Dominoeffekt

Wegen einem Fehler in der Packungsbeilage von Nuvaring wurden diverse Chargen zurückgerufen. (Genau genommen ist „in der Packungsbeilage eine detailliert beschriebene Anleitung zur korrekten Anwendung des Applikators nicht aufgeführt“).

Soweit so unspektakulär. Das Verhütungsmittel ist nun deshalb aber bis im April nicht lieferbar.

Zum Glück gibt es Generika – die bekommen jetzt eine Chance.

Wenn nicht schon das erste von denen (Circlet) gerade Nota (also auch kurzfristig nicht lieferbar) gegangen wäre. Wegen der plötzlich erhöhten Nachfrage? Gut Möglich. So ein Dominoeffekt habe ich schon bei anderen Medikamenten gesehen.

In Deutschland kennen sie das Problem noch besser. Da gibt es ja diese elendiglichen Rabattverträge der Krankenkassen mit den Pharmafirmen. Die versicherten Patienten müssen dann vom Medikament das Generikum nehmen, für das gerade ein Vertrag existiert. Wenn diese Verträge ändern (was mehrmals im Jahr der Fall sein kann), kommt es vor, dass die Firma von der plötzlichen Nachfrage überrascht wird und dann nicht mehr liefern kann. Deutschland ist natürlich ein viel grösserer Markt als wir hier in der Schweiz – bei uns gibt es schon mal nicht so viele verschiedene Generika von einem Mittel, und wir dürfen in der Apotheke noch selber aussuchen (zusammen mit dem Patient), was sie dann nehmen. Die Deutsche Apotheke ist da viel gebundener und ein Wechsel dann nicht so einfach möglich (im Extremsten Fall bezahlt die Kasse das abgegebene Medikament dann GAR NICHT).

Übrigens wollen sie in der Schweiz ein ähnliches System auch einführen: Das Referenzpreissystem wurde schon vorgeschlagen. Dann wird nur noch das günstigste Generikum von der Krankenkasse vergütet – wer ein anderes möchte / weiterhin sein bisher genommenes, zahlt dann die Differenz selber. Wenn er es denn kann.

Angesichts der jetzt schon existierenden Lieferschwierigkeiten und den teils zu erwartenden Dominoeffekt wie oben genannt, macht mir das sehr Sorgen, was das für einen Effekt auf die Einnahmetreue der Patienten hat. Ständige Wechsel sind erwiesen sehr schlecht dafür, vor allem bei älteren Menschen. Und dann der Effekt rückwirkend auf die Gesundheitskosten. Man erinnere sich: nicht genommene Medikamente wirken auch nicht.

Krieg‘ ich nicht.

So langsam aber sicher wird es echt kritisch. So vieles, das ich bräuchte ist nicht lieferbar. Aktuell habe ich eine Nicht-lieferbar-Liste von 70 Produkten (hauptsächlich Medikamente), die ich regelmässig wieder versuche zu bestellen.

Darunter sind natürlich auch nicht lebenswichtige und auch nicht-Medikamente, aber Siebzig?! Das ist ein Rekordhoch. Die Liste Drugshortage.ch listet für die Gesamtschweiz und nur Medikamente aktuell 457 Positionen auf!

Das müsst ihr Euch mal anschauen. „Aktuell keine Lieferung“ – und auch wenn da beim Datum Lieferfähigkeit bei einigen November/Dezember steht … meine Erfahrung war bisher so, dass das gerne noch weiter nach hinten geschoben wird und erst (viel) später wieder erhältlich ist. Ausser bei den Abregistrierten (also ausser Handel genommenen) ist leider kein Grund angegeben für die Nicht-verfügbarkeit. Das wäre in vielen Fällen interessant, nicht nur weil unsere Patienten da nachfragen.

Schön finde ich, dass mögliche Alternativen angegeben werden. Schon aussortiert, was noch im Handel ist – denn in der Apotheke suche ich teils lange, was denn noch wirklich erhältlich ist.

Bestes Beispiel gestern. Der Hautarzt verschreibt „Clarelux Schaum“ – und innerlich stöhne ich schon bei Erhalt des Rezeptes. Weiss er denn (immer) noch nicht, dass der seit Monaten nicht mehr erhältlich ist? Laut Drugshortage.ch seit 149 Tagen. Wann (und ob) es wieder kommt ist ebenfalls unbestimmt.

