Das Billigste?? (2)

Das neuste Apothekenbashing von Saldo. Ob der Fehlinformation in dem Artikel bekomme ich noch ein Magengeschwür.

Im Saldo im Februar war ein Artikel drin, der wieder nett auf die Apotheken los geht. Titel:

Apotheken verkaufen lieber teure Generika.

Man hat ein paar Leute losgeschickt mit Rezepten und geschaut, was sie darauf in den Apotheken bekommen haben. Auf den Rezepten: Omeprazol oder Losartan. „Schockierendes“ Ergebnis:

Keine Apotheke verkaufte die günstigsten Produkte.

Ja, das kann ich mir gut vorstellen. Ich hatte es schon einmal, nach was für Kriterien wir (und ev. auch andere Apotheken) Generika aussuchen. Der Preis ist dabei nur ein Kriterium, es geht auch um Einnahmefreundlichkeit, Unterstützung durch die Herstellerfirma (wie sieht es mit Retouren aus …) um das Sortiment der Firma (nicht alle machen alle Generika oder auch nur alle Formen von einem) um Beschaffung (da gibt es Firmen, deren Produkte häufiger wieder nicht lieferbar sind) und so fort.

Nicht zu Vergessen: die Preise ändern. Wenn ich immer das günstigste Generikum von allen an Lager halten wollte, könnte ich alle paar Monate ein Drittel meines Lagers umändern – und wie mache ich das, wenn genau die Hersteller der superbilligen Generika die alten nicht retournehmen?

Diskutieren lässt sich jetzt natürlich darüber, ob ich als Apotheke den Kunden darauf aufmerksam machen muss, dass er jetzt grad NICHT das günstigste Generikum bekommt. Wenn er daran interessiert ist … wo bleibt dann hier die Selbstverantwortung? Man kann auch fragen!

Ich habe Generika an Lager, die günstig sind. Nein, das günstigste (meist) nicht.

Vor allem, wenn – wie heute häufig, die Preisdifferenzen zwischen den Generika (und manchmal auch zwischen Generika und Original) nur im Rappen- oder unterem Frankenbereich liegen.

Im Beispiel im Artikel ist Omeprazol genannt. Günstigstes Mittel: Fr. 19.65.- Häufigst abgegebens Mittel: Fr. 20.60.-, zweithäufigstes Fr. 20.75.-   – Wegen 90 Rappen respektive wegen Fr. 1.10.- soll ich als wieder Riesendiskussionen mit den Kunden führen und er muss vielleicht wieder kommen, weil ich es bestelle (kann ich!). Auch im Artikel erwähnt: Das teuerste Generikum ist Fr. 26.15.- …. das wurde nie abgegeben.

Das günstigste Medikament ?

 … dass die Apotheken eigentlich durch das Gesetz zur Wirtschaftlichkeit“ verpflichtet wären. Sie müssten daher das günstigste Medikament abgeben.

Bitte WAS? Habe ich da etwas nicht mitbekommen?

In den Verordnungen des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steht :

Artikel 34 Wirtschaftlichkeit
Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Arzneimittels werden berücksichtigt:
a. dessen Fabrikabgabepreise im Ausland;
b. dessen Wirksamkeit im Verhältnis zu anderen Arzneimitteln gleicher Indikation oder ähnlicher Wirkungsweise;
c. dessen Kosten pro Tag oder Kur im Verhältnis zu den Kosten von Arzneimitteln gleicher Indikation oder ähnlicher Wirkungsweise

und in der Verordnung über Krankenversicherung 

und Art 65b KVV
Art. 65b1 Beurteilung der Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen
Ein Arzneimittel gilt als wirtschaftlich, wenn es die indizierte Heilwirkung mit möglichst geringem finanziellem Aufwand gewährleistet.
Die Wirtschaftlichkeit wird aufgrund des Vergleichs mit anderen Arzneimitteln und der Preisgestaltung im Ausland beurteilt.

Es stimmt, ich bin der Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Da steht aber nirgends, dass nur das günstigste Medikament von der Krankenkasse bezahlt wird oder dass nur das günstigste Medikament von der Apotheke abgegeben werden soll oder darf.

