Online-Knigge für Ärzte

Gestern hat der FMH (das ist die Vereinigung der Schweizer Ärzte) eine 5-Seitige Empfehlung für die Ärzte herausgegeben über den Umgang mit sozialen Medien.

Nachzulesen hier: Empfehlungen Umgang mit Sozialen Medien für Ärztinnen und Ärzte.

Das fand ich noch interessant und manches (vieles) lässt sich auch auf Apothekerinnen und Apotheker übertragen (auch wenn wir nur im Nebensatz „… oder anderen Gesundheitsfachpersonen“ abgehandelt werden).

Die neuen Medien, speziell die „sozialen Medien“ wie Internet allgemein mit facebook, Twitter, Homepages und Blogs bieten viele neue Möglichkeiten und Chancen, aber auch Risiken. Es sind neue Wege zur Kommunikation … und so gut Austausch ist – im Gesundheitssystem unterliegt der wichtigen rechtlichen Beschränkungen … ich sage nur Patientengeheimnis!

Darüber habe ich – nur bezugnehmend auf den Blog – auch schon einmal geschrieben, siehe hier: Berufsgeheimnis, Schweigepflicht und Blog – das verhält noch immer.

Inhalte, Beiträge oder Bilder in den Sozialen Medien und im Internet sind schnell für eine beliebige und unkontrollierbare Anzahl Personen sichtbbar. Sie lassen sich kopieren, speichern, verbreiten oder weiterverwenden. Dadurch können unüberlegte Äusserungen und Bilder den Ruf einer Person oder eine Organisation in kurzer Zeit schwer schädigen. Zudem sind im Internet oder in den Sozialen Medien veröffentlichte Daten und Informationen kaum löschbar.

Informationen sind heute reines Geld und immer mehr Unternehmen und Organisationen (wie zum Beispiel Versicherungsgesellschaften) erstellen anhand von diesen differenzierte Profile … und werden die in Zukunft auch vermehrt benutzen.

Dementsprechend finden sich in den Empfehlungen Tipps wie:

  • keine Geräte für Fotos und Videos von Patienten verwenden, die auch privat genutzt werden.
  • Patientendaten weitmöglichst weglassen oder so  verändern, dass sie anonymisiert sind und nicht zugeordnet werden können. (Auch bei Kommunikation über nicht sichere Kanäle wie whatsapp, Chats etc. oder bei Präsentationen unter Kollegen wie an Weiterbildungen sollte man daran denken).
  • Patientenbezogener fachlicher Austausch zusätzlich nur in geschlossenen Gruppen auf professionellen und geschützten Plattformen.

Immer wieder auch gefragt: Soll ich Freundschaftsanfragen von Patienten auf Facebook als Arzt annehmen?

  • Dafür empfehlen sie getrennt vom privaten einen rein beruflichen Account für Praxis oder Spital (oder halt Apotheke) zu betreiben und mit Patienten nur darüber zu kommunizieren – also: Nein, Freundschaftsanfragen auf privaten Accounts besser zurückweisen.
  • Vorsicht auch, dass keine Ferndiagnosen gestellt werden – man sollte sich der Grenzen der Beratung und Behandlung über digitale Medien bewusst sein. So sollen konkrete Empfehlungen wenn überhaupt nur gegenüber persönlich bekannten Personen abgegeben werden.

Dann erinnern sie an der Stelle auch wieder daran, dass ein respektvoller gegenseitiger Umgang unter Kollegen auch im Internet gelten und Beiträge über andere Ärzte (und Krankenpfleger, Apotheker etc.!) sachlich und objektiv bleiben soll, auch dann wenn man anonym unterwegs ist.

Konkret zu Beiträgen:

fachliche Beiträge und Inhalte in Sozialen Medien und im Internet korrekt, aktuell, sachlich, professionell sowie verständlich gestalten. Es wird empfohlen, Angaben zur
Fachrichtung und Qualifikation des Autors, zur Absicht des Beitrags, zu Quellen, zum Datum der letzten Aktualisierung sowie Kontaktinformationen aufzunehmen, Ziele und Zielpublikum der verwendeten Sozialen Medien und Plattformen zu berücksichtigen, allfällige Interessenskonflikte (finanzielle, ideelle etc.) zu deklarieren und zu beachten, dass die Sache und nicht die Person des Arztes oder der Ärztin im Vordergrund zu stehen hat;

Alles sehr gute Anregungen, Sachen, die man wirklich durchdenken sollte, bevor man „irgendetwas“ veröffentlicht … mir persönlich aber etwas zu trocken. Ein paar Beispiele was passieren kann (und passiert ist) wären hier sicher hilfreich. Vielleicht stehen die auch in der ausführlichen Version? – die habe ich noch nicht gefunden.