Aber dann geht’s los, suchen wir etwas als Ersatz. Wir brauchen ein Mittel mit Cortison zur Anwendung auf behaarter Haut.

Erstaunt sehe ich, dass laut Computer Clarelux Schaum 50g neu registriert ist. Den gab es bisher noch nicht … und aktuell gibt es ihn auch noch nicht, da wirklich erst registriert, aber noch nicht im Handel.

In der Patientenhistorie sehe ich, dass der Patient schon Dermovate Scalp Application hatte … wahrscheinlich auch als Ersatz für das dort schon nicht lieferbare Clarelux. Das will er aber nicht mehr.

Anruf beim Arzt. Wir gehen die Alternativen, die er mir noch angibt durch:

Hexacorton Schaum? – ausser Handel seit Mitte 2018

Prednitop Lösung mit Schaumapplikator? – ausser Handel seit Anfang 2018

Monovo Emulsion oder Lösung? – Da zeigt mir der Computer nicht gerade etwas an, aber als ich dir Lieferbarkeit teste kommt auch die Rückmeldung: ausser Handel.

Jaa – damit wären wir wieder bei der Dermovate oder dann versuchsweise Locoid Crelo Lösung. Das nehmen wir.

Schöne neue Welt. Wenn das so weitergeht, werde ich in Zukunft häufig nicht mehr das abgeben können, was der Arzt verschrieben hat (und will), sondern es gibt dann einfach das, was noch im Handel erhältlich ist.

P.S: Wenn das mit den Referenzpreisen bei den Generika so kommt, wie von den Krankenkassen gewollt, werden viele Medikamente wegen Unwirtschaftlichbarkeit ausser Handel genommen werden und nicht mehr lieferbar sein. Den Trend sieht man ja jetzt schon.

Generika Verschreibung auf Rezept

Teil 6 der Erklärvideos befasst sich mit den Generika: Wann darf die Apotheke austauschen (Ja, „darf“, nicht „muss“ in der Schweiz). Wie verhindert der Arzt einen Wechsel, wenn er das nicht wünscht? Was ist zu beachten, wenn er ein Original aufschreibt, das ausgetauscht werden kann?

Die Apotheken ersetzen Medikamente nach bestem Wissen und Gewissen – das bedeutet auch den Hintergrund, dass man das bei einigen Wirkstoffen / Medikamentengruppen nicht so einfach machen kann oder sollte. Mehr Info dazu findet ihr auf dem Blog (einfach nach Generika suchen oder hier schauen: Sampler Generika).

Wenn möglich, bemühe ich mich in der Apotheke die Leute von Generika zu überzeugen … bei manchen würde es aber sehr helfen, wenn der Arzt davon abkäme grundsätzlich den Originalnamen aufzuschreiben und zum Beispiel den Wirkstoffnamen verwenden würde. „Ich nehme genau das, was der Arzt verschrieben hat, das hatte sicher einen Grund“ höre ich viel zu oft.

Ich bin aber absolut gegen die Bemühungen der Krankenkassen, da ein Referenzpreissystem einzuführen. Das würde bedeuten, dass bei wirkstoffgleichen Medikamenten nur noch ein (sehr niedriger) Referenzpreis von der Krankenkasse vergütet würde. Und dass dann die Medikamentenpreise in diesem Referenzpreissystems jährlich jeweils nach einem der billigsten Generika gesenkt würden. – Analog praktisch den Rabattverträgen der Kassen in Deutschland. Das zieht dann so tolle Sachen nach sich, wie dass die ganz von der Kasse bezahlten Generika jährlich (oder häufiger) wechseln – was sehr schlecht für die Patienten ist, die dann noch weniger Überblick haben, was sie nehmen. Doppelteinnahmen und Überdosierungen sind die Folge. Dann reagieren gerade ältere Patienten auf Wechsel des Aussehens eines Medikamentes schlecht und sie nehmen etwas dann einfach nicht mehr. Auf der anderen Seite würde der Vertrieb für die nicht-günstigsten-Generika (noch) unrentabler – was dazu führen wird, dass es in der Schweiz noch weniger Generika im Handel gibt.

Happiger Aufschlag oder Schuss ins eigene Bein?

