Warum bezahlt die Krankenkasse das nicht?

Ich habe keine grossen Probleme, wenn ich in der Apotheke den Leuten erklären darf, wie unser Gesundheitssystem funktioniert, respektive, wie das in der Apotheke funktioniert. Ja, auch wenn es für mich das zwölfzigste Mal ist. Für mein Gegenüber ist es vielleicht das erste Mal.
Wo ich aber Probleme mit habe, ist, wenn man mir etwas nicht glauben will, mir meine (!) Arbeit erklären will, oder meine Erläuterungen einfach nicht hören will. Und wenn das mit den Erklärungen überhand nimmt – das nimmt so unnötig viel Zeit weg, die ich andersweitig besser anwenden könnte.

Heute war so ein Tag. Die meisten Sachen, die auf Rezept verschrieben werden, werden von der Krankenkasse übernommen – der Arzt weiss das ja auch, was ich hier in der Apotheke weiss und verschreibt vorzugsweise Medikamente von der Spezialitätenliste (also das, was von der Grundversicherung übernommen wird). Wir können in der Apotheke mit der Krankenkassenkarte (die wir dann im Patientendossier speichern) auch instant Abfragen machen, ob der Patient (oder die Patientin) versichert ist und wie er/sie versichert ist. Kein Deckungsnachweis, keine Abgabe ohne zu bezahlen in der Apotheke.
Übrigens – die Krankenkasse Assura bei der man früher immer alles erst in der Apotheke bezahlen musste und Rezept und Quittung dann selber einreichen musste um das Geld zurückerstattet zu bekommen ist seit April letztes Jahr zum normalen System übergegangen, dass man eben nicht mehr direkt bezahlen muss und die Apotheke direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Das macht es für uns wesentlich einfacher – allerdings mussten wir feststellen, dass das nur für SL-Präparate gilt. Ein Patient mit Zusatzversicherung (die er nachweislich hat) bei der Assura muss die Sachen trotzdem erst selber bezahlen. Uns meldet es beim Abrufen der Krankenkassendeckung nur als Grundversichert zurück – und als wir da mal angerufen haben, um das abzuklären, hiess es: „Das ist so. Da mag wirklich eine Zusatzversicherung vorhanden sein, aber unsere Zusatzversicherung ist nicht besonders gut (!) und übernimmt nicht so viel, deshalb muss man da wirklich weiter in der Apotheke bezahlen.“

Es kommt übrigens immer mal wieder vor, dass wir von den Krankenkassen (allen) bei der Deckungsabfrage die Meldung bekommen, dass keine Zusatzversicherung mehr vorhanden ist. Warum? Keine Ahnung, aber gelegentlich kündet die Kasse den Patienten die Zusatzversicherung, weil zum Beispiel die Prämien nicht (rechtzeitig) bezahlt wurden.

Man kann sich vorstellen, wie gut so etwas ankommt beim Patienten, aber … das war nur der Anfang. Heute hatte ich alles. ALLES.

Ein Rezept für Tirosint 125 microgramm – Das Schilddrüsenmedikament ist Ende letztes Jahr aus der Spezialitätenliste gefallen, es wird also nur noch von der Zusatzversicherung bezahlt. Der Grund war, dass der Firma die Preisvorgabe des BAG zu tief war. Die Preise auf der Spezialitätenliste werden vom Bundesamt für Gesundheit vorgegeben (ich sags immer wieder: wir in der Apotheke machen die Preise nicht). Die Firma hat angefragt, ob es möglich sei, den Preis etwas zu erhöhen, das BAG hat abgelehnt und jetzt ist das Medikament nicht mehr auf der SL, da die Firma die Preise von Medikamenten auf der NLP (Nichtlistenpflichtige Präparate) selbst gestalten kann. Der Preis ist jetzt also höher und er muss von manchen Patienten selber bezahlt werden. Das wirklich unangenehme hier ist, dass es von vielen Dosierungen vom Tirosint keine gleichen gibt UND dass man Schilddrüsenmedikamente untereinander nicht so einfach austauschen sollte. Sie haben unterschiedliche Bioverfügbarkeiten und ein Wechsel zwischen verschiedenen Tabletten / Herstellern kommt häufig einer Neueinstellung gleich .. Das muss der Arzt machen. Der, der eigentlich wissen sollte, dass der Patient keine Zusatzversicherung hat … und das (trotzdem?) verschrieben hat.

Das Zahnarztrezept für ein Antibiotikum – Das Rezept wird von der Krankenkasse nicht übernommen. Zahnarztrezepte grundsätzlich nicht in der Schweiz, total egal, was drauf steht. Mist, ja. Ich weiss, dass sie das brauchen um Infektionen und damit Herzprobleme vorzubeugen bei gefährdeten Patienten, aber – nein, trotzdem nicht.

