Medikamente gratis?

Oder: die Apotheke im Spannungsfeld zwischen Gesundheitssystem und Wirtschaft.

Es wird für eine Kundin ein Rezept in die Apotheke gefaxt. Ich suche die Medikamente darauf heraus: Schlafmittel, ein Blutdruckmedikament, Magenmittel, Beruhigungsmittel … als ich die Krankenkasse kontrolliere, kommt die Meldung: „Krankenkassenkarte gesperrt. Keine Deckung.“
Weil es die XY Krankenkasse ist, bitte ich die Pharmaassistentin doch rasch telefonisch nachzufragen, denn die XY hatte in letzter Zeit Probleme mit der Internetabfrage.
„Nein,“ sagt die PADas ist so, da muss ich gar nicht anfragen.“

„Wieso?“ frage ich – worauf sie ein paar Rezepte aus dem Fach „Krankenkasse zu kontrollieren“ zieht: „Diese Kundin hat im Februar schon Medikamente auf Rezept bezogen und die Krankenkasse weigert sich, sie zu übernehmen, weil sie ihre Prämien nicht zahlt.“
Es handelt sich bisher um Medikamente im Wert von 600 Franken (!)– und mit dem neuen Rezept kämen noch mal 400 Franken dazu.
Ich rufe also der Patientin an und erkläre ihr, dass sie die Rezepte bezahlen muss und darum beim abholen Geld mitnehmen soll.

Es kommt die Tochter und will das Rezept einlösen.
Sie sagt: „Ich habe nicht genug Geld, kann ich es nicht auf Rechnung nehmen?“
Ich erkläre ihr, dass schon 600 Franken von vorher offen sind und dass ich das darum nicht mache.
Sie: Was soll ich denn machen? Die Mutter braucht die Medikamente!“
Ich biete ihr an, die Packungen, die sie braucht einzeln dann zu beziehen, wann sie sie braucht, dann verteilt sich das auch etwas.
Offenbar hat sie aber nicht mal Geld für die eine Packung – ich biete ihr an halt kleine Packungen zu nehmen – das will sie auch nicht. Ich biete an, mit dem Arzt Kontakt aufzunehmen – abgelehnt.
„Im übrigen“ sagt sie, „ist es ihre Pflicht als Medizinalperson, mir die Medikamente, die ich brauche auch ohne Bezahlung abzugeben, das ist sonst eine Verletzung der Sorgfaltspflicht.“ – Sie wisse das, sie studiere Jura!

Hmmmm. Doppelhmmmm.

Ich soll ihr also alle ihre Medikamente gratis geben? Wenn das wirklich so wäre, könnte ja keine Apotheke mehr überleben. Wie will ich denn da meinen Mitarbeitern die Löhne zahlen? Oder die Miete? Oder die Medikamente überhaupt?
Ich sage ihr, dass ich für die korrekte Medikamentenabgabe und Beratung zuständig bin, sie aber für ihre finanzielle Situation. Wenn sie die Prämien nicht mehr zahlen kann und allgemein so Probleme hat, dass sie sich nicht einmal eine kleine Packung des Medikaments leisten kann, kann sie sich an den Sozialdienst der Gemeinde wenden, ich könne ihr dabei helfen.
Will sie auch nicht. Sie geht.

Es beschäftigt mich aber dann doch, darum mache ich ein paar Telefone.
Das ist das Ergebnis:
Ich bin tatsächlich verpflichtet in Notfällen Medikamente auch mal ohne Bezahlung abzugeben … jedenfalls eine kleine Packung, einmalig.
Das macht auch Sinn

Nur: was ist genau ein Notfall?

Definition: Ein Notfall ist ein akut aufgetretener, potenziell lebensbedrohlicher Zustand.
Also z.B. Glucagon für eine Unterzuckerung beim Diabetiker
Bronchodilatator beim Asthmaanfall
Antiallergika bei akutem anaphylaktischem Schock
Bluthochdruck Medikamente bei akuter hypertensiver Krise (aber dauernder hoher Blutdruck fällt da nicht drunter: ist weder akut noch lebensgefährlich)
Nitroglycerin bei Herzinfarkt
Antidote bei Vergiftungen
Konakion bei akuter Blutung unter Marcoumar

Die Medikamente auf ihrem Rezept fallen da nicht drunter: Schlafmittel, Mittel gegen zuviel Magensäure, Blutdruckmedikament, Beruhigungsmittel. Und Geldmangel ist auch kein medizinischer Notfall.

