Zur Komplementärmedizin Abstimmung

Für einmal ein paar eher kritische Gedanken.

Die Abstimmungsfrage lautet:

Wollen Sie den Verfassungsartikel „Zukunft mit Komplementärmedizin“ annehmen?

Art. 118a (neu) Komplementärmedizin

Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin

Der Artikel ist sehr offen formuliert und enthält keine Angaben darüber, wie diese Berücksichtigung konkret aussehen soll.

Es tönt ja im Prinzip nicht schlecht, gibt aber ein paar Dinge zu bemerken:

Es gibt in der Schweiz etwa 200 verschiedene Arten und Methoden, die unter das Label „Komplementärmedizin, „alternative Medizin“ oder „traditionelle Medizin“ fallen. Das reicht von der bekannten, bewährten und in Studien getesteten Phytotherapie über relativ seriöse Dinge wie die Homöopathie, die anthroposophische Medizin und Akupunktur, über zumindest lang bewährtes wie der traditionellen chinesischen Medizin zu sehr esotherischem wie Aura Soma, Kinesiologie, Pulsierende Magnetfeld Therapie, Steinheilkunde … eigentlich sogar Uriellas gesegnetes Badewannenwasser…

Bei den letztgenannten und vielen weiteren Methoden hat man weder Studien noch Nachweise über die Wirkung  noch die Sicherheit. Oft hat man nur Erfahrungsberichte: „Ja, es hat meiner Oma geholfen, also …“

Im Moment ist es so, dass gemäss dem Schweizerischen Krankenversicherungsgesetz (KVG) Leistungen unter der Bedingung bezahlt werden, „wenn nachgewiesen ist, dass sie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind.“

Ich kann nicht einsehen, warum ein Standard festgelegt wird, wie die Wirksamkeit nachgewiesen werden muss, nur um dann eine ganze Gruppe von genau diesem Nachweis zu befreien.

Es gibt darüber hinaus eine Menge Zusatzversicherungen, die man für wenige Franken im Monat bekommen kann, welche dann doch eine Menge der obengenannten Methoden übernehmen. Das ist keine „Zweiklassenmedizin“!.

Und zur „Wirtschaftlichkeit“: Ehrlich gesagt habe ich auch keine Lust, meine Krankenkassenprämie für die Grundversicherung noch mehr steigen zu sehen – und das wäre unter Garantie der Fall, wenn auf einmal einfach alles übernommen wird,

Sicher sollte man die verschiedenen Methoden einmal genauer unter die Lupe nehmen.

Eine Voraussetzung für die Zulassung einer Methode sollte sein, dass der Sicherheitsnachweis der Methode und der entsprechenden Produkte vorliegt und dass ausschliesslich Personen, die eine anerkannte Aus- Weiter- und Fortbildung absolviert haben, autorisiert werden. Sonst besteht die Gefahr, dass die Komplementärmedizin unprofessionell angewendet wird.

Das ist übrigens auch der Standpunkt des Schweizer Apothekervereins, der sich aber in der Abstimmung vornehm zurückhält.

Im Moment finde ich den Artikel nicht annehmenswert. Da fehlt noch viel zu viel.

Medikamente per Versandhandel? Nein danke!

Liebe Kundin, lieber Kunde,

immer wieder fordern Krankenkassen Ihre Kunden auf, sich künftig Medikamente per Versandhandel schicken zu lassen. Die dabei empfohlene Versandfirma „Zur Rose“ ist eine Gründung von geschäftstüchtigen Ärzten im Kanton Thurgau, die Mediservice ein Ableger des Grosshandelsmoguls Galenika.

Hiermit möchte ich Sie über meine Ansicht zum äusserst fragwürdigen Postversand von Medikamenten informieren.

Beim Versandhandel herrscht die Meinung, dass für dringend benötigte Medikamente – wie z.B. Antibiotika – nach wie vor die Apotheke in der Nähe aufgesucht werden soll. Mit dieser Lückenbüsserfunktion können die Apotheken auf Dauer nicht überleben.