Die Malariaprophylaxe für die Afrika-Ferien – Ja, auch hier: die Krankenkasse zahlt das Medikament nicht. Es liegt nicht daran, dass es für die Ferien ist, sondern daran, dass das SL-Präparat eine Limitation drauf hat. In dem Fall zahlt die Kasse Malariamedikamente nur zur Behandlung, aber nicht zur Vorbeugung. Ja, ich finde das auch unsinnig, weil wenn sie sich anstecken, hat das wohl grössere gesundheitliche Beschwerden und höhere finanzielle Folgen. Nein, ich versuche das nicht einzusenden, damit sie dann vielleicht eine Rechnung bekommen. Ich weiss, dass die Kasse das nicht zahlt und ich laufe ihnen und dem Geld nicht hinterher. Zu viel Aufwand.

Das dritte Paar Kompressionsstrümpfe in einem Jahr – Bezahlt werden die Strümpfe nach MiGeL (Mittelgegenstände-Liste) durch die Krankenkasse. Und die zahlen nur die Kompressionsklasse 2 (und 3) und dann 2 Paar in einem Jahr. Das Jahr beginnt beim Bezug des ersten Paares und nicht „vom 1.1. bis 31.12.“. Das bedeutet, wenn sie letztes Jahr im Juli das erste Paar hatten und später im Jahr das zweite Paar, dann werden die Strümpfe jetzt im Juni noch nicht bezahlt. Da hilft auch ein neues Rezept dafür nicht. Sorry!

Die Blutzuckerteststreifen, weil sie „nur“ Tabletten gegen ihren Diabetes nehmen. Genau genommen: 200 Stück (2 Packungen) werden übernommen im Jahr von der Krankenkasse, wenn sie nicht Insulin spritzen. Das hier ist die 4. Packung, die ich sehe – sie werden also schon für die letzte Abgabe eine Rechnung der Kasse bekommen. Ich kann ihnen die geben, aber ich möchte einfach, dass sie sich dessen bewusst sind und nicht unangenehm überrascht werden. Ja, auch das ist eine Limitation und ja, es ist blöd, hat man das letzte Mal das nicht schon gesagt, aber – tatsächlich rutscht so etwas auch bei uns manchmal durch. Wir versuchen darauf zu schauen und die Patienten zu informieren, aber ich weiss zum Beispiel auch nicht, ob nicht schon woanders welche bezogen wurden. Daraus ergibt sich übrigens kein „Recht“, dass wir den Betrag dann übernehmen, weil wir nicht informiert haben. Auch der Arzt hat diesbezüglich eine Informationspflicht. (Inzwischen machen wir regelmässig und bei allen Kommentare, dass wir informiert haben).

Die Vitamin-D3 Tropfen für das 1 1/2 jährige Kind. Gemerkt von unserer Pharmaassistentin mit eigenem Kind, weil sie eine Rückweisung der Kasse bekommen hat. Überraschend, denn gerade bei Kindern (bis zum 18. Lebensjahr) gibt es keine Franchise (kein Betrag, der erst mal selbst bezahlt werden muss). Aber offenbar gibt es bei den Vitamin D3 Tropfen (neu??) eine Limitation, dass sie nur bis zum Ende des 1. Lebensjahres übernommen werden als Rachitisprophylaxe. Gut, das ist nicht viel, ein paar Franken – aber: ernsthaft? DA geht ihr sparen??? Nachgeschaut ist die Limitation bei fast allen drin, ausserdem sonst: bei nachgewiesenem hohen Vitamin D Mangel. Da ich nicht weiss, ob der Arzt das gemessen hat, erwarte ich da noch einige Rückweisungen mehr in Zukunft bei den Erwachsenen. Wird toll.

Die Quetiapin Kapseln zu 5mg – eine Herstellung, die vor 3 Jahren raus ist. Die Krankenkasse weist die Übernahme (jetzt!) zurück und stellt der Patientin eine Rechnung. Wieso? Anwendung ist Off-Label (zum Schlafen in der Dosierung), was zwar häufig gemacht wird, aber da diese Indikation nicht im Kompendium beim Quetiapin auf der SL Liste steht und der Arzt keine Kostengutsprache bei der Krankenkasse angefragt hat) dass die das trotzdem bezahlen, übernehmen sie das nicht. Nachträglich kann man keine Kostengutsprache beantragen.

Der Melatonin-Sirup für das Kleinkind. Auch hier: es gibt kein Fertigprodukt in der Dosierung, das wird eine Herstellung. Nach der Erfahrung mit dem Quetiapin oben und den vermehrten Rückweisungen bei Herstellungen in der letzten Zeit sind wir vorsichtig. Vor der Herstellung klären wir ab, ob das bezahlt wird: Nein, denn: das Melatonin ist nicht auf der ALT Liste nach der Herstellungen bezahlt werden. Und die meisten Tabletten aus denen man den Sirup macht sind auch nicht auf der SL-Liste (sondern auf der NLP, also nur mit Zusatzversicherung). Eine Rückweisung ist hier auch mit Zusatzversicherung sehr wahrscheinlich. Die Slenyto (Melatonintabletten) die auf der SL sind haben eine Limitation: Nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes zur Verlängerung der Schlafdauer und/oder Verkürzung der Einschlafzeit bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 2–18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS) und/oder Smith-Magenis-Syndrom (SMS) mit Schlafstörungen (Insomnie), wenn Schlafhygienemassnahmen unzureichend waren. Da hilft es also nichts: wenn sie nicht bezahlen können und keine Rechnung riskieren wollen, müssen sie mit dem Arzt schauen.