Spannend fand ich noch das:
als Schutzmassnahme regelmässig im Internet Beiträge zur eigenen Person zu suchen und überprüfen.

Nur dass sie hier nicht schreiben, was man denn dann machen soll. Heute ist es nämlich schon etwas so, dass man da als Arzt (respektive Praxis) nicht den gleichlangen Spiess hat wie der Patient (oder irgendwer sonst, ja auch der Kollegoide) der sich auf Bewertungsportalen oder in den sozialen Medien auch anonym über den Arzt auslassen darf. Was hat man da für Möglichkeiten?

Ganz wichtig auch die Empfehlungen zu Datenschutz und Datensicherheit am Schluss – da haben noch so manche Nachholbedarf, da bin ich überzeugt.

Nach der Lektüre will ich von Euch wissen: wäre Euch jetzt klar, wie verhalten? Habt ihr noch eine konkrete Frage oder ein Beispiel dazu, die wir vielleicht diskutieren können?

Habt ihr Hanftee? (Oder: wie legal ist Cannabis in der Schweiz?)

„Habt ihr Hanftee?“

Das fragt mich die polymorbide Stammkundin mit chronischen Schmerzen per Telefon am frühen Morgen. Manchmal sind es die kleinen Dinge, die einen total aus der Bahn werfen …

„Meine Therapeutin hat gemeint, das wäre etwas für mich und ich soll in der Apotheke nachfragen, ob ich das bekomme.“

Pharmama: „Uh – das ist nicht etwas das verkehrsfähig ist in der Schweiz. Ich denke nicht, dass ich das bestellen kann … Moment …“

(und während ich das checke bei unseren Drogenlieferanten*  redet sie fröhlich weiter)

Sie (die Therapeutin) hat gemeint das wäre etwas für mich. Ich bin ja so empfindlich und vertrage fast nichts neues, aber ein wenig davon als Tee … sie hat gemeint, das braucht auch nicht viel und für mich muss das auch wirklich nicht stark sein, also ich könnte dasselbe nehmen, wie das, was sie rauchen und einfach nur ein Bröckchen davon aufgiessen …“

Pharmama: „Ja – es ist möglich, dass das etwas für ihre Schmerzen wäre, aber … ich komme da nicht ran. Das hat weder unser Grossist noch einer unserer …Teelieferanten. Keine Chance.“

„Aber … wie bekomme ich das denn? Soll ich bei (andere Apotheke) nachfragen? Die haben doch viel so Naturheilmittel.“

Pharmama: „Die unterstehen den gleichen Gesetzlichen Vorgaben wie wir.“

Ich druckse etwas herum … ich kann ihr nicht raten, das selber anzubauen, obwohl das in ihrem Fall nicht die schlechteste Variante wäre. Hanfkonsum und Anbau ist illegal. In der Praxis bestrafen sie nicht gewerbliche Anwender aber oft recht liberal mit nur etwa 100 Franken (statt der Maximalbusse von 10’000). Aber das Problem bleibt auch da: ich wüsste  nicht, wo man Samen oder so was dafür herbekommt.

Also erzähle ich ihr etwas über die Formen von Cannabis, die man in der Apotheke bekommen kann. Legal … mit den richtigen Voraussetzungen.

Sativex Spray – das ist als Arzneimittel zugelassen und braucht zum Bezug nur ein Betäubungsmittelrezept. Es hat allerdings nur die Indikation MS und die Krankenkasse bezahlt das auch nur für diese Anwendung, ansonsten bleibt der Preis von 645 Franken für die 3 Fläschen zu 10ml am Patienten selber hängen.

