Wahrscheinlich muss ich noch dankbar sein

Also Situation ist wie folgt: mein Mann ist selbstständig erwerbend in unserem Wohn-Kanton, ich arbeite in einem anderen Kanton. Seit Anfang dieses Jahr gilt die Gesetzesänderung, nach der die Familienzulage nicht wie bisher über meinen Arbeitgeber ausbezahlt wird, sondern via die Familienausgleichskasse bei der mein Mann ist. Grund: Weil ich nicht in dem Kanton arbeite, in dem wir wohnen, aber mein Mann schon.

Und das ist ein Problem, denn die Kasse lässt sehr lange auf sich warten mit der Auszahlung (jetzt, Mitte Jahr bekommen wir die erste Auszahlung – nicht mehr monatlich) .. und ich feststellen darf, dass es einiges weniger ist wie vorher.

Da habe ich gedacht, es sei jetzt Schweizweit so, dass die Familie für das Kind eine Familienzulage von (mindestens) 200 Franken pro Monat bekommt.

Aber nach dem was auf dem Schein von der Familienausgleichskasse jetzt steht sind es insgesamt 1700 Franken im Jahr (und nicht 2400 Franken).

Ja was jetzt?

Der Grund liegt darin, dass mein Mann selbständig erwerbend ist.

Und als solcher hat er nicht mal in allen Kantonen ein Anrecht auf Kinderzulage.

Wir wohnen aber in einem Kanton, in dem er einen Anspruch geltend machen kann – wahrscheinlich muss ich noch sagen „zum Glück“. Allerdings ist das an das Einkommen gebunden – und da er weniger verdient als ich – eben; gibt es halt nicht 200 Franken im Monat.

Und als Selbständigerwerbender muss er natürlich selbst Beiträge in die Familienausgleichskasse einzahlen. Bei seinen Einkünften etwa 1000 Franken im Jahr.

Also bleiben im Jahr 1700 – 1000 = 700 Franken statt 2400 (respektive 1400). Ehrlich, auch das merkt man.

Aber das Beste: Wenn er gar nicht arbeiten würde (und weniger als 41’000 Franken verdienen würde im Jahr- und das tut er jetzt schon, arbeitend) – dann hätten wir Anspruch auf die vollen 200 Franken pro Monat / 2400 Franken im Jahr.

Toll.

Jetzt weiss ich wieder, warum ich arbeite. Nämlich nicht nur, weil ich es so interessant ist.

Sorry. Fertig gejammert.

Krankenkassenprobleme

Wie ich am Montagmorgen komme, habe ich einen Notizzettel vom Samstag auf dem Tisch, dass ein Stesolid Klistier bestellt ist für Kind Y und dass man am Montag bei der Krankenkasse abklären soll, ob sie es bezahlen.

Das Problem: Das Stesolid ist HL, das bedeutet, es wird nur von der Zusatzversicherung übernommen. Das Kind ist nur Grundversichert. Die Mutter (mit eh schon wenig Geld) müsste es bei uns bezahlen.

Die Stesolid Klistiere sind für ein Kind mit Fieberkrämpfen für den Fall eines weiteren schweren Anfalls. (Ich bin ja froh, dass Junior das nie hatte, das muss wirklich beunruhigend sein).

Jedenfalls gebe ich das der Pharmaassistentin zum Abklären …. und nachdem sie eine halbe Stunde am Telefon war (besetzt …. weitergeleitet …. „weiss ich auch nicht, muss ich die Abteilung …. fragen“ ... weitergeleitet … auf Standby gesetzt) kommt von ihr die Nachricht: „Die Krankenkasse sagt, sie können das nicht gleich abklären, sie müssen da irgendeine Komission fragen …. es dauert etwa 1 Woche.

Huh?

Zweites Huh: „Sie sagen die Tabletten seien SL“ (also von der Grundversicherung übernommen)“ – ob wir nicht einfach die nehmen könnten?“

Was denken die denn? Dass ein KIND (ein 2 Jähriges) mitten in einem Fieberkrampf Tabletten schluckt? Das funktioniert auch nicht, wenn sie verkleinert wären! –

Arrrgh.

Nachdem ich mich also geärgert habe, setzte ich mich nochmals vor den Computer um nach einer anderen Lösung zu suchen – und fand was sie am Samstag übersehen haben: Es gibt nämlich ein Generikum von den Stesolid Klistier. Diazepam Rectal Tubes: Gleicher Inhaltsstoff, gleiche galenische Form (also rektal anzuwendende Flüssigkeit) und: erst noch billiger UND wird von der Grundversicherung übernommen!

Na Toll! Nehmen wir doch die!

Daraus habe ich wieder was gelernt: Auch wenn etwas genau dasselbe ist kann eines der Produkte SL und eines HL sein. Manchmal lohnt es sich zu suchen ….

Kinderdosierung

Kundin: Kann ich bei diesen Augentropfen statt einem ganzen Tropfen auch nur einen halben Tropfen nehmen? – es ist für mein Kind.“

Apothekerin: „Es ist nicht nötig und ich bezweifle dass sie das fertig kriegen nur einen halben Tropfen  aus der Flasche zu bekommen, …. aber falls doch: Ja klar.“

Es ist für meine Tochter

Aus der Rubrik „Auch Apotheker machen Fehler“:

Eine Frau kommt in die Apotheke und fragt nach Hustenmittel für ihre Tochter, sie hat ein Baby im Kinderwagen dabei.

Die Apothekerin fängt an, ihr zu erklären, dass es nicht viel gibt was man ihr geben kann, denn die meisten Hustenmittel sind erst ab 2 Jahren zugelassen.

Die Frau schaut die Apothekerin an, als sei sie verrückt und sagt: „Aber sie ist 26!“

– das Baby war ihre Enkelin!

Die falsche Anwendung (6)

Samstagmittag und eine Mutter kommt mit ihrem Kleinkind in die Apotheke – zu uns, weil ihre Apotheke schon geschlossen ist. Sie erzählt der Apothekerin von der Mittelohren-entzündung ihres Sohnes, für das sie vom Arzt Antibiotikasirup verschrieben bekommen hat:

Mutter: „Ich verstehe einfach nicht, warum es meinem Sohn nicht besser geht“.

Apothekerin:Haben sie ihm das Antibiotikum regelmässig und die ganzen 5 Tage gegeben?“

Mutter: „Ja, aber nach dem 2. Tag sah es so aus, als ob es keinen Platz mehr hätte.“

Apothekerin: „Keinen Platz? Wie meinen sie das?“

Mutter: „Ich habe wie verschrieben einen Löffel 2 x täglich in sein Ohr gegeben …“

Merke:  auch Antibiotika für Ohrenentzündungen sind zum einnehmen!