Absichtliche Fehlinformation? Mir ist schon klar, dass es da im Hintergrund Bestrebungen in genau diese Richtung geht – dass nur noch das günstigste abgegeben werden darf.

Aber wenn das kommt, haben wir Zustände wie in Deutschland.

Für diejenigen, die nicht wissen, wie das dann funktioniert, hier eine kleine Zukunftsaussicht:

  • alle paar Monate wechselt das günstigste Präparat und dadurch bekommen Leute, die Dauermedikamente nehmen müssen, alle paar Monate ein neues Mittel. Das ist ganz toll, weil vor allem ältere Leute, die mehrere Tabletten nehmen müssen ständig neu aussehende (und anders heissende) Mittel bekommen. Weil sie die Übersicht nicht mehr haben, nimmt die Einnahmetreue ab, die Grundkrankheiten treten wieder auf und es folgen Komplikationen, vermehrte Arztbesuche und Spitalaufenthalte. Dito wegen eventueller Wirksamkeitsänderungen oder Nebenwirkungen weil man manche Generika nicht einfach ersetzen soll: sie dürfen ja eine Differenz von 20% zum Original aufweisen – Generika untereinander können aber noch grössere Differenzen haben. – Eine Kontinuität der Behandlung hat Vorteile für alle!
  • die Lagerhaltung für die Apotheken wird wegen der ständigen Wechsel der Generika noch teurer und noch schwieriger. (Einziger Trost für mich: den selbstdispensierenden Ärzten ginge es genau so … aber die bekämen wahrscheinlich wieder eine Ausnahmeregelung)
  • Wegen der Kontrollen, was den jetzt aktuell das günstigste Mittel ist, das von den Krankenkassen übernommen wird (oder zu einem bestimmten Zeitpunkt war) dürfte auch der Verwaltungsaufwand der Krankenkassen ansteigen. Das könnten sie natürlich dadurch wieder wettmachen, dass sie den Apotheken entweder das Geld nicht (ganz) zahlen, wenn sie das „falsche“ Generikum abgeben (in Deutschland Retaxation genannt) oder indem sie es von den Patienten selbst zurückverlangen.
  • der Mehraufwand, die steigende Lagerhaltungskosten und die (sowieso) sinkenden Margen machen noch viel mehr Apotheken unrentabel (schon jetzt operieren 30% am Existenzrand) und führen zu Schliessungen … natürlich vor allem in ländlichen Gebieten und in kleineren Dörfern. Das führt zu erhöhten Beschaffungskosten durch die Patienten selbst (Fahrtkosten …)

… und all das wegen Beträgen im Bereich von Rappen bis wenigen Franken??? Im übrigen: was hat das für einen psychologischen Aspekt, wenn der Kunde weiss, dass nur noch der Preis eine Rolle spielt bei der Auswahl des Generikums? Nocebo-Effekt Ade.

Ganz toll auch:

(die Apotheken) … belasteten zusätzlich  eine Medikamenten-Check Pauschale von Fr. 4.30.-  Der Einkauf verteuerte sich somit um 20%.

HALLO? Das ist die LOA! Die Abrechnungsvereinbarung zwischen Apotheken und den Krankenkassen (ja, der santesuisse). Das ist seit 2002 so, dass unsere Leistung separat angegeben ist. Von wegen „zusätzlich“ – vorher war das einfach im Medikamentenpreis drin enthalten. Das ist eine Pauschale, die gleich hoch ist EGAL wie teuer das Medikament ist. Ja, bei günstigen Medikamenten ist das Prozentmässig mehr vom Medikamentenpreis. Erstaunlich. Im übrigen ist das unser Einkommen – das seit 2002 (der Einführung der LOA) nicht zugenommen hat. …Hattest Du seit 10 Jahren auch keine Lohnerhöhung mehr?

So, ich denke, ich sollte vielleicht für mich selber ein Omeprazol nehmen. Die gibt’s inzwischen übrigens auch ohne Rezept.

