Integrierte Versorgungsmodelle

Die Idee:
Das ist eine neue Serviceleistung der Apotheken. Es soll die Stellung der Apotheke als Gatekeeper des Gesundheitssystems etablieren, einen leichteren Zugang zu ärztlichen Leistungen bieten und – weil die Leute dann nicht mehr in den Notfalldienst rennen … Gesundheitskosten senken.

Wie:
Der Patient wird in der Apotheke triagiert: das heisst, wie anhin wird festgestellt, ob es sich bei dem Gesundheitsproblem des Kunden um etwas handelt, das er selbst mit Medikamenten aus der Apotheke behandeln kann, ob es etwas ist, das zum Arzt gehört – oder ob er sofort in den Notfall muss. Falls das Problem nicht durch den Apotheker gelöst werden kann, sondern einen Arzt braucht, kann der Patient entscheiden, ob er zu seinem Hausarzt geht – oder in der Apotheke den Arzt via Telefon/Videoverbindung konsultiert.

Partner:
 Schweizerischer Apothekerverband: Sie haben das Konzept entwickelt, stellen das System und die Weiterbildung. Nur Mitgliederapotheken des Schweizerischen Apothekervereins dürfen mitmachen. Anmeldung bis Ende April (verlängert bis am 15. Mai), mind. 400 Apotheken, danach werden keine mehr aufgenommen bis 2013. Angeschrieben werden die Apotheken mit  „NetCare“.

Medgate – medizinisches Telefonzentrum mit Ärzten, 24h erreichbar. Das grösste solche Zentrum Europaweit. Viele Krankenkassen haben jetzt schon Verträge mit ihnen und bieten so die telefonische medizinische Beratung an.

Swisscom:  der Telefonanbieter stellt die systemischen Voraussetzungen. Die Video-Verbindung läuft z.B. nicht via Internet und ist speziell verschlüsselt. Man kann die dazu benötigten Geräte Mieten oder Kaufen – dazu kommt und monatliche Grundgebühr für die Verbindung.

Helsana – die bisher einzige Krankenkasse, die zugesagt hat. Die Leistung ist für Mitglieder direkt über sie abrechenbar. Plus sie machen aktiv Werbung für das Modell unter ihren Versicherten.

Kosten:

  • Weiterbildung für Apotheker die mit dem System arbeiten je CHF 2700.- pro Apotheker für die 2 Jahre. Inbegriffen sind 13 Tageskurse, angeboten vom SAV.
  • Technisches System von der Swisscom. Mittleres Modell mit Verbindung: CHF 380.-/Monat, Mindestmietdauer 36 Monate. Günstigstes (mit eigenen Apparaten): 180.-/Monat,  Mindestdauer 36 Monate.
  • Helsana: Sie verlangt einen Vorinvestitionsbeitrag: der beträgt nach Umsatz der Helsana in der Apotheke: <230‘000 CHF 3500.-/Jahr … , bei > 230’000 Umsatz sind es CHF 7’500.-/ Jahr. Das gehört zum Vertrag, da kann man nicht darauf verzichten: Grund: „Pilotsysteme dürfen nicht aus der Grundversicherung finanziert werden“

Die Investition in das System kommt also über 10’000 Franken im ersten Jahr – und über CHF 7000.- im 2. Jahr.

Einnahmen:
Die Apotheke stellt also die technischen Grundlagen, bildet (teuer) ihre Mitarbeiter weiter, zahlt der Krankenkasse einen „Vorschuss“ und … was hat sie dafür davon – mal abgesehen vom ev. verbesserten Image?

Nimmt man da auch etwas ein? Man sollte. Das sind die Preise dafür:

Für Triage (egal ob Weiterweisung an Arzt, selbst behandelt oder Telmed) soll man CHF 15.- / Patient verlangen. (Kleine Anmerkung: dasselbe machen wir bisher auch auch – kostenlos. Die Idee ist, dass wir für unsere Leistungen auch anfangen sollen etwas zu verlangen. Niemand sonst gibt gratis medizinisch fundierten Rat.

