Das ist kein Betäubungsmittel-Rezept

Unter das Betäubungsmittelgesetz fallen stark wirksame schmerzstillende oder auch beruhigende oder anregende Medikamente mit Abhängigkeitspotential. Aus diesem Grund werden diese Medikamente streng kontrolliert. Unter anderem dürfen sie nur mit speziellen Rezeptformularen verschrieben werden. Jegliche „Bewegung“ (Lieferung, Abgabe) wird genauestens dokumentiert.

Diese Medikamente – vor allem die starken Schmerzmittel – werden vor allem dann verschrieben, wenn nichts anderes mehr (genug) nützt. Zum Beispiel zur Schmerzdämpfung bei Krebspatienten.

Aber … wie oben beschrieben: damit ich das abgeben kann, müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein. Ich brauche dafür ein korrektes Rezept.

Das hier ist keines:

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Ja, ich weiss was der Arzt will, Patient ist klar, Medikament ist klar, Dosierung ist klar. Rezept ist grundfalsch, da das falsche Formular. Sowas ist echt Scheisse (entschuldigt den Ausdruck), wenn das ein Rezept ist, dass man für einen bekannten Krebspatienten bekommt. Und der Arzt dann nicht (mehr) erreichbar ist um ein neues Betäubungsmittel-Rezept auszustellen und die anderen Ärzte (im Spital) das nicht machen wollen, da es sich nicht um „ihren“ Patienten handelt.

Das hier ist nicht viel besser:

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Richtiges Formular diesmal (auch mit dem rosa Durchschlag zum Abrechnen), Arzt drauf, auch mit Stempel – das sehen wir auch gelegentlich: dass der Arzt die Formulare nicht gestempelt hat. Gerade bei den BG Rezepten ist das aber dringend nötig. Dosierung ist drauf … aber für was für ein Medikament ist das eigentlich? Es sieht tatsächlich so aus, als hätte der Arzt da ein Blankorezept ausgestellt …. auch das (aktuelle) Datum hat eine andere Farbe als seine Unterschrift und die Dosierungsangabe. Gut war der Arzt per Telefon erreichbar um ein neues Rezept zu verlangen – und nachzufragen, was das hier sein sollte.

Dagegen habe ich mit dem hier kaum ein Problem:

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Da ist soweit alles korrekt … obwohl ich statt der Angabe „Dauerrezept 3 Monate“ lieber ein korrektes „Dauerrezept gültig bis am (Datum)“ hätte. 3 Monate sind auch das Maximum, was für ein Betäubungsmittelrezept möglich ist.

Dass da noch der blaue Durchschlag dranhängt … das ist der, der zur Dokumentation beim Arzt bleiben muss … ist nicht ein Problem für den Patienten oder für mich in der Apotheke. Höchstens für den verschreibenden Arzt.

In Deutschland wäre der Patient in einem Fall wie 1 und 2 aufgeschmissen – ihm bliebe nichts übrig, als selber noch einmal zum Arzt zu gehen und ein neues und korrekt ausgestelltes Rezept zu besorgen. Die Apotheke hat keine Wahl.

Das steht hier auch als Aufforderung an die Ärzte: stellt die Rezepte gleich korrekt aus!

In der Schweiz dagegen … da gibt es für den schlimmsten Fall eine Möglichkeit. Das sagt das aktuelle Gesetz darüber:

In Notfällen und wenn es unmöglich ist, eine ärztliche Verschreibung zu erlangen, darf die verantwortliche Apothekerin oder der verantwortliche Apotheker ausnahmsweise ohne Verschreibung die kleinste im Handel erhältliche Packung eines Betäubungsmittels abgeben.

Das mache ich aber auch nur, wenn der Patient mir persönlich bekannt ist, das Medikament wirklich benötigt wird und es in absehbarer Zeit absolut nicht möglich ist an ein Rezept zu kommen. Ein wirklicher Notfall also. So eine Abgabe muss ich dann auch innert 5 Tagen an die zuständige Behörde und den behandelnden Arzt melden. Praktischer-weise besorge ich dafür aber besser ein Rezept vom Arzt, der das erst falsch verschrieben hat.

