Padma 28 Ade (ein COVID-Opfer)

Wir sind bisher weitgehend um die gefürchteten Lieferschwierigkeiten der Medikamente wegen des neuen Coronavirus herumgekommen. Das mag damit zusammenhängen, dass viele von uns die Lager bei den wichtigen Mitteln aufgestockt haben und inzwischen auch wieder produziert wird. Dennoch sehen wir die Auswirkungen. An die 100 Medikamente sind bei uns in der Apotheke nicht lieferbar. wir erhalten Meldungen über Produkte, die nicht mehr produziert werden (zum Glück gibt’s bei den meisten doch noch zumindest ein Generikum). Aber die Nachricht im August, dass es das Padma 28 so wie wir es kennen nicht mehr geben wird, hat mich doch getroffen.

Das Mittel Padma 28 war schon immer etwas speziell. Ein Arzneimittel auf „Tibetischer Grundlage“ mit einer Vielzahl exotischer Inhaltsstoffe (wie Aconit oder Campher). Deshalb auch vielleicht um so überraschender, dass dafür richtige Studien gemacht wurden, so dass die Wirkung bewiesen wurde – und das Mittel via Zusatzversicherung oder mit anderem Namen (Padmed Circosan in der genau gleichen Zusammensetzung) von der Krankenkasse in der Grundversicherung übernommen wurde.

Padma 28 (Padmed Circosan) wirkt bei Durchblutungsstörungen mit Beschwerden wie Kribbeln, Ameisenlaufen, Schwere- und Spannungsgefühl in den Beinen und Armen, Einschlafen von Händen und Füssen und Wadenkrämpfen.
Wirkstoffe: Pulvis ex Aegle sepiar fructus 20 mg, Aquilegiae vulgaris herba 15 mg, Aucklandiae radix 40 mg, Calcii sulfas hemihydricus 20 mg, Calendulae flos cum calyce 5 mg, d-Camphora 4 mg, Cardamomi fructus 30 mg, Caryophylli flos 12 mg, Kaempferiae galangae rhizoma 10 mg, Lactucae sativae folium 6 mg, Lichen islandicus 40 mg, Liquiritiae radix 15 mg, Meliae tousend fructus 35 mg, Myrobalani fructus 30 mg, Pimentae fructus 25 mg, Plantaginis lanceolata folium 15 mg, Polygoni avicularis herba 15 mg, Potentillae aureae herba 15 mg, Santali rubri lignum 30 mg, Sidae cordifoliae herba 10 mg, Aconiti tuber 1 mg, Valerianae radix 10 mg

Weil einer der pflanzlichen Inhaltsstoffe aus einer offiziell geschützten Pflanze stammt (Aconit / Eisenhut), bekam das Mittel in Deutschland irgendwann eine andere Zusammensetzung: ohne diese Pflanze und den Namen Padma basic. In der Schweiz war die Originalzusammensetzung aber weiterhin im Handel. Es wurde uns versichert, dass sie die betreffende Pflanze nur aus selber angebauten Feldern verwenden und keinesfalls aus Wildsammlungen, ausserdem haben wir eine etwas andere Gesetzgebung als die EU. Wir hatten Leute, die extra aus dem Ausland anreisten um es weiter in der Originalzusammensetzung zu erhalten. Eigentlich darf man es aber nicht einführen (eben wegen der geschützen Pflanze) … es sei denn, die Packung ist wirklich für den Eigengebrauch gedacht. Der Tipp war, die Packung zu öffnen und eine der Tabletten herauszudrücken / zu nehmen. 