Alle Apotheken, auch wir, sind zusammen mit den Ärzten bestrebt, die Gesundheitskosten zu senken. Dazu leisten wir mit unserer kostenlosen Beratung und Betreuung einen wesentlichen Beitrag (indem wir zum Beispiel ein passendes Generikum empfehlen – und nicht nur das von der Generikafirma, die einen Vertrag mit der Versandapotheke hat). Wir klären Unsicherheiten direkt mit dem Arzt ab, wir können auch Wechselwirkungen mit frei verkäuflichen Medikamenten sofort beim Verkauf abklären.

Dieser Service wird mit dem Postversand gefährdet. Was auf den ersten Blick vorteilhaft erscheint, erweist sich als Mogelpackung. Der Medikamenten-Versandhandel erbringt viele Leistungen nicht, welche bei uns selbstverständlich sind.

Beim Postversand fehlt der persönliche Kontakt bei der Abgabe des Arzneimittels und die Möglichkeit, Fragen und Unsicherheiten direkt mit einer Person Ihres Vertrauens besprechen zu können. In unserer Apotheke erhalten Sie jederzeit eine kostenlose und persönliche Beratung. Auf Wunsch liefern wie Ihnen die Medikamente innert eines Tages nach Hause. Beim Postversand müssen Sie hingegen 3 Tage warten.

Gemäss Krankenversicherungsgesetz kann niemand dazu gezwungen werden, Medikamente per Post zu beziehen.

Wir sind auf Sie als Kunden angewiesen. Dessen sind wir uns bewusst, und wir freuen uns jeden Tag aufs Neue, Ihnen einen tadellosen Service zu bieten. Nehmen Sie uns beim Wort. Wir danken Ihnen, dass Sie sich für uns als Ihre Vertrauensapotheke entschieden haben.

Mit freundlichen Grüssen

Pharmama

Es gibt noch ein paar andere Argumente:

„Eine effiziente Beratung ist diejenige, die erstens in Anspruch genommen und zweitens verstanden wird – k.o.-Kriterien für die telefonische Beratung“

Wir in der Apotheke beantworten Fragen direkt, per Telefon, per mail oder Brief – und das sehr rasch und kompetent. Dagegen scheint es da bei den Versandapotheken zu happern.

Für diejenigen die denken, das Gesundheitssystem spart so (die Versandapotheken bieten den Abnehmern ja diverses: Rabatte, Portofreie Lieferung,…): Auch das muss ja irgendwie bezahlt werden – und das machen am Ende dann die Krankenkassenkunden dann einfach indirekt über ihre Prämien. Denn die Versandapotheken haben ja Verträge mit den Krankenkassen (die dann so offensiv Werbung für sie machen). Die bekommen ihr Geld schon.

Die persönlichen Daten der Patienten sind in der Apotheke gut aufgehoben.  Auch da hat es schon Probleme gegeben bei Versandapotheken (indem sie z.B geschredderte Rezepte und Lieferscheine als Füllmaterial für ihre Pakete gebraucht haben). Oder vorausgefüllte Formulare an die falsche Adresse geschickt wurden… die Beispiele sind allerdings von Deutschland.

Die Versandhandelsapotheke stellt auch keine Rezepturen her – z.B. spezielle Salbenmischungen von Hautärzten.

Rezeptfreie Präparate gibt es zwar teilweise auch von der Versandapotheke, allerdings auch nur auf Rezept. Und das Rezeptausstellen beim Arzt kostet: so spart das Gesundheitswesen auch nicht.

Sehr geehrte Frau Ärgerlich,

Vielen Dank für Ihren Brief, gerne nehme ich dazu Stellung.

Sie haben bei uns in der Apotheke am …. ein Rezept eingelöst für Dermovate, eine Rezeptpflichtige Salbe, Liste SL.