Bei der Kundin hatte ich stark den Eindruck sie denkt sie habe grundsätzlich einen Anspruch auf alle Medikamente gratis.
So funktioniert es aber nicht!

Inzwischen konnten wir die Situation zusammen mit dem Sozialamt und Krankenkasse lösen – sie bekommt wieder ihre Medikamente und wir unsere Entlöhnung.

Noch ein Argument gegen selbstdispensierende Ärzte

Selbstdispensation nennt man es, wenn der Arzt die Medikamente, die er verschreibt auch gleich selbst verkauft.

In der Schweiz ist das (leider) in einigen Kantonen generell erlaubt – selbst in den Gross-städten, wo es Apotheken in unmittelbarer Nähe hat.

Für den Arzt ist das ein Hochseilakt zwischen seiner Verantwortung als Monopolinhaber des Verschreibungsrechts und seinem Interesse an einem wachsenden Einkommen.

Arztapotheken sind zudem nicht öffentlich zugänglich und jeder Bezug in der Arztapotheke bedeutet eine Konsultation nach Tarmed (dem Abrechnungssystem der Ärzte), also massive Kosten in der Prämie.

Täglich finden über 300’000 Gespräche in der Apotheke statt (es gibt gut 1700 Apotheken in der Schweiz). Werden nun 10% davon in die Arztpraxis verlagert, wäre mit neuen Kosten von 1‘000‘000 (1 Million) Schweizerfranken pro Tag zu rechnen!

Denn die Beratung in der Apotheke ist (immer noch) gratis – und auch wir sind Fachpersonen des Gesundheitssystems und ausgebildet in der Triage – d.h. wenn es etwas ist, was weitere Abklärung oder Behandlung braucht, dann schicken wir die Leute zum Arzt … und sonst nicht.

Krankenkassenprobleme

Wie ich am Montagmorgen komme, habe ich einen Notizzettel vom Samstag auf dem Tisch, dass ein Stesolid Klistier bestellt ist für Kind Y und dass man am Montag bei der Krankenkasse abklären soll, ob sie es bezahlen.

Das Problem: Das Stesolid ist HL, das bedeutet, es wird nur von der Zusatzversicherung übernommen. Das Kind ist nur Grundversichert. Die Mutter (mit eh schon wenig Geld) müsste es bei uns bezahlen.

Die Stesolid Klistiere sind für ein Kind mit Fieberkrämpfen für den Fall eines weiteren schweren Anfalls. (Ich bin ja froh, dass Junior das nie hatte, das muss wirklich beunruhigend sein).

Jedenfalls gebe ich das der Pharmaassistentin zum Abklären …. und nachdem sie eine halbe Stunde am Telefon war (besetzt …. weitergeleitet …. „weiss ich auch nicht, muss ich die Abteilung …. fragen“ ... weitergeleitet … auf Standby gesetzt) kommt von ihr die Nachricht: „Die Krankenkasse sagt, sie können das nicht gleich abklären, sie müssen da irgendeine Komission fragen …. es dauert etwa 1 Woche.

Huh?

Zweites Huh: „Sie sagen die Tabletten seien SL“ (also von der Grundversicherung übernommen)“ – ob wir nicht einfach die nehmen könnten?“

Was denken die denn? Dass ein KIND (ein 2 Jähriges) mitten in einem Fieberkrampf Tabletten schluckt? Das funktioniert auch nicht, wenn sie verkleinert wären! –

Arrrgh.

Nachdem ich mich also geärgert habe, setzte ich mich nochmals vor den Computer um nach einer anderen Lösung zu suchen – und fand was sie am Samstag übersehen haben: Es gibt nämlich ein Generikum von den Stesolid Klistier. Diazepam Rectal Tubes: Gleicher Inhaltsstoff, gleiche galenische Form (also rektal anzuwendende Flüssigkeit) und: erst noch billiger UND wird von der Grundversicherung übernommen!

