Auf dem Dienstumweg

Kundin: „Ich möchte gerne die Medikamente abholen für Meyer Annelise.“
Los geht die grosse Suche, aber:
da ist nichts auf der Seite und ein Dauerrezept hat sie auch nicht mehr im Computer gespeichert.
Kundin: „Aber ich habe vor 3 Tagen dem Arzt angerufen, damit er ihnen ein Rezept schickt!“
Pharmama: „Nun, bis jetzt ist noch nichts gekommen.“
Kundin: „Aber ich habe ihm gesagt, ich brauche es heute!!“
Pharmama: „Das verstehe ich, nur, ich kann nichts dafür, dass es noch nicht hier ist. Soll ich ihm anrufen?“
Kundin: „Ja, tun sie das. Das Rezept sollte hier sein.“

Also mache ich das Telefon an den Arzt.

Er hat das Rezept per Post geschickt – per B-Post.
Kein Wunder ist es noch nicht hier.

Ich frage ihn, was darufsteht und ob ich es jetzt abgeben darf.
Ja.

Man glaubt gar nicht, wie häufig das vorkommt. Auch mit dem Fax … was normalerweise ein paar Sekunden dauert – man muss es nur machen.

Geld gespart

Letzten Samstag. Meine Pharmaassistentin (PA) kocht … und ich verstehe sie gut.

Da kommt diese Kundin und will „Ein Mittel gegen Fieber – ich habe eine anfangende Grippe und etwas Gliederschmerzen. Dafalgan ist ok, das hatte ich schon einmal.“
Soweit so gut, und dann:
Kundin: „Könnten Sie mir das als Vorbezug machen- das heisst jetzt mitgeben und ich bringe dann ein Rezept vom Arzt. Oder Sie könnten das Rezept bestellen!“
PA: „… Für ein einfaches Schmerzmittel … Das etwa 3 Franken kostet.“
Kundin: „Ja, aber ich habe im Moment kein Geld dabei. Und Sie haben das schon einmal gemacht.“
Ich sag’s doch: wenn man manchen Leuten den kleinen Finger gibt … und das letzte Mal war es sicher etwas anderes.
PA: „Ihnen ist aber schon bewusst, dass das so einiges teurer kommt?“
Kundin: „Waaas? Wieso?“
PA: „Weil der Arzt für das ausstellen des Rezeptes auch etwas verlangt. Um die 15 Franken, oder so.“
Kundin: „Aaaahhh … ich glaube ich gehe rasch Geld holen.“
PA (lächelnd): „Ich lege es ihnen bis dann auf die Seite.“

Dass der Arzt für das Rezeptausstellen etwas verlangt, finde ich ok. Wir als Apotheke bekommen aber für die Arbeit da gar nichts. Für ein freiverkäufliches Mittel und in dem Preissegment ist das einfach Verhältnisblödsinn. Danach geht das dann noch an die Krankenkasse, wo irgendjemand das bearbeiten muss … und dann landet es X Arbeitsstunden später doch als Rechnung bei der Kundin.

So haben wir nicht nur der Kasse, sondern auch ihr Geld gespart.

Die Apotheke. Die erste Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen … mit Schleusenfunktion.

Nebenwirkungen: Melden, bitte!

kelef hat mich bei einem letzten Post darauf gebracht: die Meldung von Nebenwirkungen und wie wichtig sie ist.

Warum melden?

Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig für die Überwachung eines zugelassenen Arzneimittels oder Medizinproduktes nach seiner Vermarktung. Auch wenn vor der Zulassung Studien gemacht wurden, können später Probleme auftreten, die eventuell bei der kleineren getesteten Menge Leute nicht aufgetreten sind.

Dies kann zu Risikoinformationen, Änderung der Packungsbeilage mit stärkerer Warnung vor Nebenwirkungen und in extremeren Fällen auch zum Rückzug des Medikamentes vom Markt führen.
Melden kann man nicht nur als Apotheker oder Arzt, sondern auch als Patient. Es ist wichtig dies auch zu nutzen.

Wann sollte man eine Nebenwirkung melden?

Nicht nur die Nebenwirkungen verschriebener Medikamente sollte man melden, sondern auch frei verkäuflicher und von Nahrungsergänzungsmitteln, pflanzlichen Produkten …

Als erstes sollte man einen Blick in die Packungsbeilage werfen (oder den Arzt oder Apotheker bitten, das zu tun), ob die Nebenwirkung eventuell schon bekannt ist.

