Zum weitergruseln: die MiGeL-Änderungen

Zur Mittel- und Gegenstände-Liste gibt es neue Änderungen. Anfang Jahr habe ich schon darüber geschrieben (siehe: MiGel oder Mich gruselt es Langsam), jetzt … gibt es mehr. In unsortierter Reihenfolge: (nicht die Details, nur die Grundlagen und unkomplett, nur was mir aufgefallen ist:)

Pro Jahr und „pro rata“ – Wenn die Behandlung nicht Anfang Jahr beginnt, dann hat man als Patient nicht (mehr) Anspruch auf das gesamte Material (oder Pauschale), sondern nur den Teil, der übrigbleibt. Zum Beispiel: Inkontinenzmaterial, bei dem im Jahr X Franken übernommen wird, wird ab Juni nur noch die Hälfte (6 von 12 Monaten) und ab September nur noch ein Viertel bezahlt. Oder: Eine Brille, die einmal pro Jahr vergütet wird, wird bei einem ersten Bezug am 31. Oktober 2018 frühstens im November 2019 erneut vergütet.

Inkontinenzprodukte werden frühstens ab einem Alter von 42 Monaten übernommen (=4 Jahre). Ausgeschlossen ist die normale infantile Inkontinenz (wurde das vorher bezahlt??? Nö, oder?) und leichtere Inkontinenz.

Die Pauschalen pro Jahr für Inkontinenzprodukte wurden gesenkt (teils massiv: um mehrere hundert Franken!)

Analtampons werden neu übernommen (Yay – aber zu spät für meinen Patienten)

Kompressionsstrümpfe werden nur noch bei Ababe durch Abgabestellen vergütet, die einen Vertrag mit dem Versicherer haben und die notwendigen Qualitätsanforderungen erfüllen. Und: Medizinische Kompressionsstrümpfe, die aufgrund einer durch die versicherten Personen selbst erfolgten Vermessung abgegeben werden, sind nicht leistungspflichtig. (!)

Anpassung der übernommenen Höchstpreise für Kompressionsstrümpfe: teils etwas hoch, teils etwas runter. Eher runter meistens, dafür gibt es für Massanfertigungen jetzt einen Betrag, der übernommen wird – das ist neu und auch nur dann der Fall, wenn es wirklich eine braucht wegen ungewöhnlicher Masse.

Anziehhilfen für medizinische Kompressionsstrümpfe werden neu übernommen (nur wenn der Patient das ohne nicht kann) – ausser den Handschuhen. Die sind immer noch ausgenommen.

Materialübernahme für die Stomaversorgung pro Jahr gesenkt (um über 1000 Franken)

Mittel und Gegenstände, die … im Rahmen der Pflege in Pflegeheimen oder durch die Spitex angewandt werden, dürfen nicht über die MiGeL abgerechnet werden, sondern werden über die für die jeweiligen Leistungserbringer geltenden Tarifsysteme vergütet. (=diesmal das Spitex-Dilemma anders ausgedeutscht, aber immer noch vorhanden).

Wenn eine Leistung der MiGeL durch mehrere Versicherungen übernommen werden könnte, gilt die Reihenfolge: 1. Militärversicherung, 2. Unfallversicherung, 3. AHV/IV, 4. Obligatorische Grundversicherung.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringt keine ergänzenden Leistungen zu jenen von AHV, IV, UV oder MV, wenn eine dieser Sozialversicherungen leistungspflichtig ist. So übernimmt die OKP beispielsweise nicht die von der AHV nicht vergüteten Kostenanteile für Hilfsmittel.“ – Ah, ich DENKE das heisst, dass wenn eine andere Versicherung als die Krankenkasse etwas aus der MiGeL übernimmt, dann zahlt die Krankenkasse auch nicht die den Rest, zum Beispiel die Differenz zum Verkaufspreis.

Für nicht aufgeführte, abweichende Formate / Volumina / Gewichtsangaben gilt der Höchstvergütungsbetrag des nach der Fläche nächstliegenden Formates oder der nächstliegenden Volumina oder Gewichtsangabe. In der Mitte liegende Flächen werden der Position des kleineren Formates, in der Mitte liegende Volumina oder Gewichtsangaben der kleineren Position zugewiesen. = im Zweifel wird immer abgerundet.

