Verfälscht

Rezepte werden nicht nur gefälscht, sondern auch verfälscht. Das bedeutet, dass man ein (korrekt vom Arzt ausgestelltes) Rezept nimmt und dann darauf etwas ändert oder anbringt. Das ist genauso verboten, wie ein Rezept komplett nachzumachen und zu fälschen.

Hier ein aktuelles Beispiel. Samstag bekommt die Pharmaassistentin ein Rezept vorgelegt. Das Rezept ist von jemandem, die das Medikament selber bezahlt, ein Dauerrezept für 3 Monate, auf dem Rezept stehen 3 Mittel, 2 davon wurden schon bezogen laut der Kennzeichnung daneben.

Auf dem Rezept steht Tretinac 20mg, 100 Stück, Lubex Waschlotion, Acnatac Gel (abends anzuwenden)

So weit so normal. Die Schrift des einen (obersten) Medikaments – das Tretinac – sieht allerdings etwas anders aus. Wie doppelt geschrieben. Das ist auch das einzige, das noch nicht bezogen wurde.

Tretinac ist ein Mittel, das Isotretinoin enthält, wie die anderen Sachen auf dem Rezept ein Mittel gegen Akne. Es würde die anderen (Waschmittel und Creme) ergänzen, macht also eigentlich Sinn. ABER: Das Mittel unterliegt diversen Verschreibungs- und Abgabeeinschränkungen. In Kurz: Eigentlich ist es bei Frauen im Gebärfähigen Alter kontrainduziert und darf nur verschrieben werden, wenn strenge Schwangerschaftsverhütungsmassnahmen eingehalten werden (es mach Missbildungen bei Babies). Es darf nur für jeweils einen Monat verschrieben werden (dann sollte wieder eine Kontrolle und Schwangerschaftstest beim Arzt stattfinden) und in der Apotheke darf ich es nur bis 7 Tage nach Ausstellungsdatum abgeben.

Auf dem Rezept: Es ist für eine Frau „im gebärfähigen Alter“. Das Ausstellungsdatum ist im September gewesen (zu lange her). Es soll ein Dauerrezept und grosse Packung sein (geht beides nicht).

Zudem ist Samstag (Arzt nicht erreichbar). Interessant aber: die Patientin war mit dem Rezept im September bei uns. Wir haben die Abgabe (wie von jedem Rezept) festgehalten, sowohl auf dem Rezept als auch im Computer. Das Dauerrezept für das Waschmittel und die Creme ist festgehalten, das Isotretinoin aber nicht.

Wir erklären der Person in der Apotheke (nicht die Patientin selber, sondern ein Familienmitglied) weshalb wir das nicht abgeben können, dass wir aber am Montag beim Arzt anrufen können und es nach Bestätigung dann machen. Das Rezept wurde dann wieder zurückverlangt (wir haben aber noch eine Kopie gemacht).

Montag haben wir den Scan des alten Rezeptes nachschauen können. (Siehe Bild unten: links alter Scan vom September, rechts Kopie des gebrachten Rezeptes).

Ja, das bestätigt unseren Verdacht: Das Tretinac wurde selber ergänzt. Wenn man das anschaut, ist das sogar eine ziemlich gute Verfälschung, die Schrift ist ziemlich ähnlich. Trotzdem dürfte jede Apotheke, die sich an die Vorschriften hält, die Isotretinoin Kapseln nicht abgeben.

Den Arzt haben wir auch informiert. Er bestätigte ebenfalls, dass er das Tretinach nicht verschrieben hat.

Gefälschte Impfausweise – wie erkennen?

Seit Montag dürfen in Deutschland die Apotheker Zertifikate für die Covid-Impfungen ausstellen, respektive den QR Code, den man dann in der App hinterlegen kann als einfachen Nachweis der (vollständigen) Impfung. Für den Aufwand (das braucht die Programme, das Wissen, wie das geht, die Zeit die Daten zu übertragen und dabei auch noch zu prüfen, dass es sich nicht um Fälschungen handelt), haben sie anfangs 18 Euro versprochen bekommen – die wurden inzwischen schon wieder auf 6 Euro nach unten korrigiert – was nun auch wieder nicht rentabel ist. Aber das ist ein anderes Thema.