Seit dem Jahr 2000, in dem von den Krankenkassen und den Apothekern die LOA, die Leistungsorientierten Abgabe eingeführt wurde, wird die Arbeit des Apothekers getrennt vom Medikamentenpreis abgerechnet. Diese sogenannten Checks gelten nur für Rezeptpflichtige Medikamente, die auf der Spezialitätenliste (SL) stehen. Ihr Medikament fällt unter diese Kategorie. Praktisch gesehen gibt es 2 Checks, von denen eine pro Abgabe(-tag) verrechnet wird, die andere gilt pro rezeptpflichtiges SL Medikament.

Mit den Checks wird die Leistung und Arbeit in der Apotheke abgegolten, dazu gehört:

Bedienung durch Fachpersonen, ständige Weiterbildung derselben,

Führen eines Patientendossiers, Überprüfung von Wechselwirkungen auch bei Medikamenten von verschiedenen Ärzten, Überprüfung der Dosierung, Beratung bei der Anwendung der Medikamente

Ersetzen von Originalmedikamenten durch Generika, Gegebenfalls Rücksprache mit dem Arzt

Ständige Qualitätskontrolle, korrekte Lagerhaltung, und – Bewirtschaftung, rasche Bestellung,

Abrechnung direkt mit der Krankenkasse (ausser Supra und Assura) ohne zusätzliche Kosten und abzüglich 3.2% Kostenstabilisierungsbeitrag auf die Rechnung für die Krankenkasse…. usw.

Ohne Einbussen in der Qualität der Apotheke und ihrer Leistungen können diese Pauschalen nicht gestrichen werden. Die meisten dieser Leistungen sind im Übrigen gesetzlich festgehalten und es kann daher auch nicht im Einzelfall darauf verzichtet werden.

Ausserdem: seit Einführung der LOA ist das Einkommen des Apothekers stabil geblieben – im Gegensatz zu der Zunahme der Einnahmen der Industrie (steigende Medikamentenpreise) der Zunahme der Spitalkosten sowie der starken Zunahme beim Einkommen der selbstdispensierenden Ärzte. Dank der LOA und den Apotheken wurde seit 2000 dem Gesundheitssystem an die 700 Mio CHF gespart! Und genau aus diesem Grund wurde das neue Abgeltungssystem eingeführt.

Uns ist klar, dass Sie als Selbstzahlender Patient, der nur selten ein Medikament braucht, vom neuen System nicht profitieren. Wir wissen auch, dass es Apotheken gibt, die auf die Checks verzichten. Diese können das tun, weil sie weniger Apotheken als Medikamentenhändler sind, die meisten Angestellten werden schlecht bezahlt, sind schlechter ausgebildet und das ist auch der Grund, weshalb diese Ketten regelmässig bei Tests schlecht abschneiden.

Um die Qualität der Beratung in unserer Apotheke aufrechtzuerhalten und wirtschaftlich zu bleiben, werden wir auch in Zukunft nicht auf die Checks verzichten.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüssen

Pharmama

Das war meine Antwort auf einen ärgerlichen Brief, bei dem sich eine Kundin im Nachhinein bitterlichst darüber beklagt, dass sie nicht nur den Preis bezahlt hat, der auf der Packung steht, sondern zusätzlich noch die sogenannten „Checks“

Ich hätte es auch einfacher sagen können, nämlich: „Das ist meine Arbeit und mein Einkommen dafür – nein, darauf kann ich nicht einfach verzichten!“ Aber heutzutage scheinen viele der Meinung zu sein, dass gute Leistung seinen Preis hat /haben darf – nur im Gesundheitssystem nicht, das hat möglichst gratis zu sein.