Apotheker verlangen eine Generika Gebühr – Den Artikel in der 20Minuten finde ich eigentlich gar nicht so schlecht gebracht. Einigermassen neutral und recherchiert  – etwas im Gegensatz zur Darstellung in der SRF. Nur die Kommentare sind … abartig. Als ob wir in der Apotheke die übelsten Abzocker überhaupt wären.

Ich glaube ja, da haben ein paar das nicht ganz verstanden. Deshalb nochmals langsam, zum mitdenken:

  • Es gibt Medikamente. Von einigen davon gibt es mehrere Versionen, die teils günstiger sein können, die günstigen nennen sich Generika.
  • Ärzte verschreiben immer noch häufig die Originale.
  • Die Apotheke empfiehlt dem Patient das Generikum.
  • Meist muss das nicht einmal in der Apotheke bezahlt werden, da wir auch die Arbeit, das der Krankenkasse zu verrechnen, machen (bei den meisten Kassen jedenfalls).
  • Die Krankenkasse schickt dem Patienten eine Abrechnung, meist nicht sehr detailliert für was er selber noch bezahlen muss.

Soweit so klar. Jetzt „entdeckt“ (Klickbait-Ausdruck?) ein Patient auf der Rechnung einen Posten, den er nicht zuorden kann: SUB. Steht für Substitutions-Pauschale.

Das Ersetzen eines Medikamentes bedeutet einerseits Überzeugungsarbeit und andererseits beinhaltet es die Auswahl des Generikums (falls verschiedene vorhanden) nach Kriterien wie beste Form (Tabletten, Kapseln, Geschmack …), Breite des Sortimentes, Preis und dann muss / kann es an Lager gehalten und / oder bestellt werden. Es können auch nicht einfach alle ersetzt werden, da gibt es durchaus Anwendungen / Wirkstoffe, bei denen das nicht empfohlen ist. Dafür braucht es unser Fachwissen. Deshalb dürfen wir das auch selbständig – mit Einverständnis des Patienten – machen in der Apotheke.

In dem beschrieben Fall hat der Patient statt dem über 120 Franken teuren Originalmedikament ein Generikum für um die 52 Franken erhalten. (Toll!)

Dadurch muss er ausser der Ersparnis direkt auch nur noch 10 % Selbstbehalt bei der Krankenkasse zahlen statt der 20 % Selbstbehalt bei der hohen Preisdifferenz. (Super!)

Und die Apotheke darf für diese Arbeit genau einmal (! für eine kleine Packung zum versuchen und dann eine grosse Packung, wenn es klappt) 40% der Preisdifferenz verlangen. Maximal aber 21.20 Franken.

Die Krankenkasse zahlt das (das eine Mal) der Apotheke. Denn sie weiss, dass sie im Endeffekt dadurch spart. Viel sogar.

Beim Beispiel wäre das so:

Das Originalmedikament:
  • Packung zu 100 Tabletten, das Medikament muss regelmässig genommen werden, einmal täglich. Im Jahr sind das 3.5 – sagen wir 4 – Packungen.  4 x 120 = 480 Franken
  • Dazu kommen noch die Pauschalen, die wir bösen Apotheker gemäss Vertrag mit den Krankenkassen für unsere Arbeit verlangen dürfen: 4 x 7.30 = 29.20.-
  • Total: 509.20 Franken pro Jahr für das Medikament.

Der Patient bezahlt

  • 20% des Totalbetrages = 101.85 Franken

Die Apotheke verdient daran

  • die Pauschalen 4 x 7.3 (29.20)
  • plus etwa 11% Marge am Medikament (für diese Preisspanne … bei teureren Medikamenten ist sie viel niedriger!): 52.80 .-
  • Total 82 Franken
Und beim Generikum?
  • Jahresbedarf 4 x 52 Franken = 208 Franken
  • Pauschale: 4 x 7.30 = 29.20 Franken
  • Total: 237.20 Franken

Der Patient bezahlt

  • 10% des Totalbetrages = 23.70 Franken

Die Apotheke verdient daran

  • die Pauschalen 4 x 7.3 (29.20.-)
  • plus 11% Marge am Medikament (22.90.-)
  • Plus EIN Mal die Substitutionspauschale, die hier das Maximum, also 21.20.- beträgt,
  • Total: 73.30 Franken

Und im nächsten Jahr noch weniger, da da die Substitutionspauschale wegfällt und garantiert der Preis des Generikums weiter gefallen ist … vielleicht noch 50 Franken? … Also … eigentlich ist man doof, wenn man das macht – oder? Wir machen das trotzdem. So sind die Apotheken halt.