Na Toll! Nehmen wir doch die!

Daraus habe ich wieder was gelernt: Auch wenn etwas genau dasselbe ist kann eines der Produkte SL und eines HL sein. Manchmal lohnt es sich zu suchen ….

Zur Komplementärmedizin Abstimmung

Für einmal ein paar eher kritische Gedanken.

Die Abstimmungsfrage lautet:

Wollen Sie den Verfassungsartikel „Zukunft mit Komplementärmedizin“ annehmen?

Art. 118a (neu) Komplementärmedizin

Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin

Der Artikel ist sehr offen formuliert und enthält keine Angaben darüber, wie diese Berücksichtigung konkret aussehen soll.

Es tönt ja im Prinzip nicht schlecht, gibt aber ein paar Dinge zu bemerken:

Es gibt in der Schweiz etwa 200 verschiedene Arten und Methoden, die unter das Label „Komplementärmedizin, „alternative Medizin“ oder „traditionelle Medizin“ fallen. Das reicht von der bekannten, bewährten und in Studien getesteten Phytotherapie über relativ seriöse Dinge wie die Homöopathie, die anthroposophische Medizin und Akupunktur, über zumindest lang bewährtes wie der traditionellen chinesischen Medizin zu sehr esotherischem wie Aura Soma, Kinesiologie, Pulsierende Magnetfeld Therapie, Steinheilkunde … eigentlich sogar Uriellas gesegnetes Badewannenwasser…

Bei den letztgenannten und vielen weiteren Methoden hat man weder Studien noch Nachweise über die Wirkung  noch die Sicherheit. Oft hat man nur Erfahrungsberichte: „Ja, es hat meiner Oma geholfen, also …“

Im Moment ist es so, dass gemäss dem Schweizerischen Krankenversicherungsgesetz (KVG) Leistungen unter der Bedingung bezahlt werden, „wenn nachgewiesen ist, dass sie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind.“

Ich kann nicht einsehen, warum ein Standard festgelegt wird, wie die Wirksamkeit nachgewiesen werden muss, nur um dann eine ganze Gruppe von genau diesem Nachweis zu befreien.

Es gibt darüber hinaus eine Menge Zusatzversicherungen, die man für wenige Franken im Monat bekommen kann, welche dann doch eine Menge der obengenannten Methoden übernehmen. Das ist keine „Zweiklassenmedizin“!.

Und zur „Wirtschaftlichkeit“: Ehrlich gesagt habe ich auch keine Lust, meine Krankenkassenprämie für die Grundversicherung noch mehr steigen zu sehen – und das wäre unter Garantie der Fall, wenn auf einmal einfach alles übernommen wird,

Sicher sollte man die verschiedenen Methoden einmal genauer unter die Lupe nehmen.

Eine Voraussetzung für die Zulassung einer Methode sollte sein, dass der Sicherheitsnachweis der Methode und der entsprechenden Produkte vorliegt und dass ausschliesslich Personen, die eine anerkannte Aus- Weiter- und Fortbildung absolviert haben, autorisiert werden. Sonst besteht die Gefahr, dass die Komplementärmedizin unprofessionell angewendet wird.

Das ist übrigens auch der Standpunkt des Schweizer Apothekervereins, der sich aber in der Abstimmung vornehm zurückhält.

Im Moment finde ich den Artikel nicht annehmenswert. Da fehlt noch viel zu viel.

Medikamente per Versandhandel? Nein danke!

Liebe Kundin, lieber Kunde,

immer wieder fordern Krankenkassen Ihre Kunden auf, sich künftig Medikamente per Versandhandel schicken zu lassen. Die dabei empfohlene Versandfirma „Zur Rose“ ist eine Gründung von geschäftstüchtigen Ärzten im Kanton Thurgau, die Mediservice ein Ableger des Grosshandelsmoguls Galenika.

Hiermit möchte ich Sie über meine Ansicht zum äusserst fragwürdigen Postversand von Medikamenten informieren.

