die Krankenkassenkarte ist kein Bezahlungsmittel (auch nicht in der Apotheke)

Ein Mann kommt zu mir in die Apotheke und verlangt verschiedene OTC Produkte (Panadol, Triofan, Nasobol) und als ich ihm sage, wie viel das kostet … hält er mir seine Krankenkassenkarte entgegen und will, dass ich es darüber abrechne …

Das hat viel Mühe und Zeit gebraucht, ihm zu erklären, dass das *so* nicht funktioniert. Wenn ich für ihn etwas über die Krankenkasse abrechnen soll, braucht er dafür mindestens ein Rezept (und das zu holen lohnt sich meist nicht – man bezahlt ja schliesslich auch für’s Rezept ausstellen etwas). Er könnte noch versuchen die Quittung für seine OTC Medikamente selbst einzuschicken … aber ich denke, die Erfolgsaussichten so etwas zurückzubekommen sind relativ gering.

Ich hatte schon Anfragen, ob die folgenden Dinge von der Krankenkasse bezahlt werden:

  • Mittel zum Verhüten (Angefangen bei der Pille bis zu Präservativen). Nö. Ich kann die Frage ja begreifen, weil es Länder gibt, wo man das über die Krankenkasse abrechnen kann (die USA z.B.). In der Schweiz zahlt man sie allerdings selbst. Auf Reklamationen diesbezüglich antworte ich im Normalfall: es ist immer noch günstiger als die Alternative!
  • Pampers. Nööö. „Erwachsenenwindeln“ wie Tena werden zum Teil übernommen, wenn der Arzt eine schwerere Inkontinenz feststellt, nicht aber die Babyausstattung. Dasselbe gilt für Babynahrung, es sei denn es handelt sich um Spezialnahrung.
  • Zahnpasta, die meisten Mundspülungen
  • Kosmetika
  • Sonnencreme (auch schon auf Rezept verschrieben)
  • die meisten Mittel zum Abnehmen
  • die meisten Vitamine (ausser vielleicht noch, man ist schwanger)
  • so ziemlich alles, für das Werbung gemacht wird  (da gibt es allerdings gelegentlich Alternativen, die bezahlt werden)

Für all das lohnt es sich auch nicht ein Rezept verschrieben zu bekommen, das wird auch dann nicht übernommen.

Wer wissen will, was die Krankenkasse in der Schweiz so übernimmt, findet die Antwort hier.

Gratis gibt’s nicht.

Ein Teil der Medikamente des Rezeptes wird von der Krankenkasse nicht übernommen. Es kommt zu folgendem Austausch:

Pharmama: „Wenn sie das wollen, müssen sie es selbst bezahlen.“

Kunde: „Was? Es ist nicht gratis?“

Grumpf. Nichts ist gratis. Irgendjemand bezahlt immer dafür.

Sie direkt, indirekt via Krankenkassen-prämien, ich (und alle) via Prämien, via die Steuern.

Nichts ist gratis. Auch nicht im Gesundheitswesen.

Gratis gibt es nicht.

Das ist etwas, das jeder lernen sollte und zwar so früh wie möglich – es ist so einfach wie wahr. Nichts im Leben ist wirklich gratis. Gratis ist ein Mythos und es kostet alles etwas.

Was meine Eltern mir schon früh beibrachten ist, dass Geld einen Wert besitzt und dass man es verdienen muss und es nicht verschwendet werden soll. Wenn ich etwas wollte, musste ich es mir selbst kaufen. Taschengeld ist zwar ein guter Start, aber wenn man es einfach wöchentlich oder monatlich bekommt, lernt man seinen Wert nicht unbedingt kennen. Mehr, wenn man etwas dafür machen muss (Zimmer aufräumen zum Beispiel).

Das gilt auch umgekehrt: wenn ich mir etwas gekauft habe, dann hatte das Wert für mich, eben weil es Geld gekostet hat – auch wenn es sich dabei um so etwas blödes wie grüne Stülpen handelte.

