Das falsche Rezept

Ältere weibliche Patientin (Typ feine Dame) am Morgen in der Apotheke mit Überzeugung: „Der Arzt hat für mich gestern ein Rezept hierher gefaxt!“

Ich frage nach ihrem Namen und gehe es suchen. Erst im Computer (wir geben alle Faxe ein), dann ausserhalb. Ich finde nichts.

„Tut mir leid, das letzte Rezept, das ich von ihnen habe ist vom … (2 Wochen vorher). Soll ich ihn anrufen und nachfragen?“

Dame: „Er hat gesagt, es wird gleich gefaxt, das war gestern.“

Pharmama: „Vielleicht hatte er nicht die richtige Nummer? Ich kann rasch nachfr …“

Dame: „Ich habe ihm gesagt, wo er es hinfaxen soll!“

Pharmama: „Ja, manchmal ist das halt so. Ist es okay, wenn ich ihn anrufe, oder wollen Sie später noch einmal wieder kommen?“

Dame: „Wieso später? Das sollte schon hier sein.“

Pharmama: „Dann rufe ich im mal an, wo das bleibt.“

Dame: „Wenn Sie müssen.“

Pharmama: „Nun, ich muss nicht, Sie können das auch machen.“

Dame: „Das habe ich … gestern.“

Pharmama: „Na dann.“

Ich gehe und telefoniere.

Praxisassistentin: „Ah ja, das Rezept für Frau … wir haben mit dem Namen keine Apotheke gefunden und da haben wir es an die (andere Apotheke) gefaxt.“

Pharmama: „Okay. Wir sind im Telefonbuch drin, aber manchmal gibt es Verwechslungen. Könnten Sie es an uns faxen? Unsere Faxnummer ist …“

Praxisassistentin: „Ich mach das gleich.“

Und das tut sie. Innert Minuten ist der Fax da. Ich suche die Medikamente aus der Schublade zusammen (etwas gegen Verstopfung und Magnesium … in dem Fall wohl auch um den Stuhl weicher zu machen) und gehe damit nach vorne zur Kundin.

Pharmama: „Hier ist der Fax. Sie hat es an die falsche Apotheke geschickt. Das sind die Medikamente, die auf dem Fax stehen.“

Die Dame schaut die Medikamente an, dann meint sie: „Das ist ja das, was ich schon hatte! Er hat doch am Telefon gesagt, er wolle mir Tropfen aufschreiben … oder jedenfalls etwas anderes. Das hier hat nichts gebracht.“

Ich schaue in ihr Dossier. „Ja, das ist tatsählich das, was sie schon hatten … genauer gesagt … (Blick auf’s Rezept), das ist sogar das identische Rezept. Das Datum ist von 2 Wochen (schlecht entzifferbar). Da haben sie mir wohl das falsche geschickt. Ich rufe besser noch einmal an.“

Ich mache das. Die Praxisassistentin entschuldigend: „Oh, ja, da habe ich das alte Rezept erwischt. Das neue klebt direkt dahinter. Ich faxe es ihnen.“

„Danke.“

Das neue Rezept kommt. Auf dem Rezept Metamucil – das sind Ballaststoffe. Schon gegen Verstopfung, aber nicht Tropfen. Je nun.

Ich gehe damit zur Patientin.

Pharmama: „Ich habe jetzt das richtige Rezept bekommen. Aber .. da sind keine Tropfen drauf. Das hier ist ein Pulver zum einrühren in Flüssigkeit. Schon gegen Verstopfung … allerdings wirkt das nicht gleich sofort.“

Dame: „In Ordnung, ich hatte etwas derartiges schon. Nehmen wir halt das. Und sonst hat er nichts verschrieben?“

Pharmama: „Nein, das ist alles.“

Ich schreibe das Mittel an, erkläre es, gebe es ab.

2 x Telefonieren für ein Rezept an dem wir etwa 3 Franken verdienen….

Noch nicht ganz fertig.

Am Nachmittag kommt die Patientin zurück. Meine Kollegin ist inzwischen an der Arbeit – weil sie nichts finden, ruft sie mir zu Hause an.