Das Problem der Wirkstoffbeschaffung hat sich angekündet, zuerst mit dem roten Sandelholz:
Da es sich um ein edles Naturholz handelt, wurde es immer schwieriger das indische rote Sandelholz nachhaltige und artengerechte zu beschaffen. Covid-19 und dem daraus folgenden Lockdown in Indien behindern dies noch zusätzlich.“ Sie stellten also Kapseln ohne das Sandelholz her, weil „durch die vernetzte Wirkung der einzelnen Pflanzen (über 20 in PADMA 28) (kann) der Ausfall eines Bestandteiles durch die anderen aufgefangen werden. Insbesondere vom roten Sandelholz, da es nur als unterstützende Komponente beigefügt wird.“ Das Vorgehen wurde von der Schweizer Behörde genehmigt. Sie hat somit Padma 28 ohne Sandelholz als gleichwertig anerkannt. Es existieren deshalb aktuell Packungen mit der Aufschrift „ohne rotes Sandelholz“

Das hat aber offenbar nicht ausgereicht. Deshalb ändern sie jetzt noch mehr:
Der Sommer 2020 bringt für PADMA eine grosse Veränderung mit sich. Mit rund 50 Jahren Erfahrung und dem Wissen zur tibetischen Medizin haben wir uns dazu entschieden, die bekannte 28er Rezeptur weiterzuentwickeln. PADMA 28 active ist eine Fortführung der bewährten Rezeptur in gewohnter PADMA-Qualität. Das Nahrungsergänzungsmittel PADMA 28 active unterstützt einen gesunden Kreislauf und das Immunsystem.

Eine gesunde Durchblutung unterstützt die Zellernährung, was wiederum für die Zellgesundheit wichtig ist. Wirkstoffe: Isländisches Moos 40 mg, Amlafrüchte 35 mg, Myrobalanenfrüchte 30 mg, Terminaliabellirica-Früchte 30 mg, Kardamom 30 mg, Vitamin C 28 mg, Nelkenpfeffer 25 mg, Alantwurzel 25 mg, Marmelosfrüchte 20 mg, Calciumsulfat 20 mg, Weissdornblüten und -blätter 15 mg, Süssholz 15 mg, Spitzwegerich 15 mg, Vogelknöterichkraut 15 mg, Gänsefingerkraut 15 mg, Gewürznelken 12 mg, Ingwer 10 mg, Herzgespannkraut 10 mg, Baldrian 10 mg, Gartenlattich 6 mg, Ringelblumenblüten 5 mg, natürlicher Campher 4 mg.

Die Padma 28 active sind nur noch als Nahrungsergänzungsmittel ohne Listung zugelassen. Die Krankenkasse wird dementsprechend auch nichts mehr daran bezahlen. 

Padma 28 ändert also definitiv in Padma 28 active. Ob es das Padmed Circosan weiter geben wird? Unbekannt (aber nicht sehr wahrscheinlich). Momentan haben wir noch Packungen von beiden an Lager, aber wenn das aus ist … :-(

Verschreibungspflichtig – die zweite

Wer weiss? Vielleicht haben sich die Ärzte hier gedacht: „Wenn ich das so unleserlich wie möglich aufschreibe, dann sieht man auch nicht, wenn etwas falsch geschrieben ist?“ … Oder sie schreiben einfach immer so mies. Bisserl ungeschickt, wenn wir in der Apotheke dann rätseln müssen, was es denn sein darf.

(Unter dem Bild die Lösung in der Bildbeschreibung. Merke: wenn man weiss, was es sein soll, ist es immer einfacher)

Zum repetieren 12 Monate. Esomep 20, Atorvastatin 20, Eltroxin 50, Condrosulf 800, ViDe3, Dafalgan 500, Magnesiocard 5

Einfach, oder? Nein? Aber das ist noch steigerbar

Makatussin Comp Sirup, Ponstan 500, 30 (als repetatur), Sympany (das ist die Krankenkasse – gehört nicht mal hier aufs Rezept), Avalox 400 7Stck, Spiricort 50 zu 20 Stck (1 morgens 5-6 Tage lang, dann Stop), Buscopan Dragees

Und noch eine Rückseite eines Rezeptes (ja, da kann man auch draufschreiben, zum Beispiel, wenn es vorne zu wenig Platz hat):

Da steht: 1 OP Naaprep o.ä. / bitte Kassenpflichtiges NaCl 0.9% falls möglich / 1 OP Imazol Cremepaste 2x/Tag 10 Tage

Ich musste den Arzt (oder besser die Patientin) enttäuschen: Salzwasserampullen sind alle maximal NLP, also via Zusatzversicherung und meist noch so, dass die Krankenkassen das auch dann nicht zahlen.

