Prozentual

Die fein angezogene Kundin streckt mir bei ihrem Kosmetikeinkauf die Kreditkarte entgegen und sagt: „Mein Mann ist Arzt, bekomme ich hier bei ihnen auch 10 Prozent?“

„Mit dem Arztausweis, Ja.“ – sage ich.

Frau: „Aber in der XY Apotheke in (Ort in der Nähe) bekomme ich das immer!“

Pharmama: „Ja – das mag gut sein, wenn die dort ihren Mann und Sie kennen. Wir geben auch 10% an Ärzte, aber dafür müssten Sie mir zumindest beim ersten Mal den Ausweis ihres Mannes auch mitnehmen.“

Meint sie: „Na gut, dann komme ich einfach nicht mehr zu ihnen, wenn ich das jetzt nicht bekomme.“

Ach, wie ich so „Drohungen“ liebe. Eigentlich festigt das nur meine Entscheidung da nicht nach zu geben.

Aber mal ernsthaft: erstens ist das Goodwill von uns Apotheken (und manchen Drogerien), wenn wir den Ärzten 10% geben. Es ist ja nicht so, als ob ich umgekehrt zum Arzt gehen kann und dort Prozente bekomme, nur weil ich Apothekerin bin (weder für die Behandlung noch für seine abgegebenen Medikamente). Und zweitens – für Medikamente kann man noch diskutieren, dass das Sinn macht – die Frau hat aber rein Kosmetik eingekauft. … und hatte nur eine Karte mit einem Namen drauf und ihre Behauptung.

Ich meine – es gibt sicher einen Arzt in der Schweiz auch mit meinem Nachnahmen, da könnte ich auch behaupten, das wäre mein Mann.

Und mein Mann ist Handwerker – er bekommt in den Geschäften, wo er seine Ersatzteile herbekommt auch Prozente. Meinen Sie, ich würde die auch bekommen, wenn ich dort einfach auftauche und sage: mein Mann ist Handwerker und bekommt hier Prozente, ich dann auch …?

Das könnte man noch viel weiter führen, wenn das klappt …

Fragen Sie dort (oder: Abwälzen, Teil 3)

Lieber Selbst-dispensierender Arzt,

Es ist eine Sache, der Patientin das zu spritzende (anthroposophische) Medikament selber abzugeben (lies: zu verkaufen).

Es ist eine andere Sache, der Patientin dann ein Rezept für „Spritzenmaterial“ (weiter undefiniert) auszustellen und sie damit in die Apotheke zu schicken mit der Anweisung: „Fragen Sie dort nach, wie man sich das selber in den Oberarm spritzt“.

Damit habe ich persönlich mehrere Probleme.

Mal ganz abgesehen, dass Sie für das (teure) Medikament kassieren und den Kleinkram dann an die Apotheke abschieben … und ja, Spritzenmaterial steht nicht in der MiGeL, das zahlt die Krankenkasse dann wohl nicht. Aber das ist okay für Sie, da der Patient dann ja auf uns säuerlich ist und nicht auf Sie.

Dann … Ich kann nicht instruieren, wie man spritzt. Das ist bisher NICHT Teil unserer Ausbildung als Apotheker. Es gibt einige von uns, die in der Zwischenzeit (teure) Spritzenkurse gemacht haben … vor allem für die Zukunftsaussicht, dass wir in der Apotheke irgendwann selber impfen dürfen (ich bin auch da dran), aber … eben: noch nicht. Ich kann Insulinpens instruieren. Und die Fertigspritzen bei Thrombose. Das ist alles.

Und dann: Oberarm? Sich selber? Kann mir jemand sagen, wie das gehen soll? Wieso nicht Oberschenkel?

Gut, das frage ich vielleicht nur, weil ich keine Ahnung habe – gebe ich auch zu – Also?

Das ist kein Betäubungsmittel-Rezept

Unter das Betäubungsmittelgesetz fallen stark wirksame schmerzstillende oder auch beruhigende oder anregende Medikamente mit Abhängigkeitspotential. Aus diesem Grund werden diese Medikamente streng kontrolliert. Unter anderem dürfen sie nur mit speziellen Rezeptformularen verschrieben werden. Jegliche „Bewegung“ (Lieferung, Abgabe) wird genauestens dokumentiert.

Diese Medikamente – vor allem die starken Schmerzmittel – werden vor allem dann verschrieben, wenn nichts anderes mehr (genug) nützt. Zum Beispiel zur Schmerzdämpfung bei Krebspatienten.

Aber … wie oben beschrieben: damit ich das abgeben kann, müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein. Ich brauche dafür ein korrektes Rezept.

