Im Doppelpack günstiger

Der Kunde kommt mit 2 einzelnen Packungen Zahnpasta zur Kasse.

Es sind zwei gleiche Tuben, also weise ich ihn auf die Doppelpackung hin – die einiges günstiger ist.

Er reagiert genervt: Das hier ist das, was ich will! Versuchen sie nicht mich zu etwas anderem zu überreden!“

Ok, dann halt nicht.

Aber es ist wirklich günstiger … und auch nichts anderes, denn wir kaufen auch nur die Doppelpackungen ein und nehmen sie auseinander, falls jemand nur eine einzelne Tube will.

Exorzieren? Ist das nicht etwas überholt?

Mutter am Telefon: „Mein Kind macht mich fast wahnsinnig, ich kann ihn einfach nicht unter Kontrolle behalten.“

Wie sich herausstellt, wurde bei ihm ADHS diagnostiziert.

Mutter: „Der Arzt hat ihm jetzt ein neues Medikament aufgeschrieben, es heisst glaub ‚Exorzieren’.“

Apothekerin: „Einen Moment bitte.“ (den Moment brauchte ich, mich wieder einzukriegen)

… es handelte sich um Equazen.

Equazen ist ein Nahrungsergänzungsmittel auf Basis von Fischöl mit den Omega-3-Fettsäuren EPA und DHA. Es soll Konzentration und Lernfähigkeit bei Kindern mit Problemen in die Richtung verbessern.

Kleinere Krankenkassenprobleme

Es kommt für die Apotheke eine Rechnung von der Krankenkasse. Das ist aus verschiedenen Gründen seltsam, nicht zuletzt weil alle unserer Rechnungen an die Krankenkasse und eventuelle Rückforderungen oder Stornierungen von der Krankenkasse über unsere Abrechnungsstelle laufen.

Die Rechnung selbst ist auch etwas … ungewöhnlich.

Bitte überweisen Sie uns für das Rezept von Frau M.  (Kopie im Anhang) das irrtümlich von uns bezahlt wurde innert 30 Tagen CHF 30.10.- auf unser Konto.

Mit freundlichen Grüssen Frau Krankenkassenangestellte.

Hmm. Mal sehen.

Unser Computer zeigt den Bezug von Frau M. an, aber er zeigt auch, dass sie es direkt in der Apotheke bezahlt hat und keine Abrechnung von uns an die Krankenkasse ging.

Warum soll ich das also der Kasse zahlen?

3 emails und 2 Telefonanrufe später bin ich etwas klüger.

Frau M. hat das Rezept an die Krankenkasse geschickt. Die haben es ihr bezahlt … und erst im nachhinein festgestellt, dass es nicht über die Krankenkasse, sondern die Unfallkasse hätte laufen sollen. Die Frau ist aber woanders unfallversichert …. also wollen sie von uns, der Apotheke, die ihr die Medikamente abgegeben hat das Geld zurück.

Und wir sollen dann von der Patientin das Geld wieder verlangen …. damit sie es der Unfallversicherung in Rechnung stellen kann. Denn die kenne ich auch nicht – was wahrscheinlich der Grund war, dass sie es in der Apotheke bezahlt hat.

Logo, oder?

Neeeee!

Von: Pharmama

An: Krankenkasse

Betreff: Rechnung Frau M.

Sehr geehrte Frau Krankenkassenangestellte,

es geht um die Rechnung, die sie uns geschickt haben betreffend Frau M vom X.Y.2009 über Fr. 30.10.-

Frau M hat das Rezept direkt in der Apotheke bezahlt und es anschliessend an Sie eingeschickt.

Sie haben dann Frau M das Rezept zurückerstattet. Darum müssen Sie das Geld, auch wenn es über die Unfallversicherung gehen soll,  von Frau M zurückfordern – und nicht von uns.

Ich habe abklären müssen, ob die Rechnung nicht an uns oder die Abrechnungsstelle bezahlt wurde – das ist beides nicht der Fall.

Darum darf ich sie bitten, die Rechnung zu stornieren und sich direkt an Frau M zu wenden.

Mit freundlichen Grüssen

Pharmama

Alli in der Schweiz

Am Montag kommt eine Frau in die Apotheke und verlangt bei mir „Alli“.

