Es kommt immer wieder einmal vor, dass in der Apotheke versucht wird, Rezepte einzulösen, die gefälscht sind. Am meisten haben wohl die richtig grossen Apotheken damit zu tun – und solche, die zu ungewöhnlichen Zeiten offen haben: z.B. im Notfalldienst am Wochenende oder abends vor 10 Uhr.
Gefälschte Rezepte zu erkennen ist manchmal gar nicht so einfach. Es gibt allerdings ein paar Warnzeichen:
- das Rezept lautet auf ein oder mehrere der folgenden Medikamente: Schlafmittel, starke Beruhigungsmittel, starke Schmerzmittel
- es sind meistens die Grosspackungen
- der Kunde (oder die Kundin) kommt zu einer Randzeit, wenn der Arzt nicht erreichbar ist. Z.B. Samstag Nachmittag, abends nach 6 Uhr, Sonntags im Notfalldienst, zur Mittagszeit zwischen 12 und 2 Uhr
- der Kunde zahlt sein Rezept selbst (das ist deutlich)
- er/sie ist sehr nervös und oder macht auf eilig
- das Rezept selbst kann manchmal auffällig sein: zu deutlich geschrieben, nicht im typischen Stil gehalten (z.B. 1 Packung statt 1 OP), Farbkopien…
Ich kann mich noch gut an mein erstes gefälschtes Rezept erinnern, das war im 4. Studienjahr zu meiner Praktikumszeit. Es war Mittagszeit, fast 1 Uhr als dieser Junge Mann in die Apotheke kommt. Ich nehme das Rezept entgegen, darauf steht:
1 Packung Dormickum 30 Stück
So ausgeschrieben. In einer Schrift, die eher der eines Schulkindes gleicht (Ärzte schreiben ja oft unleserlich, aber nicht so). Der Stempel fehlt, die Unterschrift ist ebenso lächerlich lesbar. Das Rezept sieht aus wie eine Kopie von einem tipexierten Rezept.
Ich schaue das Rezept an, ich runzle die Stirne und schaue (wohl etwas ungläubig) den Kunden an. Der Gedanke „meint der das wirklich ernst?“ schiesst mir durch den Kopf, dann schaue ich wieder das Rezept. Ich überlege, was ich jetzt wohl tun soll. Offensichtlich hat der junge Mann das gemerkt, denn als ich das nächstemal den Kopf hebe, sehe ich ihn nur noch von hinten aus der Tür verschwinden. Das Rezept hat er mir gleich hiergelassen.
Das korrekte Vorgehen in einem solchen Fall wäre: Abgabe verweigern (oder höchstens eine kleine Packung abgeben wenn man sich nicht sicher ist). Eine Kopie des Rezeptes machen (oder noch besser: einziehen). Bei nächster Gelegenheit beim Arzt nachfragen, ob ein Missbrauch vorliegt. Und wenn das bestätigt ist, macht man ein Fax mit den Angaben an den Kantonsapotheker, der die Info an die anderen Apotheken weiterleitet. Dann sind diese gewarnt und es wird immer schwieriger derart Missbrauch zu treiben.
Es gibt übrigens auch den Fall von verfälschten Rezepten. Dabei handelte es sich um Originalrezepte, auf denen etwas verändert wurde – meistens die Menge oder Dosis. Diese kommen auch bei Stammkunden vor, die auch via Krankenkasse abrechnen können. Meist handelt es sich um die gleiche Art Medikamente. Es gab Kunden, die machten aus einem normalen Rezept ein Dauerrezept. Oder aus einer 100er Packung 200 Stück.
Meist ist der Umgang mit diesen weniger problematisch, als man denkt. Ich kläre derartige Fälle rasch mit dem Arzt ab (das müssen die Kunden nicht unbedingt mitbekommen) und mache sie dann darauf aufmerksam, dass sie halt nur die Menge bekommen, die der Arzt auch verschrieben hat.