Der Teufel liegt im Detail – und manches von dem oben ist auch für uns nicht sofort ersichtlich. Dazu kommt, dass die Kassen immer restriktiver werden, was sie bezahlen. Und wir müssen und sollen dann die schlechten Nachrichten überbringen. Man kann sich vorstellen, wie „gut“ das ankommt. Ich verstehe den Unmut deshalb gut – manches haben sie vielleicht bisher bezahlt (Ja, aber jetzt nicht mehr). Und ich weiss, dass die Krankenkassenprämien hoch sind (ich zahle auch welche).
Aber am Ende des Tage müssen sie akzeptieren, wenn ich ihnen sage, dass sie das jetzt selber bezahlen müssen – oder es nicht nehmen. Mit mir zu diskutieren führt zu nichts.

Geld sparen auf Kosten der Apotheke?

Die Apotheke gibt Medikamente ab (auf Rezept und ohne) und berät die Patienten in Bezug auf ihre Gesundheit. Das ist das, was wir tun – und damit wir unsere Mitarbeiter bezahlen können (und die Miete und den Wareneinkauf) müssen wir damit auch etwas Geld verdienen. Auf freiverkäufliche Medikamente hat es deshalb eine Marge, bei den rezeptpflichtigen Medikamenten kommt eine Pauschale dazu, manche Dienstleistungen kosten zusätzlich. Es ist wie eigentlich überall im Detailhandel: gratis ist nichts, irgendwer zahlt immer.
Die Medikamente über Rezept können wir meist direkt der Krankenkasse verrechnen – und die schauen dann bei dem Patient, ob er die Franchise erreicht hat, wie hoch der Selbstbehalt ist – und stellen das dann gegebenenfalls dem Patienten in Rechnung.
Wegen dem Umweg scheint in den Köpfen mancher Leute aber zu stecken, dass rezeptpflichtige Medikamente die Apotheke nichts kosten – und deshalb andere Regeln zu gelten haben als in der Wirtschaft sonst.
Ich meine, wie sonst soll ich mir folgende Begebenheiten erklären?

Erster Fall aus Deutschland

Eine Frau kommt mit Rezept und Personalausweis des Mannes und will die Medikamente darauf beziehen. Man muss ihr mehrmals erklären, dass man die Krankenkassenkarte des Mannes dafür braucht und dass der Ausweis nicht ausreicht. Sie zeigt wenig Einsicht, schafft es dann aber (ein paar Tage später) doch, mit der Versichertenkarte zu kommen. Dann ist sie unzufrieden, dass die (teuren) Medikamente bisher noch nicht einmal bestellt wurden und sie noch einmal vorbei kommen muss.
Als sie die Medikamente dann abholt, legt sie sie offen in den schon vollen Korb, den sie dann hinten aufs Fahrrad klemmt.
Am nächsten Tag ist sie zurück in der Apotheke und behauptet steiff und fest, sie habe die Medikamente in der Apotheke liegen lassen und verlangt, dass man sie ihr noch einmal abgibt.
– Sehr unschön, vor allem für Deutschland, denn da kann man auch nicht so einfach die Medikamente noch einmal der Krankenkasse abrechnen (die würden das garantiert retaxieren, heisst: die Apotheke zahlt sie dann selber). Bei uns in der Schweiz ist das etwas anders: da würde, falls das auffällt, der Patient am Schluss die Rechnung von der Kasse erhalten für seine Schusseligkeit.
Übrigens: wir hatten auch schon solche Fälle … und bei so Behauptungen hat sich unser Videoüberwachungssystem, das wir eigentlich wegen der Diebstähle haben, bewährt. Da sieht man nämlich, ob und wo das Medikament eingepackt wurde und ob das so die Apotheke verlassen hat. Bei einer solchen Ansage wie oben, würde ich dem nachgehen und die Aufnahme sichern, sowie dem Patienten mitteilen, wie das gelaufen ist.

Zweiter Fall von uns

Der Mann kommt in die Apotheke mit einem Medikament (Valsartan 80mg), das er vor einer Woche von seinem Dauerrezept bezogen hat. Er möchte das gerne zurückgeben und umtauschen gegen eine Packung Valsartan 160mg, da er die teilen kann und das dann günstiger wird (Beide Stärken kosten gleich viel). Es ist noch nicht abgerechnet und 1 Woche ist noch nicht ewig hier, also kann ich das in Betracht ziehen – aber ich muss bei Medikamentenretouren sehr gut schauen, ob ich die dann eventuell noch weiterverwenden darf. Packung wirklich von uns, Lagerbedingungen müssen eingehalten worden sein, Packung ungeöffnet etc.
EIn genauer Blick auf die Packung zeigt mir nun aber folgendes: Auf der Dosierungsetikette von uns steht „morgens 1/2 Tablette, abends 1 Tablette“ angeschrieben. Die 160mg kann man nicht vierteln, also funktioniert seine Sparidee hier nicht. Und dann sehe ich, dass die Abgabe vom Juli ist (vor 3 Monaten). Das steht auch auf der Dosierungsetikette – er hat zwar tatsächlich vor 1 Woche eine neue Packung geholt, aber … diese hier ist das nicht. Deshalb nehmen wir das auch nicht zurück. Er hat es verstanden, als ich ihm das erklärt habe.

