Fehler. Fehler! FEHLER!

Wo Menschen arbeiten passieren Fehler. Fehler sind nie gut – ansonsten würde man sie wohl als glückliche Zufälle bezeichnen … und gerade im Gesundheitssystem sind Fehler ausgesprochen schlecht und können direkte Auswirkungen auf Gesundheit und Leben haben … weshalb man sie nach Kräften zu vermeiden sucht und alle möglichen Kontrollen dafür ein – und durchführt. So auch bei uns – 4 Augenprinzip bei der Abgabe und separate Kontrolle von der nächsten arbeitenden Apothekerin sind usus.

Falschabgaben sind der Horror für jeden, der in der Apotheke arbeitet … und gerade von denen hatten wir gleich zwei innert kurzer Zeit.

Das Problem war in beiden Fällen wahrscheinlich dasselbe: ausgerechnet die Dosierungsetikette, die wir auf das Medikament kleben, damit der Patient sicher weiss, wie er das Medikament anwenden muss.

Was hat eine Etikette damit zu tun, dass das falsche Medikament raus ist?

Die kann tatsächlich an der falschen Stelle kleben – und dann sieht man nicht mehr so gut, was das jetzt für eine Packung ist. Speziell problematisch, wenn die Packungen an sich schon ähnlich sind.

Das eine war ein Brufen 800mg retard, das eigentlich ein Brufen 600mg hätte sein sollen. Die Packungen sehen – wenn man die Etikette aufklebt praktisch gleich aus – und die Dosierung auf dem Rezept war mit 1 Tablette abends auch eher auf die 800mg retard hindeutend, die abgegeben wurde.

Meine Kollegin hat den (meinen) Fehler beim kontrollieren der Rezepte am nächsten Tag gefunden und nach Absprache mit dem Arzt, dass er wirklich die 600mg wollte (wie gesagt, die Dosierung ist etwas ungewöhnlich: für ein 600mg ist es normalerweise 3 x täglich eine) hat sie dem Patienten angerufen und die Packung wurde umgetauscht.

Von der medizinischen Seite ist das kein grosses Problem: Der richtige Wirkstoff, noch lange keine Überdosierung, auch nicht eine Unterdosierung (das wäre das 600er 1x/Tag eher). Aber so ist es besser.

Fall 2 war etwas komplizierter. Ein Patient, der neu von uns ein Dosett gerichtet bekommt, mit einer grossen Menge auch für ihn neuer Medikamente. Die Kollegin von mir hat das vor ein paar Tagen vorbereitet und alles in die Wege geleitet. Ziemlich aufwändig, da wir nur die Liste vom Spital hatten, das aber mit dem Hausarzt und dem Patienten koordiniert sein will, wie das mit dem Dosett funktioniert.

Und da, beim eingeben der Liste hat sie richtig Lyrica 75mg erfasst – aber eine 25mg wurde aus der Schublade genommen. Die Dosierungsetikette klebte hier auch quer über der Zahl – und auf der Etikette stand die richtige Dosierung (75). So wurde das erste Dosett gerichtet und abgegeben. Vor 2 Tagen.

Ich war jetzt dabei das zweite Dosett zu richten und brauchte dafür schon eine neue Packung Lyrica 75 – auf dem Spitalrezept war nur eine kleine Packung, der Hausarzt hat inzwischen eine grosse verschrieben.

Und als ich die neue Packung aufmache war ich erst mal sehr erstaunt, zu sehen, dass die Kapseln eine andere Farbe haben. Kontrolle mit der alten Packung zeigte dann recht schnell das Problem.

So ein Mist! Das ist eigentlich genau das, wovor man Nachts Alpträume hat. Ein Fehler in der Abgabe der Medikation!

Und jetzt, was tun? Ich könnte natürlich einfach die Kapseln im neuen Dosett mit den richtigen austauschen und darauf hoffen, dass der Patient nicht merkt, dass die Dinger jetzt etwas andersfarbig sind, oder vielleicht denkt, dass das so gedacht ist. Aber vom professionellen Standpunkt stellt sich die Frage eigentlich nicht, also setze ich mich ans Telefon und mit dem Patienten in Verbindung um das wieder auszusortieren.