Besten Dank noch an die Kommentare und Einsendungen mit den Bedenken wegen den nicht ganz gelungenen Übermalungen im letzten Post. Ich hab’s angepasst – auch wenn ich nicht denke, dass ich mit einem halben Strassennamen oder GLN Nummer da zuordnenbare Patientendaten freigebe. Ich hoffe, ich habe diesmal einen besseren Job gemacht.

Entziffern macht Euch Spass? Ihr wollt mal in der Apotheke arbeiten und schon üben? Hier könnt ihr das:

Rezeptfreie Medikamente nach Hause liefern lassen

Rezeptfreie Medikamente nach Hause liefern lassen – das geht, ganz ohne Versandapotheke! Dank dem weit verbreiteten Hauslieferdienst, den die Apotheken an sich schon anbieten und der jetzt in der Pandemiezeit wesentlich erweitert wurde. Bisher waren aber auch wir Hausapotheken rechtlich eingeschränkt – wir dürfen Medikamente (auch OTC, also rezeptfreie) nur nach einer Fachberatung abgeben. Das bedeutet, dass wir an bekannte (Stamm-)Kunden auch die nach Hause liefern durften, aber nicht an unbekannte Patienten. Es hat aber nicht jeder eine Hausapotheke.

Nun wird uns die Möglichkeit gegeben, das zu ändern. Auch uns unbekannte Neukunden, die sich zum Beispiel in Selbst-Quarantäne begeben mussten, dürfen in der Apotheke Medikamente bestellen – und sie werden nach Hause geliefert. Die Fachberatung erfolgt dabei per Telefon, sie wird dokumentiert und die Medikamente mit dem Hauslieferdienst gebracht. So können Apotheken und Drogerien in Zeiten der Corona-Krise eine kundenorientierte Lösung bieten, die rechtskonform ist und eine hohe Qualität garantiert.

Teilnehmende Apotheken findet man auf: Rezeptfreie-Medikamente.ch

So funktioniert die Hauslieferung:

  • Auf der Website suchen Sie eine Apotheke oder Drogerie in Ihrer Nähe aus.
  • Sie rufen in der Apotheke oder Drogerie ihrer Wahl an und eine Fachperson führt mit Ihnen ein Beratungsgespräch durch, dabei werden die notwendigen Angaben zur Bestellung aufgenommen.
  • Das rezeptfreie Medikament wird Ihnen nach Hause geliefert
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Aus den FAQ:

  • Ausser Medikamenten kann auch weiteres aus dem Sortiment der Apotheke / Drogerie geliefert werden: Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika.
  • Die Daten die zur Dokumentation aufgenommen werden, werden weder weitergegeben noch für Werbezwecke verwendet.
  • Ob und wieviel der Hauslieferdienst kostet, erfährt man bei der ausgewählten Apotheke.

Wenn Du jetzt etwas aus der Apotheke brauchst …

Die Apotheken gehören zu den wenigen noch offenen Geschäften – entsprechend beschäftigt sind wir im Moment. Hier ein paar Tipps für einen besseren Apothekenbesuch in diesen Pandemie-Zeiten: Bitte weitergeben an diejenigen ohne Internet, vor allem die ältere Generation die Medikamente braucht und gefährdet ist, ist oft nicht online. Telefoniert doch mal wieder wie es euren älteren Verwandten und Bekannten geht!

Bitte komme nicht mit Husten und/oder Fieber in die Apotheke!

Die Apotheke nimmt Bestellungen telefonisch oder per mail entgegen und macht sie bereit, das verkürzt die Anwesenheit in der Apotheke und schützt nicht nur unsere Mitarbeiter, sondern auch alle andern. Wenn etwas abgeholt werden soll, weise die Apotheke darauf hin, wenn Du nicht selber kommst, dann können wir die Medikamente auch abgeben. Falls Du ein Coronaverdachtsfall bist und wirklich keinen anderen Weg findest, bitte weise die Apotheke beim Besuch darauf hin.

Die Apotheken liefern aus!