Die Sache mit dem Nachprüfen, ob es sich um echte Impfausweise und -nachweise handelt, ist gar nicht so ohne. Uns in der Schweiz wurde schon vor ein paar Wochen vom Schweizer Apothekerverein davon abgeraten zum Beispiel Covid-Impfungen anhand solcher Zertifikate in die Impfausweise nachzutragen:

Ausserdem ist es nicht möglich, die Echtheit von Bestätigungen für die Covid-19-Impfung, die z.B. von Impfzentren ausgestellt wurden, zu überprüfen. Sollte es durch die Übertragung zu unrichtigen Informationen in den Impfausweisen kommen, sind es die Apotheker:innen, die im Fall von Problemen für den Schaden rechtlich haften. pharmaSuisse empfiehlt deshalb ausdrücklich, nur in der Apotheke selbst durchgeführte Covid-19-Impfungen in Impfausweise einzutragen.

Dasselbe dürfte für das Ausstellen von Zertifikaten gelten. Es existiert nämlich eine Vielzahl verschiedener solcher Nachweise und auch die Einträge im Impfausweis selber können durchaus gefälscht sein. Das musste jetzt eine deutsche Apothekerin merken, die auf Facebook dieses Bild gepostet hat (ich habe ein paar der Daten absichtlich verschmiert).

Ja, DAS IST EINE FÄLSCHUNG! – hättet ihr es erkannt?

Woran sieht man das? Nur sehr schwer. Der weisse Chargenkleber des Impfstoffes ist einfach nachzumachen, es haben inzwischen auch einige erfreute frische Impflinge ihre Bilder vom Impfausweis mit der Impfung und den Chargennummern auf den sozialen Medien geteilt. Die Chargennummer „könnte“ also korrekt sein.

Was hier nicht stimmt:

  • Der obere Stempel gehört dem Vorgänger des aktuellen Praxisinhabers (Übernahme vor 17 Jahren).
  • Die untere Praxis hat anscheinend auch schon von Fälschungen mit ihrem Stempel gehört.
  • Impfungen sind in D in Hausarztpraxen erst seit dem 7.4.21 möglich,
  • Der Impfausweis enthält erst seit etwa Mai (?) einen Platz für die COVID-Impfungen

Wenn man den Arzt nicht kennt und das mit der Praxisaufgabe nicht weiss, respektive nicht in der Praxis nachfragen kann, hat man fast keine Chance die Stempel als Fälschung zu erkennen. Ditto mit etwaigen Arztunterschriften.

Einen solch sicher als Fälschung identifizerten Impfausweis würde ich hier (wie ein gefälschtes Rezept auch) einziehen und nicht mehr dem Patienten zurückgeben. Ganz sicher sollte man dafür keinen QR Code ausstellen – das könnte rechtliche Folgen nach sich ziehen. Ob man den Patienten wegen der Urkundenfälschung anzeigen kann? Sollte man wohl – das dürfte aber ähnlich schwierig werden (wie bei gefälschten Rezepten) wegen dem Patientengeheimnis …

Also: Bitte liebe Apotheker, seid aufmerksam beim Ausstellen des QR Codes!

Habt ihr auch schon so Impfausweis / -nachweis Fälschungen gesehen? Wie habt ihr sie erkannt? Wie habt ihr reagiert?

Rezeptfälschungsbeispiel

Die Rezeptkopie haben wir gefaxt bekommen im Rahmen einer Rundwarnung, dass es (und ähnliche) gefälscht sind.

Das ist so ein Fall – auf den ersten Blick sieht es noch einigermassen okay aus, aber je länger man es ansieht, desto mehr Fragen werfen sich auf:

rpfalsch2

Wieso stellt die Hals-Nasen-Ohren (HNO) Abteilung im Spital ein Rezept für ein starkes Schlafmittel aus?