UV Bestrahlungsgeräte (zum Beispiel in der Psoriasis Therapie gebraucht) werden nicht mehr vergütet.

Inhalationsgeräte (Pari) haben neu beim Kauf die Limitation, dass sie nur noch durch Fachärzte für Pneumologie oder Pädiater mit Schwerpunkt Pneumologie verordnet werden dürfen und nur noch bei Cystischer Fibrose, chronisch bakterieller Lungenetzündung durch Pseudomonas aeruginosa oder sehr schwerem Astma bei gleichzeitiger Behandlung mit oralen Kortikosteroiden. (Das ist noch in Evaluation, wie das bis nächstes Jahr im Juni aussieht)

Orthopädische Schuheinlagen werden neu übernommen – aber nur nach Fussoperationen

Das Sparen geht weiter. Vieles davon wird Erklärungsbedarf beim Patienten haben – vor allem, wenn etwas oberhalb des übernommenen Höchstpreises liegt (und er es selber zahlen muss) oder er eine Rechnung der Krankenkasse Ende Jahr bekommt, weil er über der vergüteten Pauschale ist (Inkontinenzprodukte etc.)

Der „grosse Bruder“ kehrt zurück

Nach dem Aufschrei von Krankenkassen, Apotheken und Spitälern hat das BAG eingesehen, dass das Verbot ein ziemlich kurzsichtiger Entscheid war und erlaubt nun wieder, dass die kostengünstigeren Grosspackungen die nicht in der Grundversicherung sind trotzdem dort abgerechnet werden können. Lies hier nach um was es ging: Der „grosse Bruder“ ist gestorben

Bern, 24.06.2019 – Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) akzeptiert die Vergütung der Kosten für bestimmte Grosspackungen von Arzneimitteln (Grand-Frère Packungen) durch die Krankenversicherer bis zum 30. Juni 2020, damit keine höheren Kosten entstehen. Es handelt sich um eine Übergangslösung, bis die Vergütung dieser Packungen definitiv geregelt ist.

Quelle BAG

Auch sie haben gemerkt, dass das zu einer Kostensteigerung führte. Sicher, die Spitäler die nun wieder teure Gross-Packungen auf mehrere Patienten verteilen können, sind da mehr betroffen, aber ich bin in der Apotheke froh, dass ich wieder grosse Becozym, Magnesiocard, Aerius, Excipial, Perenterol und Ritalin in den Grosspackungen abgeben darf.

Das Ziel ist (und ich hoffe, das klappt in einem Jahr), dass die Grosspackungen ganz offiziell in die SL Liste, also in die von der Grundversicherung vergüteten Präparate aufgenommen werden. Damit habe ich dann auch kein Problem mehr.

Es bleibt halt abzuwarten, ob die Firmen das wollen. In der SL werden die Preise „fremdbestimmt“, das BAG schreibt sie vor. Theoretisch können sie bei den Nicht-gelisteten Präparaten (NLP) die Preise selber machen und anpassen. Da kam es auch schon vor, dass die Grosspackungen dann auf einmal NICHT mehr kostengünstiger waren. Siehe hier: Kein „grosser Bruder“ mehr

Prämiensteigerungen und Sparmassnahmen

Im Radio SRF – mitgehört beim Autofahren:

„… Erwarten wir wieder eine Steigerung der Prämien der Krankenkasse um 3%. Dies hauptsächlich wegen Kostenzunahmen und Steigerung in den Bereichen Physiotherapie, Spitex und Laborleistungen.“

Nichts neues unter der Sonne. 3% sind allerdings wieder einiges mehr als auch schon. Das tut langsam wirklich weh. Der Sprecher fährt weiter:

„Der Krankenkassenverband Santesuisse fordert deshalb weitere Sparmassnahmen, vor allem im Bereich Medikamentenpreise.“

Und dann bin ich kurz explodiert. WAAAAS?? TYPISCH! Ich meine: die Medikamentenpreise wurden noch nicht mal als Grund für die erhöhten Gesundheitskosten angegeben!

