Vivotif Kapseln: Pufferlösung für Kinder

Es wird Sommer – das ist auch Reisezeit und dafür braucht es für manche Länder etwas Vorbereitung. Impfungen zum Beispiel.

Auf Rezept des Kinderarztes:

Vivotif Kaps
+ Puffer

Puffer? Ja. Das Problem: die Vivotif Kapseln enthalten einen Lebendimpfstoff gegen Typhus (Lebendkeime von Salmonella enterica serovar Typhi des abgeschwächten Stammes Ty21a.)
Die Kapseln sind magensaftresistent, damit die Keime unbeschadet durch den Magen kommen – viele Bakterien sind säureempfindlich. Wenn man sie öffnet, ist der Schutz aber weg.
Nun haben kleine Kinder oft Probleme damit Kapseln zu schlucken. Und die Sachets von Vivotif gibt es nicht mehr.

Also was tun? Man öffnet die Kapseln und suspendiert den Inhalt zum trinken in einer Pufferlösung, in der Hoffnung, dass sie so die Magenpassage überstehen.

Laut dem Infovac-Bulletin Nr.9/ 2002 dürfen Kinder ab 2 Jahren Vivotif® erhalten, sofern der Inhalt der Kapseln in einer gepufferten Lösung verabreicht wird.

Herstellung der Pufferlösung:
2,65 g Natriumbicarbonat,
1,65 g Ascorbinsäure
0,2 g Lactose
Diese Pulvermischung wird in 100 ml Leitungswasser aufgelöst, bevor der Inhalt einer Kapsel zugefügt wird.

Achtung: Man muss für jede Behandlung 3 solcher Puffer-mischungen herstellen, es sind ja auch 3 Kapseln, die an den Tagen 1, 3 und 5 nüchtern (das heisst 1 Stunde vor dem Essen) eingenommen werden müssen.

Die Kapseln sind aber recht klein – und mit dem richtigen Anreiz, z.B. einem Schluck vom Lieblingsgetränk – eigentlich gut schluckbar. Mein Junior musste in Afrika 2 Wochen lang täglich eine Malariatablette einnehmen, das ging mit einem Schluck „ausnahmsweise“-Cola sehr gut. Und er war dort auch erst knapp  3 Jahre alt. Es ist also oft auch so möglich.

Blutverdünner und Ernährung

So, die grossen Themen in der Reihe Wechselwirkungen von Nahrungs- und Genussmitteln mit Medikamenten haben wir abgehakt. Jetzt kommen wir zu den kleineren und manchmal kontrovers diskutierten Dingen.
Teil 6: Antikoagulation (Blutverdünner) und Nahrung:

Früher hat man gesagt, man muss aufpassen, was man isst, wenn man den Blutverdünner Phenprocoumon (Marcoumar) nimmt. Dem ist heute nur noch bedingt so:

Die Ernährung sollte unter einer Therapie mit Antikoagulantien vom Typ: Vitamin-K-Antagonisten (Marcoumar) in den Grundzügen gleich bleiben, ohne extreme Bevorzugung oder Ausschaltung bestimmter Nahrungsmittel. Es ist wichtig, die Ernährungsweise, unter welcher die Antikoagulantieneinstellung erfolgte, beizubehalten, insbesondere hinsichtlich des Verzehrs Vitamin-K-reicher Nahrungsmittel.

Vitamin K Gehalt in der Nahrung:

  • hohe Gehalte (> 100µg): Gemüse, insbesondere grüne, blattförmige Pflanzen (beispielsweise Blattspinat, Blumenkohl, Brokkoli, Grünkohl, Kopfsalat, Lauchgemüse, Rosenkohl, Sauerkraut, Soja, Zwiebeln)
  • mittlere Gehalte (10-100µg): Getreide, Eier, Kartoffeln und Fleisch
  • niedrige Gehalte (< 10 µg):  Fisch, Früchte und Milchprodukte.

Der Einfluss von Vitamin K-haltigen Nahrungsmitteln wird jedoch oftmals überschätzt.

Cumarinreiche Vegetabilien wie Waldmeister, Steinklee und Tonkabohnen sind hingegen zu meiden, weil die Blutverdünnung dann stärker ist.

Grössere Mengen Alkohol beeinflussen die Blutgerinnung ebenfalls.

Und nicht zu vergessen eine Menge Medikamente! Achtung bei Schmerzmitteln (nur Paracetamol macht keine Probleme) und einer Vielzahl anderer, v.a. rezeptpflichtiger Medikamente – hier ist eine Einstellung der Blutgerinnung und Überwachung wichtig.