Für den Kontakt mit dem Arzt  via Telefon/Videokonferenz: CHF 48.-/ Patient. Der bezahlt das und die Medikamente auf dem übermittelten Rezept entweder selbst, oder, wenn die Krankenkasse mit der Medgate einen Vertrag hat, übernimmt das die Krankenkasse. Für die Helsana Versicherten, die ja bei dem Ganzen mitmacht, verrechnet man der Helsana CHF 0.- (ja nix) für den Kontakt, die Medis auf dem Rezept kann man ihr normal abrechnen.

Zum Ganzen wird es eine Studie geben, in der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit getestet werden. Je nach Resultat wird diese neue Leistung tarifiert werden (also auch von anderen Krankenkassen übernommen) und die Apotheke bekommt einen Teil des Vorinvestitionsbeitrags zurück.

Lohnt sich das?
In einem Pilotprojekt wurde das ganze 1 Sommer lang in 15 Apotheken getestet.

  • 198 Evaluationen,
  • 136 davon selbst gelöst in Apotheke,
  • 17 Patienten sind dann zum Hausarzt gegangen,
  • 16 wurden in den Notfall geschickt.
  • In 29 Fällen wurde mit dem Arzt Kontakt aufgenommen (Netcare).

in 3 Monaten etwa 2 pro Apotheke ??? Ugh.

Das hält mich davon ab, da mitzumachen, obwohl ich die Idee an sich wirklich interessant finde. Die Zusammenarbeit mit Ärzten sollte wirklich verbessert werden, das ganze ist eine Dienstleistung für die Kunden, die sonst nicht so einfach zum Arzt kommen und so hoffentlich nicht gleich in den Notfall gehen, sondern erst in die Apotheke.

Und jetzt (wenn ihr tatsächlich bis hierhin gelesen habt) will ich gerne von EUCH wissen: Wie findet ihr das? Würdet ihr so eine Dienstleistung nutzen? Seht ihr darin eine Zukunft?

Ein zweifelhaftes Rezept

In unserer Apotheke sind wir inzwischen so weit, dass wir bei Rezepten für starke Schlaf- und Beruhigungsmittel die der Kunde (der noch nie bei uns war) selbst bezahlt, erst mal den Arzt anrufen und nachfragen. Warum? Es sind einige Fälschungen im Umlauf.

Nun kommt an einem Freitag am Morgen diese junge Frau mit einem Rezept für Rohypnol, das ist ein starkes Schlafmittel – das sie selbst bezahlen will. Sie war auch noch nie bei uns vorher.

Ich gehe also erst mal zum Telefon und rufe den Arzt an. Es ist eine Gemeinschaftspraxis – und die Patientin nicht bekannt in der Praxis. … Kein Dossier und trotzdem ein Rezept von der Praxis? Der Arzt empfiehlt mir darum dringend, das Rezept nicht auszuführen. Er würde sogar so weit gehen und die Person anzeigen.

Ich komme also zurück zur Kundin und konfrontiere sie damit.

Sagt sie: „Aber meine Mutter ist die andere Ärztin. Die hat mir das Rezept ausgestellt. Sie ist aber nicht in der Praxis, sondern auf einer Konferenz in Paris … und darum nicht erreichbar.“

Blick auf das Rezept: „Aber das Rezept ist von heute datiert!“

Frau: „Ja, sie … hat es mir gestern geschrieben.“

Ich: „Tut mir leid, aber das ist alles ein bisschen seltsam. Ich kann das Rezept so nicht ausführen und ich muss es behalten, weil ich denke, es wurde verfälscht.“

Die Patientin stürmt ärgerlich aus der Apotheke.

Ein paar Tage später bekomme ich tatsächlich ein Telefon von der Ärztin.