Sie sind es auch nicht wirklich. Natürlich haben wir ein Problem mit den Hochpreisern – Aber die Medikamente sind trotzdem nicht wirklich der Kostentreiber im Gesundheitssystem. Nur halt der Ort, wo am einfachsten gespart werden kann.

Darauf weist auch Pharmasuisse in der neusten Medienmitteilung hin:

Medikamentenkosten: 1 Milliarde eingespart

Bereits heute sparen Apotheker und Hausärzte infolge der Preisüberprüfungen des BAG innerhalb von drei Jahren 1 Milliarde Medikamentenkosten ein. Für die Apotheker bedeutet dies: Sinkende Einnahmen bei mehr abzugebenden Packungen, höhere Personalkosten in der Logistik und Beratung und damit steigende ungedeckte Betriebskosten. Zwar sollen Apotheker, Hausärzte und Pflege immer mehr kostensparende Aufgaben in der medizinischen Grundversorgung übernehmen, doch droht mit geplanten Abbaumassnahmen der Kollaps der wohnortsnahen Versorgung.

Denn das ist der Effekt. Und das ist auch das, was wir verhindern wollen – für die Patienten. Deshalb wurde die Petition „gut umsorgt“ lanziert – deren in 60 Tagen gesammelten über 340’000 Unterschriften gestern überreicht wurden.

Die Medikamentenkosten dürfen nicht mehr das Hauptziel und die Hauptmassnahmen sein! Andere Strategien müssen her.

Wie sich die Zeiten ändern in der Apotheke

… Mir fällt immer mehr auf, wie sehr sich das Gesundheitssystem aus Apothekensicht geändert hat. Es geht grundsätzlich in Richtung immer komplizierter.

Ich hatte es noch recht einfach, als ich angefangen habe in der Apotheke zu arbeiten.

Die Krankenkasse war schon obligatorisch, einiges günstiger und übernahm … mehr als heute.

Die Versicherungsdeckung muss heute sofort (am Tag der Abgabe) kontrolliert werden – das funktioniert zum Glück mittlerweile mittels Internet und den geeigneten Lesegeräten / Verbindung ganz gut. Leider wechseln die Kassen gelegentlich auch unter dem Jahr einfach so die Versicherungsnummern und versenden keine neuen Karten dafür.

Die Zusatzversicherung ist freiwillig, die Kassen können selber aussuchen, was und wieviel daran sie bezahlen wollen. Das macht es mir teils unmöglich in der Apotheke bei solchen Produkten eine genaue Aussage zu machen. Manche Produktegruppen, die nur äusserst selten übernommen werde, lasse ich deshalb auch Patienten mit Zusatzversicherung in der Apotheke bezahlen, dazu gehören Nasenspülmittel, viele der befeuchtenden Augentropfen etc. Man verliert die Zusatzversicherung übrigens ziemlich schnell, wenn man die Prämien nicht (rechtzeitig) bezahlt.

In manchen Kantonen gibt es „schwarze Listen“ worauf Patienten gesetzt werden, die nicht bezahlen – da darf ich wirklich nur noch „lebensnotwendige Medikamente“ abgeben, ohne dass sofort bezahlt wird.

Bei neugeborenen Babies konnte man Rezepte die ersten Monate (bis sie eine Karte bekamen) auf die Krankenkasse der Mutter abrechnen. Heute heisst es: Versicherungsnachweis sofort – oder zahlen und selber einschicken.

Es gibt Krankenkassen, die keinen Vertrag mit den Apotheken gemacht haben, weshalb die Patienten die Medikamente erst mal selber bezahlen müssen und das der Kasse einschicken. Ganz früher war das ja Normalzustand – dann kam das alles direkt an die Kasse abrechnenbar – und jetzt haben wir gemischte Zustände.

So wirklich hochpreisige Medikamente wie wir sie heute immer öfter sehen (und die einen Grossteil der Kosten im Apothekenteil ausmachen) gab es noch nicht.

