Mystery shopping im Gesundheitswesen

Seit Jahren gibt es sogenannte Mystery shoppers, die im Auftrag von Konsumentenschützern und auch Apotheken und Drogerien selbst, in die Apotheken und Drogerien kommen und dort die Beratungsqualität, den Empfang, die Kundenfreundlichkeit, die Lokalität und das Schaufenster etc testen. Ich finde das vernünftig, v.a. wenn man danach einen detaillierten Bericht bekommt, wie und was getestet wurde – denn die Tests verlaufen anonym und geheim.

Z.B. dieser Test zum Thema Fusspilz

Es ist immer interessant zu sehen, auf was Leute achten, die nicht täglich in einer Apotheke stehen. Bei dem erwähnten Test haben wir übrigens wieder sehr gut abgeschnitten (oberstes viertel). Inzwischen hatten wir einige mehr und ich bin schon gespannt auf den nächsten. Wir werden 2 x jährlich getestet durch Mystery shopping- das betrifft Beratung im OTC Bereich, 2x mittels Mystery phone call (Telefonanfrage) und 1x mittels Mystery Rezeptbezug.

Aber was ist mit den Ärzten? Werden die auch getestet? In einem amerikanischen Blog über Ethik im Gesundheitswesen habe ich gefunden, dass dort z.B. Notaufnahmen getestet werden.
Sogenannte Secret patients testen dort. Die Ärzte dort sind nicht erfreut. Sie klagen über eine Verschwendung von Gesundheitsgeldern und ihrer Zeit. V.a. wenn Notfallstationen getestet werde. „Die Feuerwehr würde man ja auch nicht testen, indem man einen Feuermelder einschlägt und schaut was passiert.“ Wirklich? Ich war in der Feuerwehr und Einsatzübungen gehören dazu. Auch unvorbereitete, auch mitten am Tag. Das mit dem Bezahlen allerdings: wir müssen für die (extern durchgeführten) Tests selbst zahlen … und die sind ziemlich teuer.

Ich denke aber solche Tests sind ein besserer Hinweis auf die Qualität des Arztes als irgendwelche Seiten, wo Patienten die Ärzte bewerten. Warum? Hier hat der Mystery Patient Vorgaben und eine Vorstellung, auf was er achten soll – er ist ausserdem nicht voreingenommen und schreibt eine schlechte Kritik nur aus dem Grund, weil er nicht das bekommen hat, was er vielleicht erwartet hat (ein Antibiotikum oder eine Schmerzspritze…) und dieselbe Person sieht dabei mehrere Ärzte und kann so besser Vergleiche ziehen. – Leider nützen diese Auswertungen nur dem Arzt (respektive der Apotheke) selbst etwas, denn die Öffentlichkeit hat keinen Zugriff auf die Ergebnisse.

Schade. Das wäre auch repräsentativer als die von irgendwelchen Organisationen durchgeführten Tests, die oft nur das Ziel zu haben scheinen die Apotheke zu diskreditieren. (So wie dieser. Oder dieser.)

Der Arzt hat etwas anderes aufgeschrieben!

Die Kundin bringt die Packung Antibiotika zurück, die sie am vorigen Tag auf Rezept bekommen hat.
Sie reklamiert: „Das ist nicht das, was der Arzt aufgeschrieben hat!“

Das ist richtig und nicht richtig. Was sie bekommen hat ist das Antibiotikum Aziclav. Vom Arzt aufgeschrieben wurde Augmentin. Augmentin ist das Originalmedikament, Aziclav das Generikum. Wir haben nur noch das Generikum an Lager, weil es einiges günstiger ist und wirklich das gleiche. Wir fragen im Normalfall trotzdem beim Patienten nach, ob das Ersetzen ok ist – und für die Kundin war es das. Gestern.