Ich bin kein grosser Fan der LOA. Sie bringt dem Gesundheitssystem zwar die erwarteten Einsparungen – nur weiss das kaum jemand. Dafür dürfen wir ständige Diskussionen führen mit Leuten, die denken sie zahlen was drauf. Ich bin so dafür unsere Leistung wieder im Medikamentenpreis selbst anzuzeigen – dann steht nicht auf dem Medikament ein Preis und zahlen muss man was anderes.

Aber wer weiss? Vielleicht kommt das noch? Im Moment haben wir die LOAIII, die LOA IV kommt spätestens April 09 …. März 10

Bin ich denn die Sekretärin?

Wir bekommen von der Arztpraxis ein Rezept gefaxt für einen Kunden. Auf dem Rezept sind diverse Medikamente, eines müssen wir bestellen. Das ist ausserdem eines, das nur von der Zusatzversicherung übernommen wird. Die Kontrolle der Krankenkassendeckung via Internet meldet, dass der Kunde nur Grundversichert ist (kein Zusatz).
Eine Stunde später kommt der Kunde. Wir erklären ihm, wie es ist: ein Medikament müssen wir bestellen und es muss von ihm bezahlt werden, wenn er es will.
Er will nichts bezahlen. Er behauptet steif und fest, er habe eine Zusatzversicherung. Das sei ein Fehler von der Krankenkasse, dass bei ihm nur die Grundversicherung angegeben werde – das sei schon einmal passiert.

Ok. Ich muss das trotzdem nachprüfen – per Telefon in dem Fall. Das muss ich aber auch morgen machen, weil es inzwischen nach 5 Uhr ist – und da hat die Krankenkasse zu.

Der Kunde wird tatsächlich ärgerlich über diese Auskunft: wann ich den Fax denn bekommen habe? Um halb 5. Und warum ich nicht gleich die Krankenkasse angerufen habe, um das abzuklären?

Entschuldigung? Wir haben per Internet seine Versicherungsdeckung geprüft. Wenn ich bei jedem danach auch noch anrufen müsste, um nachzufragen, ob die Angabe auch stimmt, sitze ich den ganzen Tag nur noch am Telefon. Dann bräuchte ich noch eine Angestellte mehr.

Ausserdem: wenn er es schon gewusst hat, dass die Krankenkasse offenbar die falsche Deckung drin hat – warum hat er dann nicht bei der Krankenkasse reklamiert, damit sie das in Ordnung bringen?
Das ist nun wirklich nicht meine Aufgabe – ich bin ja nicht seine Sekretärin.

Nachtrag: es stimmte übrigens, die Krankenkasse hat die falschen Daten bei der Internet-abfrage eingegeben. Aber das ist die Ausnahme von der Regel: im Normalfall stimmt die Covercard Abfrage.

Warum die Krankenkassenprämien wieder steigen

Ein paar Gründe, die ich direkt in der Apotheke sehen kann:

Leute, die wegen jeder kleinen Erkältung oder Unwohlsein zum Arzt oder gar in den Notfall rennen, statt es zuerst mit Selbstmedikation aus der Apotheke zu probieren. Der Arzt kostet! Das Spital kostet noch mehr! Wir beraten gratis! (Und wir sind auch Fachleute)- Ich kann gar nicht sagen wie unsinnig ich diese Dafalgan Rezepte aus dem Kantonsspital finde. (Dafalgan: kostet 3 Franken und ist ein einfaches, frei verkäufliches Schmerzmittel). Und wenn sie es dann auch noch der Kasse schicken (lassen) verursacht das noch mehr Kosten wegen dem Aufwand.

Leute, die sich wegen jeder Kleinigkeit ein Rezept ausschreiben lassen – damit es dann von der Krankenkasse übernommen wird. Nochmal: es kostet die Kasse und die Versicherten im Endeffekt mehr, wenn man wegen allem zum Arzt rennt V.a. wenn man dasselbe ohne Rezept in der Apotheke bekommt!! Noch schlimmer finde ich es, wenn sie nach dem Kauf noch zum Arzt gehen wegen einem Rezept: was soll das?? Das ist Mehraufwand von allen Seiten für …?