Medikamente werden immer öfter mit Limitationen zugelassen. Sie sind dann zwar in der SL (Spezialitätenliste), werden aber nur von der Grundversicherung übernommen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören Einschränkungen in der Indikation (für was sie angewendet werden), dass vorher anderes erfolglos ausprobiert worden sein muss (Orlistat), Einschränkungen ab welchem Alter das übernommen wird (Melatonin ab 53, Valdoxan vor 60), Einschränkungen, wie lange etwas bezahlt wird (Champix) undsoweiterundsofort. Manche brauchen vor der Anwendung eine Kostengutsprache durch die Kasse. Selbst die verschreibenden Ärzte blicken da oft nicht mehr durch.

Generika gab es als ich anfing zu arbeiten noch fast gar nicht. Inzwischen kommen jährlich mehr dazu, da zugelassene Medikamente ihren Patentschutz verlieren. Ich sehe jetzt auch in meiner Anfangszeit neu zugelassene Medikamente, die jetzt Generika haben (nach 10-15 Jahren so üblich).

Die Auswahl der Generika war früher vor allem uns Fachpersonen überlassen. Inzwischen wird immer mehr versucht das von aussen zu steuern. Dass man mehr anwendet, dafür gibt es die 20% Regelung: der Patient bezahlt für Originale, bei denen es Generika gibt, mehr Selbstbehalt als üblich (10%). – Das ist die Kurzfassung, da sie auch daran schon geschraubt haben, wie das genau anzuwenden ist. Die Krankenkassen fangen zudem vermehrt an bei Medikamenten, bei denen es günstigere Generika gibt, die aber aus medizinischen Gründen nicht ersetzt werden sollten (wie Antiepileptika) da trotzdem die 20% Regel anzuwenden (oder gar noch weniger zu bezahlen) um Druck auszuüben. Dazu haben sie neue Klauseln in den Versicherungsverträgen.

Es gibt zwar immer wieder neue Wirkstoffe und wegen Patentabläufen kommen Generika von bestehenden Medikamenten in den Handel – andererseits gehen lange bekannte Arzneimittel verloren. Manchmal sind die Gründe Sortimentsbereinigungen (oder anders gesagt: der Schweizer Markt ist zu klein, der Absatz zu niedrig) – so haben wir schon Euceta, Hemeran und Vita Merfen verloren. Manchmal sind es Wirkstoffe, die heute als nicht mehr so angebracht (obsolet) angeschaut werden – wie Migräne Kranit, Spasmo Canulase und Spasmo Cibalgin. Manchmal wird die Produktion eingestellt, weil der Wirkstoff nicht mehr in ausreichender Qualität erhältlich ist – Irgamid, das einzige frei verkäufliche Mittel beim Gerstenkorn verschwand so. Es gibt noch viel mehr Beispiele … manche davon vermisse ich wirklich sehr.

Dagegen wurde manches aus der Rezeptpflicht entlassen (Ibuprofen zum Beispiel) – und neu mit der faktischen Aufhebung der Liste C (Apothekenpflichtig) bekommen wir mehr Kompetenzen manches rezeptpflichtiges ohne Rezept abzugeben: die neue Liste B+. Dazu gehört allerdings auch eine vermehrte Dokumentation und Bürokratie.

Medikamentenpreise ändern so oft, dass es schwierig ist, das wie vorgeschrieben anzugeben. Vor allem, dass die Medikamentenpreise auf den Packungen angeschrieben werden müssen. Aufgedruckt auf der Packung sind sie schon lange nicht mehr – wir müssen etikettieren, was am besten kurz vor der Abgabe passiert (eben wegen den Änderungen). Dabei haben wir bei den RX-Medikamenten vor allem Preisabschläge, was regelmässig zu Lagerverlusten führt. Und bei den OTX geht es regelmässig mit den Preisen aufwärts.