Vorkommnisse wie oben beschrieben scheinen sich Ende Jahr oder auch Ende Monat zu häufen – vielleicht ein Ausdruck davon, dass die Leute mehr aufs Geld achten und suchen, wo sie noch sparen können? Ähnliche Begegnungen gab es schon früher, wie im Post: Ja, bin ich den die Medikamentenvermietung? Oder die hier: Hallo, hier ist die Apotheke, nicht die Bank

Es gibt übrigens Möglichkeiten, Geld zu sparen in der Apotheke. Wenn man die angebotenen Generika annimmt, zum Beispiel. Seit dem neuen Selbstbehalt von 40% (!) bei Originalmedikamenten, nehmen das auch vorher sehr abgeneigte Patienten gerne an.

Step by Step

Step 1: Der Arzt verschreibt der Frau auf einem Dauerrezept Mandelmilch-Körperlotion. Es wird ihr abgegeben, die Anwendung erklärt und gesagt, dass es ein Dauerrezept ist.

Step 2: Frau kommt das sehr früh wiederholen. Man weist sie auf die Limitation der Körperlotion hin: dass die Krankenkasse nur eine bestimmte Menge davon in einem bestimmten Zeitraum zahlt.

Step 3: Frau kommt das nach kurzer Zeit schon wieder holen, im Gespräch rutscht ihr raus, dass sie die letzte Flasche offenbar der Freundin geschenkt hat (!). Man weist sie wieder auf die Limitation hin.

Step 4: Frau kommt das wiederholt beziehen. Bei einem Besuch erwähnt sie gegenüber der Pharmaassistentin (PA) dass sie das ja ‚eigentlich nicht mehr beziehen dürfte’.

PA: „Oh, Sie dürfen das schon beziehen – auch weiterhin. Es ist nur so, dass die Krankenkasse das irgendwann nicht mehr bezahlt. Dann bekommen Sie von der Krankenkasse eine Rechnung für die bezogenen Flaschen.“

Frau: „Wieviel kosten die?“

PA: „30 Franken für diese grosse Flasche.“

(steht übrigens auch auf jeder Dosierungs-Etikette, die wir bei der Abgabe drauf kleben.)

Frau: „Ah, dann ist ja gut, dass das über die Krankenkasse geht!“

Sie nimmt nochmals 2 Flaschen.

Frage: sie wurde jetzt mehrmals darauf hingewiesen. Hat sie es wirklich verstanden? Wie reagiert sie wenn (nicht falls) sie die Rechnung von der Krankenkasse bekommt?

Covid-Impfung Schweiz Herbst 2024

Das ist ein Infopost – geschrieben für interessierte Patienten, aber auch für Apotheken und Ärzte in der Schweiz.

Erfreulicherweise gibt es seit dem 6. September die Covidimpfung mit dem JN.1 Update als EINZELDOSEn in Fertigspritze erhältlich! Und wir dürfen sie in der Apotheke impfen!

Tatsächlich gibt es jetzt (neu) 2 Covid-Impfstoffe in Einzeldosen und vom Grossisten normal zu bestellen:
Comirnaty JN.1 (Pfizer) Fertigspritzen Packung zu 10 Stück – der Impfstoff ist im Kühlschrank haltbar (bis 8 Monate nach Produktion)
Spikevax JN.1 (Moderna) Fertigspritzen Packung zu 10 Stück UND Packung zu 1 Stück – der Impfstoff ist aber nur 7 Tage im Kühlschrank haltbar (!)

Kosten: Die Impfung wird seit Ende letztem Jahr nicht mehr vom BAG übernommen. Dafür steht sie seit August 24 auf der Spezialiätenliste (SL) der Krankenkassen. Das bedeutet, die Covid-Impfung wird bei gegebener Indikation und Impfung beim Arzt von der Krankenkasse bezahlt. Impfen wir in der Apotheke, muss die Krankenkasse das nicht zahlen- Ich empfehle Patienten, bei denen die Indikation zutrifft, das (trotzdem) der Kasse einzusenden, manchmal sind sie grosszügig. Der Preis ist … nicht günstig. Eine einzelne Impfung des Comirnaty ist etwa CHF 77.- dazu kommen noch 20-25 Franken fürs drumrum (Injektion und Verbrauchsmaterial). Das wird i.m. gespritzt, benötigt also eine blaue Nadel. Man kann sie gleichzeitig mit der Grippeimpfung verabreichen – und wir halten es dann so, dass die „Dienstleistung Impfen“ nur einmal bezahlt werden muss.