Speziell für die ältere Generation und gefährdete Patienten, die niemanden haben, den sie schicken können oder CoVid-19 -Fälle, bieten die Apotheken in diesen Zeiten mehr Hauslieferungen für Medikamente an. Bitte nehmt das in Anspruch! – Aber denkt auch daran, dass Wunschlieferzeiten meist nicht möglich sind. Ablegen im Briefkasten ist bei den meisten Mitteln möglich – bitte achtet darauf, dass es nicht zu lange da drin liegt.

Bitte haltet Abstand!

Die empfohlenen 2 Meter Abstand untereinander gelten ausserhalb und innerhalb der Apotheke. Der Zugang wurde deswegen teilweise eingeschränkt und in den Apotheken gibt es markierte Warteplätze. Bitte lauft nicht einfach herum und geht „shoppen“ oder schaut, ob man irgendwo schneller dran kommt. Begleitpersonen warten bitte ganz ausserhalb der Apotheke (ausser Kinder).

Nicht anfassen!

Auch bei uns wird kontaktloses Zahlen in diesen Zeiten bevorzugt. Unter 45 Franken muss man meistens nicht einmal den PIN eintippen, aber wir desinfizieren die Tastatur auch immer wieder. Trotzdem ist es eine gute Idee beim Einkaufen allgemein so wenig wie möglich anzufassen – auch wenn mancherorts ein Händedesinfektionsmittel vor Ort angeboten wird … es gibt immer welche, die das nicht benutzen.

So kommt das Rezept vom Arzt in die Apotheke:

Auch beim Arzt soll man sich momentan bei Erkältungsbeschwerden telefonisch anmelden und fragen, ob man vorbeikommen soll. Die meisten machen erste Abklärungen am Telefon. Wenn der Arzt ein Rezept ausstellt: bitte direkt in die Apotheke nach Wahl schicken lassen (per Fax oder auch E-Mail, Post ist zu langsam) – Rezepte, die per E-Mail an den Patienten gehen und dann ausgedruckt werden sind wegen fehlender Originalunterschrift und Stempel offiziell nicht gültig. Also grad die Adressdaten der Apotheke bereithalten und dem Arzt durchgeben.

Bekomme ich noch alles?

Was die Apotheke nicht Lager hat kann sie (meist) weiterhin normal bestellen, oder sie macht alles, um es von woanders zu beschaffen. Das gilt für Medikamente und Arzneimittel sowie medizinische Hilfsmittel. Da auch die Grossisten aktuell sehr belastet sind, werden nicht so wichtige Sachen wie Kosmetik, Putzmittel, Reformartikel momentan zweitrangig bearbeitet und wir können oft nicht sagen, wann etwas wieder erhältlich ist.

Es ist jetzt nicht die Zeit für ausgiebige Kosmetikberatungen! Du kannst Hautpflegemittel weiterhin kaufen, aber bei Kosmetika ist es gut, wenn man weiss was (Pro Tipp: alte Verpackung mitbringen).

Bitte nehmt auch an, dass der Bezug gewisser Medikamente eingeschränkt ist. Wegen unnötigen Hamsterkäufen wurde die Abgabe von Schmerzmitteln, Hustenmitteln und Desinfektionsmittel auf 1 Packung pro Person limitiert. Verzichtet auch auf Diskussionen deswegen. Das ist, damit möglichst viele versorgt werden können.

Dasselbe gilt für Medikamentenbezüge auf Dauerrezepte. Der Vertrag mit den Krankenkassen hat schon immer vorgeschrieben jeweils für nicht mehr als maximal einen 3 Monatsbedarf Medikamente zu beziehen. Das muss jetzt schärfer durchgezogen werden. Bitte hamstert auch hier nicht – die meisten haben noch (für länger) Medikamente zu Hause, wir und die Grossisten haben Vorrat und es geht weiter wie bisher. Wir tun alles um die Patienten weiterhin ohne Unterbrechung zu versorgen!