Selbstdispensierende Ärzte. Ja, Entschuldigung, aber es ist inzwischen auch mittels Studien bewiesen, dass Ärzte, die ihre Medikamente gleich selbst abgeben, dazu neigen mehr und grössere Packungen (plus neuere, teurere) zu verkaufen, als wenn sie es nur verschreiben.

Nochmals selbstdispensierende Ärzte: ihr habt keine Ahnung wie viele Medikamente ich ungeöffnet oder angebrochen zurückbekomme zum Entsorgen, auf denen Kleber von Ärzten sind. Das Problem ist wieder, dass eine Menge dieser abgegebenen Medis nicht genommen werden – laut einer Untersuchung letztens bekommen die Apotheken in Selbstdispensations Kantonen wie BL etwa doppelt so viele Medis zurück, wie im vergleichbaren Nicht-Selbstdispensations Kanton BS. Nicht genommene Medis = keine Wirkung = Geld zum Fenster rausgeworfen. Erst heute habe ich 2 grosse Packungen Aricept entsorgt, das sind etwa 1200 Franken! Die eine Packung war voll, bei der anderen fehlten 2 Tabletten. Die Patientin hat dem Arzt wohl nicht gesagt, dass sie sie nicht nimmt und er hat gleich wieder eine Grosspackung abgegeben, die sie auch nicht getraut hat abzulehnen.

Leute, die unbedingt das Original wollen, obwohl es für sie möglich wäre ein Generikum zu nehmen. Original-Medikamente unterscheiden sich so gut wie gar nicht vom Generikum (ein Teil der Generika wird sogar von denselben Firmen hergestellt), der einzige praktische Unterschied ist der Preis. (Cave: es gibt schon ein paar Medikamente, die man nicht einfach austauschen sollte, Antiepileptika werden gerne genannt, aber auch dort ist es möglich). Das ist nicht mehr ganz so schlimm, weil die Firmen mit den Preisen herunterkommen, und wenn nicht, muss der Patient halt 20% Selbstbehalt zahlen statt 10%.

Das sind so ein paar Dinge, die mich nerven, denn meine Prämien gehen wegen dem auch hoch!

Was bedeutet …? (1)

Die Apothekenbranche hat wie alle Branchen einen eigenen Fachjargon. Auf die Fachwörter von Krankheiten etc. will ich hier aber nicht eingehen – die sind meiner Meinung nach im Umgang mit Kunden (oder Patienten) sowieso zu meiden, weil sie nicht sehr förderlich sind für das Verständnis.

Aber hier eine kleine Liste über Ausdrücke, die sie im Umgang mit Apotheken, Medikamenten, Krankenkasse, Arzt etc. wahrscheinlich irgendwann zu hören bekommen. Sie gelten nur für die Schweiz.

Liste A, B, C, D, (E…):

Medikamente sind in der Schweiz durch die swissmedic in Listen eingeteilt, nach denen sie vertrieben werden dürfen:

Liste A: Rezeptpflichtig, nur in Apotheken, nur einmal pro Rezept

Liste B: Rezeptpflichtig, nur in Apotheken, kann ev. Wiederholt werden (z:B. mit Dauerrezepten)

Liste C: ohne Rezept erhältlich, aber nur in Apotheken

Liste D: ohne Rezept erhältlich, in Apotheken und Drogerien

Liste E: frei verkäuflich überall (Reformhaus …)

OTC

der Ausdruck kommt aus dem Englischen: „Over the Counter“, also „über den Ladentisch“ und ist ein Ausdruck für alle Medikamente etc., die man ohne Rezept kaufen kann. (Liste C, D, E …)

Rezept:

Das ist der Zettel, den ein Arzt ausstellen muss, wenn ein Produkt rezeptpflichtig ist (Liste A, B). Er kann natürlich auch anderes daraufschreiben (Liste C, D, E) auch Physiotherapien und Hebammenhilfe …

Auf dem Rezept sollte mindestens sein: Name, Geburtsdatum des Patienten, Name, Adresse, KSK Nummer des Arztes, Stempel und Unterschrift des Arztes, Datum. Medikamente und Anwendungshinweise.