Das sind die aktuellen Empfehlungen des BAG zur Covid-Impfung:

SARS-CoV-2 ist weiterhin in Zirkulation und wird auch in Zukunft zu Infektionen und Covid-19-Krankheitsfällen führen, welche bei manchen Personen mit einem Komplikationsrisiko einhergehen und schwer verlaufen können. Zum aktuellen Zeitpunkt zeichnet sich noch keine eindeutige Saisonalität für SARS-CoV-2 ab, jedoch wird eine Häufung der Fälle und eine erhöhte Belastung für die Gesundheitssysteme in den Wintermonaten erwartet. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) empfehlen jährlich
eine einzelne Impfdosis gegen Covid-19 im Herbst/Winter (idealerweise zwischen Mitte Oktober und Dezember) für folgende Personengruppen:
– Personen von ≥ 16 Jahren mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf aufgrund einer Vorerkrankung oder durch Trisomie 21
– Personen von ≥ 65 Jahren als ergänzende Impfung zum individuellen Schutz vor dem altersbedingt erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf.
– Schwangeren Frauen wird die Covid-19-Impfung empfohlen, um die werdende Mutter und das ungeborene Kind vor dem leicht erhöhten Risiko eines schweren Covid-19-Verlaufs und von Schwangerschaftskomplikationen zu schützen. Die Impfung wird insbesondere schwangeren Frauen mit Vorerkrankung empfohlen.
Für Personen mit schwerer Immundefizienz wird ein besonderes Impfschema empfohlen.
Das Gesundheitsfachpersonal kann sich gegen Covid-19 impfen lassen, ohne dass das BAG und die EKIF eine Empfehlung für diese Personengruppe aussprechen.
Die empfohlene Impfung umfasst eine einzelne Impfdosis, frühestens sechs Monate nach der letzten Covid-19-Impfung oder bekannten SARS-CoV-2-Infektion. Sie wird präferenziell mit einem an zirkulierende Virusvarianten angepassten mRNA-Impfstoff empfohlen, sofern dieser zugelassen und verfügbar ist.

Man kann sich also auch ausserhalb der Empfehlungen impfen lassen – das muss man dann halt selber zahlen. Das gilt auch für im Gesundheitswesen arbeitende (BAG: weshalb?). Das mit dem Abstand von 6 Monaten seit letzter Impfung gegen Covid oder Infektion ist ebenfalls eine Empfehlung und kein Ausschlusskriterium. Wirklich überimpfen kann man sich damit nicht – was die eine Person, die sich 200 mal gegen Covid impfen liess (weshalb??) bewiesen hat. Beim Arzt machen müssen es allerdings Schwangere und unter 16jährige sowie Immunsupprimierte oder mit Blutverdünnern (ausser Aspirin cardio).

Die Pharmasuisse stellt wie für die anderen Impfungen ein Triageformular für die Covid-Impfung zur Vorbereitung des Patienten zur Verfügung (oben im Bild sichtbar) auf dem die Zielgruppe und Empfehlungen des BAG, die Ausschlusskriterien und die möglichen Nebenwirkungen stehen.

Mit diesen Einzeldosen (speziell den länger im Kühlschrank haltbaren) können wir in der Apotheke in der Schweiz die Covid-Impfung wieder viel einfacher anbieten – und werden das auch. Ich hab sie für uns bestellt – und die Familie habe ich jetzt schon geboostert. Nebenwirkungen: Aua-Arm 2 Tage lang, wie die letzten Male auch, aber diesmal kein Fieber oder Abgeschlagenheit – funktioniert bestens.

Unlogisches Gesundheitssystem (Edition Schweiz)

Die Krankenkasse ist keine Kasse, in die man einzahlt, um etwas zurück zu bekommen, sondern eine Versicherung. Versicherungen sollten für einen da sein, wenn man in Nöte gerät und etwas nicht selber bezahlen kann – was zugegeben mit den heutigen teils teuren Behandlungsmethoden (Operationen) und Medikamenten (Virenmedikamente, Krebstherapien) bald mal möglich ist. Aber heute sieht die man die (obligatorische) Versicherung anders. Man muss monatlich Prämien zahlen – und erwartet Gegenleistungen! Viele Sachen können direkt der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden (durch die Ärzte, Spitäler, Apotheke) und werden übernommen – wenn die Franchise erreicht ist. Eigentlich sehr viel, aber dann gibt es Ausnahmen: Sachen, die nicht bezahlt werden. Und Sachen, die übernommen werden, bei denen das … vielleicht nicht so viel Sinn macht.

Damit etwas von der Grundversicherung übernommen wird, muss „Wirtschaftlichkeit und Wirkung“ gegeben sein … Ausser es handelt sich um homöopathische oder anthroposophische Produkte, dann nicht. Es wird trotzdem weiter übernommen von der Krankenkasse, auch wenn es 2009 nach der Abstimmung zur Übernahme der Komplementärmedizin geheissen hat, da müssen Studien nachgeliefert werden. Bisher ist da nix passiert.

Der Zahnarzt, seine Behandlungen und Vorsorgen, sowie durch den Zahnarzt verschriebene Medikamente werden nicht übernommen, auch wenn man heute weiss, dass schlechte Zähne üble Auswirkungen auf die Gesundheit haben können. Das gilt auch für Antibiotika, die man bei Herzproblemen verschrieben bekommt, um Sepsis (ausgehend von der Zahnbehandlung) zu vermeiden.