Schlagfertig …

… sind meine Mitarbeiter ja :-)

Selbst zahlender Stammkunde: Blickt auf (bezahltes) Rezept mit angehängter Quittung wo die Checks draufstehen.
Kunde: „Und was bekomme ich jetzt für diesen Medikamentencheck?“
Pharmaassistentin (schlagfertig) „Ein Lächeln!“

Finde ich eigentlich eine super Antwort. Die Checks (ehemals Taxen und noch ehemals Pauschalen) sind für unsere Arbeit (Lagerhaltung/Bestellung, Dossierführung, Kontrolle der Wechselwirkungen, Beratung …) weil wir ja kaum noch was am Medikament selbst verdienen.
Aber bei den Apotheken, die den Check nicht verlangen, bekommt man auch kaum ein Lächeln: die Versandapotheken und in den Discountapotheken wohl auch eher weniger ….

Der Kunde wusste eigentlich, warum der Check auf der Quittung drauf ist – der wollte nur ein bisschen sticheln.

.

Für wen es genau interessiert: Aus der LOA IV:

Medikamenten-Check (4 TP) = etwa CHF 4.30

Folgende Apotheker-Grundleistungen werden durch den Medikamenten-Check pauschal abgegolten:

  • Rezeptüberprüfung
  • Repetition: Zulässigkeitsüberprüfung
  • Überprüfung der Anwendungsdosierung und allfälliger Mengen-Limitationen innerhalb des Rezeptes
  • Interaktionskontrolle innerhalb des Rezeptes
  • Kontrolle von Risikofaktoren und Kontraindikationen (die dem Apotheker bekannt sind)
  • Kontaktnahme zum verordnenden Arzt (falls medizinisch notwendig oder vom Patienten gewünscht)
  • Missbrauchskontrolle innerhalb des Rezeptes
  • Beratung des Patienten:
  • a) insbesondere Abklärung, ob Dosierung, Therapiedauer und optimale Einnahmezeiten bekannt sind; Vermittlung der verordneten Dosierung in schriftlicher Form
  • b) Anwendungsinstruktionen: Kontrolle des Bedarfs des Patienten und entsprechende Instruktion beim Bezug
  • c) Hinweis auf Behandlungsdauer mit Aufklärung
  • d) Hinweis auf Gebrauchs- und Aufbewahrungsvorschriften
  • e) Information des Patienten über mögliche oder zu erwartende potentielle Nebenwirkungen
  • f) Abklärung von Informationsbedarf des Patienten
  • Wirtschaftlich optimale Wahl der an die Dosierungsvorschriften angepassten Auswahl der Packungsgrösse
  • Versorgung des Patienten nach Dringlichkeit, Verordnungsänderung in dringenden Fällen

Der Medikamenten-Check wird pro Rezeptzeile erhoben. Als Zeile gilt die je Spezialität und Packungsgrösse ausgewiesene Abrechnungsposition innerhalb einer Rechnung pro Abgabedatum. Wenn nicht genügend Packungen vorrätig sind am Bezugstag und die restlichen Packungen deshalb später abgegeben werden, kann die Zeile nur einmal in Rechnung gestellt werden.

Bezugs-Check (3 TP) = CHF 3.0

Folgende Apotheker-Grundleistungen werden durch den Bezugs-Check pauschal abgegolten:

  • Eröffnung eines neuen Dossiers (neuer Kunde)
  • Medikationshistory
  • Führung des Patientendossiers
  • Medikamentenüberprüfung auf Kumulation nach dem Kenntnisstand der Patientensituation und unter Berücksichtigung der Selbstmedikation
  • Interaktionskontrolle innerhalb des pharmazeutischen Dossiers
  • Überprüfung allfälliger Mengen-Limitationen innerhalb des Dossiers
  • Missbrauchskontrolle innerhalb des Dossiers

Der Bezugs-Check wird insbesondere für die Führung eines Patientendossiers und dessen Interpretation verrechnet. Er darf nur einmal pro Patient, pro Tag und pro Leistungserbringer verrechnet werden. Bei mehreren Bezügen am selben Tag aufgrund von Rezepten desselben Leistungserbringers wird der Bezugs-Check nur einmal verrechnet. Wenn am Bezugstag nicht genügend Packungen vorrätig sind und die restlichen Packungen deshalb später abgegeben werden, kann die Tarifposition nur einmal in Rechnung gestellt werden.

Ich persönlich habe auch Mühe, wenn ich das ausführlich erklären muss, für was denn jetzt welcher Check ist. Sie sind für unsere Arbeit, sage ich dann meistens und erkläre ein wenig genauer, was da insgesamt dahintersteckt.