Lieferschwierigkeiten. Ich kann mich nicht erinnern zu meinen Anfangszeiten bis auf ganz wenige Ausfälle etwas nicht bestellen oder besorgen zu können. Und jetzt? Aktuell sind über 600 Medikamente nicht lieferbar, darunter so wichtige wie Antiepileptika, Mittel gegen Parkinson und Bluthochdruck. (2011 dachte ich auch noch nicht, dass das so kommen würde …)

Mittel- und Gegenstände (Verbandsmaterial, Inkontinenzartikel, Blutzuckermessgeräte und Zubehör etc.) – dafür gibt es auch eine Liste (MiGeL), die vor allem Überarbeitung erfahren hat im Sinne von Einschränkungen: Die von der Krankenkasse übernommenen Preise wurden oben plafoniert und liegen heute oft unterhalb der Verkaufspreises … weshalb die Differenz dann vom Patienten bezahlt werden muss.

Krücken kann man für Erwachsene nicht mehr auf die Krankenkasse mieten, nur noch kaufen (und auch hier zahlen sie zu wenig, dass man da eine auf Dauer brauchbare Krücke bekommt).

Wohnt der Patient im Altersheim oder wendet seine Haushilfe die verschriebenen Verbandstoffe, Inkontinenzmaterial oder Blutzuckerzubehör an, dann zahlt die Krankenkasse der Apotheke das (vielleicht schon abgegebene) Material nicht zurück: das ist ja schon in den Pflegepauschalen enthalten. (Jetzt muss ich nur noch wissen, auf welche Patienten das zutrifft).

Wenn wir in der Apotheke auf Arztrezept eine Rezeptur herstellen mussten, wurde die grundsätzlich übernommen. Heute bekommen wir von der Krankenkasse Rückweisungen, wenn der Wirkstoff zwar für die Anwendung zugelassen ist – sich aber nicht in der ALT (der Arzneistoffliste für Rezepturen) findet. Manchmal auch schon, wenn ein Inhaltsstoff sonst nicht da drin oder auf der SL (Spezialitätenliste) ist.

Wir konnten noch viel mehr abfüllen an Chemikalien. Das neue Chemikalienrecht ist einiges komplizierter als das alte (auch wenn wir jetzt nicht mehr so Buch führen müssen, wie früher). Vor allem die korrekte Etikettierung ist so kompliziert, dass das immer weniger Apotheken und Drogerien auf sich nehmen.

Die Vorschriften für die Zulassung für Hausspezialitäten sind mühsamer. Chemikalienmischungen müssen zur Kontrolle vorher gemeldet werden und werden dann zugelassen – auch das kostet wieder.

Biozide brauchen eine spezielle Zulassung – das bedeutet: nichts mehr mit selber Alkohol 70% oder Isopropanol 70% herstellen zur Oberflächendesinfektion. Da darf man nur noch Fertigprodukte verwenden.

Arzneimittel – Refill in vom Kunden mitgebrachte Behältnisse geht nicht mehr: Laut Pharmakopöe darf ich Mittel, die eingenommen werden oder auf der Haut angewendet werden nicht mehr auffüllen.

Wie ich bezahlt werde für meine Arbeit. Bei den RX-Medikamenten ist unsere Leistung (Arbeit) nicht mehr im Medikamentenpreis enthalten, sondern wird mittels Pauschalen abgegolten. Die sind auch nach 15 Jahren Wechsel schwierig zu erklären (es gibt 2 – und nein, die sind nicht „freiwillig“ oder eine Beratungstaxe).

Ich darf als Apothekerin mehr machen. Dienstleistungen wie Impfen, Asthmakontrolle, Allergieabklärung, Darmkrebsvorsorge, HIV-Tests kommen zu den klassischen Sachen wie Blutdruckkontrolle, Blutzuckermessung, Cholesterinmessung und Triage. Im Rahmen von Netcare und anderen Projekten arbeiten wir in der Apotheke mehr mit Ärzten zusammen, die via Videotelefonie zur Beratung herbeigezogen werden können. Das alles bedingt, dass man sich entsprechend weiterbildet und die nötigen Geräte dazu anschafft – Nicht jede Apotheke bietet jede dieser Dienstleistungen an. Die Abgeltung durch die Krankenkasse hinkt da ebenfalls noch hinterher – bisher muss der Patient das vor allem selber bezahlen.

So vieles hat geändert. Habe ich noch was vergessen?

Es war nicht alles früher besser. Aber es war sicher einfacher.