Wenn du eine Brille oder Kontaktlinsen zum Sehen brauchst, ist das der Kasse auch grösstenteils egal. Sehen zu können ist nicht so wichtig. Alle 2 Jahre zahlen sie ein bisschen was dran. An eventuellen Operationen zur Verbesserung der Sehkraft vielleicht anteilsweise etwas, oder nach Kostenübernahmegesuch des Arztes.

Wenn Du als Frau nicht grad Kinder möchtest, bist du auch auf dich alleine gestellt. Die Pille oder die Pille danach zum Verhüten ist finanziell deine Verantwortung … wie das Kind danach ja auch. Schwangerschaftsuntersuchungen werden bezahlt, die meisten Vitamine dafür und in der Stillzeit aber höchstens aus der Zusatzversicherung – die du früh genug abschliessen solltest.

Wenn du als Mann ein Potenzmittel brauchen solltest, ist das auch ein Lifestyle-Medi, das du selber berappen darfst. Die Kondome auch, aber wenn du eine PrEP eine „Prä-Expositions-Prophylaxe“ gegen die sexuell übertragbare Krankheit HIV verschrieben bekommen kannst (im Wert von ein paar hundert Franken): das wird übernommen! Kann ich daraus Schlussfolgern, dass die Krankenkassen jeglichen ungeschützten Geschlechtsverkehr unterstützen?

Dazu passend die Kinderwunschbehandlungen: die werden zum Teil übernommen. Das heisst Untersuchungen und Hormonhehandlungen während 12 Monaten (wenn unter 40 Jahre alt), Inseminationsversuche bis 3 Zyklen … wenn es dann nicht geklappt hat, berappt man in Zukunft selber dafür. Künstliche Befruchtungen werden gar nicht übernommen.

Malariamittel für die Reise werden nicht übernommen: das ist Prophylaxe. Prophylaxe wird hier nicht übernommen (wieso?), die Kasse würde aber eine Behandlung bezahlen – obwohl auch hier eine gefährliche Krankheit günstiger vorher verhindert werden könnte.

Neue, teure, gehypte und rezeptpflichtige Mittel zum Abnehmen werden übernommen. Vorher war die Anwendung off-label und viele Diabetiker mussten darum bangen, ihr Medikament das so miss-braucht wurde überhaupt zu bekommen. Jetzt wurde extra eine Spritze mit demselben Inhaltsstoff zum Abnehmen zugelassen … die Liefersituation hat sich allerdings immer noch nicht beruhigt. Wo wohl der Wirkstoff jetzt hingeht? Könnte es sein, dass die Firma halt mehr dran verdient?

Einlagen und Pants (Windeln) für Erwachsene werden bezahlt (unter Voraussetzungen), Windeln für Babies gar nicht.

Damit wären wir bei den Limitationen – Mittel, bei denen die Krankenkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt. Darüber habe ich hier geschrieben.

NaCl Lösung für Babies: die isotonischen Lösungen zum reinigen von Nase, Haut und Wunden werden von der Grundversicherung nicht übernommen, die Zusatzversicherung übernimmt ein Teil. Ich sehe immer wieder Kinderarztrezepte mit dem Wunsch und Zusatz: „etwas, das übernommen wird“. Tut mir leid: gibt es nicht.

Impfen in der Apotheke (gegen was auch immer) wird von der Krankenkasse nicht übernommen – das steht immer noch nicht im Leistungskatalog, nur bei den Ärzten. Die Wirkung ist bei beiden gleich gut … und die Apotheken sind eigentlich besser erreichbar dafür.

Die Medikamentenpauschalen (eigentlich die Entlöhnung unserer Arbeit in der Apotheke) sind für alle Medikamente gleich hoch – sie werden sowieso nur draufgeschlagen, wenn das Mittel rezeptpflichtig (Liste B) und von der Grundversicherung übernommen wird. Total egal ist, wie teuer das Medikament ist, egal wie gefährlich das Mittel sein kann und egal wie hoch der Aufwand beim Beschaffen oder der Abgabe ist. Gut – das wird mit dem neuen Vertrag zwischen Krankenkassen und Apotheken demnächst ändern …. auf die Erklärungen dazu freue ich mich allerdings gar nicht.

Man sieht – wirkliche Logik steht da nicht dahinter. Das waren (und sind) Entscheidungen, die getroffen wurden und so umgesetzt werden müssen.

Falsche Ideen um die Apotheke

In den 25 Jahren, die ich jetzt in der Apotheke bin, sind mir einige falsche Vorstellungen der Leute aufgefallen. Einerseits vielleicht kein Wunder, haben die meisten Leute doch nicht täglich Kontakt mit der Apotheke und kennen sich nicht aus. Andererseits … waren die meisten doch mindestens einmal im Leben in einer Apotheke, weil sie Medikamente haben mussten oder wissen zumindest, dass man die in der Apotheke holt. Mit Rezept vom Arzt oder manchmal ohne.
In den Köpfen vieler Menschen scheinen sich allerdings (bedenklich) viele falsche Ideen um die Apotheke festgesetzt zu haben:

  • Eine Apotheke ist eine Goldgrube (und die Apotheker deshalb reich, vor allem der Inhaber).
    Das war vielleicht mal so. Heute ist das Einkommen stark geschrumpft … Margenkürzungen, Preissenkungen, die Preise der rezeptpflichtigen Medikamente sind staatlich geregelt, steigende Nebenkosten, vorgeschriebene Einrichtung und Ausrüstung der Apotheke und im Falle von Deutschland noch Rückforderungen durch die Kassen. Sehr viele Apotheken rangieren heute am Rand der wirtschaftlichkeit.
  • Der Chef ist grundsätzlich männlich (und älter).
    Das war mal so – allerdings ist der Beruf Apotheker*in heute zu 90% weiblich – eigentlich schon zur Zeit meiner Ausbildung vor 25 Jahren. Die Chefen sterben aus und werden ersetzt durch Chefinnen. Sofern sich ein Nachfolger finden lässt: siehe oben und „Goldgrube“.
  • Ein Rezept ist ein Gutschein um etwas gratis zu bekommen.
    Ich sags mal so: irgendjemand bezahlt immer, gratis ist eigentlich nie etwas. Im Gesundheitssystem bekommt man auf Rezept ein Medikament – und die Rechnung geht an die Krankenkasse. Für die bezahlt man Prämien … und bis zum erreichen der Franchise schicken die auch dann die Rechnung an die Patienten. Aber was stimmt: man muss das Medikament oft nicht in der Apotheke bezahlen.
  • Die Ausbildung zur Apothekerin ist eine Lehre.
    Um Apotheker/ Pharmazeut zu werden, muss man studieren. Andere Berufe, die in der Apotheke arbeiten sind eine Lehre: Pharmaassistent*in (neue Bezeichnung Fachfrau Apotheke). Bei uns lernen auch Drogist*innen.
  • Alle die in der Apotheke arbeiten sind Apotheker oder Pharmaassistenten.
    Nein, wir haben zum Beispiel auch Drogisten und Lehrlinge in der Drogerie und der Apotheke sowie Pharmaziestudenten, die das Praktikumsjahr machen und seit neuerem auch Hilfskräfte für Lieferungen / Dosette.
  • Ihr seid ja nur Verkäuferinnen, kann ja jeder.
    Siehe oben. Die meisten von uns haben eine mehrjährige Ausbildung im medizinischen Bereich und selbst der jüngste Lehrling an der Kasse hat die im Hintergrund sofort erreichbare medizinische Fachperson.
  • Wenn ich für etwas ein Rezept habe, dann muss man mir das geben.
    In Deutschland gibt es so etwas wie eine Versorgungspflicht, aber auch die Apotheken dort sind Vorschriften und Gesetzen unterworfen, wie das geht. In der Schweiz sind Apotheken faktisch spezialisierte Detailhändler und ich bin nicht gezwungen, etwas abzugeben. Ausser den spezifischen Gesetzen zur Abgabe (manches braucht speziell ausgestellte Rezepte) steht da noch, dass ich Missbrauch entgegenzutreten habe, und bei schweren medizinischen Bedenken darf ich eine Abgabe ebenfalls verweigern.
  • Die Apotheke muss mir genau das geben, was der Arzt aufgeschrieben hat.
    Papier ist bekanntlich geduldig und eigentlich darf der Arzt alles auf das Rezept schreiben, was er will. Aber das bedeutet nicht, dass man dann genau das auch bekommt. Hier geht es aber nicht um eventuell verschriebene Schokolade, sondern um Generika. Viele Ärzte verschreiben (immer noch) das Originalmedikament, obwohl es inzwischen Generika gibt. Die Apotheke kann (oder im Falle von Deutschland muss) das ersetzen durch das Generikum. Das ist immer noch, was der Arzt aufgeschrieben hat in Bezug auf Wirkstoff, Dosierung und Tablettenmenge – halt nicht mehr genau vom Namen her.
  • Die Krankenkasse bezahlt alles, was auf dem Rezept steht.
    Leider nein. Wie schon geschrieben, *kann* der Arzt aufschreiben, fast was er will, aber was die Krankenkasse davon übernimmt, ist gesetzlich festgelegt. In der Schweiz passiert das Anhand von sogenannten Listen. Was auf der Spezialitätenliste oder der Mittel-Gegenstandsliste steht oder nach der Arzneimittelliste hergestellt wird, wird von der Grundversicherung übernommen. Wenn jemand eine Zusatzversicherung hat, zahlt die Krankenkasse an weiteren Produkten etwas dazu. Aber „alles“ zahlt sie definitiv nicht.
  • Auf Dauerrezept kann ich so viel beziehen, wie ich mag.
    Auch Wiederholungsrezepte haben Mengeneinschränkungen. Der Arzt legt fest, wie oft das Medikament widerholt werden kann, entweder indem er das aufschreibt (Anzahl Packungen), oder indem er die Dauer der Rezeptes und die Dosierung festlegt. Manche Medikamente haben Limitationen, wo die Krankenkasse nur eine bestimmte Menge bezahlt und andere Medikamente unterstehen genauerer Kontrolle wegen Missbrauchsgefahr (Benzodiazepine unterstehen dem Betäubungsmittelgesetz). Und auch die Krankenkassen bezahlen nicht einfach jede Menge.