Blutverdünner die man spritzen muss (Heparine wie Fragmin, Fraxiparin, Clexane) werden durch die Nahrung kaum beeinflusst. Sie können aber auch mit anderen Medikamenten Wechselwirkungen haben, v.a. solchen, die auch blutverdünnend wirkenden.

Apotheken täuschen Kunden

So zumindest sieht es die 20Minuten im  letzten sensationellen Bericht über die Apotheken im Aargau gelesen:

Aargauer Apotheken täuschen Kunden
Aargauer Apotheken und Drogerien werben mit unerlaubten Gesundheitsanpreisungen. Bei einer Kontrolle ist das Amt für Verbraucherschutz ausschliesslich auf schwarze Schafe gestossen.
Alle zehn kontrollierten Apotheken und Drogerien wurden wegen unerlaubter Anpreisungen beanstandet, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Jahresbericht 2009 des Amtes für Verbraucherschutz hervorgeht.

In den meisten Fällen habe es sich um Hinweise gehandelt, die einem Lebensmittel Eigenschaften wie Vorbeugung, der Behandlung oder Heilung einer Krankheit zugeschrieben hätten. Anpreisungen solcher Art auf der Verpackung oder entsprechende Werbung seien verboten.

Wie schnell man in der Grauzone ist, habe ich schon beschrieben. Dies ist nur eine weitere Variante des Themas.
Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen Lebensmittel (auch Nahrungsergänzungen) und Heilmittel (Medikamente). Ein Medikament wurde bei der swissmedic angemeldet und zugelassen. Die Wirksamkeit und Sicherheit muss durch Studien belegt sein – was natürlich entsprechend teuer ist. Ein Nahrungsergänzungsmittel dagegen kann teilweise dasselbe enthalten, wurde aber nicht als Heilmittel zugelassen – und darf dann auch keine Hinweise auf Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit enthalten. Auch die Aufmachung darf nicht demgemäss täuschend sein – Organe darauf abzubilden ist z.B. schon mal nicht gut.
Nun sind das alles Sachen, die die Hersteller-Firma entscheidet, die das Produkt auch auf den Markt bringt. Genauso wie das, was sie in ihre Prospekte schreiben. Da muss man so aufpassen, was man auflegt!

„Im Zweifelsfall entscheidet der Kantonschemiker am Standort des Inverkehrbringers, ob ein Produkt verkehrsfähig ist.“

Quelle / Quelle2

Jetzt haben wir zum Beispiel das Magnesium biomed und das Magnesium biomed uno. Während ersteres (links im Bild)  als Heilmittel zugelassen ist (Liste D) und die Beutel 121 mg Magnesium enthalten – ist letzteres (rechts im Bild) nur als Nahrungsergänzung zugelassen, enthält aber 300mg Magnesium (!) also soviel, wie bisher nur die Rezeptpflichtigen Mittel wie Magnesium Diasporal enthalten haben ...

In der Apotheke / Drogerie darf ich die beiden nicht mal nebeneinander stellen – denn dann steht das Lebensmittel im Heilmittel-regal (z.B. unter der Überschrift „Stärkungsmittel“ – und das wäre ein Hinweis auf eine medizinische Anwendung – also eine verbotene Anpreisung!

Und dann reklamiert der Lebensmittelinspektor / Kantonschemiker und dann bekommt man eventuell noch einen Rüffel vom Kantonsapotheker wegen Verstosses gegen das Heilmittelrecht.
Also stelle ich die beiden Produkte auseinander – obwohl sie eigentlich zusammen gehörten in meinen Augen.

Logisch – ne? Liebe Biomed: ich weiss, dass die Zulassung als Lebensmittel günstiger ist – aber mich bringt ihr damit ein bisschen in Erklärungsnot.

Isotretinoin und „off label use“

Liebe Ärzte,
Das Aknemittel Isotretinoin wie in Roaccutan und seinen Generika (Tretinac, Curakne, Liderm und Isotretinoin Mepha) war noch nie ein einfaches Medikament. Bei der Verordnung müssen verschiedene Dinge beachtet werden –die wichtigsten: keine Vorgeschichte mit Depressionen, weil das Medikament selbst welche machen kann – engmachige Kontrolle wegen möglicher Hautprobleme und falls es für eine Frau ist muss eine Schwangerschaft vor und während der Behandlung unbedingt ausgeschlossen werden, da der Wirkstoff teratogen ist, also Missbildungen macht. Inzwischen wurde man noch vorsichtiger und Frauen soll nicht mehr als der Bedarf für einen (1!) Monat verordnet werden. Das bedeutet: Keine 100er Packungen und keine Dauerrezepte mehr dafür.