Ärztin: „Was soll das? Meine Tochter hat gesagt, sie hätten ihr die Medikamente verweigert.“

Ich erkläre ihr die Situation:  gerne missbrauchtes Medi, Barzahler, Patientin bei uns nicht bekannt, Patientin in der Arztpraxis nicht bekannt, Ärztin nicht erreichbar und Datum vom Abgabetag … an dem die Ärztin im Ausland weilt? …

Die Ärztin ist tatsächlich einsichtig, bittet mich aber das Rezept auszuführen.

In dem Fall, wo ich es jetzt verifizieren konnte: klar.

Trotzdem gefällt mir die ganze Situation nicht. Man hängt in so einem Fall zwischen den Fronten: einerseits sollte man ein (nötiges) Medikament abgeben, andererseits Missbrauch entgegentreten …Was haltet ihr davon?

Auf dem Dienstumweg

Kundin: „Ich möchte gerne die Medikamente abholen für Meyer Annelise.“
Los geht die grosse Suche, aber:
da ist nichts auf der Seite und ein Dauerrezept hat sie auch nicht mehr im Computer gespeichert.
Kundin: „Aber ich habe vor 3 Tagen dem Arzt angerufen, damit er ihnen ein Rezept schickt!“
Pharmama: „Nun, bis jetzt ist noch nichts gekommen.“
Kundin: „Aber ich habe ihm gesagt, ich brauche es heute!!“
Pharmama: „Das verstehe ich, nur, ich kann nichts dafür, dass es noch nicht hier ist. Soll ich ihm anrufen?“
Kundin: „Ja, tun sie das. Das Rezept sollte hier sein.“

Also mache ich das Telefon an den Arzt.

Er hat das Rezept per Post geschickt – per B-Post.
Kein Wunder ist es noch nicht hier.

Ich frage ihn, was darufsteht und ob ich es jetzt abgeben darf.
Ja.

Man glaubt gar nicht, wie häufig das vorkommt. Auch mit dem Fax … was normalerweise ein paar Sekunden dauert – man muss es nur machen.

Geld gespart

Letzten Samstag. Meine Pharmaassistentin (PA) kocht … und ich verstehe sie gut.

Da kommt diese Kundin und will „Ein Mittel gegen Fieber – ich habe eine anfangende Grippe und etwas Gliederschmerzen. Dafalgan ist ok, das hatte ich schon einmal.“
Soweit so gut, und dann:
Kundin: „Könnten Sie mir das als Vorbezug machen- das heisst jetzt mitgeben und ich bringe dann ein Rezept vom Arzt. Oder Sie könnten das Rezept bestellen!“
PA: „… Für ein einfaches Schmerzmittel … Das etwa 3 Franken kostet.“
Kundin: „Ja, aber ich habe im Moment kein Geld dabei. Und Sie haben das schon einmal gemacht.“
Ich sag’s doch: wenn man manchen Leuten den kleinen Finger gibt … und das letzte Mal war es sicher etwas anderes.
PA: „Ihnen ist aber schon bewusst, dass das so einiges teurer kommt?“
Kundin: „Waaas? Wieso?“
PA: „Weil der Arzt für das ausstellen des Rezeptes auch etwas verlangt. Um die 15 Franken, oder so.“
Kundin: „Aaaahhh … ich glaube ich gehe rasch Geld holen.“
PA (lächelnd): „Ich lege es ihnen bis dann auf die Seite.“

Dass der Arzt für das Rezeptausstellen etwas verlangt, finde ich ok. Wir als Apotheke bekommen aber für die Arbeit da gar nichts. Für ein freiverkäufliches Mittel und in dem Preissegment ist das einfach Verhältnisblödsinn. Danach geht das dann noch an die Krankenkasse, wo irgendjemand das bearbeiten muss … und dann landet es X Arbeitsstunden später doch als Rechnung bei der Kundin.

So haben wir nicht nur der Kasse, sondern auch ihr Geld gespart.

