Mi-AU!

Eine Kundin kam letzthin zu mir und fragte, ob wir Katzenfell bestellen könnten. Ihr Arzt habe ihr das empfohlen gegen ihre rheumatischen Beschwerden.
Na gut, schaue ich mal im Computer – und finde (Überraschung) tatsächlich „Katzenfell“, das ich sogar via unseren Grossisten bei einer Firma bestellen kann.

Nun kommt heute aber die Nachricht, dass das nicht mehr bestellbar ist.
Zuerst hatte ich noch die Idee, die Kundin auf den Weihnachtsmärt zu schicken, aber eine kleine Internetrecherche zeigt mir, dass das wohl auch nichts bringt.
Offenbar ist es seit diesem Jahr (2009) in der Schweiz verboten, mit Katzenfell zu handeln. Ups.
Sie haben sich da an ein EU-Tierschutzgesetz angepasst. Doppel-Ups.

Nun gut, werde ich der Kundin halt sagen müssen, dass es Katzenfell nur noch „mit Inhalt“ gibt …. und wer weiss, so eine Katze würde ihr vielleicht auch als Ganzes gut tun.
– nur bestellen kann ich das nicht. :-)
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Nutzlos

Telefon in der Apotheke.

Kunde: „Könnten sie mir sagen, welches von diesen Medikamenten das Antibiotikum ist? Meclozin oder Odansetron?“

Apothekerin: „Keines der beiden ist ein Antibiotikum.“

Kunde: „Sie sind so was von £%&* nutzlos. Sie sollten das doch wissen als Apothekerin!“

Hängt auf.

Quicky (8)

Kunde in der Apotheke: „Verkaufen sie auch Vakuumgeräte?“

Pharmaassistentin: „Ich glaube da müssen sie in den nächsten Haushaltsshop gehen.“

Kunde: „Nein, ich meine Penispumpen….“

Pharmaassistentin: „Uh, äh, Nein.“

Übrigens: In Deutschland gibt es die anscheinend bei erektiler Dysfunktion auch via Rezept und dann wird sie von der Krankenkasse bezahlt. In der Schweiz … eher nicht.