Vorher schon gab es Dronabinol Tropfen – auch Cannabisextrakt. Der Bezug braucht aber neben einem Betäubungsmittelrezept ausserdem noch eine Sonderzulassung für jeden einzelnen Patienten, die der Arzt beim BAG (Bundesamt für Gesundheitswesen) beantragen muss. Und auch hier muss die Krankenkasse das nicht bezahlen. Preis hier für 10ml etwa 350 Franken.

Und dann haben wir das natürlich noch in homöopathischer Form oder in der Spagyrik, aber das … bringt ihr kaum etwas.

Aber Cannabis könnte einer Patientin wie ihr wirklich etwas bringen. Sie leidet unter chronischen Schmerzen, die schlecht einstellbar sind. Höchstwahrscheinlich Nerven-bedingt. Cannabisextrakt hat schmerzstillende und krampflösende Eigenschaften – die Wirkung gegen Schmerzen ist dabei auf einen Effekt zurückzuführen wie beim Valium: das THC macht, dass einem die Schmerzen auch etwas mehr „egal“ sind.

Gerade für Leute wie sie, die sich (im Alter einerseits wegen der Beschwerden, andererseits auch aus Ermangelung anderer Beschäftigungen) fast etwas zu sehr mit dem eigenen Körperempfinden befassen wäre das durchaus etwas.

Ich hoffe, dass das bald etwas liberaler gehandhabt wird. Ich brauche nicht unbedingt die das Zeug rauchenden Kiffer in der Apotheke. Aber für diejenigen, die das aus medizinischen Gründen brauchen. Faktisch wäre das auch nicht so teuer in der Herstellung. Cannabis ist einfach anbaubar und auch Extrakte daraus herzustellen dürfte nicht die Welt kosten, da könnte man (wenn das nicht mehr neu und wegen der Regulation so teuer ist) das mit vernünftigen Preisen doch auch von der Krankenkasse übernehmen lassen.

Momentan sind mir in der Apotheke die Hände gebunden, was das angeht.

*Drogen im Sinne von getrocknete Kräuter, natürlich!

Nein zu Darmkrebs : Vorsorgekampagne in der Schweiz

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50plus: Dann direkt zur Darmkrebs-Vorsorge

Frühzeitig erkannt, ist Darmkrebs sehr gut heilbar. Nutzen Sie die Chance und ermitteln Sie gemeinsam mit Ihrem Apotheker ihr persönliches Darmkrebsrisiko.

Die Aktion findet vom 1. März bis 16. April 2016 statt. Besuchen Sie uns und machen Sie den ersten Schritt zur Darmkrebsvorsorge!

www.nein-zu-darmkrebs.ch

Darmkrebs ist ein grosses Problem und hier die dritthäufigste Krebserkrankung. Jährlich sterben in der Schweiz etwa 1700 Menschen daran … dabei wäre das ein Krebs, den man relativ einfach früh entdecken kann und -weil er sich eher langsam entwickelt- dann auch gute Heilungs- und Behandlungs-chancen bestehen.

Bei der Vorsorgekampagne arbeiten der schweizerische Apothekerverband, die Hausärzte Schweiz, die Krebsliga und noch mehr Vereine zusammen um die Problematik der Bevölkerung näher zu bringen. In 771 Apotheken schweizweit sind Beratungen und Vorsorgetests machbar. – Ja, Pharmamas Apotheke ist auch dabei!

Wenn Sie zwischen 50 und 75 Jahren alt sind, gehen Sie einfach in eine der Apotheken, die da mitmachen und lassen sich beraten. Dort wird ihr persönliches Risiko abgeklärt und entweder ein Stuhltest abgegeben, den Sie zu Hause machen können und der dann in einem renommierten Labor in Lausanne ausgewertet wird, oder Sie werden zum Hausarzt oder Gastroenterologen weiter geleitet für vertiefte Abklärungen.

Der Stuhltest ist eine einfache und sichere Methode, womit immunologisch auch nicht sichtbares Blut im Stuhl nachgewiesen wird. Dies ist oft ein Hinweis auf Polypen oder Vorstufen von Darmkrebs.

Das Ergebnis wird bei einem weiteren Termin in der Apotheke mit Ihnen besprochen und ausgewertet. Ein positiver Test bedeutet nicht zwingend Darmkrebs, aber dem sollte nachgegangen werden in Form eines Abklärungstermins beim Hausarzt oder Gastroenterologen, der eine Kolonoskopie (eine Dickdarmspiegelung) macht, die dann eine genauere Betrachtung und eventuell schon Entfernung von Krebs-Vorstufen ermöglicht.

