Bitte nie mit dem Arzt drohen!

Ein wichtiger Aufruf an alle Eltern: Bitte, bitte droht eurem Kind nicht mit dem Arzt.

Z.Bsp letzthin in der Apotheke mitbekommen  „Wenn Du jetzt nicht folgst, bekommst Du eine Spritze beim Arzt!“

Ja, das mag kurzfristig funktionieren, aber:

– wenn das Kind dann mal zum Arzt muss, weil es krank ist, hilft es überhaupt nicht, weil der Arzt dann ein Kind vor sich hat, das ausser krank noch ängstlich ist, eventuell schreit und beruhigt werden muss.

Der Arzt muss manchmal unangenehme Sachen machen (ja, auch Spritzen)– Angst verstärkt den Schmerz. Auf der anderen Seite hilft Vertrauen in den Arzt der Behandlung und Heilung sehr.

Mein Junior geht tatsächlich gerne zum Arzt – zum Glück müssen wir das nicht oft – und es hilft schon sehr, weil er dann auch  den Mund aufmacht oder problemlos ruhig hält – na ja, relativ ruhig. Im Moment redet er den Leuten ein Ohr ab.

Fassadenbehandlung

Gefunden auf jeder-Fehler-zählt, wo Ärzte (anonym) Fehler melden können – damit auch andere davon lernen können. Fall 605 stammt (ausnahmsweise) aus einer Apotheke und ist mal nicht so ernst:

Was ist passiert?
Ein Patient hat eine Rezeptur verordnet bekommen. Es war ein Warzenmittel. Der Allgemeinarzt war möglicherweise so gestresst, dass er als Signatur schrieb:

D.: Zum Betupfen der Apotheke

Wir haben uns amüsiert.

Was war das Ergebnis?
Wir haben natürlich das Betupfen zum Schutze des alten Gebäudes an den Patienten weitergegeben.

Mögliche Gründe
Gefahr bestand eher für das alte Gebäude als für den Patienten.

Wie hätte man das Ereignis verhindern können?
Ja, bei weniger Stress in der Praxis durchaus.

Freie Wahl?

Wir sehen manchmal auch lustige Rezepte, aber das hatte ich bisher noch nicht:

Von Kollege „pharman“ aus der Flösser Apotheke:

… Was darf’s denn sein?

*Leider* durfte er da nicht selbst aussuchen, was. Laut Telefon mit dem Arzt hätten es Schmerztabletten sein sollen – die Software hat da wohl etwas verschluckt :-)

Übrigens: an dem „N“ merke ich auch auf Schweizer Rezepten, wenn ein deutscher Arzt das aufgeschrieben hat. Die Art die Menge Tabletten respektive die Packungsgrösse zu bezeichnen gibt es bei uns nämlich nicht. Wenn nichts aufgeschrieben ist, ist es die kleinste Packungsgrösse, ansonsten müsste die Menge Tabletten neben der Medikamentenbezeichnung stehen, z.B. XXX oder 30 Stck. …

Bei uns macht es auch nichts, wenn es dann 28 statt 30 Tabletten sind … oder 100 statt 98 …

Ritalin-Probleme

Eine Frau kommt in die Apotheke mit einem Rezept.

Auf dem Rezept steht:

Ritalin 1 OP, Dauerrezept für 6 Monate

Die Pharmaassistentin, die das Rezept entgegengenommen hat, zieht etwas die Augenbrauen hoch und kommt damit direkt zu mir:
Pharmaassistentin: „Was hältst Du davon?“
Ich: „Nicht sehr viel.“
Kundin: „Was ist?“
Ich: „Das ist kein korrektes Rezept für dieses Mittel. Ritalin fällt unter die Betäubungsmittel und braucht ein spezielles Rezeptformular – in 3fach Ausführung – und dann darf selbst nur einfach verschrieben werden … ein Dauerrezept für 6 Monate ist da nicht möglich.“

obwohl ich das anständig erkläre, muss ich sagen, dass ich im Hinterkopf hatte, das das Rezept eventuell gefälscht ist.

Am Ende stellt sich aber heraus, dass der Arzt selbst den Bock geschossen hat. Offenbar hat er keine Erfahrungen mit Betäubungsmittel-Rezepten.

…  Und, wenn ich mir das so überlege, in dem Fall auch nicht mit dem Mittel selbst. Gerade Ritalin gehört zu den Medikamenten, die wirklich nur durch einen Arzt verschrieben werden sollten, der sich damit auskennt.

Übrigens: im Kompendium steht bei der Indikation:

Hyperkinetische Verhaltensstörungen bzw. Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) bei Kindern
Narkolepsie

Man beachte das „bei Kindern“ – das bedeutet, dass bei Erwachsenen und Jugendlichen die Anwendung bei ADHS unter „off label use“ fällt – und die Krankenkasse das ab einem gewissen Alter nicht mehr bezahlt ! Für Erwachsene ist das nur bei Narkolepsie zugelassen. Sehr unangenehm für die Betroffenen, denn AD(H)S gibt es auch noch bei Erwachsenen.