Ach ja, wir haben Januar und Alli ist jetzt auch in der Schweiz erhältlich. Es handelt sich um Orlistat 60mg, also eigentlich um (ein halbes) Xenical rezeptfrei. Die Werbung sagt: „50% mehr abnehmen als mit Diät alleine!“

Ich schaue die Kundin an und sage: „Ist es für sie selbst? Denn wenn das so ist – ich kann es ihnen nicht geben. Sie haben niemals einen BMI von 28.“

Kundin: „Nein, es ist für meinen Vater.“

Pharmama: „Ah, ok. Sagen sie ihm bitte, dass er selbst in die Apotheke kommen muss, wenn er das will, ich kann es erst nach einer persönlichen Beratung abgeben.“

Kundin: „Das ist doch nicht wahr! Ich habe mich im Internet informiert und da steht es ist Liste C. Sie müssen es mir also geben!“

Pharmama: „Entschuldigung, aber so funktioniert das nicht. Die Abgabe ist an gewisse Bedingungen gebunden, die ich nur in einem persönlichen Gespräch klären kann.“

Kundin sauer und stürmt aus der Apotheke.

Oh, tut mir leid dass ich meinen Job ernst nehme!

Im letzten Herbst habe ich an einer Weiterbildung der Firma teilgenommen, bei der (neben viel Werbung) auch gezeigt wurde, an was für Bedingungen die Abgabe von Alli gebunden ist und auf was man achten muss.

Ein Apotheker muss ein Beratungsgespräch mit dem Kunden führen – analog wie bei der Pille danach.

Alli kann abgegeben werden an Personen die älter sind als 18 Jahre und einen BMI über 28 haben – das ist ziemlich hoch. In anderen Ländern ist es ab BMI 25 zugelassen, aber nicht so in der Schweiz. Ausserdem muss man natürlich abklären, ob andere Medikamente eingenommen werden, chronische Krankheiten bestehen und es muss eine Ernährungsberatung gemacht werden und mit dem Kunden einen Folgetermin vereinbart werden wie die Behandlung läuft.

Einzunehmen ist Alli übrigens vor jeder Mahlzeit –oder noch bis 1 Stunde nachher. Isst man nicht oder sehr fettreiches soll man keine Kapsel nehmen.

Der Grund dafür sind die häufig auftretenden Nebenwirkungen, die vor allem gastrointestinaler Natur sind (also im Magen und Darm). Vor allem fallen dabei auf:

Sehr häufig: Ölige Flecken, Flatus mit Stuhlabgang, Stuhldrang, fettiger öliger Stuhl, Abgang öligen Sekrets.

Häufig: Unterleibsschmerzen, Stuhlinkontinenz, flüssige Stühle, vermehrter Stuhlgang.

Das „Problem“ ist natürlich die Wirkungsweise vom Orlistat selbst. Es hemmt ein Enzym, das Fett spaltet. Das Fett das darum ungespalten bleibt (etwa 25% des aufgenommenen Fettes) kann nicht in den Körper aufgenommen werden und bleibt im Darm. Und genau darum muss man zu den Kapseln genau auf die Ernährung achten. Das Fett, eigentlich Öl, kann nämlich rauslecken (gibt Fettflecken in der Unterhose) oder verursacht Fettdurchfall – das kann man nicht „halten“ das geht oft in die Hose…

Darum die Ernährungsberatung und das Büchlein mit Rezepten , das an der Packung dranhängt…

Vielleicht lockern sie die Abgabebedingungen mit der Zeit, aber ich denke vor allem jetzt am Anfang ist es wichtig, dass wir das richtig machen mit der Information und der Beratung!

Übrigens ist der Name etwas unglücklich für in der Schweiz. „Alli“ heisst nämlich „Alle“ auf Schweizerdeutsch. – Und „Ich hätte gerne Alli“ kann dann schnell als „Ich hätte gerne alle…“ missverstanden werden.

..

Nachtrag, Oktober 2012: Nach Monatelangen Lieferproblemen haben wir jetzt einen Brief von der Firma bekommen, dass sie sich entschlossen haben, Alli vom Schweizer Markt zurückzuziehen. Aber …. es gibt inzwischen ein Generikum, das auch in der Schweiz erhältlich ist. Das gibt es – und es ist erst noch günstiger. Es hat bei der Abgabe die selben Bedingungen wie Alli.

Waf?

Junge Kundin: „Ein Mundwaffer bitte.“

Pharmama: „Entschuldigung, ein was?“

Kundin: „Etwaff zum Mund fpfühlen, ich habe ein neuef Thungenpierphing“

Pharmama: „Aah, etwas zum Mund spülen wegen dem neuen Zungenpiercing. Etwas desinfizierendes und schmerzstillendes demfall?“

Kundin: „Genau! – Eine groffe Packung bitte.“

… mit geschwollener Zunge redet es sich wohl nicht so einfach … :-)