Vor etwa 10 Jahren gab es schon einmal eine Kampagne, inzwischen wurde aber der Test verbessert und die Auswertung wird nicht mehr in der Apotheke gemacht, sondern in einem Labor – worüber ich selber froh bin … Ich war nämlich vor 10 Jahren schon dabei bei der Kampagne.
So ein Test sollte übrigens, wenn er negativ ist, nach etwa 2 Jahren wiederholt werden.

Der Preis für den Test beträgt während der Kampagne 28 Franken (10 Franken für das Material und 18 Franken für den Aufwand).

Die Krankenkasse würde das als Vorsorgeuntersuchung bezahlen, rechnet es aber an die Franchise an … und man muss es dafür beim Arzt machen, wo man zusätzlich noch für den Termin zahlt. 28 Franken ist wirklich günstig und die Apotheke ist eine einfach zugängliche Anlaufstelle (kein Termin nötig). Eine  Kolonoskopie wird von der Krankenkasse alle 10 Jahre übernommen – ist aber ein wesentlich grösserer Eingriff in den Körper und einiges teurer.

Nicht ganz gleich: Details aus der Apotheke (für CH)

Gyno Canesten: Nur die Creme alleine enthält 20mg Clotrimazol. Im Kombipack ist aber die Creme mit 10mg Clotrimazol drin (also geringer dosiert) … die entspricht der normalen Canesten Creme, die man auch für die Haut anwendet.
Also ist es nicht ganz dasselbe, wenn man ein Kombipack abgibt oder die Vaginalcreme und die Vaginaltabletten separat.
Ausserdem: die werden nur via Zusatzversicherung bezahlt. Wer will dass es über die Krankenkasse geht (liebe Ärzte?) verschreibt (oder gibt ab) eines der Generika: Corisol oder Fungotox.

Gegen Fieberkrämpfe gibt man Diazepam in Rectaltubes (beides Rezeptpflichtig. Flüssig für in den After). Das gibt es in der Schweiz von 2 Firmen: Diazepam Desitin Rectal Tube und Stesolid Rectal Microclisma. Das Stesolid ist NLP – nur via Zusatzversicherung. Das Desitin ist SL – via Grundversicherung. Keine Ahnung weshalb.

Canesten Nagelset gibt es auch in der Schweiz. Das ist aber anders als das, was es zum Beispiel in Deutschland gibt. Dort hat es wirklich ein Mittel gegen den Nagelpilz drin. Bei uns ist es (nur) eine hochdosierte Urea Creme, die den betroffenen Teil des Nagels ablöst. Das ist nur ein Teil der Behandlung. Man muss zwingend empfehlen danach mit einem Pilzmittel zum Beispiel der Canesten Creme o.ä. weiterzubehandeln.  Bei uns ist das nur als Medizinprodukt zugelassen und nicht als Medikament von der swissmedic … aber genau deshalb darf bei uns dann keine Salbe drin sein, die Liste C ist. Ich finde das enorm ungeschickt gelöst.

Solmucol und Solmucalm Sirup (Mittel gegen Husten) haben vor einiges Zeit die Flaschen gewechselt … und jetzt muss man zur Zubereitung nicht mehr drücken auf den Deckel oben, sondern ihn herunterschrauben. Das ist wichtig zu sagen, weil sonst diejenigen, die das kannten jetzt die Flasche kaputtmachen …

Brufen ret 800mg und Irfen retard 800 mg sind zwar im Computer als Generika drin, aber als „unterschiedliche galenische Formulierung“ was man in dem Fall unbedingt beachten sollte, denn sie haben auch unterschiedliche Aufnahme im Körper und demnach andere Dosierungsintervalle!
Die Absorption von Ibuprofen aus Brufen Retard erfolgt fortlaufend über 24 Stunden. Dosierung: 2 Tabl. abends nach dem Essen, evtl. zusätzlich morgens 200-600 mg in nicht-retardierter Form.
Irfen ret:  Dosierung Unabhängig der Mahlzeiten, evtl. in Wasser suspendieren. >12 J.: in 2 Gaben, max. 2400 mg tgl / Die mittlere Verweildauer der Substanz im Plasma beträgt 9-10 Stunden für die Retardtablette.
Dagegen entspricht das Ibuprofen retard sandoz  dem Brufen.