Einkaufstourismus mal anders

Bei uns gross in der Presse: der Einkaufstourismus … wie viele Schweizer auf Deutschland einkaufen gehen um vom Euro-Kurs und den niedrigeren Preisen zu profitieren. Aber – umgekehrt gibt es das auch.

So hatten wir vor ein paar Wochen einen Mann bei uns in der Apotheke mit folgendem Rezept (das hier ist eine Kopie die ich gemacht habe, daher schwarz-weiss):

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Rivotril ist Clonazepam, ein Benzodiazepin, das auch als Antiepileptikum eingesetzt wird. Als Benzodiazepin fällt es allerdings bei uns – und wohl auch in Deutschland unter das Betäubungsmittelrezept … auch wenn man bei uns dafür noch keine speziellen Rezepte braucht. Das Mittel sei bei uns günstiger als in Deutschland, darum wolle er das bei uns kaufen – ja, gleich die ganze Menge, bitte. Er zahle bar.

Dauerrezepte sollten dafür eigentlich nur in Ausnahmefällen ausgeschrieben werden … und ich dachte, in Deutschland gibt es das gar nicht. Was sagt denn ein deutscher Apotheker, wenn er ein Rezept wie das oben sieht? Ist das so korrekt?

Jedenfalls: Mal abgesehen davon, dass ich deutsche Rezepte für Betäubungsmittelhaltiges nicht honorieren muss. Da bleibt auch noch das kleine Problem des Grenzüberganges. Laut Schengener Abkommen darf der Mann einen Eigenbedarf an Medikamenten über die Grenze nehmen … aber nur die Menge, die für 1 Monat ist. Das hier wäre illegal.

Sind wir in dem Fall wirklich günstiger mit dem Preis? Bei uns kostet das pro 100er Packung CHF 26.90 – dazu kommen noch die Checks: CHF 7.30.- (das allerdings nur einmal, auch bei mehreren Packungen, bei Bezug am gleichen Tag.)

Jedenfalls: ich habe ihm das Rezept wieder gegeben und gesagt, dass ich das nicht machen kann – und warum. Sorry.

Betäubungsmittel-Rezept-Kummer

Es ist bei uns zwar nicht ganz so übel wie in Deutschland, wo die Krankenkasse sich erlaubt für nicht gaaaanz korrekt ausgefüllte Betäubungsmittel-Rezepte einfach das Geld für den Bezug nicht zu bezahlen – aber: auch bei uns gibt es Vorschriften, wie so ein Rezept auszusehen hat.

Das Betäubungsmittelrezept muss enthalten:

Name, Adresse, Unterschrift und Stempel der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes;
Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse der Patientin oder des Patienten;
Ausstellungsdatum;
Bezeichnung des Arzneimittels mit kontrollierten Substanzen, seine Darreichungsform und Dosierung;
Menge;
Anwendungsanweisung.

Die Verschreibung von Betäubungsmittel ist vom verordnenden Arzt eigenhändig zu visieren und der entsprechende Beleg ist in der Krankengeschichte des Patienten aufzubewahren.

Es kommt als weisses Rezept mit 2 Durchschlägen: Blau = Kopie für Arzt/Ärztin; Rosa = Kopie an Krankenkasse, Weiss = Kopie an die Apotheke;

Ich habe schon Rezepte an den Arzt zur Korrektur zurückgeschickt, weil der Stempel fehlte, oder die Unterschrift – obwohl ich im Normalfall das Mittel abgebe, nachdem ich mich versichert habe, dass das Rezept rechtens ist (mit einem Anruf an den Arzt).