Die Spitex leidet (und die Apotheke leidet mit)

Die Spitex (das ist die Haushilfe) tut mir ja leid. Trotzdem … schiebt das Problem bitte nicht an die Apotheke weiter!

Darum geht es (zusammengefasst von der Spitex Aargau):

• Mittel und Gegenstände: z.B. Verbandmaterial, Inkontinenzhilfen, Gehhilfen.

• Seit 2011 konnten Pflegeheime und Spitexbetriebe die Mittel und Gegenstände den Krankenversicherern zusätzlich zu den Pflegebeiträgen in Rechnung stellen.

• Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. September 2017 stellte fest, dass die Kosten für Mittel und Gegenstände Bestandteil der Pflegeleistung sind und somit mit den Pflegebeiträgen der Krankenversicherer bereits abgegolten sind.

• Die Folge davon sind Ertragsausfälle ab 2018 in der Höhe von jährlich über 4 Millionen Franken für die Pflegeheime sowie in unbekannter Höhe für die Spitexbetriebe.

Wir schreiben 2019 – und die Haushilfe leidet. Viele Spitex haben sich entschlossen das Material für Wundversorgung und bei Inkontinenz selber zu besorgen und zentral zu lagern um günstiger einkaufen zu können. Das bedeutet einen Mehraufwand, nicht nur zur Bestellung, sondern auch das vom Lager zum Patienten zu bringen. Mindereinnahmen und Mehraufwand … es zeigt sich jetzt, dass das für die Spitex bald nicht mehr stemmbar ist.

Deshalb versuchen jetzt offenbar manche das an die Apotheken zurückzugeben. So hatten wir heute eine Anfrage – nein, eigentlich war es eher eine Forderung:

Inkontinenzeinlagen für eine Patientin. Das Rezept würde uns später geliefert werden.

Okay – Nur weiss ich bei der Patientin, dass sie die Inkontinenzeinlagen ganz sicher nicht mehr selber anwenden kann. In der MiGeL 2019 steht inzwischen auch sehr konkret:

Mittel und Gegenstände, die im Rahmen einer medizinischen Behandlung durch einen Leistungserbringer nach Artikel 35 KVG (Arzt/Ärztin, Spital, Pflegefachperson oder andere medizinisch-therapeutische Fachpersonen wie Physiotherapeut/Physiotherapeutin) oder im Rahmen der Pflege in Pflegeheimen oder durch die Spitex angewandt werden, dürfen nicht über die MiGeL abgerechnet werden.

Nach einem langen Telefon mit der Verantwortlichen Person bei der Spitex (die ich wirklich bedauere) hat man mir direkt gesagt:

  • dass sie mir keine schriftliche Bestätigung ausstellen können, dass die Produkte vom Patient angewendet werden können (weil das eben nicht so ist),
  • dass sie aus personellen und finanziellen Gründen jetzt systematisch die Patienten wieder auf Bezug in der Apotheke umstellen (müssen),
  • und dass es von jetzt an wieder unser Problem sein soll, das zu besorgen, zum Patienten zu schaffen und der Krankenkasse abzurechnen.

Ich habe das dann abgelehnt. Die Patientin tut mir noch mehr leid als die Spitex, aber – ich kann genauso wenig gratis arbeiten, wie sie, brauche für das Material Geld, Platz und zum abgeben Personal – und einfach zu hoffen, dass das der Krankenkasse nicht auffällt, mache ich nicht. Am Ende trage ich hier als Apotheke das ganze Risiko. Wenn ich das beliefern soll und die Situation ist wie beschrieben, dann muss ich das der Spitex direkt in Rechnung stellen können. Das wollten sie dann auch nicht.

Ich bin sicher, das werden noch andere in der nächsten Zeit versuchen – das als kleine Warnung an andere Apotheken.

Und für die Patienten und anderen in der Schweiz wohnenden Leute: DAS ist einer der übereilt durchgedrückten Sparmassnahmen und deren Auswirkungen. Ich habe keine Ahnung, wo das noch hinführt – aber um so etwas in Zukunft möglichst zu vermeiden … unterschreibt bitte die Petition hier! Noch bis Ende Mai möglich.

Noch nie hat eine Apotheke so einen Test bestanden!