Händedesinfektion

Desinfektionsmittel für die Hände ist gut als Notfall für unterwegs (musst Du wirklich raus unter die Leute jetzt?), aber BESSER ist regelmässiges Händewaschen: 20 Sekunden einseifen und abspülen mit Wasser vernichtet den Coronavirus, der auf Seife empfindlich ist. Es gibt keinen Grund jetzt panikartig zu Hause selber etwas zusammen zu mischen, das vielleicht nicht wirkt oder sehr austrocknet. Was das angeht: benutzt Handsalbe zum pflegen, sonst haben wir in einem Monat ganz viele Leute mit Handekzemen!
Die Apotheken tun alles um Desinfektionsmittel zu beschaffen oder herzustellen und abzufüllen. Es wird zunehmend schwieriger das Material dazu zu beschaffen (und auch teurer), trotzdem sind Preise von 20 Franken für 100ml überrissen (und werden von den meisten Apotheken auch sicher nicht verlangt).
Wegen der Materialknappheit die den Alkohol, das Glycerin und auch die Fläschchen betrifft, bekommt man diese kaum mehr in der Apotheke. Firmen oder Pflegepersonal, oder pflegende Angehörige, die leere Flaschen mit Desinfektionsmittel haben (wie Sterillium und Co.) können die zum Auffüllen in die Apotheke bringen. Bitte bringt aber nichts, das wie ein Lebensmittelgebinde aussieht!

Masken

Masken haben die Apotheken schon lange keine mehr zum Verkaufen. Das betrifft alle Arten, von Chirurgenmasken bis FFP3. Der Markt wurde hier inzwischen kontingentiert und was vorhanden ist, soll in den Spitälern und Pflegeeinrichtungen zum Einsatz kommen, dort wird es wirklich gebraucht! Es ist auch weithin bekannt (oder sollte es sein), dass die allermeisten Masken einen selber nicht vor einer Infektion mit dem Virus schützen. Die  Chirurgenmasken, die wir in der Apotheke tragen, tragen wir für Euch, die Kunden und Patienten! Selbst wenn einer von uns das Virus hätte (dessen Verlauf bei jüngeren oft milde ist), wollen wir eine Ansteckung der Umgebung verhindern. Wer das auch möchte: im Internet kursieren Nähanleitungen für Stoffmasken, die das auch tun. 2 Mal täglich wechseln und waschen in der Waschmaschine ist für die richtige Anwendung nötig.

Bitte habt Geduld!

Aufgrund der aussergewöhnlichen Umstände haben wir in der Apotheke nicht nur viel mehr Anfragen von Patienten und Kunden, sondern teilweise auch schon Personalausfälle (sei es wegen normaler Erkältung / Grippe als auch wegen Verdacht auf oder wirklich CoVid-19). Dazu kommen die Schutzmassnahmen, die wir für Euch und für uns treffen müssen, deshalb können die Wartezeiten länger als gewohnt sein und manche Dienstleistungen der Apotheke werden nicht mehr oder nur noch in Notfällen angeboten. Nehmt (falls ihr nicht schon Stammkunde seid) die Krankenkassenkarte gleich mit in die Apotheke – oder seid bereit das gleich zu bezahlen. In dieser Situation sollte es auch verständlich sein, dass ich keine Zeit habe über die Apothekenpauschalen auf rezeptpflichtige Medikamente zu diskutieren, oder darüber, dass das etwas online „aber günstiger ist“!

Danke, dass auch Du mithilfst, dass wir (alle) unter der Pandemie und ihren Einschränkungen nicht zu sehr leiden müssen!

(Text von einer Apothekerin von facebook, mit freundlicher Genehmigung übernommen und ergänzt. Gilt für die Schweiz – für Deutschland und Österreich mit kleineren Einschränkungen sicher auch).

Kassenzulässig mit „abern“

Zu früh gefreut. Ich kann der Firma nicht mal Fehlinformation vorwerfen, grundsätzlich stimmt das, was sie auf ihrem Infoblatt an die Apotheken geschrieben haben: Die Vi-De 3 Monatsdosen sind neu kassenzulässig!