  • Die Apotheke kann mir alle Medikamente ohne Rezept abgeben, wenn ich sie selber bezahle.
    Das würde ins Bild des legalen Drogendealers passen, oder? Aber Nein. Medikamente werden nicht nur nach „die Kasse bezahlt es (oder nicht)“ eingeteilt, sondern auch in Kategorien wie: freiverkäuflich, apothekenpflichtig, rezeptpflichtig. Und bei den rezeptpflichtigen Sachen gibt es sogar noch Vorschriften, dass manches auf speziellen Rezepten verordnet werden muss: die Betäubungsmittel.
  • alle Apotheken gehören zusammen. (Oft gehört im Zusammenhang mit anderswo eingelösten Rezepten oder Retouren)
    Das stimmt nicht. Obwohl es Apotheken mit demselben Besitzer gibt (Kettenapotheken), können auch die nicht in den Patientenstamm oder die Unterlagen der anderen Apotheken schauen. Davor steht der Datenschutz und im Falle der Apotheken auch noch das Patientengeheimnis, da medizinische Daten als besonders schützenswert gelten. Das Maximum, was ich als Kettenapotheke sehe ist, ob eine andere Kettenapotheke ein Medikament an Lager hat. Das ist alles.
  • Wenn Sachen nicht lieferbar sind, hat die Apotheke sich nur nicht genug Mühe gegeben
    Ich wünschte, das wäre so. Früher gab es das ja kaum, aber inzwischen sind manche Sachen einfach nicht mehr zu bekommen. Trotz mehrer Grossisten, trotz der Anfrage bei dutzenden anderen Apotheken, trotz Versuch, das beim Hersteller direkt zu bekommen oder aus dem Ausland zu importieren. Gar nichts geht mehr. Da hilft leider auch kein Diskutieren – wir wünschten auch, das wäre anders (und warnen eigentlich schon länger vor Problemen).
  • Die Herstellung können sie sicher machen, während ich warte.
    Eine Rezeptur (Herstellung in der Apotheke auf Arztrezept) braucht fachtechnisches Wissen, das Material und die nötige Zeit um sie herzustellen. Das ist Handarbeit um aus Rohmaterialien ein gebrauchsfertiges Medikament herzustellen. Es ist ein bisschen wie Kochen – nur mit mehr Präzision (und viel mehr Dokumentation). Also: nein. Das dauert etwas länger als die halbe Stunde, die sie maximal bereit sind zu warten.
  • Die Apotheke macht die Preise der Medikamente.
    Nur von den frei verkäuflichen Sachen (und dort ist es so, dass wir uns an den Einkaufspreisen orientieren). Bei den rezeptpflichtigen Medikamenten ist es so, dass die Preise vorgeschrieben werden.
  • Von den Hochpreisern landet die Hälfte in der Apotheke
    Tatsächlich sind die wahren Hochpreiser ein Verlustgeschäft: Hohe Handlingskosten. Man muss den Preis beim Einkauf vorschiessen, bis das (hoffentlich) irgendwann von der Krankenkasse zurückbezahlt wird. Dazu haben die praktisch keine Marge – Wenn das ein Patient auch noch per Kreditkarte zahlt, legt man da drauf.
  • Sämtliche Ware ist nur auf Kommission.
    Nein. WIr bekommen keinerlei Ware kostenlos vom Lieferanten, bekommen eine Provision für das verkaufte und können nicht verkauftes zurück geben. Nicht nur zahlen wir für alles, das wir einkaufen, wir können fast nicht mehr retournieren, egal aus welchem Grund. Kühlware und Besorgungsartikel nicht einmal mehr am nächsten Tag. Dann hat alles Verfalldaten und es gibt neue Medikamente, neue Generika neue Empfehlungen … die Lagerhaltung einer Apotheke ist eine komplexe Sache.
  • Die Apothekenzeitschrift bekommt die Apotheke gratis, genau wie die Säcke und Muster.
    Nein, Zeitschriften und Kalender und Säcke müssen eingekauft werden und kosten uns etwas. Muster bekommt man noch gelegentlich vom Hersteller – aber auch immer weniger.
  • Medikamente kann ich in die Apotheke zurückbringen und bekomme das Geld dafür zurück, wenn sie noch gut aussehen und nicht mehr gebraucht werden / oder ich dagegen allergisch werde / oder es nicht wie gewünscht wirkt.
    Auf Medikamente gibt es keine Garantien. Es gibt vor der Zulassung Studien zur Wirksamkeit und den Nebenwirkungen, aber das bedeutet leider nicht, dass man zwingend darauf anspricht – und Allergien können immer auftreten. Eine Rückmeldung entsprechend in die Apotheke macht Sinn, aber man kann das Medikament nicht zurückerstattet bekommen. Und falls eine Rückgabe wegen Nichtgabrauch gemacht werden soll: ich nehme das zum entsorgen zurück, aber ich kann das auch nicht mehr jemandem anderen verkaufen. Also: kein Geld zurück (Sorry).

    Was meint ihr? Habt ihr noch andere falsche Vorstellungen mitbekommen, die ich vergessen habe? Bringt sie doch in den Kommentaren. Oder schreibt, was die Leute für falsche Ideen über euren Beruf haben. Das lese ich auch immer gerne.