Oder: die Apotheke im Spannungsfeld zwischen Gesundheitssystem und Wirtschaft.
Es wird für eine Kundin ein Rezept in die Apotheke gefaxt. Ich suche die Medikamente darauf heraus: Schlafmittel, ein Blutdruckmedikament, Magenmittel, Beruhigungsmittel … als ich die Krankenkasse kontrolliere, kommt die Meldung: „Krankenkassenkarte gesperrt. Keine Deckung.“
Weil es die XY Krankenkasse ist, bitte ich die Pharmaassistentin doch rasch telefonisch nachzufragen, denn die XY hatte in letzter Zeit Probleme mit der Internetabfrage.
„Nein,“ sagt die PA „Das ist so, da muss ich gar nicht anfragen.“
„Wieso?“ frage ich – worauf sie ein paar Rezepte aus dem Fach „Krankenkasse zu kontrollieren“ zieht: „Diese Kundin hat im Februar schon Medikamente auf Rezept bezogen und die Krankenkasse weigert sich, sie zu übernehmen, weil sie ihre Prämien nicht zahlt.“
Es handelt sich bisher um Medikamente im Wert von 600 Franken (!)– und mit dem neuen Rezept kämen noch mal 400 Franken dazu.
Ich rufe also der Patientin an und erkläre ihr, dass sie die Rezepte bezahlen muss und darum beim abholen Geld mitnehmen soll.
Es kommt die Tochter und will das Rezept einlösen.
Sie sagt: „Ich habe nicht genug Geld, kann ich es nicht auf Rechnung nehmen?“
Ich erkläre ihr, dass schon 600 Franken von vorher offen sind und dass ich das darum nicht mache.
Sie: „Was soll ich denn machen? Die Mutter braucht die Medikamente!“
Ich biete ihr an, die Packungen, die sie braucht einzeln dann zu beziehen, wann sie sie braucht, dann verteilt sich das auch etwas.
Offenbar hat sie aber nicht mal Geld für die eine Packung – ich biete ihr an halt kleine Packungen zu nehmen – das will sie auch nicht. Ich biete an, mit dem Arzt Kontakt aufzunehmen – abgelehnt.
„Im übrigen“ sagt sie, „ist es ihre Pflicht als Medizinalperson, mir die Medikamente, die ich brauche auch ohne Bezahlung abzugeben, das ist sonst eine Verletzung der Sorgfaltspflicht.“ – Sie wisse das, sie studiere Jura!
Hmmmm. Doppelhmmmm.
Ich soll ihr also alle ihre Medikamente gratis geben? Wenn das wirklich so wäre, könnte ja keine Apotheke mehr überleben. Wie will ich denn da meinen Mitarbeitern die Löhne zahlen? Oder die Miete? Oder die Medikamente überhaupt?
Ich sage ihr, dass ich für die korrekte Medikamentenabgabe und Beratung zuständig bin, sie aber für ihre finanzielle Situation. Wenn sie die Prämien nicht mehr zahlen kann und allgemein so Probleme hat, dass sie sich nicht einmal eine kleine Packung des Medikaments leisten kann, kann sie sich an den Sozialdienst der Gemeinde wenden, ich könne ihr dabei helfen.
Will sie auch nicht. Sie geht.
Es beschäftigt mich aber dann doch, darum mache ich ein paar Telefone.
Das ist das Ergebnis:
Ich bin tatsächlich verpflichtet in Notfällen Medikamente auch mal ohne Bezahlung abzugeben … jedenfalls eine kleine Packung, einmalig.
Das macht auch Sinn
Nur: was ist genau ein Notfall?
Definition: Ein Notfall ist ein akut aufgetretener, potenziell lebensbedrohlicher Zustand.
Also z.B. Glucagon für eine Unterzuckerung beim Diabetiker
Bronchodilatator beim Asthmaanfall
Antiallergika bei akutem anaphylaktischem Schock
Bluthochdruck Medikamente bei akuter hypertensiver Krise (aber dauernder hoher Blutdruck fällt da nicht drunter: ist weder akut noch lebensgefährlich)
Nitroglycerin bei Herzinfarkt
Antidote bei Vergiftungen
Konakion bei akuter Blutung unter Marcoumar
…
Die Medikamente auf ihrem Rezept fallen da nicht drunter: Schlafmittel, Mittel gegen zuviel Magensäure, Blutdruckmedikament, Beruhigungsmittel. Und Geldmangel ist auch kein medizinischer Notfall.
Bei der Kundin hatte ich stark den Eindruck sie denkt sie habe grundsätzlich einen Anspruch auf alle Medikamente gratis.
So funktioniert es aber nicht!
Inzwischen konnten wir die Situation zusammen mit dem Sozialamt und Krankenkasse lösen – sie bekommt wieder ihre Medikamente und wir unsere Entlöhnung.