Ich weiss noch, wie ich Ferienjobs gemacht habe und bei manchen Dingen, die ich gerne haben wollte dachte „das sind 5 Stunden Arbeit“ oder „das sind 10 Tage Arbeit wenn ich das haben / kaufen will.“

Ich denke ein grundsätzliches Problem auch mit unserem Gesundheitssystem ist, dass die Leute oft nicht sehen, wie viel etwas wert ist. Wenn die Medikamente alle über die Krankenkasse gehen und der Kunde nicht einmal sieht, wie viel die jetzt kosten .. oder wenn der Spitalaufenthalt auch direkt mit der Krankenkasse verrechnet wird, ohne dass man eine Chance erhält, vorher einen Blick darauf zu werfen (was auch noch wichtig wäre, weil man sonst nie sieht, *was* denn da alles auf der Rechnung steht – Kontrolle irgendwer?)

Und dann ist es so, dass die Leute denken: „Wenn ich schon Prämien monatlich einzahle, dann will ich auch etwas dafür bekommen – möglichst gleich.“

Und wenn man Medikamente und Leistungen etc. einfach überreicht bekommt, ohne den wahren Wert dahinter zu sehen, dann sind Probleme vorprogrammiert.

Ich behaupte auch, dass Missbräuche eher vorkommen, wenn man selbst die finanziellen Konsequenzen solcher Handlungen nicht sieht und nicht zu tragen hat.  Zum Beispiel wenn man immer gleich zum Arzt rennt wegen Bagatell-beschwerden – gut, dass ist bei uns in der Schweiz weniger das Problem, weil wir für jeden Arztbesuch erst die Rechnung vom Arzt bekommen, hier rechnen viele noch nicht direkt mit den Kassen ab. Oder wenn man wegen Erkältungen in den Notfall geht, oder wenn man verschriebene Medikamente zuhause hamstert –die man dann bei einem Wechsel der Medikation nur noch entsorgen kann.

Und dazu kommt häufig die Grundeinstellung, dass das Gesundheitssystem „gratis“ zu sein hat. Unsere Dienstleistungen in der Apotheke inklusive. Was wir machen hat Wert – und die Leute müssen das lernen. Wir sollten unsere Leistungen, unsere Arbeit auch nicht „gratis“ geben, das unterstützt solches Verhalten nur. Trotzdem … tun wir das noch häufig.

Aber der Wandel kommt.

Das Billigste?? (2)

Das neuste Apothekenbashing von Saldo. Ob der Fehlinformation in dem Artikel bekomme ich noch ein Magengeschwür.

Im Saldo im Februar war ein Artikel drin, der wieder nett auf die Apotheken los geht. Titel:

Apotheken verkaufen lieber teure Generika.

Man hat ein paar Leute losgeschickt mit Rezepten und geschaut, was sie darauf in den Apotheken bekommen haben. Auf den Rezepten: Omeprazol oder Losartan. „Schockierendes“ Ergebnis:

Keine Apotheke verkaufte die günstigsten Produkte.

Ja, das kann ich mir gut vorstellen. Ich hatte es schon einmal, nach was für Kriterien wir (und ev. auch andere Apotheken) Generika aussuchen. Der Preis ist dabei nur ein Kriterium, es geht auch um Einnahmefreundlichkeit, Unterstützung durch die Herstellerfirma (wie sieht es mit Retouren aus …) um das Sortiment der Firma (nicht alle machen alle Generika oder auch nur alle Formen von einem) um Beschaffung (da gibt es Firmen, deren Produkte häufiger wieder nicht lieferbar sind) und so fort.

Nicht zu Vergessen: die Preise ändern. Wenn ich immer das günstigste Generikum von allen an Lager halten wollte, könnte ich alle paar Monate ein Drittel meines Lagers umändern – und wie mache ich das, wenn genau die Hersteller der superbilligen Generika die alten nicht retournehmen?

