Wo kommt das denn her?

Ich bekomme in der Apotheke das hier in die Hand gedrückt: (das war Ende letztes Jahr)

Ein Rezept für Milbenschutz-Bettbezüge … mal abgesehen, dass auf der „ärztlichen Bescheinigung“ der Name des Patienten fehlt, steht da zuunterst: (sorry die schlechte Qualität)

Informationen für die Apotheke und die Krankenkasse
Die Grundversicherung (KVG) übernimmt die Kosten für die Matratzenhülle gegen Milben bei nachgewiesener Milbenallergie mit Bronchialasthma. Positivion KVG MiGel No …. Einschränkung maximaler Betrag von Fr. 200.- für eine Matratzenhülle alle 5 Jahre.

Das ist toll, nur … das stimmt nicht mehr. Seit 2006  (bei Erhalt des Rezeptes waren es 4 Jahre) sind die Antimilben-Matratzenhüllen nicht mehr in der Mittel- und Gegenstände-Liste und werden entsprechend von der Krankenkasse auch nicht mehr übernommen.

Der Grund für die Streichung war übrigens, dass Studien mit Asthma-Allergikern gezeigt haben, dass mit den Schutzbezügen zwar die Menge Milben verringert wird … das aber keinen Einfluss hatte auf das Befinden der Patienten.

Eine klassische Streichung aus dem Grundkatalog, weil „die Hersteller keinen Nachweis der Wirksamkeit erbringen konnten.“

Aber wieso der Arzt noch diese Formulare verteilt … hat der das wirklich noch nicht mitbekommen als „Facharzt für Nasen- und Ohrenheilkunde“?

Nachfragen beim Patient ergibt dann das: der Arzt war eine Vertretung des normalen HNO Arztes – und aus Deutschland.

Ah ja, man kann nicht alles wissen. Trotzdem: Wie kommt der an die Formulare??

Jedenfalls war der Patient nicht sehr erfreut über meine Information und die Auskunft, dass er das wohl haben kann – aber selber bezahlen muss.

Zu spät.

Oh, eine wirklich ehrliche Arztpraxis.

Sie haben extra angerufen, um sich dafür zu entschuldigen, dass sie ein Rezept vergessen haben zu faxen, das sie dem Patient versprochen haben.

Betreffender Patient war am Vorabend da und sehr sauer, dass seine Medikamente nicht bereit waren. Er hat uns sogar beschuldigt, das Rezept verloren zu haben.

Gut, der Patient denkt wohl immer noch, dass wir schuld sind, aber: Merci.

Bitte nie mit dem Arzt drohen!

Ein wichtiger Aufruf an alle Eltern: Bitte, bitte droht eurem Kind nicht mit dem Arzt.

Z.Bsp letzthin in der Apotheke mitbekommen  „Wenn Du jetzt nicht folgst, bekommst Du eine Spritze beim Arzt!“

Ja, das mag kurzfristig funktionieren, aber:

– wenn das Kind dann mal zum Arzt muss, weil es krank ist, hilft es überhaupt nicht, weil der Arzt dann ein Kind vor sich hat, das ausser krank noch ängstlich ist, eventuell schreit und beruhigt werden muss.

Der Arzt muss manchmal unangenehme Sachen machen (ja, auch Spritzen)– Angst verstärkt den Schmerz. Auf der anderen Seite hilft Vertrauen in den Arzt der Behandlung und Heilung sehr.

Mein Junior geht tatsächlich gerne zum Arzt – zum Glück müssen wir das nicht oft – und es hilft schon sehr, weil er dann auch  den Mund aufmacht oder problemlos ruhig hält – na ja, relativ ruhig. Im Moment redet er den Leuten ein Ohr ab.

Fassadenbehandlung

Gefunden auf jeder-Fehler-zählt, wo Ärzte (anonym) Fehler melden können – damit auch andere davon lernen können. Fall 605 stammt (ausnahmsweise) aus einer Apotheke und ist mal nicht so ernst:

Was ist passiert?
Ein Patient hat eine Rezeptur verordnet bekommen. Es war ein Warzenmittel. Der Allgemeinarzt war möglicherweise so gestresst, dass er als Signatur schrieb:

D.: Zum Betupfen der Apotheke

Wir haben uns amüsiert.

Was war das Ergebnis?
Wir haben natürlich das Betupfen zum Schutze des alten Gebäudes an den Patienten weitergegeben.