Jedenfalls will sie jetzt unbedingt „Das was der Arzt aufgeschrieben hat – er hat gesagt, sie dürfen das nicht einfach austauschen! Ich vertrage Generika nicht.“
Die Diskussion ist fruchtlos – wir bestellen also ihr Augmentin …und wir rufen dem Arzt an.
Denn: Wenn er wirklich will, dass wir auf gar keinen Fall ein Medikament durch sein Generikum ersetzen, muss er das auf dem Rezept vermerken. Mit „sic“, oder, wenn es einen medizinischen Grund hat – und die Kasse das gleich übernehmen soll wie das Generikum mit aus medizinischen Gründen nicht substituieren.“

Ich darf zitieren aus dem Substitutionsrecht nach Art. 52a KVG

„Apotheker oder Apothekerinnen können Originalpräparate der Spezialitätenliste durch die billigeren Generika dieser Liste ersetzen, wenn nicht der Arzt oder die Ärztin beziehungsweise der Chiropraktor oder die Chiropraktorin ausdrücklich die Abgabe des Originalpräparates verlangt. Im Falle einer Substitution informieren sie die verschreibende Person über das abgegebene Präparat.“

Der Arzt nimmt das eher grummelnd zur Kenntnis.

Speziell lustig: Das Aziclav ist ein CoMarketing Präparat von Augmentin. Also: es ist derselbe Wirkstoff, sind dieselben Tabletten, in derselben Firma hergestellt, aber unterschiedlich verpackt. Und ja: in dem Fall verrechne ich die angebrauchte Packung Aziclav der Kundin.

Hausarztmangel als Chance

Ich will es mir sicher nicht mit den Hausärzten vertun, deren Arbeit ich wirklich essentiell und wichtig finde. Aber … es zeichnet sich auch in der Schweiz ein Hausärztemangel ab, der in den kommenden Jahren noch zunehmen wird. Die Ursachen sind vielfältig.. Es ist sowiso schwieriger selbst eine Arztpraxis zu eröffnen, da man während dem Zulassungsstopp nur eine bestehende Praxis übernehmen kann. Andererseits sind viele Hausärzte heute in einem Alter, wo sie eigentlich jemanden suchen, der ihre Praxis übernimmt. Demgegenüber stehen die besseren Verdienstmöglichkeiten durch eine Spezialisierung,  sowie etwas geregeltere Arbeitszeiten. Man muss nicht selbst dem Geld nachrennen, wenn man angestellt ist – Wie auch immer. Es wird weniger Hausärzte geben.

Für die Apotheker kann das allerdings eine Chance sein.

Wir haben die Ausbildung zur Triage – also abzuklären, welche Krankheiten wir mit OTC (rezeptfreien) Medikamenten selbst behandeln können und welche Probleme zum Arzt gehören: Zum Hausarzt, zum Spezialist oder in den Notfall. Dadurch profilieren wir uns als die „erste Anlaufstelle“ im Gesundheitssystem, die wir ja eigentlich schon sind. Dadurch helfen wir auch das Gesundheitssystem erschwinglich zu halten. Dadurch entlasten wir auch die Notfallstationen – damit sie auch für die wirklichen Notfälle Zeit haben und nicht in Patienten mit Bagatellsachen wie Erkältungskrankheiten versinken.

Apotheken finden sich überall. Sie sind leicht zugänglich und manche an zentralen Stellen haben sehr lange Öffnungszeiten – den Notfalldienst nicht zu vergessen.

Kann ich das dem Arzt verrechnen?

Die Kundin hat auf dem Rezept Prodafem 2.5 mg aufgeschrieben bekommen. Da wir es nicht an Lager haben -die Dosis brauchen wir eher selten- bestellen wir es für sie. Sie holt es ab … und kommt am nächsten Tag wieder zurück.

Das Problem: die Tabletten sehen anders aus als die welche sie vorher hatte. Sie hat jetzt aber natürlich die Packung angebrochen.