Dasselbe Problem hat man übrigens bei Tramal retard und Tramadol retard (2x/Tag) und Tramactil uno (1x pro Tag).

Grand Frère: Bei manchen Medikamenten ist die kleine Packung SL (also Grundversicherung übernommen) und die grosse NLP (also von der Zusatzversicherung übernommen). Wenn (Falls) die grosse Packung vom Preis her günstiger ist als die entsprechende Menge in kleinen Packungen gilt die Grosspackung als Grand Frere und wird (automatisch) zu SL also auch von der Grundversicherung übernommen, wenn man das eingibt. Falls nicht (weil der Preis höher ist) bleibt es nicht nur NLP, sondern die Kasse bezahlt auch nur einen Teil. Davon haben wir inzwischen einige … und man muss extrem aufpassen, weil wenn der Patient auch eine Zusatzversicherung hat, der Computer nicht reklamiert … der Patient zahlt so einfach „zu viel“. Achtung bei Aerius 50 Stück (10er und 30er ok), Leponex 500ern, etcetera … Andererseits gibt es Ialugen plus, wo die kleine Packung feriverkäuflich und NLP ist und die grosse rezeptpflichtig und SL … und der Unterschied ist nur 5g.

Limitationen. Erstaunlicherweise werden in der Schweiz teils Körperlotionen sofern eine medizinische Indikation dafür besteht bezahlt. Zum Beispiel Antidry oder Excipial Bodylotion oder Linola fett. Aber: Manche davon werden praktisch unbegrenzt bezahlt von der KK (die Excipial), andere unterstehen einer Mengen-Limitation (Antidry).

Kennt ihr noch mehr so „spezielle“ Sachen? Teilt sie in den Kommentaren!

Apotheker auf dem Weg zum Impfen: 2. Fähigkeitsausweis

Auf-dem-Weg

In weiser Voraussicht im Hinblick auf das Impfen in der Apotheke bietet der Apothekerverein schon seit Ende 2011 an, den Fähigkeitsausweis Impfen und Blutentnahme zu machen. Sie schreiben auf ihrer Seite:

Die Fähigkeitsprogramme FPH ermöglichen dem interessierten Apotheker, bestimmte neue Kompetenzen zu erwerben, die er sich noch nicht in seiner Aus- oder Weiterbildung aneignen konnte. … Die Fähigkeitsprogramme bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Damit können die Apotheker, die das noch nicht in der Ausbildung gelernt haben (kommt erst ab 2017) die Kompetenzen erlangen, damit sie auch wirklich impfen dürfen. Zu den gesetzlichen Grundlagen dazu siehe Post …)

Die Weiterbildung umfasst folgende drei Module:

  • BLS-AED Reanimationskurs, der SRC anerkannt sein muss
  • Impfungen (12 akademische Stunden)
  • Injektions- und Blutentnahmetechniken (20 akademische Stunden)

Eine akademische Stunde entspricht 45 Minuten.

Bei all diesen Kursen wird man jeweils geprüft. Man bekommt die Testate dafür nur, wenn man alle Prüfungen bestanden hat. Es gibt jeweils einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Testate sind 2 Jahre gültig.

Wenn man alle Testate hat, muss man sie beim Apothekerverein einreichen, die das dann anschauen und wenn alle Komponenten erfüllt sind den Fähigkeitsausweis ausstellen.

Es besteht danach Fortbildungspflicht. Das heisst beim Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme, man muss mindestens alle 2 Jahre Fortbildungen im Rahmen von 50 FPH Punkten in Form eines Kontaktstudiums absolvieren – das bedeutet: mindestens 8 Stunden in externen Kursen zu dem Thema. Davon sind 25 Punkte in Form eines BLS-AED Refresherkurses (SRC anerkannt) nachzuweisen. Wird das nicht gemacht kann das Recht zur Führung des Fähigkeitsausweises entzogen werden.

Zu dem Zeitaufwand – der insgesamt zum Erlangen etwa 4 ganze Tage Kontaktstudium plus nochmals mindestens 2 halbe Tage online-Kurs beinhaltet (da kommt es drauf an, wie effizient man ist) kommt noch der finanzielle Aufwand, der … nicht unerheblich ist. Hier mal eine Liste für 2016, in Klammern was man als Nicht-Apothekerverband-Mitglied zahlt.

