Patient: „Ich war wegen dem Ausschlag schon beim Arzt. Er hat mir gesagt, ich soll einen Spezialisten aufsuchen. Können sie mir in der Zwischenzeit nichts gegen den Ausschlag geben, das hilft?“
Hmmmm.
Patient: „Ich war wegen dem Ausschlag schon beim Arzt. Er hat mir gesagt, ich soll einen Spezialisten aufsuchen. Können sie mir in der Zwischenzeit nichts gegen den Ausschlag geben, das hilft?“
Hmmmm.
Ich hab’s überlebt. Es ist jetzt 5 Stunden nachher und es blutet immer noch – ist das normal?
Der Zahn ist draussen – es war anscheinend nicht so einfach, wie der Zahnarzt das erwartet hat. Dank 3er Spritzen war die Prozedur selbst weitgehend schmerzfrei, aber wegen der Geräuschkulisse und dem Herumgereisse am Kiefer trotzdem alles andere als angenehm. Darauf noch ein Provisorium reinzusetzen habe ich verzichtet (das kommt ja doch in 1 Monat wieder raus und bis dahin halt ich das aus).
Essen ist momentan etwas schwierig, weil das Loch Stückchen sammelt, aber ich habe vorgesorgt und mir Chlorhexidinlösung und eine Spritze zum ausspülen besorgt.
Bin gespannt, wie es morgen aussieht, im Moment wirkt die lokale Betäubung noch nach.
Aus einer Zahnarztpraxis:
Der Patient hat sein Gebiss liegengelassen. Man ruft bei ihm zu Hause an. Seine Frau nimmt ab.
Praxisassistentin: „Guten Tag, könnten Sie Ihrem Mann ausrichten, dass er sein Gebiss bei uns liegengelassen hat?“
Frau: “Mein Mann hat ein Gebiss?!?“
(Oups)
DAS hätte sie der Frau gar nicht so sagen dürfen, weil das unter das Berufsgeheimnis fällt.
Was genau bedeutet Berufsgeheimnis?
Mit Berufsgeheimnis wird die Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen bezeichnet, private Geheimnisse die ihnen ihm Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zur Kenntnis kommen, nicht an Dritte weiterzugeben (= berufliche Schweigepflicht). Dieser Schweigepflicht unterliegen z.B. Ärzte, Anwälte, Hebammen, Apotheker, Steuerberater, Psychologen und Sozialarbeiter sowie jeweils deren Angestellte und Auszubildende.
Unter das Berufsgeheimnis fallen Tatsachen, die nur einem beschränktem Personenkreis bekannt sind und an deren Geheimhaltung der Patient ein berechtigtes Interesse hat. Der Begriff des Geheimnisses wird weit gefasst und reicht beim Arztgeheimnis von der Art der Krankheit, Anamnese, Diagnose, Therapiemassnahmen, Prognose, psychischen Auffälligkeiten, Patientenakten, Röntgenaufnahmen, Untersuchungsergebnissen bis zu sämtlichen Angaben über persönliche, familiäre, berufliche, wirtschaftliche und finanzielle Umstände. Sogar die Identität des Patienten und die Tatsache, dass er sich in ärztlicher Behandlung befindet unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.
Man kann von der Geheimhaltungspflicht entbunden werden durch den Patienten selber oder durch das Gesetz: bei ansteckenden Krankheiten (die man melden muss) oder Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Soweit so einfach. Komplizierter wird es, wenn zwischen Ärzten, Arzt und Apotheker Informationen ausgetauscht werden müssen. Das bedarf der Einwilligung des Patienten.
Das Nachfragen von Dosierungsanweisungen gehört allerdings nicht darunter und auch die fehlende Information z.B. des Strassennamens des Patienten (wenn sie auf der Krankenkassenkarte fehlt) nicht: gell CSS?
In meinem Studium hatten wir ein paar … ehm … herausragende Gestalten (nein, ich gehörte eher nicht dazu). Einer davon, nennen wir ihn Alexander, war allgemein als „Schwätzer“ bekannt. Nicht nur, dass er während den Vorlesungen jedes Mal etwas anzumerken oder nachzufragen hatte, nein, während den Pausen laberte er uns noch die Ohren voll. Anscheinend war er nicht nur an der Uni so, denn nach den Ferien erzählte er uns von einer Operation, der er sich unterziehen musste.
Dazu muss ich erst ein paar Dinge erklären. Bei einer Operation unter Vollnarkose muss (logischerweise) der Patient nicht bei Bewusstsein sein/schlafen und er sollte sich dabei nicht bewegen. Darum gibt man bei der Anästhesie ein rasch wirksames Schlafmittel und dazu ein starkes Muskelrelaxans – also etwas, das die Muskeln nicht nur entspannt, sondern lähmt. Die Reihenfolge, in der man das macht ist: 1. Schlafmittel, 2. Muskelrelaxans – denn sobald die Wirkung des Muskelrelaxans einsetzt, wird auch die Atemmuskulatur gehemmt und dann muss man intubieren: also die Lunge via Schlauch beatmen.
Ich vermute mal, Alexander hat mit seinem Geschwätz und Besserwisserei den Anästhesisten geärgert. Anders kann ich mir nicht erklären, warum der ihm zuerst das Muskelrelaxans gegeben hat und ihm gesagt hat „Wenn sie anfangen zu merken, wie es wirkt, geben sie uns ein Zeichen oder sagen sie etwas, dann bekommen sie das Schlafmittel“.