Gelegentlich kommt ein Patient, der nicht weiss, dass wir beide Teile (weiss und rosa) brauchen. Wenn der Patient in der Apotheke selber bezahlt, bekommt er den rosa Teil wieder zurück. Wenn wir das der Kasse abrechnen – nicht. Mit mir zu diskutieren bringt da gar nichts. Wenn Sie wirklich etwas für die Unterlagen brauchen, mache ich ihnen eine Kopie, und auf die Kopie einen grossen Stempel und den Vermerk „Kopie“.

Letztens hatte ich auch einen Arzt, der nicht wusste, dass wir beide Teile brauchen – da ist der rosa Teil einfach in der Praxis geblieben. O-Ton Arzt: „Oh, das wusste ich nicht …. ich stelle nicht oft Betäubungsmittelrezepte aus …“ – Das hätte wohl eher „noch nie“ heissen sollen. Ich habe ihm dann gesagt, auf was er dringend sonst noch achten muss.

Der rosa (und das blaue) Teil ist ein Durchschlag – das bedeutet, was man auf den weissen Teil schreibt, drückt sich durch.  Das kann aber auch noch nach dem Arztbesuch passieren …

Zum Beispiel das BG-Rezept das vom Arzt zum Patienten kommt und von ihm zur Spitex. Dort gerät es auf dem Schreibtisch unter andere Papiere, die beschrieben werden, und bis das Rezept bei uns ist zeigt der rosa Durchschlag noch viele Spuren der täglichen Spitex-Arbeit. Zum Glück bleibt das weisse Original in unserer Buchhaltung und über den roten Durchschlag darf sich die KK freuen.  :-)

Und letztens haben wir eine wahre Baustelle von einem BG-Rezept bekommen.

Das hier: (blauer Stift: das waren wir, der Rest ist Original)

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Ich meine: SO schwer ist das wirklich nicht – da steht ja alles drauf, was genau draufgehört und wo.

Es gibt aber immer noch genug, was man schief machen kann.

Zum Beispiel: Durogesic / Fentanyl …. faktisch dasselbe. Durogesic das Original und Fentanyl das Generikum. Mir ist es eigentlich egal, was der Arzt jetzt aufschreibt (ich darf das hier ja durch ein Generikum ersetzen) aber durchstreichen, neu schreiben, nochmals durchstreichen ist auf einem BG Rezept ein dickes „No-No“.

In Deutschland würde die Kasse jetzt wohl einen Aufstand machen wegen den „3d“ – das müsste, wenn ich das richtig mitbekommen habe ausgeschrieben sein als: „Alle 72 Stunden wechseln“

Aber ich habe noch ein Problem: 150 Mikrogramm – die Dosierung gibt es nicht. Es gibt 100 und es gibt 50 … und dann muss der Arzt das bitte als je eine Packung aufschreiben. Das darf er mit den neuen BG Rezepten auch auf dem selben Rezept.

Ähnliches Problem auch beim Oxynorm: es gibt kein 50 mg (pro was?) – es gibt 10mg/ml – also will er wohl, dass der Patient 5 ml nimmt – maximal alle Stunde.

Für das habe ich grad ein ganz neues Rezept verlangt beim Arzt. Ich finde das auch ziemlich schlampig, den Patienten mit so einem Rezept zu entlassen. Zum Glück darf ich das hierzulande aber so abgeben, auch wenn ich das neue Rezept noch nicht in der Hand halte – ist auch besser so. Das hier sind starke Schmerzmittel, die der Patient braucht … ansonsten leidet er. Toll auch, weil das natürlich vor einem Wochenende reinkam.

Live vom Drogenmilieu

Nachdem ich mir jetzt ein paar Tage überlegt habe, ob ich das wirklich bringen will … Aber – Ach, was soll’s? Der Herr hat ein Bedürfnis nach Aufmerksamkeit und seinen Wunsch mehrmals auf meinem Blog öffentlich in den Kommentaren dargetan – hier und auf DocCheck. Kein Grund nachzuschauen, die habe ich alle gelöscht – das geht ruck-zuck.