Was auf dem Rezept steht, muss nicht notwendigerweise von der Krankenkasse übernommen werden.

Versicherungsdeckung:

So bist Du bei der Krankenkasse versichert. Es gibt eine Grundversicherung (die obligatorisch ist) und Zusatzversicherungen (die sehr variieren können, in was sie übernehmen). Was von welcher Versicherung übernommen wird (oder was nicht) ist auf verschiedenen Listen aufgeführt: SL, NLP, LPPV, MiGeL,

Krankenkassenkarte:

das ist der Versicherungsausweis. Am besten trägt man ihn immer auf sich, mindestens aber, wenn man Leistungen vom Arzt oder der Apotheke in Anspruch nehmen muss … (und da das jederzeit sein kann …. eben).

SL: Spezialitätenliste:

was hier drauf steht, wird von der Grundversicherung übernommen.

NLP: Negativ-Listen-Präparate:

die werden von den meisten Zusatzversicherungen übernommen.

LPPV: Liste der Pharmazeutischen Präparate zu Lasten der Versicherten.

Was auf dieser Liste steht wird von keiner Krankenkasse übernommen und muss dementsprechend in der Apotheke bezahlt werden. Z.B. die Verhütungsmittel inklusive der Pille, die meisten Vitaminpräparate, so ziemlich alles, wofür Werbung gemacht wird …

MiGeL: Mittel- und Gegenstände Liste:

hier stehen Apparate und Gegenstände drauf, die nicht unter Medikamente fallen und wie (oder ob) sie von der Krankenkassw übernommen werden. Beispiele: Inhalatoren, Krücken, Sauerstofflaschen, Verbandsmaterial, Stützstrümpfe…

Prämien:

das was Du monatlich für die Krankenkasse zahlst.

Franchise:

bevor die Krankenkasse Leistungen übernimmt, muss ein gewisser Betrag vom Patienten selbst bezahlt werden. Wie hoch die Franchise ist, kann man selbst bestimmen bei Vertragsabschluss … je höher, desto niedriger die Prämien.

Selbstbehalt:

Auch nach Erreichen der Franchise zahlt die Krankenkasse nicht den vollen Betrag an die Medikamente. Der Teil, den man selbst bezahlt (10% oder, bei gewissen Originalmedikamenten 20%) fordert die Krankenkasse wieder von einem zurück.

LOA – Leistungsorientierte Abgabe.

So wird die Arbeit der Apotheke heute abgeglichen. Statt hohen Margen, die je nach Medikamentenpreis unterschiedlich sind, bekommt die Apotheke auf rezeptpflichtige Medikamente (Liste A, B), die von der Grundversicherung übernommen werden (SL) einen festen Betrag pro Zeile und einen festen Betrag pro Bezug, egal wie viel sie kosten.

Vorteil: seit 2002 ist das Einkommen der Apotheken gleich geblieben (während alle anderen im Gesundheitssystem immer mehr verdienen) und die Krankenkassen haben inzwischen etwa 450 Millionen Franken (!) gespart.

Nachteil: der selbstzahlende Kunde sieht nur, dass er „etwas draufzahlen muss“ – weil das ja nicht mehr im Medikamentenpreis enthalten ist und das gibt teils endlose Diskussionen. Mein Leidthema.

Generika:

von vielen Medikamenten gibt es inzwischen Nachfolgepräparate, d.h. nach Ablauf des Patentschutzes stellen andere Firmen die gleichen Medikamente her …. aber günstiger. Die Wirkung ist die gleiche. Mehr darüber hier.

und Morgen folgt der 2. Teil