Da steht *WAS* auf dem Rezept?!? (5)

rptabasco

Fundstück aus Basel – kleines Bild, aber trotzdem leserlich:

Lamisil Creme 2x/d Füsse beidseits für 14 Tage

Optiderm Lotion (Körper)

Tabasco 5 Tropfen in Wasser – Mund damit täglich spülen

Leiste: Imazol Creme 2x/d für 14 Tage

Tabasco? Zum gurgeln? Hilft das auch bei Pilzbefall, den die Person zu haben scheint – oder hat jemand eine Idee für was das gut sein soll?

Das nd daneben bedeutet übrigens „non dedi“ also nicht abgegeben. Hatten sie wohl in der Apotheke auch nicht.

Da steht was auf dem Rezept?!? 1

Da steht was auf dem Rezept?!? 2

Da steht was auf dem Rezept?!? 3

Da steht was auf dem Rezept?!? 4

Von Gift und Heilmittel

casanovazitat

Um für einmal als Apotheker nicht Paracelsus zu zitieren, sondern … Casanova!

Gift in den Händen eines Weisen ist ein Heilmittel, Ein Heilmittel in den Händen eines Toren ist ein Gift…

Wahre Worte im Zusammenhang mit Medikamenten … die eben keine normalen „Konsumgüter“ sind, so gerne manch Detailhandel das im Sortiment sehen will (Ich schau‘ Dich an, Migros!). Was Medikamente im Supermarkt für Folgen haben können, sieht man gut in den USA:  Dort sind die Hälfte aller Dialysepatienten deshalb ebensolche, weil sie zu viele Schmerzmittel im Lauf ihres Lebens eingenommen haben. In Kalifornien brauchen 70 Kleinkinder jährlich eine neue Leber, weil die Eltern das Schmerzmittel zu hoch dosiert haben.

Ibuprofen und Paracetamol und Aspirin im Supermarktregal – womöglich auch noch in der günstigeren Grosspackung … und die Leute verlieren den Respekt vor diesen doch potentiell gefährlichen Mitteln. Die Dosis macht das Gift. Und die richtige Anwendung – im Zusammenhang mit dem dahinterstehenden fachlichem Wissen und Beratung in der Apotheke machen aus einem potentiellen Gift ein Heilmittel.

Medikamente gehören in die Apotheke und nicht in den Supermarkt.

Nur damit das auch mal wieder gesagt ist.

Rezept – Empfehlung?

„Das Rezept kann ich nicht lesen“ – meint unser Lehrling Minnie, die ich gerade am einführen in die Rezeptkunde bin.

Sie hält es mir hin.

Da steht drauf – ausgestellt von Allgemeinarzt Dr. Sowieso

1 OP Sonnencreme SF 50

Kein Patientenname. Keine Unterschrift oder Stempel.

Klasse. Das ist also nicht wirklich ein Rezept, sondern eher eine Empfehlung des Arztes, trotz der offiziellen „Unterlage“ auf die er es geschrieben hat. Und ich (oder besser der Lehrling), darf dem Patienten da jetzt zeigen, was es gibt – und ihm dann erklären, dass keines der Produkte von der Krankenkasse übernommen wird.

Nun, vielleicht nimmt (und zahlt) er sie ja trotzdem. Allerdings kommt er zu einer Zeit, wo wir kein akutes Sonnenproblem haben … (eher ein zuviel an Regen-Problem), was mich etwas misstrauisch macht – und auf das Datum des Rezeptes schauen lässt. Das ist von Mitte August. Jaaa – eben. Sonnencreme zu empfehlen und auch zu benutzen hat seinen Grund … vor allem bei empfindlichen Personen und Immunsupprimierten. Zur Vorbeugung des weissen Hautkrebses gibt es wirksame Sonnenblocker (was Schutzfaktor (SF) 50+ effektiv ist) allerdings denke ich, dass er das jetzt kaum mehr wirklich braucht (ausser er geht in die Ferien, oder später Skifahren) und deshalb auch kaum mehr will.

Das direkte Gespräch bestätigt das dann auch … einer mehr, der dachte ein Rezept sei wie ein Gutschein um etwas gratis zu bekommen.

Weshalb das Zäpfchen nicht wirkt …

Der Kunde beklagt sich, dass er schon X Paspertin Zäpfchen genommen hat und es ihm immer noch übel ist.

Ja, er schluckt sie nicht, er führt sie ein. (Nicht lachen: Das gibt es immer wieder, dass die Leute nicht wissen, wie man Zäpfchen anwendet. Das ist auch der Grund, weshalb auf der Dosierungsetikette steht „einführen“ und „NICHT EINNEHMEN“)

Es könnte natürlich sein, dass das Medikament bei ihm nicht wirkt. Non-responder sind nicht wirklich auszuschliessen. Aber es könnte auch sein … Man führt ihn nochmals durch den Prozess der Anwendung.

Was war der Fehler? Er hat die Folie um das Zäpfchen nicht entfernt. Dann kommt der Wirkstoff natürlich auch nicht raus.

Offenbar muss ich jetzt auch noch auf die Etikette schreiben: „Vor Anwendung Folie entfernen“?