Übrigens: der Arzt könnte auch nicht das Original verschreiben, sondern als Wirkstoff oder mit dem Vermerk „aut idem“ oder „Generika okay“ und schon dürften wir nicht einmal mehr die Substitutionspauschale verlangen …

Theoretisch ist es sogar so, dass der Arzt verpflichtet ist, seinen Patienten darüber aufzuklären, dass es da günstigere Generika gibt …!

Aber … so kommt so etwas in der breiten Öffentlichkeit an: (alles Kommentare mit Top-Bewertungen in der 20Minuten …)

Ja klar….Zusätzlicher Aufwand… Wow.. was fuer ein Business.

Frechheit  Frechheit, es soll billiger werden und dann so etwas.

Keine gute Reklame für… ..die Apotheker, das ist abzocke. Dann kaufe ich es halt wieder beim Hausarzt in der Praxis, und nicht mehr beim Apotheker, dann kann ich mir den Aufpreis vielleicht sparen. Dieser Aufpreis ist nicht in Ordnung, egal was der Preisüberwacher meint. Man sollte die Rechnung von der Apotheke jetzt immer zweimal anschauen, ich glaube nicht, das bei allen der Aufpreis einmalig ist, es gibt zu viele Schwarze Schafe. Aber vor allem finde ich, sollte der Apotheker von Anfang an Reinen Wein einschenken, und darauf hinweisen, dass es einen Aufschlag gibt, dass ist das aller mindeste.

Dienstleistung am Kunden? Dann darf künftig die Mode-Verkäuferin, der Metzger, die Lebensmittelverkäuferin, die Drogistin, die Floristin etc. auch einen Zuschlag für die BERATUNG verrechnen? Ist eine Beratung nicht eine Dienstleistung an den Kunden?

eine Frechheit sondergleichen! Da wird für das Generika propagiert mit der Glaubhaften Erklärung ,dass wir Krankenkasse- kosten sparen können. Aber die Apotheker müssen sogleich eine nette Einkommensquelle erfinden. Ich habe einen relativ hohen Selbstbehalt bei der K. K. somit muss ich in normalen Jahren um keinen Beitrag derK.K. bitten und zahle alles selber.

Im falschen Film Ich bin sprachlos, jetzt versuchen wir die hohen Gesundheitskosten zu drücken, damit die Krankenkassenprämien nicht ins Unermessliche steigen und dann macht der Apotheker einfach einen Aufschlag, damit er nicht zu kurz kommt. Dazu kommt auch noch die Rezeptgebühr – und der Preisüberwacher findet das auch noch legal?

Die täglichen Probleme so …

Mehrere Probleme spielten bei folgendem Patientengespräch mit.

Erstens die Lieferbarkeit. Leider sind aktuell (und immer noch) einige Medikamente nicht erhältlich – für länger augenscheinlich.

Dann die Substitution eines Medikamentes: Wegen der Nicht-Lieferbarkeit muss ich einen Ersatz suchen, der adäquat ist. Ein Generikum (Mittel einer anderen Firma mit demselben Wirkstoff) wäre hier möglich.

Das Einverständnis des Patienten für einen Ersatz – nicht immer kann man ihn überzeugen, die Gründe dafür können auch durchaus persönlicher Natur sein – und bei Medikamenten gegen psychische Erkrankungen ist das grundsätzlich eher schwierig.

Und die Dosierung – nochmal bei Medikamenten gegen psychische Erkrankungen ist das sehr individuell.

Genug der Vorrede –

Die Patientin kommt mit einem Bestellzettel für Remeron 45 in die Apotheke – es war lange Zeit nicht lieferbar, jetzt zeigt mir der Computer das als komplett ausser Handel an. Deshalb liegt es auch nicht auf der Seite zum abholen bereit.

Das ist doof. Aber … ich bin ja auch hier um solche Probleme zu lösen.

Ersatzweise zeige ich ihr das Mirtazepin 45. Ein Generikum.