Seltsame Dosierung: einmal innert 24 Stunden – weshalb nicht grad „maximal 1 Tablette vor dem Schlafen“? Anders nimmt man ein Schlafmittel eigentlich nicht, oder?

Moment: das Rezept ist „für Kind“?

Nö.

Online Apotheken beliefern gefälschte Rezepte

Dass in Deutschland für Online-Apotheken offenbar andere Gesetze gelten als die Vor-Ort Apotheken merkt man noch relativ schnell – und ich spreche hier nicht einmal von denen, die sich ausserhalb der Landesgrenzen befinden, oder denen, die ihre Produkte aus Asien schicken (häufig gefälschte Medikamente).

Während auch wir hier bei Medikamenten, die abhängig machen oder bei falscher Anwendung unangenehme bis gefährliche Nebenwirkungen haben können (wie Nasenspray oder Schmerzmittel) nur jeweils eine oder zwei Packungen für die Person abgeben, darf man das in den Online Apotheken offensichtlich in 10er Grosspackungen bestellen.

Während wir Notdienst anbieten müssen, Rezepturen herstellen und jederzeit für Fragen um die Medikamente da sind, haben Online Apotheken Geschäfts-Öffnungszeiten, es ist okay, wenn es ein paar Tage dauert, bis es kommt – und Rezepturen machen sie auch nicht. Beratung findet nur statt, wenn der Patient selber aktiv wird uns (von 9-12 und 14-17 Uhr oder so) anruft.

Während bei uns vorgeschrieben ist, dass beim Rezept abgeklärt wird, ob es nicht gefälscht ist: Der richtige Patient, der richtige Verschreiber und das richtige Medikament … scheint auch das bei Online Apotheken nicht so zu sein: Testbericht.de hat 10 online Apotheken getestet, indem sie mit Rezeptvordrucken, Stempel von falschen (nicht vorhandenen)  Ärzten rezeptpflichtige Medikamente bestellt hat. Nachzulesen hier: https://www.testbericht.de/publikationen/10-online-apotheken.html.

Die Ergebnisse finde ich verheerend: 8 von den 10 Apotheken (willkürlich ausgewählt, darunter auch so bekannte wie docmorris, pharmeo, medpex) haben die Rezepte anstandslos beliefert.

Bestellt wurden Medikamente wie Viagra, Dolomagon, Deltaran, Losartan, Lorazepam, Vigil, Modafinil, Fluoxetin, Gabapentin und Hydrocortison. Alles aus gutem Grund rezeptpflichtige Medikamente, viele davon missbrauchgefährdet.

Bei 3 Online Apotheken konnte mit dem erfundenen Kundennamen auch auf Rechnung bestellt werden.

Nur 2 Online Apotheken haben die Testperson nicht beliefert: vitalix24 und apomagic. Diese beiden haben sich offenbar die Mühe gemacht nachzuschauen, ob es die Ärzte überhaupt gibt.

Wie kann so etwas sein?

Es handelte sich hier um Privatrezepte, für die keine Formvorschriften gelten wie für die Kassenrezepte. Das wären bei uns in der Schweiz übrigens so ziemlich alle Rezepte: ausser bei den Betäubungsmittelrezepten gibt es auch bei uns keine „offiziellen“ Rezeptformulare, wodurch wir alles sehen: A5, A4, Fresszettel, handgeschrieben, Computerausdrucke, gemischte …. Die normale Apotheke in Deutschland kann schon Probleme bekommen, wenn schon nur die Telefonnummer des Arztes nicht auf dem Rezept ist und muss erkennen können, dass es sich vielleicht um eine Fälschung handelt – vor allem bei den Rezepten, die den Krankenkassen eingeschickt werden, aber theoretisch auch sonst. Und hier reden sich die Online Apotheken heraus mit ebenden fehlenden Vorschriften bei Privatrezepten. Es sei nicht möglich alle auf ihre Herkunft zu prüfen. Man habe auch keine zentrale Datenbank aller verschreibungsberechtigten Personen (weder von Deutschland, noch der EU – deren Rezepte in Deutschland ja auch gelten müssen) und die Prüfplicht ende ja nicht bei den Pharmazeuten sondern bei den Kostenträgern (Und wenn das nicht der Krankenkasse eingeschickt wird, sondern selber bezahlt macht das denen ja nichts?).