  • BLS-AED Reanimationskurs CHF 650.- (780.-)
  • Impfungen  CHF 550.- (1100.-)
  • Injektions- und Blutentnahmetechniken CHF 970.-
  • online Kurs Injektionen und Blutentnahme  CHF 300.- (600.-)
  • Nachweis Hep B Titer (Voraussetzung für Spritzenkurs, inkl Arztbesuch) ca. CHF 100.-
  • Antrag Fähigkeitsausweis Pharmasuisse  CHF 250.-
  •  diverse Fahrtspesen (mit Halbtax SBB): ca CHF 130.-

Total also mindestens: CHF 2950.- (Ja, Spezialisten und Spezial-Ausbildungen sind teuer).

Das muss man auch erst mal haben. Bei manchen bezahlt die Apotheke selber noch etwas an der Weiterbildung, aber auch so: die meisten Apotheker, die das machen, die machen das aus Überzeugung. Viele von Ihnen haben da auch angefangen bevor überhaupt klar war, dass sie das (je) brauchen würden können. Die ersten haben Ende 2013 ihren Fähigkeitsausweis erlangt.

Ich habe (jetzt) angefangen.

Good welcoming practice*

Die etwas ältere Frau (um die 60?) kommt in die Apotheke. Ich stehe hinter der Theke (gerade am Rezepte kontrollieren vom Vortag) und warte dort, (freundlich lächelnd) da sie zielstrebig auf mich zukommt. Als sie etwa 5 Meter von mir entfernt ist empfange ich sie mit einem „Grüetzi“ und fast im gleichen Moment kommt mein Lehrling von hinten nach vorne und sagt, als sie sie sieht auch „Grüetzi“.

Die Frau legt die restlichen Meter zu mir wortlos zurück, stellt ihre Handtasche ab, schaut mich erwartungsvoll an und sagt nach einer (bedeutungsschwangeren) Pause sehr betont: „Grüetzi!!“

… so als hätte sie noch gar niemand hier gegrüsst.

Ich blinzle etwas erstaunt zwei Mal kurz. In den paar Momenten geht einem eine Menge durch den Kopf. Angefangen von: „Sie denkt, sie wurde noch nicht begrüsst. Ganz offensichtlich ist sie damit unzufrieden. Wie reagiere ich jetzt am besten? Wenn ich mache als sei nichts und nur „Grüetzi“ sage, dann bleibt sie bei der Meinung, genauso, wenn ich mich Entschuldige. Wenn ich ihr aber … Ach was solls…“

Also sage ich, immer noch freundlich lächelnd: „Grüetzi. Zum zweiten.“

Jetzt schaut sie mich echt etwas gehäuselt an.

„Oh – Sie haben vorher etwas gesagt? Ich habe nichts gehört.“

„Nun, vielleicht war ich etwas leise, aber … ja.“

„Hmpf.“ Sie zieht aus der Tache einen Abholschein. „Also, nach der Reklamation … ich habe hier etwas bestellt zum abholen.“

Ich nehme den Abholschein.

„Ich gehe es rasch holen. Einen Moment bitte.“

Nach dem wackligen Start ging es dann einigermassen normal weiter.

Als sie nach draussen geht, meint mein Lehrling nur: „Ich hab’ sie auch gegrüsst!“

„Ja, ich weiss – aber wenn ich das auch noch gesagt hätte … ich glaube das wäre nicht gut rausgekommen.“

… *Übrigens ist der Titel (obwohl vielleicht passend) irreführend. Unter „good welcoming practice“ Gute Empfangspraxis oder kurz GWP versteht man in der Apotheke das:

Die Good Welcoming Practice bezieht sich auf die Situation, bei der ein Kunde ein Medikament in der Apotheke wünscht und nicht ausdrücklich nach einer Beratung verlangt („Ich hätte gerne ein Aspirin®“). Gemäss der GWP soll das Medikament nicht kommentarlos verkauft werden, sondern eine Reihe von angepassten Fragen gestellt werden, welche sicherstellen sollen, dass das Medikament sicher und zweckmässig eingesetzt wird.

Quelle: Pharmawiki.ch