Retoure oder Umtausch?

Kundin in der Drogerie: „Ich möchte das hier zurückgeben!“
„Das hier“ ist eine Schachtel Demovit Vitaminbrausetabletten, geöffnet, 5 Brausetabletten fehlen.
Drogistin: „War etwas nicht in Ordnung damit?“
Kundin: „Sie schmecken mir nicht. Ich hätte jetzt doch lieber die Tabletten.“
Drogistin: „Umm, nur weil sie ihnen nicht schmecken, kann ich sie ihnen aber nicht umtauschen.“
Kundin: „Waaas? Wieso nicht?“
Drogistin: „Gehen sie denn auch in den Migros einen neuen Käse kaufen und bringen ihn wieder zurück, wenn er ihnen nicht passt?“

Ich bin sicher, es gibt Leute, die auch das versuchen.

Nicht ganz richtig angeschrieben

Dass wir gelegentlich unabsichtlich auf der nicht ganz legalen Seite operieren in der Apotheke und Drogerie habe ich schon beschrieben im Bereich Heilmittel und Nahrungsergänzungen. Wie kompliziert die Chemikalien nach neuem Chemikaliengesetz angeschrieben werden müssen auch schon.

Nun. Hier haben wir ein Problem, das in beide Kategorien fällt: Zitronensäure

Zitronensäure brauchen wir noch gelegentlich in der Drogerie. Es wird für verschiedenen Sachen eingesetzt. Einerseits als Konservierungsmittel (dann fällt es unter das Lebensmittelrecht), andererseits zum Putzen / Entkalken (dann fällt es unter das Chemikalienrecht), selten auch in Rezepturen (dann fällt es unter das Arzneimittelrecht).

So wie im Bild wird es verkauft. Wir beziehen die 40g Päckchen von unserem Chemikalien- und Tee-Lieferanten. Aber eigentlich sind sie so nicht korrekt angeschrieben.

Mal sehen, was wir da alles drauf haben:

„Zitronensäure wasserfrei“ in 3 Sprachen. – nach Chemikalienrecht

Acidum citricum anhydricum PhEur – nach Arzneimittelrecht

E-330 – nach Lebensmittelrecht

„Diese Substanz ist nicht zur direkten Einnahme bestimmt, Verwendung als Konservierungsmittel …“ in 3 Sprachen – Lebensmittelrecht

Das Gefahrensymbol für Reizend, samt Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge in 3 Sprachen – Chemikalienrecht

Es ist ja schön, dass da alles drauf steht, aber eigentlich … darf es das nicht. Es ist entweder nach Chemikalienrecht ODER nach Lebensmittelrecht ODER nach Arzneimittelrecht anzuschreiben – und nicht alles gleichzeitig. Eigentlich müsste ich den Kunden jeweils fragen: „Für was brauchen sie es?“ und müsste es dann nach einem der 3 Varianten anschreiben.

Und die Zitronensäure ist nicht das einzige,

Wundbenzin ist ein Arzneimittel, Etikette gemäss Arzneimittelrecht (Pharmakopöa) (keine Chemikalienetikette)

Fleckenbenzin fällt unter das Chemikalienrecht, also Chemikalienetikette mit Gefahrensymbolen

Sturzbetrunken

Sturzbetrunken im wahrsten Sinn des Wortes war der Mann, der bei uns vor ein paar Tagen etwas gekauft hat. Am Anfang war ich nicht sicher, ob er nicht ein anderes Problem hat: er war sehr unsicher auf den Beinen. Es hätte auch ein neurologisches Problem sein können. Beim Bedienen musste ich ihn 2 x festhalten, weil er sonst einfach langsam umgekippt wäre.

Nach dem Bezahlen frage ich ihn nochmal, ob er Hilfe braucht … „Neinnn, geht schhhonn!“ meint er, macht drei Schritte … und fällt längelang hin!

Nachdem wir ihm wieder aufgeholfen haben klopft er sich kurz ab und schwankt dann aus dem Laden.

Ehrlich: dem gegenüber bin ich etwas hilflos. Kann / soll ich ihm helfen? Wie denn? Indem wir ihn und die Sachen heimbringen?

 

Hier sind noch ein paar betrunkene Leute mehr … eins haben sie alle gemeinsam: der Boden scheint auf sie eine grössere Anziehungskraft auszuüben …

Ungewöhnliche Geschenke

Gift box icon
Image via Wikipedia

Gestern habe ich etwas eher … seltsames als Geschenk verpackt.

Lid-Care – das sind Pads zum Reinigen der Augen und zum Abschminken. Die Kundin die das von mir verpackt haben wollte hat sich schon etwas dabei gedacht: Sie und ihre Freundin schenken sich immer irgendwelche Kleinigkeiten und da sie weiss, dass sie Probleme hat mit dem Abschminken – noch mehr wegen den Kontaktlinsen, die sie neu hat, dachte sie das wäre etwas für die Freundin, denn sie selbst findet die super. Die Alternative, die auch noch erwogen wurde wäre ein Spezialtee im Glas gewesen.

Also finde ich das zwar etwas seltsam, aber insgesamt … noch toll. Nicht so das 08-15 Geschenk. Durchdacht :-)

Aber jetzt die Frage an Euch: Habt Ihr schon einmal etwas eher seltsames als Geschenk verpackt? Das muss nicht im Beruf gewesen sein, auch zuhause gilt. Was war es und – wenn ihr es wisst: warum?

Was ich auch schon als Geschenk verpacken durfte waren ein Pack Kondome – ob das wohl gut angekommen ist?

 

Apotheken in aller Welt, 66:Den Haag, Niederlande

Von tiefblau:

gestern beim Bilder aussortieren bin ich über dieses Bild von einer tollen Drogerie in Den Haag gestolpert, eine der ältesten, mit ebenso alter Einrichtung.
Auch das Schild links oben ist uralt, wir konnten die gotische Schrift kaum lesen.
Sie befindet sich direkt im Zentrum, unmittelbar neben der größten Einkaufspassage.

Ok, ok, es ist also keine Apotheke – aber die Drogerie ist so hübsch, die musste ich einfach bringen.

Ehrlich währt am längsten

Die Kollegin in der Drogerie merkt, dass sie dem Kunden zuwenig herausgegeben hat – leider zu spät: er ist schon weg.

Weil es aber ein Stammkunde ist, telefoniert sie ihm später, dass sie ihm die 10 Franken auf die Seite legt, damit er sie abholen kann.

Der Kunde ist dankbar für die Meldung und kommt am nächsten Tag.
„Mit dem Geld, das ich gestern so nicht ausgegeben habe, gehe ich jetzt gleich 2 Lottoscheine kaufen!“ Strahlt er.

Und als er kurz danach wieder zurückkommt, drückt er der Drogistin einen Zettel in die Hand: „Das sind die Zahlen. Falls ich gewinne, bekommen sie die Hälfte!“

Nachtrag: Er hat tatsächlich etwas gewonnen!

Millionäre sind sie jetzt nicht, aber die beiden teilen sich die 30 Franken. :-)