Ich habe ihm das Problem erklärt und dass es gut wäre, wenn er sobald möglich die Kapseln in der richtigen (höheren) Dosierung bekommen würde. Er selber hat dabei noch nichts bemerkt von der Verwechslung (und eigentlich Unterdosierung). Dann habe ich die Pharmaassistentin losgeschickt das Dosett zurückholen – es ausgetauscht – und das Dosett wieder zu ihm gebracht, mit einem Entschuldigungsgeschenk für den Aufwand.

Für mich zeigt das, dass die zweite Kontrolle wichtig ist und funktioniert, dass es aber nötig ist, bei der ersten Kontrolle die Dosierungsetiketten noch nicht auf die Schachteln kleben zu lassen. Ah ja – und die Bilder der Kapseln kommen neu auch auf die Richtpläne für die Dosette.

Beide Fälle sind (noch) nicht wirklich „schlimm“ auf der Fehler-Richterskala. Ja, der Patient wurde vom Fehler betroffen (viele, nein – die allermeisten Fehler oder möglichen Fehler erwischt man noch vorher), aber es hatte keine Auswirkungen auf ihn oder seine Gesundheit. Die nächsten Stufen, respektive Folgen wären: Überwachung gesundheitlicher Parameter vonnöten; Arztbesuch oder Spitalaufenthalt wurde notwendig; dann bleibende Folgeschäden; und dann die ultimative raubt-mir-den-Schlaf-Vorstellung: Tod des Patienten. Holz anfassen: bei uns oder den Apotheken, die ich kenne ist noch niemand über die beschriebene Stufe oben herausgekommen.

Nervprodukt

xprss

Schon vor en paar Wochen hatte ich erste Nachfragen nach diesem Mittelchen Express slim 1-2-3  – und da ich damals noch nichts davon gehört habe und mich die Kundin gefragt hat, was ich davon halte, habe ich mich schlau gemacht … und ihr dann meine Meinung dazu gesagt: Davon halte ich gar nicht viel.

Inzwischen nervt die Firma mit Dauerwerbung auf so ziemlich allen Kanälen für das Zeugs, darum ist es vielleicht an der Zeit hier auch ein paar Worte darüber zu verlieren.

Was es ist: noch ein Mittel zum abnehmen – mit Nahrungsfasern, die Fette und Kohlenhydrate binden und im Magen quellen, was zu einem gewissen Sättigungsgefühl führt. Das gibt es als einzelne Substanzen oder kombiniert auch schon. Hier ist die Grundsubstanz aus Äpfeln, Hafer und Karotten. Soweit so gut – habe ich sehr ähnlich auch bei uns an Lager.

Nur dass sie dieses Mittel anpreisen als wäre es Gottes Geschenk an übergewichtige Frauen (oder Männer).

Mit diesem Mittel muss man nicht einmal nebenbei aufs Essen achten, nein, damit nimmt man ab, auch wenn man weiterisst wie zuvor! O-Ton:

Auch wenn Sie weiterhin so essen wie früher, müssen Sie jetzt damit abnehmen.

Sie dürfen also essen was ihnen schmeckt, ohne zu verzichten und ohne zu hungern. Denn die Kapseln vernichten bis 75% der gefährlichsten Dickmacher und reduzieren den Hunger!

Sowas sollte einen schon sehr misstrauisch machen. Auf den (seriösen) Produkten steht nämlich im Normalfall drauf: „In Zusammenhang mit einer ausgewogenen Diät und Bewegung“ (oder ähnlich) – das hat seinen Grund.

und wurde es getestet? Aber natürlich!

eine offene klinische Studie mit 25 übergewichtigen Freiwilligen im Alter
von 28-62 Jahren, während 30 Tagen, ergab folgende durchschnittliche Resultate
(ohne Einhaltung einer Diät): Nach 15 Tagen 1,63 Kilo Gewichtsverlust,  Nach 30 Tagen 2,76 Kilo Gewichtsverlust

Das ist ja phantastisch! Oder etwa nicht?

Also: Jeder mit etwas naturwissenschaftlichem Hintergrund oder Ahnung von Statistik fasst sich jetzt an den Kopf: 25 Personen? Das ist so wenig, das ist nichts. 30 Tage? Das ist so kurz, das zählt fast nicht. Und „offen“ bedeutet: sie haben den Leuten gesagt, was sie bekommen und nicht gegen irgendein anderes Mittel oder Placebo getestet. Nicht sehr wissenschaftlich.