Mehr als man oft meint.

Und das Ganze dann natürlich noch mit einem Lächeln serviert :-)

Bestanden!

Wir haben endlich die Auswertung bekommen des letzten Tests (vom Dezember!)

diesmal wurde der Rezeptverkauf getestet. Ein „Mystery Patient“ kommt mit einem Rezept in die Apotheke …. und dann wird genau geschaut, ob man auch alles macht, was man soll.

Dass man getestet wird ist Bestandteil der LOA – des Vertrages zwischen Krankenkassen und den Apotheken und hat auch einen Zusammenhang mit dem QMS, dem Qualitätsmanagementsystem.

Jedenfalls musste man vorgängig einen Selbstevaluationsfragebogen ausfüllen und einschicken – und beim Test schauten sie dann, ob man das dann auch macht. Alles konnten sie nicht testen, was abgefragt wurde, aber so das wichtigste:

  • Wird der Empfänger des Rezeptes identifiziert?
  • Wird nach anderen Medikamenten, Allergien, weiteren Problemen gefragt?
  • Wird ein Patientendossier angelegt?
  • Wird ein Generikum angeboten? (Auf dem Rezept stand ein Original)
  • Wird die Dosierung auf dem Medikament angeschrieben?
  • Wird das Medikament und die Anwendung dem Patienten erklärt?
  • Wird das Rezept (nach dem 4-Augen Prinzip) kontrolliert?
  • Wird es von der Apothekerin vor der Abgabe visiert?

und noch vieles, vieles mehr.

Man musste mindestens 75 Punkte haben, um den Test zu bestehen. Wir haben gut bestanden – daran hatte ich keinen Zweifel, denn meine Leute sind gut instruiert und arbeiten alle wirklich sorgfältig. Auch die Drogisten, die wir bei der Abgabe von Rezepten einsetzen … tatsächlich hat es bei uns im Test sogar eine Drogistin erwischt. Es ist nicht einfach und man muss eine Menge beachten, umso schöner ist das gute Ergebnis … ich sage jetzt nicht wieviel, aber wir sind über 20 Punkte über dem „Muss“.

Einziger Wermutstropfen in meinen Augen: etwas über 10% der getesteten Apotheken haben nicht bestanden – und weitere 8% nur wegen den gutgeschriebenen Punkten vom Selbstevaluationsbogen, die nicht getestet wurden …

mir wäre es lieber, wenn die Apotheken alle bestanden hätten.

LOA, Kostenstabilisierungsbeitrag, Preissenkungen und Margenreduktion: Sparen an der Apotheke

Schon bis jetzt ist es „dank“ der LOA so gewesen, dass die Einnahmen der Apotheke seit 2001 etwa gleich geblieben sind. Gleich bedeutet aber auch: keine Zunahme! Alles ringsum wird teurer, die Lohnkosten und die Miete steigen, die Einnahmen von Spitälern, Ärzten und Pharmafirmen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen (was sich auch in den Krankenkassenprämien wiederspiegelt), nur wir stagnieren.

Dank LOA wurden bisher etwa 1 Milliarde Franken eingespart. (Stand 2010 – inzwischen wesentlich mehr)

Ausserdem: Von den Medikamenten-Kosten*, die von der Apotheke direkt via Krankenkasse abgerechnet werden, werden nochmals 2% abgezogen als Kostenstabilisierungsbeitrag – noch ein Zeichen der Apotheker.

Und jetzt:

Am Montag habe ich den ganzen Tag zusammen mit der Pharmaassistentin damit verbracht, hunderte Preisetiketten ab den Medikamenten zu knübeln. Der Grund: die neuste grosse Preisabschlagrunde. Das BAG hat die Preise sämtlicher zwischen 1996 und 2006 auf den Markt gekommener Medikamente* – etwa 2000 nach unten angepasst – was die Firmen, die ja die Preise sonst machen. natürlich an die Apotheken weitergeben.

Das ist schön für die Krankenkassen – und letztlich die Kunden -, spart es doch voraussichtlich 400 Millionen Franken ein, bedeutet aber wieder mehr eine finanzielle Belastung für die Apotheke. Denn den Lagerverlust bekommt man nicht ersetzt.