Beim Versandhandel herrscht die Meinung, dass für dringend benötigte Medikamente – wie z.B. Antibiotika – nach wie vor die Apotheke in der Nähe aufgesucht werden soll. Mit dieser Lückenbüsserfunktion können die Apotheken auf Dauer nicht überleben.

Alle Apotheken, auch wir, sind zusammen mit den Ärzten bestrebt, die Gesundheitskosten zu senken. Dazu leisten wir mit unserer kostenlosen Beratung und Betreuung einen wesentlichen Beitrag (indem wir zum Beispiel ein passendes Generikum empfehlen – und nicht nur das von der Generikafirma, die einen Vertrag mit der Versandapotheke hat). Wir klären Unsicherheiten direkt mit dem Arzt ab, wir können auch Wechselwirkungen mit frei verkäuflichen Medikamenten sofort beim Verkauf abklären.

Dieser Service wird mit dem Postversand gefährdet. Was auf den ersten Blick vorteilhaft erscheint, erweist sich als Mogelpackung. Der Medikamenten-Versandhandel erbringt viele Leistungen nicht, welche bei uns selbstverständlich sind.

Beim Postversand fehlt der persönliche Kontakt bei der Abgabe des Arzneimittels und die Möglichkeit, Fragen und Unsicherheiten direkt mit einer Person Ihres Vertrauens besprechen zu können. In unserer Apotheke erhalten Sie jederzeit eine kostenlose und persönliche Beratung. Auf Wunsch liefern wie Ihnen die Medikamente innert eines Tages nach Hause. Beim Postversand müssen Sie hingegen 3 Tage warten.

Gemäss Krankenversicherungsgesetz kann niemand dazu gezwungen werden, Medikamente per Post zu beziehen.

Wir sind auf Sie als Kunden angewiesen. Dessen sind wir uns bewusst, und wir freuen uns jeden Tag aufs Neue, Ihnen einen tadellosen Service zu bieten. Nehmen Sie uns beim Wort. Wir danken Ihnen, dass Sie sich für uns als Ihre Vertrauensapotheke entschieden haben.

Mit freundlichen Grüssen

Pharmama

Es gibt noch ein paar andere Argumente:

„Eine effiziente Beratung ist diejenige, die erstens in Anspruch genommen und zweitens verstanden wird – k.o.-Kriterien für die telefonische Beratung“

Wir in der Apotheke beantworten Fragen direkt, per Telefon, per mail oder Brief – und das sehr rasch und kompetent. Dagegen scheint es da bei den Versandapotheken zu happern.

Für diejenigen die denken, das Gesundheitssystem spart so (die Versandapotheken bieten den Abnehmern ja diverses: Rabatte, Portofreie Lieferung,…): Auch das muss ja irgendwie bezahlt werden – und das machen am Ende dann die Krankenkassenkunden dann einfach indirekt über ihre Prämien. Denn die Versandapotheken haben ja Verträge mit den Krankenkassen (die dann so offensiv Werbung für sie machen). Die bekommen ihr Geld schon.

Die persönlichen Daten der Patienten sind in der Apotheke gut aufgehoben.  Auch da hat es schon Probleme gegeben bei Versandapotheken (indem sie z.B geschredderte Rezepte und Lieferscheine als Füllmaterial für ihre Pakete gebraucht haben). Oder vorausgefüllte Formulare an die falsche Adresse geschickt wurden… die Beispiele sind allerdings von Deutschland.

Die Versandhandelsapotheke stellt auch keine Rezepturen her – z.B. spezielle Salbenmischungen von Hautärzten.

Rezeptfreie Präparate gibt es zwar teilweise auch von der Versandapotheke, allerdings auch nur auf Rezept. Und das Rezeptausstellen beim Arzt kostet: so spart das Gesundheitswesen auch nicht.

Sehr geehrte Frau Ärgerlich,

Vielen Dank für Ihren Brief, gerne nehme ich dazu Stellung.

Sie haben bei uns in der Apotheke am …. ein Rezept eingelöst für Dermovate, eine Rezeptpflichtige Salbe, Liste SL.