Diskutieren lässt sich jetzt natürlich darüber, ob ich als Apotheke den Kunden darauf aufmerksam machen muss, dass er jetzt grad NICHT das günstigste Generikum bekommt. Wenn er daran interessiert ist … wo bleibt dann hier die Selbstverantwortung? Man kann auch fragen!

Ich habe Generika an Lager, die günstig sind. Nein, das günstigste (meist) nicht.

Vor allem, wenn – wie heute häufig, die Preisdifferenzen zwischen den Generika (und manchmal auch zwischen Generika und Original) nur im Rappen- oder unterem Frankenbereich liegen.

Im Beispiel im Artikel ist Omeprazol genannt. Günstigstes Mittel: Fr. 19.65.- Häufigst abgegebens Mittel: Fr. 20.60.-, zweithäufigstes Fr. 20.75.-   – Wegen 90 Rappen respektive wegen Fr. 1.10.- soll ich als wieder Riesendiskussionen mit den Kunden führen und er muss vielleicht wieder kommen, weil ich es bestelle (kann ich!). Auch im Artikel erwähnt: Das teuerste Generikum ist Fr. 26.15.- …. das wurde nie abgegeben.

Das günstigste Medikament ?

 … dass die Apotheken eigentlich durch das Gesetz zur Wirtschaftlichkeit“ verpflichtet wären. Sie müssten daher das günstigste Medikament abgeben.

Bitte WAS? Habe ich da etwas nicht mitbekommen?

In den Verordnungen des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steht :

Artikel 34 Wirtschaftlichkeit
Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Arzneimittels werden berücksichtigt:
a. dessen Fabrikabgabepreise im Ausland;
b. dessen Wirksamkeit im Verhältnis zu anderen Arzneimitteln gleicher Indikation oder ähnlicher Wirkungsweise;
c. dessen Kosten pro Tag oder Kur im Verhältnis zu den Kosten von Arzneimitteln gleicher Indikation oder ähnlicher Wirkungsweise

und in der Verordnung über Krankenversicherung 

und Art 65b KVV
Art. 65b1 Beurteilung der Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen
Ein Arzneimittel gilt als wirtschaftlich, wenn es die indizierte Heilwirkung mit möglichst geringem finanziellem Aufwand gewährleistet.
Die Wirtschaftlichkeit wird aufgrund des Vergleichs mit anderen Arzneimitteln und der Preisgestaltung im Ausland beurteilt.

Es stimmt, ich bin der Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Da steht aber nirgends, dass nur das günstigste Medikament von der Krankenkasse bezahlt wird oder dass nur das günstigste Medikament von der Apotheke abgegeben werden soll oder darf.

Absichtliche Fehlinformation? Mir ist schon klar, dass es da im Hintergrund Bestrebungen in genau diese Richtung geht – dass nur noch das günstigste abgegeben werden darf.

Aber wenn das kommt, haben wir Zustände wie in Deutschland.

Für diejenigen, die nicht wissen, wie das dann funktioniert, hier eine kleine Zukunftsaussicht:

  • alle paar Monate wechselt das günstigste Präparat und dadurch bekommen Leute, die Dauermedikamente nehmen müssen, alle paar Monate ein neues Mittel. Das ist ganz toll, weil vor allem ältere Leute, die mehrere Tabletten nehmen müssen ständig neu aussehende (und anders heissende) Mittel bekommen. Weil sie die Übersicht nicht mehr haben, nimmt die Einnahmetreue ab, die Grundkrankheiten treten wieder auf und es folgen Komplikationen, vermehrte Arztbesuche und Spitalaufenthalte. Dito wegen eventueller Wirksamkeitsänderungen oder Nebenwirkungen weil man manche Generika nicht einfach ersetzen soll: sie dürfen ja eine Differenz von 20% zum Original aufweisen – Generika untereinander können aber noch grössere Differenzen haben. – Eine Kontinuität der Behandlung hat Vorteile für alle!
  • die Lagerhaltung für die Apotheken wird wegen der ständigen Wechsel der Generika noch teurer und noch schwieriger. (Einziger Trost für mich: den selbstdispensierenden Ärzten ginge es genau so … aber die bekämen wahrscheinlich wieder eine Ausnahmeregelung)
  • Wegen der Kontrollen, was den jetzt aktuell das günstigste Mittel ist, das von den Krankenkassen übernommen wird (oder zu einem bestimmten Zeitpunkt war) dürfte auch der Verwaltungsaufwand der Krankenkassen ansteigen. Das könnten sie natürlich dadurch wieder wettmachen, dass sie den Apotheken entweder das Geld nicht (ganz) zahlen, wenn sie das „falsche“ Generikum abgeben (in Deutschland Retaxation genannt) oder indem sie es von den Patienten selbst zurückverlangen.
  • der Mehraufwand, die steigende Lagerhaltungskosten und die (sowieso) sinkenden Margen machen noch viel mehr Apotheken unrentabel (schon jetzt operieren 30% am Existenzrand) und führen zu Schliessungen … natürlich vor allem in ländlichen Gebieten und in kleineren Dörfern. Das führt zu erhöhten Beschaffungskosten durch die Patienten selbst (Fahrtkosten …)

… und all das wegen Beträgen im Bereich von Rappen bis wenigen Franken??? Im übrigen: was hat das für einen psychologischen Aspekt, wenn der Kunde weiss, dass nur noch der Preis eine Rolle spielt bei der Auswahl des Generikums? Nocebo-Effekt Ade.

Ganz toll auch:

(die Apotheken) … belasteten zusätzlich  eine Medikamenten-Check Pauschale von Fr. 4.30.-  Der Einkauf verteuerte sich somit um 20%.

HALLO? Das ist die LOA! Die Abrechnungsvereinbarung zwischen Apotheken und den Krankenkassen (ja, der santesuisse). Das ist seit 2002 so, dass unsere Leistung separat angegeben ist. Von wegen „zusätzlich“ – vorher war das einfach im Medikamentenpreis drin enthalten. Das ist eine Pauschale, die gleich hoch ist EGAL wie teuer das Medikament ist. Ja, bei günstigen Medikamenten ist das Prozentmässig mehr vom Medikamentenpreis. Erstaunlich. Im übrigen ist das unser Einkommen – das seit 2002 (der Einführung der LOA) nicht zugenommen hat. …Hattest Du seit 10 Jahren auch keine Lohnerhöhung mehr?

So, ich denke, ich sollte vielleicht für mich selber ein Omeprazol nehmen. Die gibt’s inzwischen übrigens auch ohne Rezept.

Die zahlen das einfach nicht!

Ehrlich, das ist mir ein Rätsel, warum die Krankenkasse Groupe Mutuel da so einen Aufstand macht.

Der Fall:

Die Frau bekommt in der Schwangerschaft Magnesiocard Pulver 5 verschrieben. Das kommt noch häufig vor: das Magnesium dient dazu frühen Wehen vorzubeugen, wirkt es doch Muskelentspannend und Krampflösend.

Die Krankenkasse weigert sich, das zu übernehmen.

Ihre Begründung: Magnesiocard Pulver 5 Beutel ist ein Medikament, das in der Schwangerschaft zu Schwangerschaftskomplikationen gehört und in dem Fall muss sie selber zahlen (da sie die Franchise noch nicht erreicht hat).