Und das ist noch nicht alles. Gleichzeitig ist von der Wirtschaft beschlossen worden, die eh schon niedrige Apothekermarge nochmals um 3 % zu senken.

Das heisst 50 Millionen weniger Umsatz im Jahr für die Apotheken.

Kein Wunder boomen Ketten mit genügend finanziellem Hintergrund. Sagt „tschüss“ zur individuellen Quartierapotheke – die ist bald nicht mehr finanziell tragbar.

Für die, die sagen: „Es gibt eh‘ zu viele Apotheken“ – ja, in manchen Städten hat man an einer Strasse auf 200 m 4 Apotheken, aber: schaut die mal an: Amavita (Kette), Rotpunkt (Vereinigung), Feelgood (Vereinigung), …. und vielleicht eine unabhängige – die wahrscheinlich zuerst da war und jetzt auch zuerst verschwindet.

So. Fertig gejammert. Zurück an die Arbeit!

*wir reden hier von den rezeptpflichtigen Medikamenten – denen , die via Krankenkasse abgerechnet werden.

Wann/Was bezahlt die Krankenkasse?

Es taucht immer wieder die Frage auf: Welche Versicherung bezahlt mein Medikament / Gerät / Rezeptur? Die Grundversicherung oder Zusatzversicherung oder muss ich es selbst bezahlen?

Das folgende gilt für die Schweiz, Stand Oktober 2009, LOAIII

Bis zum erreichen der Franchise zahlt die Krankenkasse erst mal nichts. Danach zahlt sie je nachdem, auf welcher Liste das Medikament steht. (SL, NLP, HL, LPPV, MiGeL, ALT).

Damit die Krankenkasse etwas übernimmt braucht sie im Normalfall die Rezepte sowie die Quittungen für den Bezug.

Man kann bei den meisten Kassen auch die Apotheke direkt mit der Krankenkasse abrechnen lassen, man braucht dazu nur die aktuelle Krankenkassenkarte mitzubringen. Ausnahme: z.B. die Assura.

Die Spezialitätenliste (SL) ist eine Liste der Medikamente, die von der Krankenkasse in der obligatorischen Grundversicherung vergütet werden. Die Liste ist online frei zugänglich unter: http://bag.e-mediat.net/SL2007.Web.External/

Was hier nicht steht, wird auch nicht von der Grundversicherung übernommen.

Übernommen wird der Preis des Medikaments abzüglich des Eigenbehalts. Der Eigenbehalt beträgt 10%. Aber auf ausgewählte Originalmedikamente von denen Generika existieren 20% (das ist ein Anreiz, auf die Generika zu wechseln).

Ein paar Spezialfälle gibt es allerdings. So wird z.B. Xenical nur unter speziellen Bedingungen übernommen. Das sieht man beim Medikament unter Limitatio.

Auf den Medikamentenpreis der SL_Medikamente kommen – wenn sie zusätzlich noch rezeptpflichtig sind gemäss LOA III die Apothekenpauschalen drauf. SFr 4.30.- pro Medikament, SFr. 3.25 pro Bezug. Diese werden aber von der Krankenkasse ganz übernommen.

Auf der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL) finden sich Geräte, Verbandmaterial, Stützstrümpfe, Krücken und weitere Hilfsmittel .

Die Liste kann man unter http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00263/00264/ 04184/index.html?lang=de herunterladen.

Etwas gemein ist, dass die Preise in der MiGeL das zeigen, was die Krankenkasse übernimmt … und das muss nicht das sein, was das Produkt effektiv kostet. Das bedeutet, dass von einem Kompressionsstrumpf der 120 Franken kostet gemäss MiGeL nur 73.80.- Franken übernommen werden. Den Rest bezahlt der Patient.

Auf der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) findet man die Grundlagen, die man für die Berechnung von Rezepturen braucht, also Salben, Kapseln etc, die in der Apotheke direkt hergestellt werden auf Arztrezept für den Kunden.

Sie lässt sich hier herunterladen: http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/06492/ 06493/index.html?lang=de

Die weder in der ALT noch in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführten, von der Swissmedic zugelassenen Präparate gelten als Nichtpflicht-/Hors-Liste-Medikamente, die von den Krankenversicherern aus den Zusatzversicherungen übernommen werden können (Nicht müssen!)