Juhuu? Bisher habe ich immer schauen müssen, ob die Patienten, denen der Arzt ausdrücklich die Monatsdosen verschrieben hat auch eine Zusatzversicherung haben. Ansonsten bin ich auf die normalen Vi-De 3 ausgewichen. Da kann man auch den Inhalt einer Flasche einmal im Monat einnehmen (oder die Hälfte, dann ist man etwa bei der Dosierung der offiziellen Monatsdosis). Ist halt ziemlich alkoholhaltig und „brennt“ beim trinken, weshalb man das besser verdünnt – mit Wasser oder O-Saft. Die Monatsdosen hier sind sanfter und ausserdem gesüsst.

Dann fällt mir beim ersten Patienten, der das verschrieben hat auf, dass g es mir beim einlesen anzeigt „Netto kleiner als Lagerpreis“. :-o
Die Dinger haben ja (wegen Umteilung auf SL) massiv abgeschlagen. Und da ich noch Lager hatte, mache ich da grad (etwas) Verlust.

Dann sehe ich, dass die 3er Packung mehr kostet als 3 Einzelne. :-(

UND: Das Medikament hat eine Limitation drauf. Es wird zwar von der Grundversicherung (neu) übernommen, aber nur:
Zur Therapie bei nachgewiesenem schwerem Vitamin D-Mangel
[25(OH)D-Konzentrationen <25 nmol/l oder 10 ng/ml] bei Personen über 70 Jahre. Die Anwendung soll nur unter ärztlicher Aufsicht stattfinden.“

Fallstricke, wohin man sieht.

Und da bei uns Hinz und Kunz und so ziemlich jeder, der in einer Arztpraxis vorbeistolpert inzwischen Vitamin D verschrieben bekommt, ist das wirklich etwas, worauf man achten muss. Über die nicht-ganz-korrekt ausgestellten Rezepte zum Vitamin D könnte ich auch mal wieder einen Post schreiben. Dann definiert der Arzt nicht die Dosis, verschreibt eine Grösse mit der man diese Dosis nicht abmessen kann, weiss nicht welche ölig und welche alkoholhaltig sind – und dass man die öligen nicht ins Wasser tropfen sollte …

VITH in der Apotheke: das Ende des „Vertreter z’vieri“?

Die VITH ist in Kraft seit dem 1. Januar – und zeigt schon erste (teils unerwartete) Auswirkungen in der Apotheke. Es ist die „Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich„.

Grundsätzlich eine begrüssenswerte Sache, deren Idee es ist jeglichen Einfluss (der Pharmafirmen) auf die Verschreibung und Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten zu eliminieren. Das angestrebte Ziel ist eine Verschreibung, Abgabe und Anwendung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln allein nach objektiven, medizinisch-pharmazeutischen Gesichtspunkten. Nachzulesen ist das hier auf der Seite des BAG: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20190088/index.html

Das betrifft nicht nur die Ärzte, die verschreiben oder wegen der Selbstdispensation selber Medikamente verkaufen, sondern eben auch die Apotheken – und die Drogerien teilweise (was die Rabatte bei den freiverkäuflichen Mitteln angeht)

Ein paar Begriffserklärungen dazu:

Integrität: Alle RX (=rezeptpflichtigen) Medikamente unterliegen den Integritätsbestimmungen, d.h. die Behandlung mit diesen Medikamenten darf nicht durch finanzielle Vorteile beeinflusst werden.

Transparenz: Alle Rabatte, welche auf Medikamente (RX, OTC = freiverkäufliche Medikamente und Medizinprodukte) gewährt werden, müssen vom Geber und vom Nehmer der Rabatte ausgewiesen werden. Dies gilt gegenüber der Behörde, nicht gegenüber dem Patienten / Kunden.

Weitergabepflicht:  Grundsätzlich müssen Rabatte auf SL-Präparaten und MiGeL Medizinprodukten den Krankenkassen weitergegeben werden. Werden Rabatte ausgehandelt, sind schriftliche Verträge mit den Krankenkassen abzuschliessen, max. 49% der Rabatte könnten vom Leistungserbringer einbehalten werden. Dieser Teil muss zur Verbesserung der Qualität eingesetzt werden, diese Verbesserungen sind zu messen. 

Erkenntnisse daraus (bis Ende Januar):

Ich darf noch OTC mit Rabatten einkaufen und Verträge betreffend Rückvergütung machen, ich muss allerdings alles nachweisbar festhalten und die Dokumente aufbewahren.