Auch wenn ich seinem Wunsch nicht nachkommen werde, denke ich ist das ein interessanter Einblick. Etwas, was man sonst so nicht sieht.

Sehr geehrte herren apotheker und Aerzte.
Ich bin ein speziall.
Ich wohne seit 4 jahren in zürich und gerade jetzt,bis ich ein dauerrezept kriege(was für mich als plegefachmann in einem Altenheim einfach ist) bewohner ist arzt und gibt seiner frau wenn sie ihn nervt irgend ein starkes neuroleptika.
Ixh konnte bis heute jeden tag ohne rezept 1 Op Dormixum 15mg 100pcs für 55.– kaufen.hab davon gwlebt.
nd jetzt ist chef gestorben und ich kann ab montag nix mehr ohne rezept kaufen.
Tja ein riesen Problem, denn ich war bei 5 praxen jede davpon gab mir ohne Diagnose nur einer rief meinen früheren arzt an, ritalin sr20 100stk.
Aber keon einziger dormicum und dies ist ja kein btm wie methylphenidat. Ist dies nicht bescheuert??
Hab jetzt 200 dormicum 200 valoum und 90zolpodem(stilnox) gekauft.
Aber gleich morgen stellt mir mein patient ein paar dauerrezepte aus, damit ich so viel ich will beziehen kann.
Lieber wäre mir eine Apotheke wie vorher. Und ich werde eine finden.
Plan b: serbien fliegen und par tausend flormidal kaufen oder noch besser rezepte bei einem arzt kaufen. Also wer will mich beliwfern?? Ich hab einen schein dass ich 400midazolamtabletten auf mir tragen darf.
Scheisse oder ich mach ne onlibeapotheke wiw (gelöscht) auf

Okay. Da hatte ich etwas Mühe mit zu entziffern, was er genau von mir will. Etwas deutlicher war der Beitrag in DocCheck (da war er wohl etwas nüchterner?):

Hallo liebe Apotheker und Aerzte
Ich als süchtiger und Krnkenpfleger(ausgebildet) finde ich sollte da einiges klarstellen.
1. ich bekomme von Aerzten sehr wohl 1OP Dormicum 15mg 100stk 2- 2- 2 – 2 Verordnet. (steht einfach Spitalüpckung auf der schachtel)
wer ein Bild will schreibe mir.
Icfh kann keinew rezepte mehr fälschen, denn kaum steht mein Name da, binkt ein eintrag im compi (selbst gesehen) achtung rezeptfälscher.
Aber ich fand eine Apotheke wo ich gegen Cash 100er pack kaufen konnte 55.– 100stk. verkauf niormal 10stk. 50.– ich konnte pro woche 500 holen und gab 30stk. für 100.– hatte stammkunden und grossen Konsum gemischt mit Ritalin sr20 oder Focalin usw.
Aber wenn ich mir jetzt wo die Apotheke zu (todesfall)n ist, verschreibt mir kein Arzt Dormicum. aber ich brauche sie ja…… aber das komische ich geh jedesmal mit einer 10er packung Ritalin sr20 nach Hause.>(Absudistan?? Ja denn Ritalin ist ein BTM.
Desshalb hab ich mir aus der tschechei ein Rezept bestellen lassen.
mehrere sogar mit Modafinil.
DAS GING SOGAR über die Krankenkasse!!! sogar wurde in die Tschechei angerufen, aber ausgehändigt. ich hab mir auch ein dauerrezept bestellt. das ging dann nicht.
Und jetzt suche ich mir halt nen Arzt oder Apo in Zürich die einem der laut Akter nicht verpfeifft nen neuen Lieferanten.
PS ABSURDISTAN:v KEIN SCHEISS: War in eiunem anderen Kanton im Knast, der Bewährungshelfer sah meine akten, als ich rauskam, dealten wir zusammen in grossen mengen Kokain. Bis heute weis niemand bescheid, der Bewährungshelfer hatte einen Unfall und ist gestorben.
JA ich bin nivht sehr stolz schweizer zu sein.
An der Langstrasse geben mir Polizisten(hab rezept) 200nDormicum und 60 Ritalin zurück aber paar gramm Gras geben ne Busse von 400.–
Die sollte ich schon lange absitzen, da ich ratenzahlung aushandelte krieg ich jeden Monat ne Mahn ung von Fr. 50.–
lustig ist doch die Schweiz…..
ECHT ERNST JETZT:
WER IST BEREIT MIR )NUR( 8 Dormis zwecks eigengebrauch zu verornen??
Valium und das zeugs krieg ich in vielen Apis ohne Rezept——– vorallem seit ddie Aerzte auch Medis abgeben dürfen *grins*
so, hoffe auf ne Mail