Das war wohl seine persönliche Retourkutsche, denn, sobald das Muskelrelaxans anfängt zu wirken kann man keine Zeichen mehr machen oder etwas sagen …. aber man bekommt noch alles mit, einschliesslich der Tatsache, dass die Atmung aussetzt …
Eine ziemlich beängstigende Erfahrung – ich bin sicher, Alexander wird in Zukunft etwas zurückhaltender umgehen mit den Ärzten.
Zur Ehrenrettung des Anästhesisten ist zu sagen: das Schlafmittel wirkt (weil intravenös gegeben) sehr schnell und es bleibt noch viel Zeit den Patienten zu intubieren. Es waren also nur ein paar Schrecksekunden…
Ein Kollege der Anästhesist ist, hat mir übrigens bestätigt, dass er das auch schon gemacht hat, allerdings ist das alles andere als üblich.
Trotzdem: ich werde sicher immer nett sein mit dem Anästhesisten!
Am Mittwoch war ich beim Zahnarzt. Dass ich erst jetzt darüber schreibe, hat damit zu tun, dass ich noch ein bisschen zu geschockt war.
Der Grund für den Zahnarztbesuch war, dass ich am letzten Tag unserer Ferien auf dem Flugplatz mir einen Zahn abgebrochen habe. Beim (und jetzt kommts!) Salat-essen. Auf einmal machte es „Krack“ und ich hatte die Hälfte meines Backenzahns nicht mehr dort wo er hingehört.
Nun gut, es war der Zahn, der schon eine Wurzelbehandlung hatte, also tat es wenigstens nicht weh.
Also machte ich kaum zu Hause einen Termin mit dem Zahnarzt.
Der Zahnarzt wirft einen Blick in meinen Mund, sagt „Uiui“ (DAS hört man gar nicht gerne) und sagt: „Das gibt wohl eine Krone. Da muss ich den Rest des Zahnes abschleifen, vorbereiten, dann die Krone anmessen, sie herstellen lassen und sie dann anpassen.“
Aber erst mal: ein kleines Röntgenbild.
Dank modernster Technik hat man das Bild wenige Minuten nach dem machen schon auf dem Bildschirm.
„Oh je“. Sagt der Zahnarzt (DAS höre ich noch viel weniger gerne) „Sie haben eine chronische Entzündung unter dem Zahn, da kann ich nicht einfach eine Krone auf den Zahn machen. Da muss ich erst den Hauptteil des Zahns herausholen, damit ich darunter auskratzen kann und dann hält der Rest des Zahns wohl nicht mehr. Es wäre besser, wenn wir den Zahn ganz herausholen, darunter gründlich auskratzen, es heilen lassen und dann ein Implantat setzen.“
Und wieviel kostet das etwa?
Dreieinhalbtausend Franken.
Ugh.
Es kommt immer wieder einmal vor, dass in der Apotheke versucht wird, Rezepte einzulösen, die gefälscht sind. Am meisten haben wohl die richtig grossen Apotheken damit zu tun – und solche, die zu ungewöhnlichen Zeiten offen haben: z.B. im Notfalldienst am Wochenende oder abends vor 10 Uhr.
Gefälschte Rezepte zu erkennen ist manchmal gar nicht so einfach. Es gibt allerdings ein paar Warnzeichen:
Ich kann mich noch gut an mein erstes gefälschtes Rezept erinnern, das war im 4. Studienjahr zu meiner Praktikumszeit. Es war Mittagszeit, fast 1 Uhr als dieser Junge Mann in die Apotheke kommt. Ich nehme das Rezept entgegen, darauf steht:
1 Packung Dormickum 30 Stück
So ausgeschrieben. In einer Schrift, die eher der eines Schulkindes gleicht (Ärzte schreiben ja oft unleserlich, aber nicht so). Der Stempel fehlt, die Unterschrift ist ebenso lächerlich lesbar. Das Rezept sieht aus wie eine Kopie von einem tipexierten Rezept.
Ich schaue das Rezept an, ich runzle die Stirne und schaue (wohl etwas ungläubig) den Kunden an. Der Gedanke „meint der das wirklich ernst?“ schiesst mir durch den Kopf, dann schaue ich wieder das Rezept. Ich überlege, was ich jetzt wohl tun soll. Offensichtlich hat der junge Mann das gemerkt, denn als ich das nächstemal den Kopf hebe, sehe ich ihn nur noch von hinten aus der Tür verschwinden. Das Rezept hat er mir gleich hiergelassen.
Das korrekte Vorgehen in einem solchen Fall wäre: Abgabe verweigern (oder höchstens eine kleine Packung abgeben wenn man sich nicht sicher ist). Eine Kopie des Rezeptes machen (oder noch besser: einziehen). Bei nächster Gelegenheit beim Arzt nachfragen, ob ein Missbrauch vorliegt. Und wenn das bestätigt ist, macht man ein Fax mit den Angaben an den Kantonsapotheker, der die Info an die anderen Apotheken weiterleitet. Dann sind diese gewarnt und es wird immer schwieriger derart Missbrauch zu treiben.
Es gibt übrigens auch den Fall von verfälschten Rezepten. Dabei handelte es sich um Originalrezepte, auf denen etwas verändert wurde – meistens die Menge oder Dosis. Diese kommen auch bei Stammkunden vor, die auch via Krankenkasse abrechnen können. Meist handelt es sich um die gleiche Art Medikamente. Es gab Kunden, die machten aus einem normalen Rezept ein Dauerrezept. Oder aus einer 100er Packung 200 Stück.
Meist ist der Umgang mit diesen weniger problematisch, als man denkt. Ich kläre derartige Fälle rasch mit dem Arzt ab (das müssen die Kunden nicht unbedingt mitbekommen) und mache sie dann darauf aufmerksam, dass sie halt nur die Menge bekommen, die der Arzt auch verschrieben hat.