„Noch nie hat eine Apotheke so einen Test bestanden!“ – Ich weiss nicht mehr, wer das gesagt hat, aber es war an einer unserer zahllosen Weiterbildungen. Und Recht hat der Mensch!

Das bedeutet nicht, dass wir Apotheken nicht jährlich mehrmals getestet werden – und diese Tests auch bestehen. Es gehört zum Vertrag mit den Krankenkassen, dass die Qualität in der Apotheke mittels Testkäufen, Telefonanrufen und Rezepten durch sogenannte „Mystey“-Patienten evaluiert wird. Jedesmal mit ausgiebiger Besprechung der Resultate. Die haben wir bisher immer bestanden.

Nicht so mit den Tests, die Zeitschriften wie zum Beispiel der Saldo durchführen. Sowas können „die Apotheken“ nicht bestehen – und das sollen wir auch nicht. Wo blieben da die sensationsgeilen Überschriften?

Aktuelles Beispiel: Gefährliche Wechselwirkungen nicht erkannt (Saldo Artikel, kostenpflichtig).

Kurzfassung: 20 Apotheken wurden „getestet“. Es wurde auf Rezept Efexor (Venlafaxin) eingelöst und geschaut, ob da das Generikum angeboten wird. Danach wurde OTC der Hustendämpfer Bexin (Dextrometorphan) verlangt. Zitat saldo:

Bei der Kombination der beiden Präparate kann gemäss Packungsbeilage von Efexor das lebensbedrohliche Serotoninsyndrom auftreten.“

Während sie sich bei der Generikum Abgabe noch halb positiv überrascht zeigen – 13 von 20 Apotheken haben das günstigere Generikum von Efexor abgegeben (im Gegensatz zu 6 in 2013) – sind sie bei der Abgabe der Kombination „entsetzt“, dass das 15 von 20 Apotheken abgegeben haben.

Der Apothekerverband hält sich hier dezent zurück mit einem öffentlichen Kommentar, bis auf eine Facebook- Mitteilung, in der sie angeben von dem Test abweichende Resultate bekommen zu haben vom saldo als später publiziert, habe ich nichts gesehen. Vielleicht weil pharmasuisse im Artikel zitiert wird, angeblich mit: „pharmasuisse kritisiert die Apotheken: «Der Patient muss darauf hingewiesen werden, dass sich die beiden Medika-mente nicht vertragen.“

Dann will ich dazu mal etwas schreiben und ein paar Sachen erklären. Diese „lebensbedrohliche Wechselwirkung“ des Serotoninsyndroms gibt es. Es ist ein Komplex aus Krankheitszeichen die durch eine Anhäufung des Neurotransmitters Serotonin hervorgerufen werden. Charakteristisch sind neuromotorische und kognitive Störungen sowie Verhaltens-veränderungen, Ruhelosigkeit, rasche unwillkürliche Muskelzuckungen, Schwitzen, Schüttelfrost und Zittern. Das Serotonin-Syndrom ist häufig das Resultat einer Arzneimittelnebenwirkung, die zu einer Erhöhung der Serotoninaktivität führen kann und insbesondere bei einer kombinierten Anwendung von serotonergen Arzneistoffen mit MAO-Hemmern beobachtet wird.

Ich bin also tendenziell Vorsichtig bei Medikamenten, die das machen können (wie Efexor) und gebe andere „zentral wirksame Medikamente“ – zu denen ich auch den Hustenstiller Dextrometorphan zählen will – zur Wechselwirkungs-Kontrolle im Computer ein. Und unser System bleibt dabei ruhig! Naja, nicht ganz ruhig. Ich habe es so eingestellt, dass bei uns Warnhinweise der Stufen 1, 2 und 3 angezeigt werden. Das heisst: 1: kontrainduziert (Darf man so nicht zusammen nehmen), 2: vorsichtshalber kontrainduziert (sollte man so nicht zusammen nehmen) und 3: Überwachung / Anpassung notwendig. Wenn ich das höher einstelle, habe ich bei so ziemlich jeder Kombination irgendeine Anzeige – die dann mit der Zeit wegen „Alarmmüdigkeit“ einfach nur noch weggedrückt wird. Das will ich nicht. Bei denen, die es jetzt anzeigt, muss man reagieren. Aber bei der Kombi, die getestet wurde?