Im Kompendium steht:

Verschreibungs- und Abgabeeinschränkungen
Verschreibungen für Roaccutan müssen für Frauen im gebärfähigen Alter auf einen Behandlungszeitraum von 30 Tagen limitiert sein, und eine Fortsetzung der Therapie erfordert eine erneute Verschreibung. Idealerweise sollten der Schwangerschaftstest, die Ausstellung des Rezeptes und die Abgabe von Roaccutan am selben Tag erfolgen. Die Abgabe von Roaccutan muss innerhalb von maximal 7 Tagen nach der Ausstellung des Rezeptes erfolgen.

Ja, tut mir auch leid. Wenn ich ihnen also telefoniere, nachdem sie – wieder einmal – ein Rezept über 3 Monate ausgestellt haben, werden sie nicht aggressiv und sagen „Das weiss ich. Es gibt aber Apotheken, die das trotzdem abgeben, ohne jedes Mal anzurufen.“
Mag sein. Aber dazu gehören wir nicht.

Ich darf an der Stelle über die Vorschriften betreffend „Off label use“ von Medikamenten aufklären.

Unter Off-Label-Use versteht man die Verordnung eines zugelassenen Fertigarzneimittels außerhalb des in der Zulassung beantragten und von den nationalen oder europäischen Zulassungsbehörden genehmigten Gebrauchs, beispielsweise hinsichtlich der Anwendungsgebiete (Indikationen), der Dosierung oder der Behandlungsdauer.

Sie als Arzt dürfen tatsächlich trotz den Vorschriften auch für Frauen grosse Packungen aufschreiben. Da das aber nicht den Vorgaben entspricht, ist es definitionsgemäss eine off label use.
– Darüber müssen sie als Arzt die Patientin aufklären.
– Ausserdem müssen sie ihr sagen, dass sie als Arzt dementsprechend die volle Verantwortung übernehmen, wenn bei dieser Art Anwendung etwas schief geht.
– Plus sie müssen die Patientin darüber aufmerksam machen, dass die Krankenkasse das nicht übernehmen muss – das ist übrigens das, was bei den Patienten in der Apotheke am meisten zieht: da gehen sie lieber zur Kontrolle und holen sich ein neues Rezept.

Und unsere Verantwortung in der Apotheke ist, wenn wir eine „off-label“ Anwendung sehen, beim Arzt anzurufen, ob das ok ist und er den Patienten aufgeklärt hat. Das wird bei uns dann auch festgehalten. Sicher ist sicher.

P.S. obiges stimmt genauso für die ungewöhnlich hohen Dosierungen von Antibiotika, die in Krankenhäusern in letzter Zeit immer mehr verschrieben werden. Wenn das mehr ist als in der Packungsbeilage vorgegeben, braucht es einen Rückruf beim Arzt wegen „off label use“.
Wenn das wirklich gewollt ist, könnte man als Arzt auch, um das Ganze etwas abzukürzen ein „sic!“ hinter die Dosierung schreiben. Dann wissen wir, dass das gewollt ist.

Bitte lassen sie den Hund nicht mehr Autofahren …

Auf der amerikanischen Tablettendose für den Hund:

Könnte Schläfrig machen. Alkohol könnte diesen Effekt verstärken. Seien Sie vorsichtig, wenn sie Auto fahren oder gefährliche Maschinen bedienen.

Umm, ja. :-)

Auf der anderen Seite: so eine Kurzfassung der wichtigsten Nebenwirkungen fände ich auch bei uns Sinnvoll. Sinnvoller als die monstergrossen, unlesbaren Packungsbeilagen.

Spezielle Arten der Anwendung (2)

Es gibt so ein paar Medikamente, bei denen ist die Anwendung nicht ganz so einfach wie “Tablette rausdrücken, Tablette schlucken.” Von diesen möchte ich ein paar vorstellen.

Heute: der Solmucol / Solmucalm -Sirup

der Wirkstoff Acetylcystein zum verflüssigen von Schleim bei Husten ist in gelöster Form nicht allzu lange haltbar, darum wird das Wirkstoffpulver erst (kurz) vor der Anwendung mit dem Sirup gemischt.
Das geht so: 1. Ring am unteren Rand des Deckels abziehen, Flasche auf einen Tisch stellen und 2. mit der Hand fest den Deckel in die Flasche drücken. Das Pulver fällt aus dem Deckel in den Sirup. Schütteln zum mischen – fertig.

Wenn man das nicht macht, nimmt man nur den Grundlagensirup zu sich, – das schmeckt zwar gut, aber wirkt nicht …

Nachtrag 2016: Die Verpackung hat geändert und damit auch der Verschluss. NEU muss man nicht mehr drücken, sondern DREHEN zum auslösen des Pulvers.