Einige weisen darauf hin, dass es deshalb entweder Formular-Vorschriften auch für Privatrezepte brauche … oder nur noch die elektronische Verschreibung. Damit bin ich nicht ganz einverstanden.

Am besten gefiel mir die Antwort von apomagic (eine der 20%, die das Rezept nicht beliefert haben):

Versuche, mitttels gefälschter Rezepte verschreibungspflichtige Arzneimittel, auch Psychopharmaka oder Schlafmittel zu bestellen, sind leider nicht selten. Leider ist nicht auszuschließen, dass einzelne Versandapotheken hier nachlässig arbeiten. Dabei mögen sich widersprechende Interessen eine Rolle spielen. Der Gesetzgeber muss überlegen, ob ein Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel in dieser Form gewollt und sinnvoll ist.

In der Schweiz wird der Medikamentenversand übrigens so eingeschränkt, dass auch für rezeptfreie Medikamente ein Rezept vonnöten ist. Und seit neuerem darf das auch nicht ein Arzt (zum Beispiel in der Versandapotheke selber) nach Ausfüllen eines einfachen Fragebogens im Internet ausstellen – er muss zuvor direkten Kontakt mit dem Patienten gehabt haben. Rezeptkopien dürfen Versandapotheken auch nicht annehmen – und ausländische Rezepte sind in der Schweiz nicht gültig.

 

Gefälschte Rezepte

Merke:

Die Wahrscheinlichkeit eines gefälschten Rezeptes ist direkt proportional zur Zeit an der man schliesst – oder zu der Zeit, in der der Arzt sicher nicht erreichbar ist.

Gefälschte Rezepte, darüber habe ich schon ein paar Mal geschrieben:

Warnung vor schweizweitem Rezept Betrüger – gefälscht.

Gefälscht und verfälscht: Rezepte (mit meinem ersten gefälschten Rezept)

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – wirklich

Gefälschte Rezepte – und eine Bitte an die Ärzte Rezeptblöcke nicht herumliegenlassen!

Was ist hier falsch? Sehr plump. Angeblich weiss sie nicht, dass das nicht geht …

Comic Rezeptfälschung

heilsamer Schreck Rezepte fälschen oder verfälschen ist Urkundenfälschung und kann bestraft werden.

aus Amerika: die böse Apothekerin liess mich verhaften?!

Was denkt ihr? – nicht nur ein altes Rezept. Auflösung: Das seltsame Rezept

Was haltet ihr davon? – und dazu gehörend: Das verdächtige Rezept

indirekt auch das: Das ist kein Betäubungsmittelrezept. Das auch nicht, nein.

Auf der Sperrliste – das kann auch passieren, wenn man Rezepte fälscht.

Aber heute will ich von Euch wissen: habt Ihr Geschichten dazu? Was war Euer erstes / Euer auffälligstes / Euer erinnerungswürdigstes gefälschtes Rezept?

Erzählt es mir!

Moderne Zeiten und Rezepte

Rezepte dürfen in der Schweiz ja sehr unterschiedlich aussehen, solange sie die vorgeschriebenen Angaben enthalten. Das verschafft Fälschern gewisse Vorteile, allerdings … nicht immer.

Farbkopien von Rezepten sind bei uns momentan im kommen. Mal abgesehen davon, dass ich in der letzten Zeit einige Patienten hatten, die dachten, es reiche, wenn sie uns das Rezept elektronisch „übermitteln“ – einer schickte ein Bild per mail, einer hielt mir einfach sein smartphone hin: liebe Leute, das ist okay, um ein Medikamente vorzubestellen, aber zur Abgabe und vor allem zum Abrechnen mit der Krankenkasse brauche ich das Original. Ich habe ja keine Ahnung, was Sie danach mit dem Rezept (oder den Bildern) machen … Sie könnten, wenn das mit dem Bild ausreichend wäre es theoretisch in jeder Apotheke einlösen gehen (und zwar nicht entweder sondern und).