Da … ist so viel drin. Für mich zuerst einmal ein Einblick ins Drogenmilieu, das man sonst so nicht hat. Die ständige Frage: Wie komme ich als nächstes an meinen Stoff? Rezepte Fälschen, Rezepte aus dem Ausland besorgen, Apotheker und Ärzte anlügen … die Anzahl Ärzte/ Apotheken wohin er gehen kann schränkt sich dabei immer weiter ein. Der Eigengebrauch, das Weiter-dealen. Sogar die SD und die Probleme der Apotheken dort kommen zur Sprache. Dass er sich teilweise selbst widerspricht, manches anders erzählt und ein paar Sachen so einfach nicht stimmen können (das mit der SOGAR über Krankenkasse zum Beispiel) – trägt nur zur Authentität bei. Die Schreibfehler waren auch im Original so.

Trotz allem: das animiert mich jetzt überhaupt nicht dazu, so jemanden mit seinem  „Stoff“ zu versorgen. Da hilft auch sein abschliessender Vorschlag nicht:

Frau apothekerin; wollen Sie nicht mein neuer Lieferant sein?? Ich ru auch was dafür,
Z.B. ????? Ich bin pc profi und ficke gut und gerne ältere Damen. Na?? Wie wärs??

Hach – ältere Dame :-) Ich fürchte da ist er bei mir noch an der falschen Adresse. Irgendwelche Interessenten sonst?

Gedanken?

Wenn einer eine Reise tut … die gesundheitliche Seite

Das wichtigste ist natürlich, dass man Tickets, Pass, Geld und ev. Visa hat – den Rest kann man sich im Notfall unterwegs besorgen.

Aber: Wer wirklich vorbereitet sein will, muss auch die gesundheitliche Seite betrachten.

Impfungen zum Beispiel – die sollte aktuell sein für die Reise – und manchmal braucht es zusätzlich welche. Für manche Länder ist zum Beispiel die Gelbfieberimpfung vorgeschrieben.
– eine gute Seite mit Infos über Länder, Krankheiten, Impfungen, Malaria und mehr um sich vorzubereiten ist z.B. Safetravel.ch

Praktisch jede Apotheke hier kann – wenn man sich nicht selbst informieren will, im Internet auch kompetent Auskunft geben über benötigte Impfungen und Malariaprophylaxe.

Dann die Medikamente:
Man sollte unbedingt die Medikamente mitnehmen, die man auch regelmässig nehmen muss.
Zu beachten ist aber: Nicht alles, was bei uns erlaubt ist, darf man auch in andere Länder mitnehmen. Leider gibt es dafür keine Listen online, da hilft im Zweifel nur selbst anfragen bei der Botschaft des Landes. Siehe auch hier: Medikamente auf Reisen.
– es hilft sicher, eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen für die Medikamente, die man regelmässig nehmen muss. Speziell gilt das auch für Spritzen, die man ins Flugzeug mitnimmt (Insulin, Epi-pen).

Für Reisen in abgelegenen Gebieten empfiehlt es sich auch ein Antibiotikum als Notfallmedikation mitzunehmen – das braucht allerdings, wie die Malariamedikamente ein rezept vom Arzt.