Ihre Begründung findet sich hier bei Comparis erklärt

Mutterschaft – umfasst Schwangerschaft und Geburt sowie die Zeit nach der Geburt (Wochenbett und Stillzeit). Auf Leistungen bei Mutterschaft muss in der obligatorischen Grundversicherung weder Franchise noch Selbstbehalt bezahlt werden.
Dies gilt aber nur für die Leistungen, die im Krankenversicherungsgesetz konkret aufgezählt sind, also Kontrolluntersuchungen, Ultraschallkontrollen, Geburtsvorbereitungskurs, Entbindung, Betreuung durch eine Hebamme und Stillberatungen.
Hingegen fallen Therapien und Medikamente im Zusammenhang mit Komplikationen unter Franchise und Selbstbehalt. Dies ist im September 2001 vom Bundesgericht so festgehalten worden. Das betrifft z.B. die Hospitalisation zur Vermeidung einer Frühgeburt, die Behandlung von Schwangerschaftsdiabetes und Infektionen oder eine psychotherapeutische Behandlung von Depressionen nach der Geburt ….

Magnesiocard ein Mittel gegen Schwangerschaftskomplikationen?

Fangen wir doch von vorne an. Mal abgesehen von der Schwangerschaft: Welche Arzneimittel werden aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt? (Quelle: BAG)

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt sämtliche Arzneimittel, die ärztlich verordnet sind, im Rahmen der zugelassenen Indikationen/Anwendungen gemäss Packungsbeilage verwendet werden und in der Liste der vergütungspflichtigen Spezialitäten (Spezialitätenliste SL) aufgeführt sind. Die Kostenübernahme von Arzneimitteln der SL kann auf bestimmte medizinische Indikationen oder mengenmässig eingeschränkt werden (sogenannte Limitationen, in der SL als Limitatio L gekennzeichnet).

  • Verordnung vom Arzt: Rezept  ✔*Check!*
  • Magnesiocard 5, 10 und 7.5 findet sich auf der Spezialitätenliste  ✔*Check!*
  • Limitationen hat es keine  -✔*Check!*
  • Indikation laut Kompendium:
Therapie des Magnesium-Mangels, verursacht durch z.B. Fehlernährung, Diuretikatherapie, Diarrhoe, Alkoholabusus; Tachykarde Herzrhythmusstörungen, vor allem bei Resistenz gegenüber anderen Antiarrhythmika;
Adjuvans zu Beta-2-Tokolytika bei Prodromi frühzeitiger Geburt resp. drohendem Spätabort;
zur Deckung eines erhöhten Bedarfs im Hochleistungssport und während der Schwangerschaft; ✔
Therapie der Eklampsie, Präeklampsie und des tetanischen Syndroms.
Wadenkrämpfe, Muskelzuckungen, restless legs
*Check!*
Ein erhöhter Bedarf ist doch keine Komplikation! 
Ich kann auch aus Erfahrung sagen, dass die meisten Krankenkassen das anstandslos übernehmen – und ich sehe hier in dem Fall nicht, wieso die „groupe mutuel“ das nicht macht. Mal abgesehen davon, dass ich die Erklärung fadenscheinig finde, halte ich das für sehr unkulant gegenüber der werdenden Mutter. Ich merke mir das jedenfalls als „schlechte“ Krankenkasse – wenn jemand schwanger werden möchte.
Haben andere damit schon Erfahrungen gemacht?

Muss die Apotheke Medikamente auf Rechnung abgeben?

Situation: Der Kunde hat eine Krankenkasse, bei der das „Tiers garant“ gilt – das bedeutet, die Kasse hat keinen Vertrag mit den Apotheken gemacht, so dass bezogene Medikamente von der Apotheke nicht direkt der Krankenkasse abgerechnet werden können.

Dem Kunden passt das nicht (vielleicht hat er auch kein Geld dabei) und dann kommt gelegentlich das: „Sie müssen mir eine Rechnung stellen.“

Muss die Apotheke das?