Ich schaue in ihrem Dossier nach. Sie hatte immer die 10 mg Tabletten. Ich suche das Rezept heraus – da steht deutlich 2.5 mg drauf. Ich frage sie, ob sie etwas von einer Dosisänderung weiss – das tut sie nicht.
Ein Telefon beim Arzt bestätigt dann meinen Verdacht: die Praxisassistentin hat sich verschrieben – und der Arzt hat bei der Unterschrift nix gemerkt.

Und ich darf ihr das Medikament jetzt ersetzen. Ihre Normaldosierung habe ich sogar an Lager, so dass sie wenigstens gleich richtig weitermachen kann.
Nur wer bezahlt nun den Arztfehler?
Weil aber von uns auch versäumt wurde, bei ihr ihre normale Dosierung nachzuschauen – und nachzufragen, beschliesse ich dass wir diesmal den Verlust tragen.
Trotzdem nervig.

Isotretinoin und „off label use“

Liebe Ärzte,
Das Aknemittel Isotretinoin wie in Roaccutan und seinen Generika (Tretinac, Curakne, Liderm und Isotretinoin Mepha) war noch nie ein einfaches Medikament. Bei der Verordnung müssen verschiedene Dinge beachtet werden –die wichtigsten: keine Vorgeschichte mit Depressionen, weil das Medikament selbst welche machen kann – engmachige Kontrolle wegen möglicher Hautprobleme und falls es für eine Frau ist muss eine Schwangerschaft vor und während der Behandlung unbedingt ausgeschlossen werden, da der Wirkstoff teratogen ist, also Missbildungen macht. Inzwischen wurde man noch vorsichtiger und Frauen soll nicht mehr als der Bedarf für einen (1!) Monat verordnet werden. Das bedeutet: Keine 100er Packungen und keine Dauerrezepte mehr dafür.

Im Kompendium steht:

Verschreibungs- und Abgabeeinschränkungen
Verschreibungen für Roaccutan müssen für Frauen im gebärfähigen Alter auf einen Behandlungszeitraum von 30 Tagen limitiert sein, und eine Fortsetzung der Therapie erfordert eine erneute Verschreibung. Idealerweise sollten der Schwangerschaftstest, die Ausstellung des Rezeptes und die Abgabe von Roaccutan am selben Tag erfolgen. Die Abgabe von Roaccutan muss innerhalb von maximal 7 Tagen nach der Ausstellung des Rezeptes erfolgen.

Ja, tut mir auch leid. Wenn ich ihnen also telefoniere, nachdem sie – wieder einmal – ein Rezept über 3 Monate ausgestellt haben, werden sie nicht aggressiv und sagen „Das weiss ich. Es gibt aber Apotheken, die das trotzdem abgeben, ohne jedes Mal anzurufen.“
Mag sein. Aber dazu gehören wir nicht.

Ich darf an der Stelle über die Vorschriften betreffend „Off label use“ von Medikamenten aufklären.

Unter Off-Label-Use versteht man die Verordnung eines zugelassenen Fertigarzneimittels außerhalb des in der Zulassung beantragten und von den nationalen oder europäischen Zulassungsbehörden genehmigten Gebrauchs, beispielsweise hinsichtlich der Anwendungsgebiete (Indikationen), der Dosierung oder der Behandlungsdauer.

Sie als Arzt dürfen tatsächlich trotz den Vorschriften auch für Frauen grosse Packungen aufschreiben. Da das aber nicht den Vorgaben entspricht, ist es definitionsgemäss eine off label use.
– Darüber müssen sie als Arzt die Patientin aufklären.
– Ausserdem müssen sie ihr sagen, dass sie als Arzt dementsprechend die volle Verantwortung übernehmen, wenn bei dieser Art Anwendung etwas schief geht.
– Plus sie müssen die Patientin darüber aufmerksam machen, dass die Krankenkasse das nicht übernehmen muss – das ist übrigens das, was bei den Patienten in der Apotheke am meisten zieht: da gehen sie lieber zur Kontrolle und holen sich ein neues Rezept.