Seit dem Jahr 2000, in dem von den Krankenkassen und den Apothekern die LOA, die Leistungsorientierten Abgabe eingeführt wurde, wird die Arbeit des Apothekers getrennt vom Medikamentenpreis abgerechnet. Diese sogenannten Checks gelten nur für Rezeptpflichtige Medikamente, die auf der Spezialitätenliste (SL) stehen. Ihr Medikament fällt unter diese Kategorie. Praktisch gesehen gibt es 2 Checks, von denen eine pro Abgabe(-tag) verrechnet wird, die andere gilt pro rezeptpflichtiges SL Medikament.

Mit den Checks wird die Leistung und Arbeit in der Apotheke abgegolten, dazu gehört:

Bedienung durch Fachpersonen, ständige Weiterbildung derselben,

Führen eines Patientendossiers, Überprüfung von Wechselwirkungen auch bei Medikamenten von verschiedenen Ärzten, Überprüfung der Dosierung, Beratung bei der Anwendung der Medikamente

Ersetzen von Originalmedikamenten durch Generika, Gegebenfalls Rücksprache mit dem Arzt

Ständige Qualitätskontrolle, korrekte Lagerhaltung, und – Bewirtschaftung, rasche Bestellung,

Abrechnung direkt mit der Krankenkasse (ausser Supra und Assura) ohne zusätzliche Kosten und abzüglich 3.2% Kostenstabilisierungsbeitrag auf die Rechnung für die Krankenkasse…. usw.

Ohne Einbussen in der Qualität der Apotheke und ihrer Leistungen können diese Pauschalen nicht gestrichen werden. Die meisten dieser Leistungen sind im Übrigen gesetzlich festgehalten und es kann daher auch nicht im Einzelfall darauf verzichtet werden.

Ausserdem: seit Einführung der LOA ist das Einkommen des Apothekers stabil geblieben – im Gegensatz zu der Zunahme der Einnahmen der Industrie (steigende Medikamentenpreise) der Zunahme der Spitalkosten sowie der starken Zunahme beim Einkommen der selbstdispensierenden Ärzte. Dank der LOA und den Apotheken wurde seit 2000 dem Gesundheitssystem an die 700 Mio CHF gespart! Und genau aus diesem Grund wurde das neue Abgeltungssystem eingeführt.

Uns ist klar, dass Sie als Selbstzahlender Patient, der nur selten ein Medikament braucht, vom neuen System nicht profitieren. Wir wissen auch, dass es Apotheken gibt, die auf die Checks verzichten. Diese können das tun, weil sie weniger Apotheken als Medikamentenhändler sind, die meisten Angestellten werden schlecht bezahlt, sind schlechter ausgebildet und das ist auch der Grund, weshalb diese Ketten regelmässig bei Tests schlecht abschneiden.

Um die Qualität der Beratung in unserer Apotheke aufrechtzuerhalten und wirtschaftlich zu bleiben, werden wir auch in Zukunft nicht auf die Checks verzichten.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüssen

Pharmama

Das war meine Antwort auf einen ärgerlichen Brief, bei dem sich eine Kundin im Nachhinein bitterlichst darüber beklagt, dass sie nicht nur den Preis bezahlt hat, der auf der Packung steht, sondern zusätzlich noch die sogenannten „Checks“

Ich hätte es auch einfacher sagen können, nämlich: „Das ist meine Arbeit und mein Einkommen dafür – nein, darauf kann ich nicht einfach verzichten!“ Aber heutzutage scheinen viele der Meinung zu sein, dass gute Leistung seinen Preis hat /haben darf – nur im Gesundheitssystem nicht, das hat möglichst gratis zu sein.

Ich bin kein grosser Fan der LOA. Sie bringt dem Gesundheitssystem zwar die erwarteten Einsparungen – nur weiss das kaum jemand. Dafür dürfen wir ständige Diskussionen führen mit Leuten, die denken sie zahlen was drauf. Ich bin so dafür unsere Leistung wieder im Medikamentenpreis selbst anzuzeigen – dann steht nicht auf dem Medikament ein Preis und zahlen muss man was anderes.

Aber wer weiss? Vielleicht kommt das noch? Im Moment haben wir die LOAIII, die LOA IV kommt spätestens April 09 …. März 10