Patientin: „Nein, das ist von Mepha, das will ich nicht.“

Pharmama: „Kann ich Ihnen von einer anderen Firma eines bestellen?“

Patientin: „Nein, ich will das Remeron.“

Pharmama: „Das gibt es leider nicht mehr in 45 Milligramm, nur noch in 30.“

Patientin: „Dann nehme ich das.“

Ich hole die Packung und schaue nach – ja, die Tabletten kann man auch teilen.

Pharmama: „Sie können das so nehmen. Für die gleiche Dosierung nehmen Sie einfach eine und eine halbe Tablette.“

Patientin: „Was? Ich nehme sicher nicht nur eine halbe, das ist ja schon eine niedrigere Dosierung!“

Pharmama: „Eine halbe und eine ganze Tablette …“

Patientin: „Aber das ist zu wenig mit einer halben!“

Pharmama: „Richtig. Das sind Tabletten mit 30 Milligramm. Sie nehmen einmal eine ganze, das sind 30 und einmal eine halbe, also 15. Das gibt zusammen 45 – die Dosierung, die Sie schon hatten.“

Patientin: „Nun, ich will eh‘ etwas reduzieren. Ich nehmen einfach eine Tablette.“

Pharmama: „Das können Sie auch, aber es wäre gut, wenn Sie den Arzt wegen der niedrigeren Dosierung informieren. Ich schreibe es so drauf, dass es die selbe Dosierung wie zuvor ist.“

Mit „Eine und eine halbe Tablette vor dem Schlafen einnehmen.“

Ist ja auch schwierig … die ganzen Änderungen ständig …

Differenzierter Selbstbehalt Neuerungen

Etwas für meine Schweizer Mit-Apotheker und Pharmaassistentinnen – für die deutschen Leser ist das höchstens interessant um zu zeigen, dass die Schweiz auch kompliziert kann …

Uns fiel auf, dass im Apothekenprogramm bei manchen Medikamenten ein Selbstbehalt von 20% (also erhöht) angezeigt wurde, obwohl der Preisunterschied wirklich minimal ist. Aktuelles Beispiel ist Ponstan – da kostet das Originalfür 100 Tabletten (ohne Checks) CHF 27.50 und die Generika sind alle CHF 25.25,  Das wäre eine Differenz von 8.96% … wesentlich weniger als 20%, wie es mal für den differenzierten Selbstbehalt geheissen hat.

Wieso? Respektive – stimmt das so?

Auf der Seite des BAG findet sich diese Info:

Die Kostenbeteiligung für Arzneimittel (Selbstbehalt) beträgt für Arzneimittel grundsätzlich 10 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten. Sind in der Spezialitätenliste (SL) mehrere Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung aufgeführt, so kann der Selbstbehalt 20 Prozent betragen.

Ein erhöhter Selbstbehalt kann zur Anwendung gelangen, wenn das Patent eines Wirkstoffes abgelaufen ist und deswegen Generika erhältlich und in der SL gelistet sind. Von einem erhöhten Selbstbehalt können Originalpräparate, Co-Marketing-Arzneimittel und Generika betroffen sein.

Für Arzneimittel, deren Fabrikabgabepreis einen bestimmten Grenzwert überschreitet, erhöht sich der Selbstbehalt 20 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten.

Nichts neues hier – da steht einfach, dass sobald Generika vorhanden sind, der Selbstbehalt den man selber übernimmt (stellt bei uns die Krankenkasse in Rechnung) höher als die üblichen 10% sein kann. Das hat man eingeführt, damit die Patienten auch Generika bevorzugen (und die Kassen sparen). Das ist okay.

Weiter steht da: (Hervorhebungen durch mich)

1. Selbstbehalt von Arzneimitteln
Der Selbstbehalt, den eine versicherte Person beim Bezug eines Arzneimittels bezahlen muss, beträgt grundsätzlich 10 Prozent. Artikel 38a Absatz 1 KLV sieht vor, dass Arzneimittel, die im Vergleich zu anderen Arzneimitteln gleicher Wirkstoffzusammensetzung zu teuer sind, mit einem erhöhten Selbstbehalt von 20 Prozent belegt werden. Per 1. März 2017 sind diesbezüglich Änderungen in Kraft getreten. Ein erhöhter Selbstbehalt von 20 Prozent für ein Arzneimittel gilt nun dann, wenn es auf Basis Fabrikabgabepreis den Durchschnitt des günstigsten Drittels aller Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung auf der SL um mindestens 10 Prozent übersteigt (Art. 38a Abs. 1 KLV). Vom erhöhten Selbstbehalt sind sowohl Originalpräparate, Co-Marketing-Präparate als auch Generika betroffen. Das Verfahren der Berechnung ist in Artikel 38a Absätze 2-4 KLV geregelt.