Achtung: Die verschiedenen Kassen bieten nicht alle dieselben Leistungen. Einige zahlen nur einen bestimmten Prozentsatz der Kosten oder nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Ausserdem gibt es Unterschiede bei den übernommenen Medikamenten. Da hilft im Prinzip nur den Vertrag studieren und fragen bei der Kasse.

Die Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) enthält Arzneimittel, die weder von der Grundversicherung, noch von der Zusatzversicherung bezahlt werden.  Keine Chance hier.

Die Liste findet sich hier: http://www.lppv.ch/

Dazu gehören z.B. Appetitzügler, einige Laxantien (Abführmittel), Kombinierte Vitamine, Multivitaminpräparate, Nahrungsmittelergänzungen, Bestimmte Badezusätze, Mittel zur Empfängnisverhütung, Kontaktlinsenflüssigkeiten, Kariesprophylaxe, z.B. Zahnpasta, Schwangerschaftstests, Mittel zur Rauchentwöhnung.

Das ist zugegebenermassen ein Dschungel, fast undurchdringlich für den Laien – und auch für die Fachperson nicht ganz einfach.

Im Zweifelsfall fragt man am besten in der Apotheke nach. Wir haben ja zumindest Computerprogramme, wo die Listen bei den Medikamenten ersichtlich sind.

Billig hat seinen Preis

Es gibt ja Apotheken, die ihren Kunden die die Checks* erlassen. Du denkst, das sei eine gute Sache? Denk mal an das: diese „Checks“ sind ein Grossteil des Einkommens der Apotheke. Wie machen die das also?

Es sind Riesenketten welche viele Ihrer Produkte günstiger einkaufen können (die Masse machts) – v.a. weil 2 (inzwischen dank Aufkauf sogar 3) dieser Ketten direkte Abkömmlinge von Grossisten sind. Die kaufen sozusagen bei sich selbst ein.

Die Anstellungsbedingungen sind mässig. Mag sein, dass sie die Apotheker gut bezahlen (ohne die können sie ja auch keine Apotheke haben), aber Pharmaasistentinnen und Drogistinnen … na ja. Verwalter erhalten derartige Knebelverträge, dass auch schon die Kantonsapotheker interveniert haben.

Deshalb leidet auf die Dauer auch die Qualität. Wenn nur das Geld die Motivation für die Arbeit ist, ist das wohl zu erwarten.

Ich weiss von mindestens einem Fall, wo die Apothekerin dann auch morgens jeweils bei der Öffnungszeit nicht anwesend war und auch sonst öfters durch Abwesenheit glänzte – und das ist gesetzlich nicht erlaubt. Während der Öffnungszeit einer Apotheke hat die Apothekerin anwesend zu sein. Sonst darf die Apotheke nicht aufmachen.

Dementsprechend (und das sieht man auch), schneiden diese Ketten in Tests wie dem Mystery shopping regelmässig schlechter ab. -Leider sind bei den meisten der Tests, die von Zeitschriften durchgeführt werden die Ergebnisse nicht nach einzelnen Apotheken und den verschiedenen Ketten aufgesplittet, sonst würde das vielleicht auch das Publikum merken.

Solche grossen, rein wirtschaftlich orientierten Apothekenketten scheuen sich nicht, Medikamente zu verkaufen als wären sie Duschmittel und mit Discountermethoden den Konsum anzukurbeln. Die Wirkung: Apotheken mit medizinischer Orientierung verlieren um Umfeld der Discounter ihre wirtschaftliche Basis vollends und geben auf.

Wichtig für die Konsumenten zu wissen: die Beratung über die richtige Einnahme, über mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und über Störungen und Unverträglichkeiten wurde aktiv aus dem Angebot verdrängt. Das Produkt wurde zwar billiger, die Versorgung aber schlechter.

* die Checks (wie von abchecken, abklären) hiessen früher mal Taxen, dann Pauschalen. Ersteres tönt sehr nach irgendwas steuerlichem, was es nicht ist, letzteres irgendwie unpersönlich. Jedenfalls finde ich es interessant, dass die Discount-Apotheken die Checks immer noch Taxen nennen…