Das hier ist keines:

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Ja, ich weiss was der Arzt will, Patient ist klar, Medikament ist klar, Dosierung ist klar. Rezept ist grundfalsch, da das falsche Formular. Sowas ist echt Scheisse (entschuldigt den Ausdruck), wenn das ein Rezept ist, dass man für einen bekannten Krebspatienten bekommt. Und der Arzt dann nicht (mehr) erreichbar ist um ein neues Betäubungsmittel-Rezept auszustellen und die anderen Ärzte (im Spital) das nicht machen wollen, da es sich nicht um „ihren“ Patienten handelt.

Das hier ist nicht viel besser:

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Richtiges Formular diesmal (auch mit dem rosa Durchschlag zum Abrechnen), Arzt drauf, auch mit Stempel – das sehen wir auch gelegentlich: dass der Arzt die Formulare nicht gestempelt hat. Gerade bei den BG Rezepten ist das aber dringend nötig. Dosierung ist drauf … aber für was für ein Medikament ist das eigentlich? Es sieht tatsächlich so aus, als hätte der Arzt da ein Blankorezept ausgestellt …. auch das (aktuelle) Datum hat eine andere Farbe als seine Unterschrift und die Dosierungsangabe. Gut war der Arzt per Telefon erreichbar um ein neues Rezept zu verlangen – und nachzufragen, was das hier sein sollte.

Dagegen habe ich mit dem hier kaum ein Problem:

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Da ist soweit alles korrekt … obwohl ich statt der Angabe „Dauerrezept 3 Monate“ lieber ein korrektes „Dauerrezept gültig bis am (Datum)“ hätte. 3 Monate sind auch das Maximum, was für ein Betäubungsmittelrezept möglich ist.

Dass da noch der blaue Durchschlag dranhängt … das ist der, der zur Dokumentation beim Arzt bleiben muss … ist nicht ein Problem für den Patienten oder für mich in der Apotheke. Höchstens für den verschreibenden Arzt.

In Deutschland wäre der Patient in einem Fall wie 1 und 2 aufgeschmissen – ihm bliebe nichts übrig, als selber noch einmal zum Arzt zu gehen und ein neues und korrekt ausgestelltes Rezept zu besorgen. Die Apotheke hat keine Wahl.

Das steht hier auch als Aufforderung an die Ärzte: stellt die Rezepte gleich korrekt aus!

In der Schweiz dagegen … da gibt es für den schlimmsten Fall eine Möglichkeit. Das sagt das aktuelle Gesetz darüber:

In Notfällen und wenn es unmöglich ist, eine ärztliche Verschreibung zu erlangen, darf die verantwortliche Apothekerin oder der verantwortliche Apotheker ausnahmsweise ohne Verschreibung die kleinste im Handel erhältliche Packung eines Betäubungsmittels abgeben.

Das mache ich aber auch nur, wenn der Patient mir persönlich bekannt ist, das Medikament wirklich benötigt wird und es in absehbarer Zeit absolut nicht möglich ist an ein Rezept zu kommen. Ein wirklicher Notfall also. So eine Abgabe muss ich dann auch innert 5 Tagen an die zuständige Behörde und den behandelnden Arzt melden. Praktischer-weise besorge ich dafür aber besser ein Rezept vom Arzt, der das erst falsch verschrieben hat.

Ich hab’s ja gesagt?

Wirklich – wenn ich Ihnen sage, dass sich Ihre Symptome sehr nach einem Gürtelrose Ausbruch anhören und Sie besser sofort zum Arzt / ins Spital gehen sollten, dann diskutieren Sie nicht mit mir, dass Sie nicht gehen können wegen Kein Termin / Arzt in den Ferien / Arzt passt mir nicht / es passt nicht in Ihren Terminplan  … ist schon klar, Sie wollen nicht. Das ist Ihre Entscheidung.

Sie „können“ wenn sie wollen: Sie könnten sogar laufen zum nächsten Arzt, wenn Sie kein Auto haben und das Tram nicht benutzen wollen. Sie können im schlimmsten Fall ohne Voranmeldung in den Notfall im Spital, wenn der Arzt Sie nicht gleich sehen kann – bei einem akuten Gürtelrose Ausbruch ist das auch einer.

Ich sage Ihnen nur, dass es besser ist gleich zu gehen, weil man jetzt vielleicht noch etwas machen kann und sie länger Schmerzen riskieren, wenn Sie warten.