Also neu muss die Differenz nur noch 10% betragen, damit die Regel greift. Ausserdem haben sie die Berechnungsgrundlage angepasst:

1.1. Berechnung des günstigsten durchschnittlichen Drittels
Massgebend für die Berechnung des günstigsten durchschnittlichen Drittels ist neu der Fabrikabgabepreis (FAP) der umsatzstärksten Packung pro Dosisstärke einer Handelsform aller Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung auf der SL. Nicht berücksichtigt werden dabei die Packungen (auf Ebene Dosisstärke), die in den Monaten April, Mai und Juni 2017 keine Umsätze aufwiesen (Art. 38a Abs. 2 KLV i.V.m. Ziff. G.1.5 des Handbuches betreffend die SL vom 1. Mai 2017). Präparate, die über die gleiche Zeitspanne einen Umsatz von 0,3 Prozent oder weniger gemessen am Gesamtumsatz der Arzneimittel gleicher Wirkstoffzusammensetzung aufweisen, werden in die Berechnung ebenfalls nicht miteinbezogen.

Zum errechneten Wert des günstigsten durchschnittlichen Drittels werden neu 10 Prozent addiert. Liegt der FAP der umsatzstärksten Packung einer Dosisstärke eines Präparates bei diesem Grenzwert oder darüber, wird es für die betreffende Dosisstärke mit einem Selbstbehalt von 20 Prozent belegt. Dieser gilt dann für sämtliche Packungsgrössen dieser Dosisstärke.

Da haben sie aber etwas gerechnet … und viel Spass, wenn ich das mal dem Kunden erklären darf.

Beim Beispiel Ponstan ist es offenbar so, dass die „umsatzstärkste Packung“ eine 10er Packungsgrösse ist. Bei denen kostet das Original CHF 6.25 und die Generika variieren von CHF 5.55 bis CHF 5.80 (und von 7.2 – 11.2%). Damit fällt das unter die Regelung und das Original wird mit erhöhtem Selbstbehalt belegt. ALLE Grössen. Für den Kunden, der da nun 20% statt 10% Selbstbehalt bezahlen muss, bedeutet das, dass er beim Ponstan für 100 Tabletten CHF 5.50 selber übernehmen muss, statt CHF 2.50 für ein Generikum. 3 Franken mehr.

Ich bezweifle ja, dass das in dem (unteren) Preissegment den Leuten wirklich auffällt. Aber wir müssen in der Apotheke die Leute darauf aufmerksam machen (und versuchen, sie auf ein Generikum zu bringen, wenn möglich). Bei dem hier ist das meist (trotzdem) kein Problem.

Die Ärzte, die die Medikamente verschreiben werden hier aber auch nicht ganz ausser Acht gelassen: Auf der BAG Seite steht auch:

Der Arzt oder die Ärztin beziehungsweise der Chiropraktor oder die Chiropraktorin informiert die versicherte Person, wenn in der SL mindestens ein mit dem Originalpräparat austauschbares Generikum aufgeführt ist.

Upps? Das ist also vorgeschrieben. Wäre schön, wenn das auch von allen gemacht wird … das würde uns in der Apotheke doch die eine oder andere Diskussion in Richtung: „Der Arzt hat sich schon etwas dabei gedacht, dass er genau das aufgeschrieben hat“ und „Ich will genau das, was verschrieben wurde!“ ersparen.

Oh – und damit ihr das auch selber nachschauen könnt, ob ihr so ein teureres Medikament habt:

Arzneimittel, die mit einem erhöhten Selbstbehalt belegt sind, sind in der elektronischen SL (abrufbar unter www.spezialitaetenliste.ch) in der Spalte SB mit einem X auf rotem Grund markiert.

Hier noch die korrigierte Version für den differenzierten Selbstbehalt (ab Ende 2017):

sbneu18