Sowas eine „Studie“ zu nennen grenzt an Verhöhnung.

Dafür präsentieren sie auf der Website, in jeder Werbung (und sogar im Fax an die Apotheken oben) einen „Button“ auf dem gross Testsieger! prangt. Herausgefunden wo oder gegen was das getestet wurde sonst habe ich bisher nicht.

Aber es geht noch weiter mit den Versprechungen:

Express-Slim ist ein geprüftes Medizinprodukt, deshalb auch in allen Apotheken und Drogerien in der Schweiz erhältlich. Somit haben Sie die garantierte Sicherheit, bedenkenlos und gesund abzunehmen.

Umm, Danke. Tatsache: Ich kann das bestellen. An Lager nehme ich das nicht. Es ist ein Medizinprodukt, kein Medikament … viel geprüft wird da nicht, ausser dass es einen nicht grad umbringt. Aber man sieht, wie sie die Apotheke hier als „Qualitätsmerkmal“ vorschieben.

Es geht noch weiter. Auf der Website versprechen sie ausserdem:

KAUF OHNE RISIKO 100% RÜCKGABE-GARANTIE!
Wir garantieren Ihnen: Sollten Sie innert 15 Tagen nicht an Gewicht verlieren, senden Sie uns *alles, auch die angebrochen Packungen zurück und Sie schulden uns nichts.

*Nur Gültig bei Rücksendungen der angebrochenen Packung, sonst wird der volle Betrag fällig. Wichtig: Dieses Versprechen gilt nicht beim Kauf in Drogerien und Apotheken.

Ah – toll. Ich hoffe, die Leute lesen auch das kleingedruckte nach dem Sternchen, sonst habe ich die nämlich in der Apotheke, weil man da die Sachen einfacher zurückgeben kann. … wenn man sich denn getraut zuzugeben, dass man das denen abgenommen hat. Ah ja – so eine 30 Tage „Intensiv“ Packung mit 180 Stk. kostet nur Fr. 149.- (statt 196.- … aber ich glaube 149 ist auch der Preis der bei uns hinterlegt ist …)

 

Es ist alles Chemie

Es ist alles Chemie, möchte ich denen gern sagen, die in der Apotheke so ausdrücklich etwas „nicht chemisches“ verlangen.

Und um das zu beweisen gehe ich jetzt und führe mir etwas Coffein zu, indem ich ein paar kleinzerschnittene Stücke der Camellia sinensis mit etwas Dihydrogenmonoxid aufgiesse. Darin löse ich vor dem trinken noch etwas Saccharose auf.

Was mach ich also?

Ausschwemmen bis Austrocknen …

Es ist Samstag nachmittag. Ich bekomme ein Rezept über Lasix 200mg.  Keine Dosierung.

Pharmama: „Oh – das habe ich nicht hier, das muss ich erst bestellen.“

Frau, die mir das Rezept gereicht hat: „Was haben Sie denn hier?“

Pharmama: „Lasix 40mg.“

Frau: „Dann kann ich ja von denen nehmen – wieviel? Fünf?“

Pharmama: „Jaaah, aber …“ (200mg für die Person, die da vor mir steht: eine ansatzweise mollige Frau nur wenig älter als ich??) „… für was nehmen Sie das denn?“

Merke: 200mg ist nur für Spezialindikationen, wie zum Beispiel kurz vorherstehendes Nierenversagen. Danach sieht sie jetzt nicht aus – aber ich bin ja auch kein Arzt.

Frau: „Oh, ich habe etwas Wassereinlagerungen und die will ich loshaben, zum Abnehmen. Da habe ich den Arzt gefragt, was ich da machen soll und er hat mir das aufgeschrieben.“

Hmmm – ich finde die Dosierung ist etwas sehr hoch dafür. Mal abgesehen, dass das nicht ganz die gedachte Anwendung ist – aber Bodybuilder „missbrauchen“ das ja auch dafür. Und ausser dem 200mg hat er nicht mal aufgeschrieben, wie sie die nehmen sollen.