Für Betäubungsmittel gibt es Extrabestimmungen – sogar für Reisen innerhalb Europas im Schengenraum. Noch vorsichtiger muss man damit in Übersee sein.

Und was, wenn in den Ferien etwas passiert und man ins Spital muss?
Die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse (oder die Unfallversicherung) zahlt bei Krankheit (oder Unfall) bis das Doppelte dessen, was der Arzt oder die allgemeine Abteilung im Spital im Wohnort gekostet hätte.
In Europa genügt das in der Regel, bei Reisen in Übersee, speziell Amerika, Japan und Australien riskiert man jedoch, dass man einen ziemlich grossen Teil der Behandlungskosten selbst zahlen muss (v.a. die USA sind da unglaublich teuer). Für dies lohnt sich eine Zusatzversicherung – wenn man die nicht schon hat – da gibt es auch solche, die man nur für die Dauer der Reise bekommt, die wirklich günstig sind (um die 30-40 Franken für eine Familie für 3 Wochen). Dafür sollte man vorher bei der jeweiligen Krankenkasse nachfragen – oft ist der Abschluss der Versicherung auch online möglich.

Zusammenfassend:

  1. Information über das Reiseland, benötigte Impfungen, Malariarisiko und Prophylaxe entweder im Internet oder in der Apotheke – oder man geht gleich ins nächstgelegene Tropeninstitut – wo auch Ärzte sind , die gleich Impfen und Rezepte ausstellen können.
  2. Gang zum Arzt: Verschreiben lassen (falls nötig): genug Medikamente für die Ferien von der Dauermedikation, ev. Malariaprophylaxe, ev. Impfungen, ev. Bescheinigungen für die Dauermedikation / Spritzen oder Betäubungsmittelformular
  3. In der Apotheke: Medikamente abholen, erklären lassen, ev. Betäubungsmittelformular verifizieren lassen (CH)
  4. Ev. bei der Krankenkasse Zusatzversicherung abschliessen für Dauer der Ferien
  5. Ev. nochmals zum Arzt Impfen was nötig ist/nachgeholt werden muss
Gute Reise!

Reisen mit Betäubungsmitteln innerhalb Europas – Schengen

Wer Medikamente nehmen muss, sollte sich vor Reisen informieren, wie es mit der Mitnahme in andere Länder damit steht.

Das gilt insbesondere für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen – ja, auch für Reisen innerhalb Europas, im Schengen-Raum.

Patienten die solche Medikamente mitnehmen müssen sollten sich vom behandelnden Arzt eine Bescheinigung dafür ausstellen lassen. Die kann man übrigens hier herunterladen.

Die Bescheinigung enthält Personenangaben über den Patienten, dessen ID-Nummer sowie Angaben über das mitgeführte Medikament.

Wer nicht weiss, ob sein Medikament darunter fällt, kann in der Apotheke nachfragen oder die Liste auch vom Link oben herunterladen.

Es braucht für jedes Betäubungsmittel (verschiedene Dosierung oder verschiedene Menge) je ein Formular.

Dann muss die Stelle, die das Medikament abgibt, das Dokument noch bestätigen – das ist im Normalfall die Apotheke.

Eine Kopie geht an die swissmedic (das muss die Apotheke schicken – die für die ganze Arbeit im Gegensatz zum Arzt nichts verlangen darf).

Übrigens darf man nur die benötigte Menge für eine 30 tägige Behandlung mitnehmen – wer länger unterwegs ist, muss im Ausland für die Fortsetzung der Therapie sorgen (!)

Wer in Länder ausserhalb des Schengen-Raumes reist, sollte vor der Reise bei der Botschaft des Landes anfragen, wie die aktuellen Bestimmungen sind. Eine Liste der Ausländischen Vertretungen in der Schweiz findet sich hier:  http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/reps/forrep.html