Das geht also nicht. Mal abgesehen davon, dass sich so ein Bild leicht bearbeiten lässt … und auf einem Bildschirm erkenne ich Fälschungen oder Verfälschungen schlechter als in real.

Damit sind wir zurück bei den Farbkopien, von denen ich in letzter Zeit einige gesehen habe. Am besten erkennbar sind so Kopien daran, dass die Unterschrift … naja, halt nicht unterschrieben und im Papier eingedrückt sondern aufgedruckt ist. Im Zweifelsfall hilft sehr nahe ansehen und auch der „Feuchtigkeitstest“ (da gehe ich jetzt nicht näher drauf ein, ich bin sicher, den kennen auch andere Apotheker).

Einige der Farbkopien waren aber tatsächlich nicht gefälscht. Da gibt es wohl Ärzte, die denken, es sei eine gute Methode, dem Patienten, den sie an dem Tag nicht sehen konnten und der dringend ein Medikament braucht, sein Rezept per email zukommen zu lassen. Lieber Arzt: keine gute Idee! Vor allem nicht bei so etwas wie einem Temesta (Lorazepam). Natürlich verstehe ich, dass der Patient das vielleicht Notfallmässig und jetzt gleich braucht und das Rezept nicht bei Ihnen abholen kann … aber wie sicher sind Sie, dass er damit nur in eine Apotheke geht? Besser ist es – wenn Sie schon so modern sein wollen, das Rezept an die Apotheke der Wahl (des Patienten) zukommen zu lassen. Das geht bei uns hier per Fax und email … auch das bietet keine 100% Sicherheit von wegen Absender, aber lässt sich doch besser nachkontrollieren.

In so einem Fall rufe ich übrigens standardmässig beim Arzt an an, der auf so einer Kopie oder Ausdruck angegeben ist (allerdings mit der Telefonnummer, die ich im PC habe) – um erstens nachzufragen und ihn zweitens zu bitten, ein Rezept nicht so auszustellen.

Bis vor ein paar Monaten hätte ich gesagt, es ist etwa halbe-halbe, was Fälschungen und richtige Rezepte angeht. Seitdem lassen die Email-Ausdrucke nach, aber die Fälschungen nehmen zu.

Gerade gestern hatte ich einen in der Apotheke einen. Rezept für Stilnox, nachdem ich schon unterwegs zu den Schubladen war, ist mir die Unterschrift aufgefallen, worauf ich mich geradewegs wieder umgedreht habe und den Mann (der mir das Rezept gebracht hat) fragte:

„Wieso ist das eine Kopie?“

„Oh, was? Ich … da muss ich das falsche Blatt erwischt haben, wissen Sie ich mache immer eine Kopie für die Krankenkasse … ich gehe rasch das richtige holen.“

Muss ich erwähnen, dass er nicht wieder aufgetaucht ist?

Ich nervte mich etwas, weil ich mir leider nicht den Namen und den Arzt gemerkt habe – oder (noch besser) selber rasch eine Kopie gemacht habe. Aber, je nun.

Übrigens: Gesetzeslage. Kopien von Betäubungsmittelrezepten berechtigen nicht zum Bezug. Und auch Benzodiazepine, Zolpidem. Zoplicone fallen unter diese Gesetzgebung!

Bilder von Rezepten wie in emails dürften da auch darunter fallen, auch wenn das so noch nicht ausführlich festgehalten ist. Vielleicht sollten sie da einmal die Richtlinien an die modernen Zeiten anpassen? Oder man könnte so einen Kopierschutz auf das Rezept drucken, wie ihn Banknoten haben … (googelt mal Eurion).

eurion