Diese beiden Medikamente zeigt es mit einer Wechselwirkung der Stufe 5 an:

Relevanz: 5 Vorsichtshalber überwachen. Gruppen: Serotonin-Reuptake-Hemmer / Opioide
Kurztext: Erhöhtes Risiko eines Serotonin-Syndroms und von Krampfanfällen

Die genannten Opioid-Analgetika und das zentrale Antitussivum Dextromethorphan haben ebenso wie die Serotonin-Reuptake-Hemmer serotoninerge Effekte, so dass additive serotoninerge Wirkungen vermutet werden. Dies wurde nicht systematisch untersucht; allerdings liegen etliche Fallberichte vor.

Die Fallberichte beziehen sich aber nach dem was ich gesehen habe tatsächlich auf die starken Opioide wie Durogesic, Valoron, Palexia und nicht auf Abkömmlinge wie dem Dextrometorphan. Deshalb auch die niedrige Einstufung der Gefahr. Demnach steht da auch:

Bei gleichzeitiger Behandlung mit den genannten Opioiden und
Serotonin-Reuptake-Hemmern ist Vorsicht geboten. Die Patienten sollen sorgfältig über die Zeichen des Serotonin-Syndroms sowie über das Risiko von Krampfanfällen informiert werden. Auf Dextromethorphan in Erkältungspräparaten kann verzichtet werden. 

Also ist in meinen Augen eine Abgabe möglich ohne grosse Gefahr des Patienten. Will man ganz sicher sein, kann man einen anderen Hustenstiller wählen (die Wirksamkeit ist halt meist auch nicht ganz entsprechend) und falls doch Bexin gewollt ist, würde ich den Patienten informieren, dass er auf das Auftreten von Zittern, Muskelzucken oder Schwitzen achtet und falls das auftritt, kein Bexin mehr nimmt. Aber nochmal: wir reden hier von Einzelfällen, einer in der Kombination kaum erwarteten Nebenwirkung.

Anders sieht es beim zweiten Test von saldo aus, bei der die Kombination von Plavix (Clopidogrel) und Aspirin (Acetylsalicylsäure) versucht wurde.

Das ist etwas, wo man reagieren muss:

Relevanz: 3 Ueberwachung/Anpassung
Gruppen: Thrombozytenaggregationshemmer / Antiphlogistika, nicht steroidale
Kurztext: Möglicherweise erhöhtes Blutungsrisiko

Und das haben die Apotheken auch:

Positiv: Nur eine Apotheke verkaufte Plavix und Aspirin ohne Warnung vor der Blutungsgefahr. Negativ: 7 von 20 verkauften den Blutverdünner Plavix, ohne auf ein Generikum hinzuweisen.

Das könnte man natürlich auch so formulieren: 13 von 20 Apotheken haben auf das Generikum hingewiesen oder es verkauft! Aber das liest sich halt nicht so gut. Dann schreibt man lieber:

Insgesamt arbeiteten nur drei Apotheken vorbildlich

Jaaa – wie gesagt: Noch nie wurde so ein Test bestanden. Kein Wunder, wenn man das so zeigen will und entsprechend selten auftretende Wechselwirkungen aussucht – notabene eine Wechselwirkung, die bei dem Medikament schon als Nebenwirkung alleine auftreten kann. Ebenfalls selten, also weniger als 1 von 1000 Behandelnden bekommt das.

Übrigens. Nein, wir sind nicht getestet worden. Aber ich habe von Apotheken gehört, die bei dem saldo-Test dabeiwaren und die die Kombi abgegeben haben. Deshalb sei hier noch angefügt: nicht alles, was die Apotheke dazu gesagt hat, schlägt sich im Artikel nieder. Das dürfte bei mehreren der Fall gewesen sein.

Es geht bei den Wechselwirkung halt auch darum, die zu interpretieren – und dann den Patienten gegebenenfalls zu informieren. Abgegeben hätte ich das wahrscheinlich auch.