Meldung machen, wenn:
– das aufgetretene Problem nicht in der Packungsbeilage beschrieben ist
– die aufgetretenen Probleme schlimm genug sind um auf den Alltag der betroffenen Person Einfluss zu haben
– auftreten, wenn man mehr als nur eine Medizin nimmt – dann könnte es sich nicht nur um eine Nebenwirkung sondern eine Wechselwirkung handeln.

Für das Gesundheitspersonal: Man sollte Nebenwirkungen auch melden, wenn sie schon in der Packungsbeilage beschrieben sind, aber als „ernst“ betrachtet werden.

Ernst bedeutet: die Nebenwirkung war tödlich, lebensbedrohlich, behindernd, in einen längeren Spitalaufenthalt mündeten, medizinisch signifikant, oder im Fall von Schädigungen des Erbguts.
Ausserdem: alle Nebenwirkungen die bei Kindern auftraten, denn die sind empfindlicher und viele Medikamente werden dort „off label“ angewendet.

Wo melden?:

In der Schweiz ist das Schweizerische Heilmittelinstitut, die Swissmedic zuständig. Man benutzt dazu das Formular „Meldung einer vermuteten unerwünschten Arzneimittelwirkung (UAW)“. Es kann hier heruntergeladen werden.

In Deutschland ist es das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) via „Meldebogen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)“ PDF Datei hier herunterladen
Das BfArM nimmt in der Regel Berichte über beobachtete UAW nur von Angehörigen der Heilberufe entgegen, da zur Bewertung möglichst detaillierte medizinische Angaben benötigt werden. Also: via Arzt oder Apotheke ausfüllen lassen.

Österreich: Meldung an das Bundesamt für Sicherheit im Gesndheitswesen, Abteilung AGES PharmMed. Formular: „Nebenwirkung Arztmeldung Human“ – das muss allerdings vom Arzt bestätigt werden. Formular hier herunterladen.

Also: jeder kann mithelfen unser Gesundheitssystem ein bisschen sicherer zu machen für alle.

Diskussionsgrundlage

Das habe ich auf Twitter vor meinen Ferien bekommen:

 

Irgendwelche Gedanken dazu?

Falls nicht, hätte ich noch ein paar Anstösse:

– Antibiotika und Resistenzentwicklung bei unsachgemässer Anwendung,

– Abhängigkeitspotential verschiedener Mittel,

– Mittel gegen Herzkrankheiten und andere Diagnosen, die nur der Arzt stellen kann,

– Mittel mit geringer therapeutischer Breite (also solche, die schnell giftig wirken),

Naaa???

Rezeptologisches … oder -unlogisches

Was macht man eigentlich mit einem Rezept, wo der Arzt ein generisches Medikament verordnet und dann drauf schreibt: „Keine Generika!“

Nicht „Sic“ was ja bedeuten würde: „Genau das“ sondern eben: „Keine Generika!“

… Müsste ich dann nicht doch das Original geben?

Übrigens: Wenn bei uns in der Schweiz auf dem Rezept beim Medikament steht „aut idem“ – dann bedeutet das: „oder das gleiche“ und dass der Arzt durchaus ein Generikum wünscht.

Wenn in Deutschland das Feld „aut idem“ angekreuzt ist beim Medikament, dann bedeutet das dort offensichtlich, dass man das Medikament nicht ersetzen darf. Ich bin aber sicher, ich habe das bei einem „importierten“ deutschen Rezept aber schon gemacht…

Das Wunderrezept

Ich habe mich hier ja schon ein paar Mal über Arzt-Rezepte beklagt, weil: schlecht bis nicht leserlich, nötige Info (Dosierung) nicht drauf etc.

Aber: da habe ich letzthin ein Rezept bekommen, das war einfach … perfekt:

  • Leserlich: Check
  • Dosierung drauf: Check
  • Anwendung drauf: Check
  • Gefahrenhinweise drauf: Bonuspunkte!

Da habe ich ja wirklich fast gar nichts mehr zu tun :-) Das einzige was mich leicht gewundert hat ist, dass nicht auch noch ein Magenschutz aufgeschrieben wurde.