„Frau … ist wieder hier. Sie hat gesagt, dass laut Dir noch etwas für sie auf der Seite ist. Tropfen oder so …“

Pharmama: „Nein. Sie hat alles bekommen, was der Arzt verschrieben hat. Wenn sie etwas anderes erwartet … jetzt soll sie selber noch einmal bei ihm anrufen.“

Schwerwiegende Dosierungsprobleme

Auf dem Rezept für ein Kind, Geburtstag Mitte 2008 – also 7 Jahre alt. Das Kind ist nicht anwesend, nur der Vater, der das Rezept gebracht hat:

BenUrOn Saft D.S: 20 ml 4 x täglich

Hmmm.

 

BenURon enthält Paracetamol. In der Dosierung 30mg/ml =

Also sind 20ml = 600mg.        600mg x 4 = 2400mg pro Tag

Die Packungsbeilage sagt:

für 7 jährige empfohlen 250-500mg pro Dosis, maximal pro Tag 1.5g = 1500mg!

Holla die Waldfee. Gut, so mancher Arzt im Kinderspital und anderswo berechnet das inzwischen nach Gewicht und nicht nach Alter. Aber wenn das so abweicht, wäre eine Gewichtsangabe auf dem Rezept schön.

Aber wir haben ja den Vater in der Apotheke.

Ich frage den Vater: „Wieviel wiegt das Kind?“

Er weiss es nicht.  :-(

„Ist es 25 kg? 30 kg?? 40 kg???“

Mein Junior ist 8 Jährig und wiegt etwa 30 kg. Das ist noch praktisch – habe ich doch so eine in dem Fall aktuelle Vergleichsmöglichkeit.

Vater: „Vielleicht um die 35?“

Okay. Das passt nicht zur Dosierung.

Auch wenn das Kind etwas mehr wiegt. 50mg pro kg Körpergewicht ist die Obergrenze. Im Umkehrschluss müsste das Kind für die Dosierung von 2400mg also 48kg wiegen.

Aber Ummm – 48kg? 7 Jährig??

„Ich rufe lieber dem Arzt an wegen der Dosierung.“

Der war echt Dankbar für den Anruf und ist dann auf 15ml bis 4 x täglich runter … das sind immer noch 1800mg pro Tag – er meinte auch, das Kind sei „etwas“schwerer. Genaueres hat er mir aber nicht gesagt.

Gut, rechnen wir so Sachen immer nach.

Also: lieber Kinderarzt (auch im Spital): Du machst unsere (und damit dann auch Deine) Arbeit leichter, wenn Du auf das Rezept bei Kindern gleich das Gewicht drauf schreibst! Danke!

Nachtrag:

Die gehen im Spital schon von anderen Grundlagen aus. Für meinen Junior mit Armbruch haben sie vom Algifor Sirup auch 14ml 3 x täglich aufgeschrieben …

Empfohlen sind für 7 Jährige um die 30kg 3 x 12.5ml
Aber beim Ibuprofen ist das auch nicht so ein so grosses Problem wie beim Paracetamol, wo man mit einer Überdosierung ziemlich rasch Leberschäden macht.

(Nachrechnen kann man auch selber. Dosierungsangaben in der Packungsbeilage oder unter Compendium.ch)

Prozentual

Die fein angezogene Kundin streckt mir bei ihrem Kosmetikeinkauf die Kreditkarte entgegen und sagt: „Mein Mann ist Arzt, bekomme ich hier bei ihnen auch 10 Prozent?“

„Mit dem Arztausweis, Ja.“ – sage ich.

Frau: „Aber in der XY Apotheke in (Ort in der Nähe) bekomme ich das immer!“

Pharmama: „Ja – das mag gut sein, wenn die dort ihren Mann und Sie kennen. Wir geben auch 10% an Ärzte, aber dafür müssten Sie mir zumindest beim ersten Mal den Ausweis ihres Mannes auch mitnehmen.“

Meint sie: „Na gut, dann komme ich einfach nicht mehr zu ihnen, wenn ich das jetzt nicht bekomme.“

Ach, wie ich so „Drohungen“ liebe. Eigentlich festigt das nur meine Entscheidung da nicht nach zu geben.