Nicht mehr erlaubt sind sogenannte Naturalrabatte: also zum Beispiel: 15/12 = 12 Pflaster einkaufen und 15 bekommen.

Rabatte auf Medikamente und Mittel, die von der Krankenkasse übernommen werden sind theoretisch noch erlaubt, ABER dafür muss man vorher schriftliche Verträge mit den Krankenkassen (allen betroffenen) abschliessen, man darf nur knapp die Hälfte des Rabattes selber behalten, UND der Teil muss dann auch noch zur Verbesserung der Qualität der Behandlung eingesetzt werden UND diese Verbesserung muss nachweisbar sein und dokumentiert werden (wie???). Fakt: Viel zu aufwändig und kompliziert! Das macht ziemlich sicher niemand. Also: Keine Rabatte auf SL Produkte mehr.

Arzneimittelmuster sind nur dazu da, dass die Fachperson damit in der Praxis erste Erfahrungen sammeln kann. Ein Weiterverkaufen ist verboten (logisch), gratis Abgabe an die Kundschaft ist aber erlaubt. (Ich frage mich da, wie das bei den Ärztemustern praktisch mit Rezeptpflichtigen Medikamenten aussieht: auch wenn sie das an den Patienten weitergeben, ist das nicht schon Beeinflussung des Verschreibungsverhaltens?).

Im Gegensatz zum Korruptionsgesetz, wo Vorsatz für eine Strafe nötig ist, werden Verstösse gegen das Integritätsgebot auch bestraft, wenn sie nur fahrlässig begangen wurden (Art. 86 Abs. 4 revHMG). Unwissen schützt hier also nicht vor Strafe. Laut Kommentar zum Gesetz steht da aber auch: „Wann Preisrabatte oder Rückvergütungen einen Einfluss auf die Wahl der Behandlung haben können, kann nicht pauschal gesagt werden. Es muss jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob ein Rabatt geeignet ist, die Wahl der Behandlung zu beeinflussen.“ Wir sind also lieber vorsichtig. Vielleicht übervorsichtig.

Erlaubt sind Vorteile (von bescheidenem Wert) die mittelbar oder unmittelbar der Kundschaft zu gute kommen. Unmittelbar wären: Bestandteile der Apothekenausstattung (wie Stuhl, Wasserspender, Kinderspielzeug, Lektüre im Wartezimmer). Mittelbar: Fachliteratur, Weiter- oder Fortbildung mittels elektronischer Medien, Gegenstände, die von der Fachperson im Praxisalltag eingesetzt werden (Fieberthermometer, Computer-Software, Mobiltelefon für den Notfalldienst). 

Nicht erlaubt: Mittagessen zahlen (auch nicht in geschäftlichem Rahmen). Geschenke zum Jahreswechsel (Wein, Eintrittskarten)

Erlaubt sind „Vorteile von bescheidenem Wert“ in Höhe von höchstens 300 Franken pro Fachperson und Jahr. Und nicht kumulierbar – also etwas wie ein Laptop im Wert von 900 Franken für die Praxis mit 3 Ärzten. Das ist das Beispiel in den Erläuterungen zur VITH vom BAG. Da ich selber noch nie so ein Geschenk in der Apotheke bekommen habe, denke ich auch nicht, dass das ändern wird für uns.

Und jetzt zur Diskussion:

Pharmafirma A (vertreibt sowohl RX wie auch OTC Medikamente), bringt einzelverpackte kleine Muffins vorbei, individualisiert mit Werbung – für das Personal. Was macht ihr damit?

Pharmafirma B unterbreitet Euch ein Angebot mit Rabatt für die neuen Wochendosette, von denen ihr eine Menge braucht. Dürft ihr das Angebot annehmen?

Ihr habt als Apotheke den Ärzten in der Umgebung um Weihnachten herum immer ein kleines Präsent (wie eine Flasche Wein) überbracht für die gute Kommunikation das Jahr über bei Problemen mit Rezept oder Patienten etc. Dürft ihr das dieses Jahr noch machen?

(Meine Lösungen dazu später in den Kommentaren)