Mögliche Gründe
Gefahr bestand eher für das alte Gebäude als für den Patienten.

Wie hätte man das Ereignis verhindern können?
Ja, bei weniger Stress in der Praxis durchaus.

Freie Wahl?

Wir sehen manchmal auch lustige Rezepte, aber das hatte ich bisher noch nicht:

Von Kollege „pharman“ aus der Flösser Apotheke:

… Was darf’s denn sein?

*Leider* durfte er da nicht selbst aussuchen, was. Laut Telefon mit dem Arzt hätten es Schmerztabletten sein sollen – die Software hat da wohl etwas verschluckt :-)

Übrigens: an dem „N“ merke ich auch auf Schweizer Rezepten, wenn ein deutscher Arzt das aufgeschrieben hat. Die Art die Menge Tabletten respektive die Packungsgrösse zu bezeichnen gibt es bei uns nämlich nicht. Wenn nichts aufgeschrieben ist, ist es die kleinste Packungsgrösse, ansonsten müsste die Menge Tabletten neben der Medikamentenbezeichnung stehen, z.B. XXX oder 30 Stck. …

Bei uns macht es auch nichts, wenn es dann 28 statt 30 Tabletten sind … oder 100 statt 98 …

Ritalin-Probleme

Eine Frau kommt in die Apotheke mit einem Rezept.

Auf dem Rezept steht:

Ritalin 1 OP, Dauerrezept für 6 Monate

Die Pharmaassistentin, die das Rezept entgegengenommen hat, zieht etwas die Augenbrauen hoch und kommt damit direkt zu mir:
Pharmaassistentin: „Was hältst Du davon?“
Ich: „Nicht sehr viel.“
Kundin: „Was ist?“
Ich: „Das ist kein korrektes Rezept für dieses Mittel. Ritalin fällt unter die Betäubungsmittel und braucht ein spezielles Rezeptformular – in 3fach Ausführung – und dann darf selbst nur einfach verschrieben werden … ein Dauerrezept für 6 Monate ist da nicht möglich.“

obwohl ich das anständig erkläre, muss ich sagen, dass ich im Hinterkopf hatte, das das Rezept eventuell gefälscht ist.

Am Ende stellt sich aber heraus, dass der Arzt selbst den Bock geschossen hat. Offenbar hat er keine Erfahrungen mit Betäubungsmittel-Rezepten.

…  Und, wenn ich mir das so überlege, in dem Fall auch nicht mit dem Mittel selbst. Gerade Ritalin gehört zu den Medikamenten, die wirklich nur durch einen Arzt verschrieben werden sollten, der sich damit auskennt.

Übrigens: im Kompendium steht bei der Indikation:

Hyperkinetische Verhaltensstörungen bzw. Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) bei Kindern
Narkolepsie

Man beachte das „bei Kindern“ – das bedeutet, dass bei Erwachsenen und Jugendlichen die Anwendung bei ADHS unter „off label use“ fällt – und die Krankenkasse das ab einem gewissen Alter nicht mehr bezahlt ! Für Erwachsene ist das nur bei Narkolepsie zugelassen. Sehr unangenehm für die Betroffenen, denn AD(H)S gibt es auch noch bei Erwachsenen.

In der Apotheke habe ich jetzt das Problem: Der Arzt verschreibt das dem erwachsenen Patient .. aber ich kann anhand des Rezeptes nicht sagen, ob das jetzt gegen ADHS oder Narkolepsie eingesetzt wird … und riskiere demnach eine Rückweisung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Ja, den Fall hatten wir schon :-(

Nachtrag (Juli 11):
Neu steht zum Beispiel bei Concerta (auch Methylphenydat) in der Limitatio der SL:
Diagnosestellung durch Spezialarzt (Pädiater/Psychiater) mit Spezialisierung auf Behandlung des ADHS,
Behandlung im Rahmen eines umfassenden Therapieprogramms,
Die Diagnose hat anhand der Kriterien resp. Richtlinien der Fachinformation zu erfolgen,
Bei Erwachsenen müssen entsprechende Symptome bereits in der Kindheit bestanden haben.

Damit kann Concerta auch bei Erwachsenen (wieder) über die Grundversicherung abgerechnet werden – falls die Bedingung „schon in der Kindheit“ erfüllt ist.