Aber mal ernsthaft: erstens ist das Goodwill von uns Apotheken (und manchen Drogerien), wenn wir den Ärzten 10% geben. Es ist ja nicht so, als ob ich umgekehrt zum Arzt gehen kann und dort Prozente bekomme, nur weil ich Apothekerin bin (weder für die Behandlung noch für seine abgegebenen Medikamente). Und zweitens – für Medikamente kann man noch diskutieren, dass das Sinn macht – die Frau hat aber rein Kosmetik eingekauft. … und hatte nur eine Karte mit einem Namen drauf und ihre Behauptung.

Ich meine – es gibt sicher einen Arzt in der Schweiz auch mit meinem Nachnahmen, da könnte ich auch behaupten, das wäre mein Mann.

Und mein Mann ist Handwerker – er bekommt in den Geschäften, wo er seine Ersatzteile herbekommt auch Prozente. Meinen Sie, ich würde die auch bekommen, wenn ich dort einfach auftauche und sage: mein Mann ist Handwerker und bekommt hier Prozente, ich dann auch …?

Das könnte man noch viel weiter führen, wenn das klappt …

Fragen Sie dort (oder: Abwälzen, Teil 3)

Lieber Selbst-dispensierender Arzt,

Es ist eine Sache, der Patientin das zu spritzende (anthroposophische) Medikament selber abzugeben (lies: zu verkaufen).

Es ist eine andere Sache, der Patientin dann ein Rezept für „Spritzenmaterial“ (weiter undefiniert) auszustellen und sie damit in die Apotheke zu schicken mit der Anweisung: „Fragen Sie dort nach, wie man sich das selber in den Oberarm spritzt“.

Damit habe ich persönlich mehrere Probleme.

Mal ganz abgesehen, dass Sie für das (teure) Medikament kassieren und den Kleinkram dann an die Apotheke abschieben … und ja, Spritzenmaterial steht nicht in der MiGeL, das zahlt die Krankenkasse dann wohl nicht. Aber das ist okay für Sie, da der Patient dann ja auf uns säuerlich ist und nicht auf Sie.

Dann … Ich kann nicht instruieren, wie man spritzt. Das ist bisher NICHT Teil unserer Ausbildung als Apotheker. Es gibt einige von uns, die in der Zwischenzeit (teure) Spritzenkurse gemacht haben … vor allem für die Zukunftsaussicht, dass wir in der Apotheke irgendwann selber impfen dürfen (ich bin auch da dran), aber … eben: noch nicht. Ich kann Insulinpens instruieren. Und die Fertigspritzen bei Thrombose. Das ist alles.

Und dann: Oberarm? Sich selber? Kann mir jemand sagen, wie das gehen soll? Wieso nicht Oberschenkel?

Gut, das frage ich vielleicht nur, weil ich keine Ahnung habe – gebe ich auch zu – Also?

Das ist kein Betäubungsmittel-Rezept

Unter das Betäubungsmittelgesetz fallen stark wirksame schmerzstillende oder auch beruhigende oder anregende Medikamente mit Abhängigkeitspotential. Aus diesem Grund werden diese Medikamente streng kontrolliert. Unter anderem dürfen sie nur mit speziellen Rezeptformularen verschrieben werden. Jegliche „Bewegung“ (Lieferung, Abgabe) wird genauestens dokumentiert.

Diese Medikamente – vor allem die starken Schmerzmittel – werden vor allem dann verschrieben, wenn nichts anderes mehr (genug) nützt. Zum Beispiel zur Schmerzdämpfung bei Krebspatienten.

Aber … wie oben beschrieben: damit ich das abgeben kann, müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein. Ich brauche dafür ein korrektes Rezept.

Das hier ist keines:

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Ja, ich weiss was der Arzt will, Patient ist klar, Medikament ist klar, Dosierung ist klar. Rezept ist grundfalsch, da das falsche Formular. Sowas ist echt Scheisse (entschuldigt den Ausdruck), wenn das ein Rezept ist, dass man für einen bekannten Krebspatienten bekommt. Und der Arzt dann nicht (mehr) erreichbar ist um ein neues Betäubungsmittel-Rezept auszustellen und die anderen Ärzte (im Spital) das nicht machen wollen, da es sich nicht um „ihren“ Patienten handelt.