Pharmama: „Das hatten Sie also noch nie?“

Frau: „Nein, wieso? Ist das nicht für das?“

Pharmama: „Das ist ein Diuretikum – das wirkt Wasseraustreibend, aber mit 200 mg … da verbringen sie den Rest des Tages auf der Toilette, das könnte zu viel sein für sie, da trocknen Sie noch aus. Soll ich nicht lieber erst beim Arzt anfragen?“

Frau: „Er ist nicht mehr da – und ich wollte das eigentlich heute noch ausprobieren.“

Am Schluss haben wir uns darauf geeinigt, dass sie die (normalen) 40mg nimmt und es am Morgen erst mal mit einer Tablette versucht. (Das ist übrigens etwas, was man auch den Patienten sagen sollte die das normalerweise nehmen: nicht am Abend, sonst haben sie eine sehr … unruhige Nacht.“

Und dass sie mit dem Arzt Rücksprache nimmt.

200mg!?

Die Apotheke als unfreiwilliger Dealer-Zulieferer

Passend zum Thema gestern. In Deutschland sind sie momentan stark am Diskutieren, wie das mit der Zulassung von Cannabis als Medizinprodukt gehen soll.

Es gibt aber jetzt schon Apotheken, die die Erlaubnis haben auf Rezept und mit Bewilligung Cannabis an einzelne Patienten abzugeben. Die Krankenkassen zahlen das (wie bei uns) bisher im Normalfall nicht, was bei den Preisen zusätzliche Probleme für die Patienten mit sich bringt.

Aktuell liegt mir da ein Bericht vor, wo der Patient das vom Arzt verschrieben bekommen hat, damit er seine Menge Psychopharmaka herunterschrauben kann. 3 Jahre lang mussten der Arzt und er um die Erlaubnis kämpfen, dass er das bekommt. Jetzt darf er es in der Apotheke beziehen, in einer vom Arzt bestimmten Menge.

Der Patient hat kein Geld und bezieht Sozialleistungen. Die ersten Monate hat er immer nur 3-4 Dosen im Monat gekauft und die Apotheke hat den Preis wirklich an der unteren Grenze der Preisgestaltung für ihn gemacht, damit er das überhaupt beziehen konnte.

(Zur Info: sie berechnen ihm 69,99 Euro pro Dose zu 5g – Das ist nicht günstig, aber es handelt sich hier um Medizinalhanf und der dürfte genauso streng reguliert sein, wie bei uns, was auch den hohen Einkaufspreis erklärt).

Jetzt … scheint der liebe Patient einen Weg gefunden zu haben, seine Medikamente zu finanzieren.

Erst Mal hat er beim Arzt eine Erhöhung seiner Bezugsmenge beantragt, dann kauft er plötzlich jeweils seine Höchstmenge ein (was bei 11 Dosen etwa 700 Euro im Monat entspricht) und dann beschwerte er sich, dass angeblich in der Woche zuvor nur 4,8 g in einer Dose gewesen sei. Man hat dann die aktuelle Dose in der Apotheke nachgewogen und es waren 5,2 Gramm drin – Da meinte er dann, dass wohl seine Waage nicht in Ordnung sei …

Der Verdacht ist ziemlich klar: der Patient tritt mit einem Teil seiner Menge als Dealer auf. Also: um seinen Konsum zu finanzieren, scheint er angefangen zu haben, einen anderen Teil zu verkaufen.

Und die Apotheke steht auf einmal mitten drin als …. unfreiwilliger Drogen-Lieferant?

Stellt sich die Frage, inwieweit sich die Apotheke damit strafbar macht – Und die Apothekerin fühlt sich dabei reichlich schlecht – persönlich, weil sie sich ausgenutzt fühlt … auch kaufmännisch, denn sie verdienen an seiner Belieferung keinen Cent extra, weil sie um seine finanzielle Situation wussten. Das Cannabis scheint auch in dem Sinn zu helfen, dass er wirklich weniger Psychopharmaka braucht und stabiler ist, weshalb es ziemlich tragisch wäre, wenn der Patient seine Bewilligungzum Bezug verlieren würde.

Was würdet ihr machen in so einer Situation?

 

Habt ihr Hanftee? (Oder: wie legal ist Cannabis in der Schweiz?)

