja.

Also: Die Morgendosis vor dem Essen (also um etwa 1 Uhr), die Mittagsdosis so um die 4 Uhr – zum Tee, die Abenddosis um etwa 9 Uhr – nachts muss sie zum Glück nichts nehmen.

Raaaah!

Ich denke, wir müssen da mal ein ernsteres Gespräch haben, ob man da nicht etwas vereinfachen (und verbessern) könnte.

Schadenersatz-Forderungen an Apotheker

In der Apotheke Adhoc steht ein interessanter Artikel zu Klagen gegen Apotheker in England – offenbar schwappt die aus Amerika bekannte „Schadenersatz-Kultur“ jetzt über den grossen Ozean:

In Großbritannien sehen sich Apotheker immer öfter mit Schadenersatzforderungen von Patienten konfrontiert. Grobe Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht, falsche pharmazeutische Beratung und Abgabefehler sind die häufigsten Vorwürfe. Angeheizt wird die Prozessfreudigkeit der Patienten weniger durch tatsächliche Mängel bei der Versorgung, sondern vielmehr durch Anwälte, die in Klagen gegen Heilberufler ein Geschäft entdeckt haben.

Der geforderte Schadenersatz ist im Vergleich zu den Kosten der Anwälte oft gering. Dass sich die Patienten trotzdem auf den Streit mit ihrem Apotheker einlassen, liegt schlichtweg am Angebot: Mehrere Kanzleien werben mit unter dem Motto „No win no fee“ mit der Zusicherung, dass im Falle einer Niederlage keinerlei Kosten fällig werden.

Und um was für Anklagen geht es da? Hier zwei Beispiele:

Der Fall einer 20-jährigen Kundin, die aus der Apotheke regelmäßig Kontrazeptiva bezog und trotzdem schwanger wurde. Der Apotheker hätte sie auf das Restrisiko hinweisen müssen, begründete die junge Frau ihre Forderung.

Oder eine Patientin, der zu Hause eine Dose mit Antidepressiva auf den Küchenboden gefallen war: Weil die Packung kaputt gegangen war, hatte ein dreijähriges Kind zwei Tabletten geschluckt und im nahe gelegenen Krankenhaus intensivmedizinisch behandelt werden müssen. Für die Mutter Grund genug, gegen die Apothekerin Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Ehrlich? Ehrlich??

Na toll. Weitere  Förderung der „alle anderen ausser ich selbst sind schuld“-Kultur. Eigenverantwortung? Fehlanzeige.

Nur damit das wieder einmal gesagt ist.

Lieber Kunde,

ich arbeite für die Apotheke und nicht für Ihre Versicherung. Ich habe keine Aktien bei denen und auch keine Einsicht in die Geschäftsunterlagen und darum kann ich Ihnen auch nicht sagen, warum die Prämien wieder raufgegangen sind. Ich weiss auch nicht, wie hoch Ihre Franchise ist – das einzige, was die mir mitteilen (wenn ich die richtige Versicherungsnummer angebe) ist, ob Sie versichert sind, und wie, also: ob Grundversicherung, Zusatzversicherung, und/oder Komplementärer Zusatz.

Was ich nicht kann, ist diese Info korrigieren, wenn sie falsch sein sollte. Irgendwann werden sie denen selbst anrufen müssen und das in Ordnung bringen.

Ich weiss, das ist unangenehm, da muss man sich erst durch die Nummern-Auswahl wählen, dann hängt man ewig in der Warteschlaufe … ich kenne das.

Ich verstehe Sie.

Sie sollten auch unbedingt einmal Ihre Versicherungsbedingungen, die im Vertrag stehen, durchlesen. Da sollte auch drinstehen, welche Leistungen übernommen werden und welche nicht. Die Versicherung macht die Regeln, nicht ich – und ja, es gibt Versicherungen, die ändern diese Regeln gelegentlich. (Wie die Intras auf Anfang dieses Jahr). Glauben sie mir, das irritiert mich genauso wie Sie.

Ja, Sie müssen wirklich Ihre Versicherungskarte mitnehmen und uns zeigen, wenn Sie noch nie hier gewesen sind. Schockierend, ich weiss. Und die vom letzten Jahr – die geht dann oft eben auch nicht mehr, weil die Nummer gewechselt hat.

Nein, ich kann nicht bei anderen Apotheken in den Computer und nachschauen, was Sie für eine Versicherung haben – das wäre hacken und wird normalerweise nicht so gern gesehen vom Gesetz. Ich sehe auch nicht, was oder wann Sie in einer anderen Apotheke schon einmal etwas hatten.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Apothekerin.