Das hier ist nicht viel besser:

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Richtiges Formular diesmal (auch mit dem rosa Durchschlag zum Abrechnen), Arzt drauf, auch mit Stempel – das sehen wir auch gelegentlich: dass der Arzt die Formulare nicht gestempelt hat. Gerade bei den BG Rezepten ist das aber dringend nötig. Dosierung ist drauf … aber für was für ein Medikament ist das eigentlich? Es sieht tatsächlich so aus, als hätte der Arzt da ein Blankorezept ausgestellt …. auch das (aktuelle) Datum hat eine andere Farbe als seine Unterschrift und die Dosierungsangabe. Gut war der Arzt per Telefon erreichbar um ein neues Rezept zu verlangen – und nachzufragen, was das hier sein sollte.

Dagegen habe ich mit dem hier kaum ein Problem:

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Da ist soweit alles korrekt … obwohl ich statt der Angabe „Dauerrezept 3 Monate“ lieber ein korrektes „Dauerrezept gültig bis am (Datum)“ hätte. 3 Monate sind auch das Maximum, was für ein Betäubungsmittelrezept möglich ist.

Dass da noch der blaue Durchschlag dranhängt … das ist der, der zur Dokumentation beim Arzt bleiben muss … ist nicht ein Problem für den Patienten oder für mich in der Apotheke. Höchstens für den verschreibenden Arzt.

In Deutschland wäre der Patient in einem Fall wie 1 und 2 aufgeschmissen – ihm bliebe nichts übrig, als selber noch einmal zum Arzt zu gehen und ein neues und korrekt ausgestelltes Rezept zu besorgen. Die Apotheke hat keine Wahl.

Das steht hier auch als Aufforderung an die Ärzte: stellt die Rezepte gleich korrekt aus!

In der Schweiz dagegen … da gibt es für den schlimmsten Fall eine Möglichkeit. Das sagt das aktuelle Gesetz darüber:

In Notfällen und wenn es unmöglich ist, eine ärztliche Verschreibung zu erlangen, darf die verantwortliche Apothekerin oder der verantwortliche Apotheker ausnahmsweise ohne Verschreibung die kleinste im Handel erhältliche Packung eines Betäubungsmittels abgeben.

Das mache ich aber auch nur, wenn der Patient mir persönlich bekannt ist, das Medikament wirklich benötigt wird und es in absehbarer Zeit absolut nicht möglich ist an ein Rezept zu kommen. Ein wirklicher Notfall also. So eine Abgabe muss ich dann auch innert 5 Tagen an die zuständige Behörde und den behandelnden Arzt melden. Praktischer-weise besorge ich dafür aber besser ein Rezept vom Arzt, der das erst falsch verschrieben hat.

Ich hab’s ja gesagt?

Wirklich – wenn ich Ihnen sage, dass sich Ihre Symptome sehr nach einem Gürtelrose Ausbruch anhören und Sie besser sofort zum Arzt / ins Spital gehen sollten, dann diskutieren Sie nicht mit mir, dass Sie nicht gehen können wegen Kein Termin / Arzt in den Ferien / Arzt passt mir nicht / es passt nicht in Ihren Terminplan  … ist schon klar, Sie wollen nicht. Das ist Ihre Entscheidung.

Sie „können“ wenn sie wollen: Sie könnten sogar laufen zum nächsten Arzt, wenn Sie kein Auto haben und das Tram nicht benutzen wollen. Sie können im schlimmsten Fall ohne Voranmeldung in den Notfall im Spital, wenn der Arzt Sie nicht gleich sehen kann – bei einem akuten Gürtelrose Ausbruch ist das auch einer.

Ich sage Ihnen nur, dass es besser ist gleich zu gehen, weil man jetzt vielleicht noch etwas machen kann und sie länger Schmerzen riskieren, wenn Sie warten.

(Dazu lese man auch „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg“ – von Psychiatrie to go)

Oh – und wenn Sie dann nach zwei Wochen zurückkommen und Sich bei mir beklagen, weil Sie jetzt immer noch Schmerzen haben, nachdem sie vor einer Woche doch endlich zum Arzt „konnten“ … Und das nach dem Rezept, das man Ihnen ausgestellt hat, tatsächlich Gürtelrose ist, die man jetzt aber nur noch symptomatisch behandeln kann … das kann länger dauern, bis das wieder gut ist. Nein, da habe ich wenig Mitleid. Ein bisschen schon. Aber … Sie wollten ja nicht auf mich hören.