In der Apotheke habe ich jetzt das Problem: Der Arzt verschreibt das dem erwachsenen Patient .. aber ich kann anhand des Rezeptes nicht sagen, ob das jetzt gegen ADHS oder Narkolepsie eingesetzt wird … und riskiere demnach eine Rückweisung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Ja, den Fall hatten wir schon :-(

Nachtrag (Juli 11):
Neu steht zum Beispiel bei Concerta (auch Methylphenydat) in der Limitatio der SL:
Diagnosestellung durch Spezialarzt (Pädiater/Psychiater) mit Spezialisierung auf Behandlung des ADHS,
Behandlung im Rahmen eines umfassenden Therapieprogramms,
Die Diagnose hat anhand der Kriterien resp. Richtlinien der Fachinformation zu erfolgen,
Bei Erwachsenen müssen entsprechende Symptome bereits in der Kindheit bestanden haben.

Damit kann Concerta auch bei Erwachsenen (wieder) über die Grundversicherung abgerechnet werden – falls die Bedingung „schon in der Kindheit“ erfüllt ist.

Integrierte Versorgungsmodelle

Die Idee:
Das ist eine neue Serviceleistung der Apotheken. Es soll die Stellung der Apotheke als Gatekeeper des Gesundheitssystems etablieren, einen leichteren Zugang zu ärztlichen Leistungen bieten und – weil die Leute dann nicht mehr in den Notfalldienst rennen … Gesundheitskosten senken.

Wie:
Der Patient wird in der Apotheke triagiert: das heisst, wie anhin wird festgestellt, ob es sich bei dem Gesundheitsproblem des Kunden um etwas handelt, das er selbst mit Medikamenten aus der Apotheke behandeln kann, ob es etwas ist, das zum Arzt gehört – oder ob er sofort in den Notfall muss. Falls das Problem nicht durch den Apotheker gelöst werden kann, sondern einen Arzt braucht, kann der Patient entscheiden, ob er zu seinem Hausarzt geht – oder in der Apotheke den Arzt via Telefon/Videoverbindung konsultiert.

Partner:
 Schweizerischer Apothekerverband: Sie haben das Konzept entwickelt, stellen das System und die Weiterbildung. Nur Mitgliederapotheken des Schweizerischen Apothekervereins dürfen mitmachen. Anmeldung bis Ende April (verlängert bis am 15. Mai), mind. 400 Apotheken, danach werden keine mehr aufgenommen bis 2013. Angeschrieben werden die Apotheken mit  „NetCare“.

Medgate – medizinisches Telefonzentrum mit Ärzten, 24h erreichbar. Das grösste solche Zentrum Europaweit. Viele Krankenkassen haben jetzt schon Verträge mit ihnen und bieten so die telefonische medizinische Beratung an.

Swisscom:  der Telefonanbieter stellt die systemischen Voraussetzungen. Die Video-Verbindung läuft z.B. nicht via Internet und ist speziell verschlüsselt. Man kann die dazu benötigten Geräte Mieten oder Kaufen – dazu kommt und monatliche Grundgebühr für die Verbindung.

Helsana – die bisher einzige Krankenkasse, die zugesagt hat. Die Leistung ist für Mitglieder direkt über sie abrechenbar. Plus sie machen aktiv Werbung für das Modell unter ihren Versicherten.

Kosten:

  • Weiterbildung für Apotheker die mit dem System arbeiten je CHF 2700.- pro Apotheker für die 2 Jahre. Inbegriffen sind 13 Tageskurse, angeboten vom SAV.
  • Technisches System von der Swisscom. Mittleres Modell mit Verbindung: CHF 380.-/Monat, Mindestmietdauer 36 Monate. Günstigstes (mit eigenen Apparaten): 180.-/Monat,  Mindestdauer 36 Monate.
  • Helsana: Sie verlangt einen Vorinvestitionsbeitrag: der beträgt nach Umsatz der Helsana in der Apotheke: <230‘000 CHF 3500.-/Jahr … , bei > 230’000 Umsatz sind es CHF 7’500.-/ Jahr. Das gehört zum Vertrag, da kann man nicht darauf verzichten: Grund: „Pilotsysteme dürfen nicht aus der Grundversicherung finanziert werden“

Die Investition in das System kommt also über 10’000 Franken im ersten Jahr – und über CHF 7000.- im 2. Jahr.

Einnahmen:
Die Apotheke stellt also die technischen Grundlagen, bildet (teuer) ihre Mitarbeiter weiter, zahlt der Krankenkasse einen „Vorschuss“ und … was hat sie dafür davon – mal abgesehen vom ev. verbesserten Image?