Die Apotheke. Die erste Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen … mit Schleusenfunktion.

Nebenwirkungen: Melden, bitte!

kelef hat mich bei einem letzten Post darauf gebracht: die Meldung von Nebenwirkungen und wie wichtig sie ist.

Warum melden?

Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig für die Überwachung eines zugelassenen Arzneimittels oder Medizinproduktes nach seiner Vermarktung. Auch wenn vor der Zulassung Studien gemacht wurden, können später Probleme auftreten, die eventuell bei der kleineren getesteten Menge Leute nicht aufgetreten sind.

Dies kann zu Risikoinformationen, Änderung der Packungsbeilage mit stärkerer Warnung vor Nebenwirkungen und in extremeren Fällen auch zum Rückzug des Medikamentes vom Markt führen.
Melden kann man nicht nur als Apotheker oder Arzt, sondern auch als Patient. Es ist wichtig dies auch zu nutzen.

Wann sollte man eine Nebenwirkung melden?

Nicht nur die Nebenwirkungen verschriebener Medikamente sollte man melden, sondern auch frei verkäuflicher und von Nahrungsergänzungsmitteln, pflanzlichen Produkten …

Als erstes sollte man einen Blick in die Packungsbeilage werfen (oder den Arzt oder Apotheker bitten, das zu tun), ob die Nebenwirkung eventuell schon bekannt ist.

Meldung machen, wenn:
– das aufgetretene Problem nicht in der Packungsbeilage beschrieben ist
– die aufgetretenen Probleme schlimm genug sind um auf den Alltag der betroffenen Person Einfluss zu haben
– auftreten, wenn man mehr als nur eine Medizin nimmt – dann könnte es sich nicht nur um eine Nebenwirkung sondern eine Wechselwirkung handeln.

Für das Gesundheitspersonal: Man sollte Nebenwirkungen auch melden, wenn sie schon in der Packungsbeilage beschrieben sind, aber als „ernst“ betrachtet werden.

Ernst bedeutet: die Nebenwirkung war tödlich, lebensbedrohlich, behindernd, in einen längeren Spitalaufenthalt mündeten, medizinisch signifikant, oder im Fall von Schädigungen des Erbguts.
Ausserdem: alle Nebenwirkungen die bei Kindern auftraten, denn die sind empfindlicher und viele Medikamente werden dort „off label“ angewendet.

Wo melden?:

In der Schweiz ist das Schweizerische Heilmittelinstitut, die Swissmedic zuständig. Man benutzt dazu das Formular „Meldung einer vermuteten unerwünschten Arzneimittelwirkung (UAW)“. Es kann hier heruntergeladen werden.

In Deutschland ist es das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) via „Meldebogen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)“ PDF Datei hier herunterladen
Das BfArM nimmt in der Regel Berichte über beobachtete UAW nur von Angehörigen der Heilberufe entgegen, da zur Bewertung möglichst detaillierte medizinische Angaben benötigt werden. Also: via Arzt oder Apotheke ausfüllen lassen.

Österreich: Meldung an das Bundesamt für Sicherheit im Gesndheitswesen, Abteilung AGES PharmMed. Formular: „Nebenwirkung Arztmeldung Human“ – das muss allerdings vom Arzt bestätigt werden. Formular hier herunterladen.

Also: jeder kann mithelfen unser Gesundheitssystem ein bisschen sicherer zu machen für alle.

Diskussionsgrundlage

Das habe ich auf Twitter vor meinen Ferien bekommen:

 

Irgendwelche Gedanken dazu?

Falls nicht, hätte ich noch ein paar Anstösse:

– Antibiotika und Resistenzentwicklung bei unsachgemässer Anwendung,

– Abhängigkeitspotential verschiedener Mittel,

– Mittel gegen Herzkrankheiten und andere Diagnosen, die nur der Arzt stellen kann,

– Mittel mit geringer therapeutischer Breite (also solche, die schnell giftig wirken),

Naaa???