(Dazu lese man auch „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg“ – von Psychiatrie to go)

Oh – und wenn Sie dann nach zwei Wochen zurückkommen und Sich bei mir beklagen, weil Sie jetzt immer noch Schmerzen haben, nachdem sie vor einer Woche doch endlich zum Arzt „konnten“ … Und das nach dem Rezept, das man Ihnen ausgestellt hat, tatsächlich Gürtelrose ist, die man jetzt aber nur noch symptomatisch behandeln kann … das kann länger dauern, bis das wieder gut ist. Nein, da habe ich wenig Mitleid. Ein bisschen schon. Aber … Sie wollten ja nicht auf mich hören.

Wieso So! ?

Zahnarztrezept für ein Schmerzmittel und ein Antibiotikum. Netterweise Computergeneriert (gut lesbar) – und hinter dem Medikamentennamen ein sic! Ebenfalls maschinengeschrieben.

Das bedeutet, der Arzt will, dass man das abgibt und nichts anderes.

Jetzt … ist es so, dass dieses Antibiotikum erst mal immer noch teurer ist (etwas) als das Generikum und ich das Generikum an Lager habe, das Original aber bestellen muss. Hier sind die beiden auch Problemlos austauschbar. Von daher verstehe ich das sic! nicht.

Beim Patienten abgeklärt, ob er irgendwann einmal Probleme hatte mit dem Generikum oder weshalb das da so steht.

Hat er nicht. Weiss er auch nicht, wieso.

Zahnarztrezepte müssen gleich in der Apotheke bezahlt werden, die Krankenkasse in der Schweiz übernimmt das in der Regel nicht – ausser vielleicht man hat eine spezielle Zahn-Zusatzversicherung und schickt die Rechnung selber ein.

Der Patient hat nicht sehr viel Geld. Ich biete ihm an, dem Arzt anzurufen und zu fragen, ob ich es nicht doch ersetzen kann.

Mache das.

Antwort des Arztes: „Natürlich können Sie das ersetzen. Können Sie das nicht selber bestimmen?“

„Nicht, wenn da ein Sic! auf dem Rezept steht. Haben Sie das nicht gesetzt?“

„Nein – das ist ein automatischer Textbaustein bei uns im Computersystem.“

Ummm – Was?!

Meine Vermutung: Computerprogramm der Praxis gesponsert von Pharmafirma. Und dann ist halt das sic! mit drin. Dem (Zahn-)Arzt war nicht bewusst, was das dann nach sich zieht – es war auch eine Gemeinschaftspraxis, also ist er wohl selber nicht für die Einführung des Rezeptierprogrammes verantwortlich.

Und ich frage mich: Wie oft wurde das schon nicht angezweifelt / nachgefragt und man hat (zum finanziellen Nachteil des Patienten und Vorteil der Pharmafirma) dann das Original genommen oder gar bestellt?

Was ist schon Allgemeinwissen?

Frage an die Ärzte (auf Reddit): Was musstet ihr einem Patienten sagen, von dem ihr dachtet, es sei Allgemeinwissen?

Das wurde ein Riesen-Thread auf dem Forum … das hier sind Sachen, die mehrmals genannt wurden:

  • Frauen urinieren nicht aus der Vagina. Ja – da unten gibt es 3 „Löcher“.
  • Die richtige Art sich nach dem Toilettengang zu putzen vermeidet Harnwegsinfektionen bei Frauen: von vorne nach hinten.
  • Kondome darf man nicht wiederverwenden, indem man sie nach Gebrauch wendet.
  • Zäpfchen sind vor Anwendung aus der Folie zu schälen.
  • Um Schwanger zu werden, muss man ungeschützen Geschlechtsverkehr haben.
  • Nicht mit dem Bauchnabel und nicht Anal.
  • Um nicht schwanger zu werden sollte man Verhütungsmittel richtig anwenden. Spülungen mit Cola, Aspirin vaginal oder auch nur hüpfen, damit es rausläuft – funktioniert nicht.
  • Frauen bekommen keinen Prostatakrebs – auch nicht nach 50.
  • Wenn der Arzt sagt, es ist eine Fraktur, meint er der Knochen ist gebrochen.
  • Krebs ist nicht eine einzelne Krankheit, es ist ein Überbegriff.
  • Antibiotika helfen nicht gegen Virusinfektionen.
  • Rauchen ist ungesund.
  • Auch venöses Blut ist rot. (Doofe medizinische Diagramme)
  • Impfen macht keinen Autismus.
  • Auch männliche Tiere haben Brustwarzen (Nippel).

Nachdem ich den Post dort gelesen habe kommt mir (wieder) die Idee: ausser der Sexualkunde und Biologie wären ein paar Stunden medizinisches Grundwissen in der Schule auch keine schlechte Sache.