Und unsere Verantwortung in der Apotheke ist, wenn wir eine „off-label“ Anwendung sehen, beim Arzt anzurufen, ob das ok ist und er den Patienten aufgeklärt hat. Das wird bei uns dann auch festgehalten. Sicher ist sicher.

P.S. obiges stimmt genauso für die ungewöhnlich hohen Dosierungen von Antibiotika, die in Krankenhäusern in letzter Zeit immer mehr verschrieben werden. Wenn das mehr ist als in der Packungsbeilage vorgegeben, braucht es einen Rückruf beim Arzt wegen „off label use“.
Wenn das wirklich gewollt ist, könnte man als Arzt auch, um das Ganze etwas abzukürzen ein „sic!“ hinter die Dosierung schreiben. Dann wissen wir, dass das gewollt ist.

Die neue Versichertenkarte

Es ist soweit – in den letzten Tagen bekommen die Versicherten endlich die neue Krankenkassenkarte zugesendet. Wir warten schon seit Anfang Jahr auf die neuen Karten – und im Moment sind sie eine ziemliche Enttäuschung.
Neu haben sie einen Chip drin und nicht nur einen Magnetstreifen.

Das erste was mir auffällt: Die Vivao Sympany hat es auch nach 1 1/2 Jahren Covercard-Mitgliedschaft immer noch nicht geschafft, dass man die Versicherungsdeckung via Magnetstreifen abrufen kann. Und den Chip – können wir mit unseren Lesegeräten nicht lesen.
Gut, auf dem Chip stehen bisher nur dieselben Daten wie sie auch auf der Karte aufgedruckt sind: Name, Adresse (nicht immer), Versicherungsnummer, Versicherungsdeckung – und die Magnetstreifenabfrage funktioniert bei den meisten Kassen normal weiter.

Auf dem Chip könnten Daten gespeichert werden. etwa zu Blutgruppe, Allergien, Krankheiten und Unfallfolgen, die dann (mit Einverständnis des Patienten) abgerufen werden könnten.
Könnten. Denn im Moment kann das niemand. Es existiert noch keine Software für die Eingabe!

Und nicht nur wir in der Apotheke können die Chips im Moment noch nicht lesen – auch die Ärzte können das nicht. Zwar verfügt rund ein Drittel der Ärzte mit Patientenkontakt – über 10 000 Mediziner – bereits eine so genannte Health Professional Card (HPC) – mit diesem elektronischen Ärzteausweis sollten sie eigentlich auf die medizinischen Daten ihrer Patienten zugreifen können. Das Problem: Die meisten Kassen stellen eine Karte aus, die von der Sasis AG – einer mit dem Krankenkassenverband Santésuisse verbundenen Firma – hergestellt wurde. Und diese Karte ist nicht mit der HPC kompatibel.
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die Krankenkassen sind der Meinung, dass die Ärzte (und Apotheken) sich an ihren Standard anzupassen haben – obwohl schon ein weitverbreitetes System existiert, das auch funktioniert und der Bund das eigentlich auch vorgegeben hat.

Also mich ärgert das. Da werden wieder Millionen ausgegeben ohne, dass das vorher anständig koordiniert wurde – und für die Lesegeräte und die neue Software werden wir in der Apotheke auch wieder zahlen müssen.

Wenigstens müssen sich die Patienten, die sich um ihre Daten sorgen noch keine Gedanken machen … bis das läuft kann das wieder Jahre gehen.
Gemäss BAG ist es vorgesehen, bis 2015 ein elektronisches Patientendossier einzuführen. Bis dies Realität wird, zeigt sich die FMH nicht begeistert davon, die Karte zum Speichern medizinischer Daten zu nutzen. Es gebe keine Garantie, dass die einmal registrierten Angaben immer aktuell seien.
Na kein Wunder. Ohne Software – und ohne Lesegeräte.

(Quelle Sda, via infomed schweiz)