Nimmt man da auch etwas ein? Man sollte. Das sind die Preise dafür:

Für Triage (egal ob Weiterweisung an Arzt, selbst behandelt oder Telmed) soll man CHF 15.- / Patient verlangen. (Kleine Anmerkung: dasselbe machen wir bisher auch auch – kostenlos. Die Idee ist, dass wir für unsere Leistungen auch anfangen sollen etwas zu verlangen. Niemand sonst gibt gratis medizinisch fundierten Rat.

Für den Kontakt mit dem Arzt  via Telefon/Videokonferenz: CHF 48.-/ Patient. Der bezahlt das und die Medikamente auf dem übermittelten Rezept entweder selbst, oder, wenn die Krankenkasse mit der Medgate einen Vertrag hat, übernimmt das die Krankenkasse. Für die Helsana Versicherten, die ja bei dem Ganzen mitmacht, verrechnet man der Helsana CHF 0.- (ja nix) für den Kontakt, die Medis auf dem Rezept kann man ihr normal abrechnen.

Zum Ganzen wird es eine Studie geben, in der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit getestet werden. Je nach Resultat wird diese neue Leistung tarifiert werden (also auch von anderen Krankenkassen übernommen) und die Apotheke bekommt einen Teil des Vorinvestitionsbeitrags zurück.

Lohnt sich das?
In einem Pilotprojekt wurde das ganze 1 Sommer lang in 15 Apotheken getestet.

  • 198 Evaluationen,
  • 136 davon selbst gelöst in Apotheke,
  • 17 Patienten sind dann zum Hausarzt gegangen,
  • 16 wurden in den Notfall geschickt.
  • In 29 Fällen wurde mit dem Arzt Kontakt aufgenommen (Netcare).

in 3 Monaten etwa 2 pro Apotheke ??? Ugh.

Das hält mich davon ab, da mitzumachen, obwohl ich die Idee an sich wirklich interessant finde. Die Zusammenarbeit mit Ärzten sollte wirklich verbessert werden, das ganze ist eine Dienstleistung für die Kunden, die sonst nicht so einfach zum Arzt kommen und so hoffentlich nicht gleich in den Notfall gehen, sondern erst in die Apotheke.

Und jetzt (wenn ihr tatsächlich bis hierhin gelesen habt) will ich gerne von EUCH wissen: Wie findet ihr das? Würdet ihr so eine Dienstleistung nutzen? Seht ihr darin eine Zukunft?

Ein zweifelhaftes Rezept

In unserer Apotheke sind wir inzwischen so weit, dass wir bei Rezepten für starke Schlaf- und Beruhigungsmittel die der Kunde (der noch nie bei uns war) selbst bezahlt, erst mal den Arzt anrufen und nachfragen. Warum? Es sind einige Fälschungen im Umlauf.

Nun kommt an einem Freitag am Morgen diese junge Frau mit einem Rezept für Rohypnol, das ist ein starkes Schlafmittel – das sie selbst bezahlen will. Sie war auch noch nie bei uns vorher.

Ich gehe also erst mal zum Telefon und rufe den Arzt an. Es ist eine Gemeinschaftspraxis – und die Patientin nicht bekannt in der Praxis. … Kein Dossier und trotzdem ein Rezept von der Praxis? Der Arzt empfiehlt mir darum dringend, das Rezept nicht auszuführen. Er würde sogar so weit gehen und die Person anzeigen.

Ich komme also zurück zur Kundin und konfrontiere sie damit.

Sagt sie: „Aber meine Mutter ist die andere Ärztin. Die hat mir das Rezept ausgestellt. Sie ist aber nicht in der Praxis, sondern auf einer Konferenz in Paris … und darum nicht erreichbar.“

Blick auf das Rezept: „Aber das Rezept ist von heute datiert!“

Frau: „Ja, sie … hat es mir gestern geschrieben.“

Ich: „Tut mir leid, aber das ist alles ein bisschen seltsam. Ich kann das Rezept so nicht ausführen und ich muss es behalten, weil ich denke, es wurde verfälscht.“

Die Patientin stürmt ärgerlich aus der Apotheke.

Ein paar Tage später bekomme ich tatsächlich ein Telefon von der Ärztin.

Ärztin: „Was soll das? Meine Tochter hat gesagt, sie hätten ihr die Medikamente verweigert.“

Ich erkläre ihr die Situation:  gerne missbrauchtes Medi, Barzahler, Patientin bei uns nicht bekannt, Patientin in der Arztpraxis nicht bekannt, Ärztin nicht erreichbar und Datum vom Abgabetag … an dem die Ärztin im Ausland weilt? …

Die Ärztin ist tatsächlich einsichtig, bittet mich aber das Rezept auszuführen.

In dem Fall, wo ich es jetzt verifizieren konnte: klar.

Trotzdem gefällt mir die ganze Situation nicht. Man hängt in so einem Fall zwischen den Fronten: einerseits sollte man ein (nötiges) Medikament abgeben, andererseits Missbrauch entgegentreten …Was haltet ihr davon?