Ich weiss nicht, ob er das noch braucht …

Der ältere, unrasierte Mann bringt mir ein Etui mit Blutzuckermessgerät drin in die Apotheke.

äuMa: „Das funktioniert irgendwie nicht, könnten Sie das mal anschauen?“

Pharmama: „Nun, das ist jetzt nicht eines der Geräte die wir hier haben und die ich kenne, aber anschauen kann ich das mal. Was funktioniert denn nicht?“

Ich öffne während dem mit der gebührenden Vorsicht das Etui. Blutzuckermessgeräte sind öfter mit Blutspuren versehen und dann sollte man daran denken, dass es im Etui meist auch ein Gerät mit Nadeln hat, um überhaupt an das Blut zu kommen. Häufig sind die Nadeln noch drin und genauso häufig sind sie schon gebraucht.

äuMa: „Ja, ich weiss auch nicht genau, aber es geht schon nicht, wenn man es anmacht.“

Das Etui ist aussen nicht wirklich sauber – ist das Staub? Aber innen wenigstens nicht gerade ein Blutbad. Ich nehme einen der Teststreifen und lege ihn ins Gerät, das mir prompt eine Error Anzeige ausgibt. Bedienungsanleitung ist natürlich keine mehr dabei, dass ich grad schauen könnte, was das E-irgendwas jetzt bedeutet.

Pharmama: „Also zumindest die Batterie scheint gut zu sein, aber es gibt mir eine Fehlermeldung. Mal sehen …“

äuMa: „Ja, das Gerät wurde eine Zeitlang nicht mehr beutzt, aber die Batterie geht noch …“

Ich habe eine Idee – von wegen staubig und länger nicht mehr benutzt – und richtig:

Pharmama: „Ah: die Teststreifen sind Ende letzten Jahres abgelaufen. Das dürfte der Grund sein. Mit abgelaufenen Teststreifen weigert sich das Blutzuckermessgerät zu messen.“

äuMa: „Haben Sie neue Teststreifen?“

Pharmama:  (Schau im Computer): „Ja – die habe ich auch für dieses Gerät hier. Sie kosten 40 Franken für 50 Stück.“

äuMa: „Oh, da muss ich erst meinen Freund fragen, dem gehört das Gerät. Sind Sie sicher, dass es damit dann wieder geht?“

Pharmama: „Ziemlich sicher. Aber das Gerät ist wirklich schon älter. Sie können ihren Freund auch fragen, ob er gleich ein neues will – ich kann ihm das alte Gerät gratis gegen ein neues austauschen. Da sind dann auch 10 Teststreifen mit drin. Mehr müsste er allerdings selber kaufen. Der Preis dafür ist auch derselbe: 40 Franken für 50 Stück.“

äuMa: „Ich geh’ ihn lieber fragen. Ich weiss nicht, ob er das überhaupt noch braucht.“

Pharmama: „Ja, sicher …“

Ich bin nicht ganz sicher, was das sollte. Ein Blutzuckermessgerät hat man normalerweise, wenn man Diabetes hat. Dann sollte man den Blutzucker regelmässig kontrollieren. Dass er das schon so lange nicht hat, deutet darauf hin, dass er vielleicht schon ein neues Gerät hat – hoffe ich jetzt mal. Vielleicht wollte der äuMa das auch für sich … einfach so und ohne medizinischen Hintergrund. Und dann ist natürlich jeder Franken den das kostet zu viel – In dem Fall hätte er mein Angebot aber annehmen können. Ich versteh’s nicht ganz.

 

Ich hatte das schon einmal hier!

Die Pharmaassistentin holt mich zum Patienten. Standardprozedur, wenn jemand etwas rezeptpflichtiges verlangt und kein Rezept (mehr) hat.

Der Patient hier wünscht eine Wiederholung eines Schmerzmittels, das er nach einem Unfall verschrieben bekommen hat. Problem: das war vor über einem Jahr. Ein einfaches Rezept ohne Wiederholungsangabe. Seitdem war er nicht mehr hier.

Ich schaue mir die Sache an, aber eigentlich ist mir schon klar – so geht das nicht. Es ist zwar keines der Mittel, die unter das Betäubungsmittelrezept fallen, aber auch dann ist ein Rezept nach Ausstellungsdatum maximal ein Jahr gültig.

Er hat das Medikament seit diesem ersten Mal nie mehr gebraucht – es ist zweifelhaft, dass er es immer noch für dasselbe Problem braucht. Und wenn es ein neues Problem ist, gibt es entweder andere Schmerzmittel, auch rezeptpfreie oder aber er muss zum Arzt.

Das geht nicht auf die Unfallversicherung, die ihm das das letzte Mal bezahlt hat und auch nicht die Krankenkasse.

Pharmama: „Das einzige, was ich Ihnen anbieten könnte wäre eine Abgabe ohne Rezept, nach vorheriger Abklärung durch mich, ob das immer noch angezeigt ist. Dann können sie eine Packung haben … wenn Sie die selber zahlen.“

Oh, doch nicht mehr nötig? Na dann.

(Und das noch bevor ich mir überlegt habe, ob ich für den Aufwand etwas verlangen will).

Ja – es geht schon wieder gegen Ende Jahr. Da häufen sich so Anfragen.