„Habt ihr Hanftee?“

Das fragt mich die polymorbide Stammkundin mit chronischen Schmerzen per Telefon am frühen Morgen. Manchmal sind es die kleinen Dinge, die einen total aus der Bahn werfen …

„Meine Therapeutin hat gemeint, das wäre etwas für mich und ich soll in der Apotheke nachfragen, ob ich das bekomme.“

Pharmama: „Uh – das ist nicht etwas das verkehrsfähig ist in der Schweiz. Ich denke nicht, dass ich das bestellen kann … Moment …“

(und während ich das checke bei unseren Drogenlieferanten*  redet sie fröhlich weiter)

Sie (die Therapeutin) hat gemeint das wäre etwas für mich. Ich bin ja so empfindlich und vertrage fast nichts neues, aber ein wenig davon als Tee … sie hat gemeint, das braucht auch nicht viel und für mich muss das auch wirklich nicht stark sein, also ich könnte dasselbe nehmen, wie das, was sie rauchen und einfach nur ein Bröckchen davon aufgiessen …“

Pharmama: „Ja – es ist möglich, dass das etwas für ihre Schmerzen wäre, aber … ich komme da nicht ran. Das hat weder unser Grossist noch einer unserer …Teelieferanten. Keine Chance.“

„Aber … wie bekomme ich das denn? Soll ich bei (andere Apotheke) nachfragen? Die haben doch viel so Naturheilmittel.“

Pharmama: „Die unterstehen den gleichen Gesetzlichen Vorgaben wie wir.“

Ich druckse etwas herum … ich kann ihr nicht raten, das selber anzubauen, obwohl das in ihrem Fall nicht die schlechteste Variante wäre. Hanfkonsum und Anbau ist illegal. In der Praxis bestrafen sie nicht gewerbliche Anwender aber oft recht liberal mit nur etwa 100 Franken (statt der Maximalbusse von 10’000). Aber das Problem bleibt auch da: ich wüsste  nicht, wo man Samen oder so was dafür herbekommt.

Also erzähle ich ihr etwas über die Formen von Cannabis, die man in der Apotheke bekommen kann. Legal … mit den richtigen Voraussetzungen.

Sativex Spray – das ist als Arzneimittel zugelassen und braucht zum Bezug nur ein Betäubungsmittelrezept. Es hat allerdings nur die Indikation MS und die Krankenkasse bezahlt das auch nur für diese Anwendung, ansonsten bleibt der Preis von 645 Franken für die 3 Fläschen zu 10ml am Patienten selber hängen.

Vorher schon gab es Dronabinol Tropfen – auch Cannabisextrakt. Der Bezug braucht aber neben einem Betäubungsmittelrezept ausserdem noch eine Sonderzulassung für jeden einzelnen Patienten, die der Arzt beim BAG (Bundesamt für Gesundheitswesen) beantragen muss. Und auch hier muss die Krankenkasse das nicht bezahlen. Preis hier für 10ml etwa 350 Franken.

Und dann haben wir das natürlich noch in homöopathischer Form oder in der Spagyrik, aber das … bringt ihr kaum etwas.

Aber Cannabis könnte einer Patientin wie ihr wirklich etwas bringen. Sie leidet unter chronischen Schmerzen, die schlecht einstellbar sind. Höchstwahrscheinlich Nerven-bedingt. Cannabisextrakt hat schmerzstillende und krampflösende Eigenschaften – die Wirkung gegen Schmerzen ist dabei auf einen Effekt zurückzuführen wie beim Valium: das THC macht, dass einem die Schmerzen auch etwas mehr „egal“ sind.

Gerade für Leute wie sie, die sich (im Alter einerseits wegen der Beschwerden, andererseits auch aus Ermangelung anderer Beschäftigungen) fast etwas zu sehr mit dem eigenen Körperempfinden befassen wäre das durchaus etwas.

Ich hoffe, dass das bald etwas liberaler gehandhabt wird. Ich brauche nicht unbedingt die das Zeug rauchenden Kiffer in der Apotheke. Aber für diejenigen, die das aus medizinischen Gründen brauchen. Faktisch wäre das auch nicht so teuer in der Herstellung. Cannabis ist einfach anbaubar und auch Extrakte daraus herzustellen dürfte nicht die Welt kosten, da könnte man (wenn das nicht mehr neu und wegen der Regulation so teuer ist) das mit vernünftigen Preisen doch auch von der Krankenkasse übernehmen lassen.

Momentan sind mir in der Apotheke die Hände gebunden, was das angeht.

*Drogen im Sinne von getrocknete Kräuter, natürlich!