Das findet sich so zum Teil auch als „Rat“ im Internet in verschiedenen Foren, auch hier auf einer Seite für die Assura Krankenkasse:

Das vom KVG vorgesehene System des „Tiers garant“ drängt sich bei ambulanten Leistungen als vernünftigstes Zahlungssystem auf. Kann der Versicherte seine Medikamente nicht bar bezahlen, muss der Apotheker ihm eine Rechnung ausstellen (Art. 42, Abs 3 KVG)

Was steht denn in dem erwähnten Artikel 42 des Krankenversicherungsgesetzes? Absatz 3:

Der Leistungserbringer muss dem Schuldner eine detaillierte und verständliche Rechnung zustellen. Er muss ihm auch alle Angaben machen, die er benötigt, um die Berechnung der Vergütung und die Wirtschaftlichkeit der Leistung überprüfen zu können. Im System des Tiers payant erhält die versicherte Person eine Kopie der Rechnung, die an den Versicherer gegangen ist. Bei stationärer Behandlung weist das Spital die auf Kanton und Versicherer entfallenden Anteile je gesondert aus. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten

Leistungserbringer hier = Apotheke. Schuldner = Krankenkasse. Aber hier steht Rechnung im Sinne von Quittung. Die Apotheke muss eine Quittung ausstellen, auf der die Leistung ersichtlich ist, sowie der Preis der Leistung. Da steht nichts davon, dass ich dem Patienten eine Rechnung ausstellen muss, die er erst später bezahlen kann.

Noch etwas deutlicher findet man das in den „Fragen und Antworten zur LOA“ auf der Seite der Santesuisse – dem Verband der Krankenversicherer:

18. Darf der Apotheker von Kunden, deren Krankenversicherer dem neuen Tarifvertrag nicht beitreten, Barzahlung verlangen, oder muss er eine Rechnung ausstellen?

Unter diesen Voraussetzungen gilt der Tiers garant. Im Tiers garant kann der Leistungserbringer auch Barzahlung verlangen. Allerdings ist in diesem Fall darauf zu achten, dass der Leistungserbringer dem Versicherten auch in diesem Fall eine detaillierte und verständliche Rechnung übergibt – sonst kann der Versicherer keine Rückerstattung vornehmen.

Eben: Rechnung im Sinne von Quittung. Nicht im Sinne von: jetzt beziehen, später zahlen.

In unserer Apotheke halten wir es so, dass wir im Normalfall Barzahlung verlangen. Nur in Fällen, wo wir die Kunden kennen, machen wir teilweise Ausnahmen.  Das hat gute Gründe: die Zahlungsmoral ist leider häufig schlecht.

Neue Versicherungskarten

Es ist ein neues Jahr und viele Leute haben eine neue Versicherung – mit entsprechend neuer Karte. Diejenigen, die die selbe Versicherung haben, haben nur zum Teil neue Karten bekommen, wenn etwas geändert hat.

Was ich mit Sicherheit aber sagen kann ist, dass wenn jemand mit einer Karte in die Apotheke kommt, die noch keinen Chip hat – er sicher in der Zwischenzeit eine neue Karte bekommen hat. Der Chip ist jetzt vorgeschrieben – auch wenn ich ihn immer noch nicht lesen kann: ich brauche den Magnetstreifen.

Kunde kommt mit Karte ohne Chip. Ich versuche es trotzdem die Deckung abzurufen, mit dem erwarteten Resultat.

Pharmama: „Entschuldigung, aber ich habe gerade versucht, ihre Versicherung zu validieren und die Karte von der ABC Krankenkasse ist gesperrt. Haben sie vielleicht eine neue Versicherungskarte?“

Patient: „Ja.“ *schaut mich an*

…. ok. das sollte keine rhetorische Frage sein, sondern eine Aufforderung. Also nochmal.

Pharmama: „Kann ich sie haben?“

Patient: „Ah, ja.“ *gibt mir die neue Karte*

Apropos ohne Chip.

Da kam letzthin einer mit einer neuen Versicherungskarte, wo er den Chip fein säuberlich herausgeschnitten hat. „Aus Gründen meiner Privatsphäre“  meinte er.