Au weh – Pflege und MiGeL (und Spitex!)

Der neuste Gerichtsentscheid im Streit Krankenkassen gegen Altersheime hat … unerwartete Auswirkungen auf die Arbeit in der Apotheke.

Ihr erinnert Euch noch, was ich über die MiGeL und Leute im Altersheim geschrieben habe?

Zur Erinnerung: Offenbar haben die Krankenkassen Verträge mit Alters- und Pflegeheimen, in denen steht, dass MiGeL Produkte (Sachen wie Inkontinenzwindeln, Verbandsmaterial, Nadeln, Blutzuckerteststreifen) in der Pauschale, die die Krankenkasse den Institutionen zahlt pro Person und Tag enthalten sind. Damals hatte ich einen Fall, wo die Krankenkasse mir die Blutzuckerteststreifen auf Rezept nicht zahlen wollte, da der Patient ein Heimbewohner war … und das mit der Pauschale abgegolten sein sollte. Ich konnte das noch abwehren, da mir nicht bekannt war, dass der Patient da drunter fällt.

Aber heute ist das so: wenn der Patient in einem Alters- oder Pflegeheim lebt, dann gebe ich (auch auf Rezept) besser keine MiGeL-Produkte ab: das muss das Heim machen. Ich bekomme es nämlich nicht zurückerstattet von der Krankenkasse. Das Heim kann was nicht von der Krankenkasse übernommen wird dem Kanton in Rechnung stellen (und hoffen, dass sie es dann bekommen, ich kann mir vorstellen, dass die Pauschalen für viele Fälle nicht ausreichend sind).

So weit so schlecht.

Nun wird es schlimmer: Anscheinend gilt das auch für die Betreuung durch die Haushilfe / Spitex.

Nochmal: Wenn die Spitex den Patienten betreut / pflegt / dafür MiGeL-Artikel braucht, muss sie für das dafür benötigte MiGeL-Material aufkommen. :-o

Und wenn ich als Apotheke das abgegebe – dann muss ich das der Haushilfe / Spitex / Heim verrechnen, nicht der Krankenkasse oder dem Patienten. – Und dafür brauche ich einen Liefervertrag mit der Haushilfe.

Das Ganze stellt mich momentan noch vor viele offene Fragen. Ein paar davon können mir eventuell auch mitlesende Spitex/Haushilfe-Angestellte erläutern?

  • Hat die Spitex (gibt ja auch einige Zweigstellen) überhaupt schon Verträge mit Apotheken betreffend Rechnungsstellung MiGeL-Produkte?
  • Oder liefert die Spitex das in Zukunft selber dem Patienten? Das würde bedeuten, dass sie ein ziemliches Lager anlegen müssten. Wo bestellt die Spitex/Haushilfe das?
  • Gilt das Ganze jetzt für jeden von der Spitex/Haushilfe betreuten Patienten? Viele davon benötigen ja nicht für alles Hilfe oder Pflege.
  • Und wenn das nicht für jeden gilt: woher weiss ich, ob das auf den Patienten, den ich in der Apotheke stehen habe (mit einem Rezept) jetzt zutrifft?

Ich finde das ausgesprochen undurchdacht: eine Betreuung in einem Pflegeheim ist ja wirklich nicht dasselbe wie eine Betreuung ausserhalb durch jemanden, der gelegentlich vorbeikommt und kleinere Arbeiten erledigt.

Neu muss ich also bei jeder Bestellung der Spitex für einen Patienten (egal ob bei Lieferung an die Spitex oder Abholung durch dieselben)  davon ausgehen, dass ich das MiGeL-Produkt nicht der Krankenkasse verrechnen kann …. und der Spitex/Haushilfe dafür eine Rechnung stellen oder sie gleich zahlen lassen. Oder zumindest fragen, ob das Produkt vom Patienten SELBER angewendet wird.

Bei den Patienten die selber bei mir in der Apotheke stehen mit einem Rezept für MiGeL-Produkte mache im momentan weiter wie bisher: Ich rechne das der Krankenkasse ab.

Auf der Seite der Pharmasuisse findet sich übrigens eine Vorlage, die man bei Rückforderungen der Krankenkasse – und die wird es geben, jetzt noch mehr – brauchen kann, wenn man nicht wissen konnte, dass der Patient pflegerisch betreut ist.

Man denke auch an den Aufwand, den die Spitex damit hat: eine Rechnungsstellung gibt es ja jetzt schon in 3 Teilen geben: einmal an die Krankenkasse, einmal an den Patienten und eine noch an den Kanton? Nun kommt einfach noch die Aufteilung der Sachen aus der Apotheke darauf hinzu.

Na das gibt ja was.

Aber Hauptsache, die Krankenkasse hat wieder etwas gefunden, wo sie sparen kann.

Siehe auch: MiGeL – oder mich gruselt es langsam und MiGeL- der Krankenkassenverband ortet Sparpotential

Gesundheit!

Patient: Zieht Rezept aus der Jackentasche – zusammen mit einem getränkt-nassen-Nasenlappen.

(Das nur Taschentuch zu nennen, wäre zu nett)

Reicht mir das halb-feuchte und durchweichte Rezept, als ob ich nichts bemerkt hätte.

Bitte sagt mir, dass es in so einer Situation nicht unhöflich ist, sich gleich nach entgegennehmen des Rezeptes und danach nochmal die Hände zu desinfizieren.

 

Vordatieren und Einschränkungen umgehen?

Der Lehrling drückt mir 2 Rezepte in die Hand, die sie von einer Patientin bekommen hat. Die Rezepte sind identisch: für Isotretinoin Tabletten 10mg 30 Stück.
Nur dass auf dem einen Rezept ein Datum von Anfang März steht (5.3.) und auf dem anderen eines von gestern. Das ist übrigens ein Mittel gegen Akne.

Ich nehme mir eine Packung aus der Schublade und gehe das erklären.
Die Patientin empfängt mich schon mit den Worten: „Das sind aber 2 Packungen!“
Pharmama: „Ja, aber für dieses Medikament besteht eine Limitation. Ich darf das bis maximal 7 Tage nach Ausstellen des Rezeptes abgeben. Es ist bei diesen Tabletten ja auch ganz wichtig, dass Sie nicht schwanger sind oder werden, wenn Sie die nehmen. Deshalb braucht es regelmässige Kontrolle beim verordnenden Arzt – der stellt dann auch ein neues Rezept aus.“

In der Packungsbeilage steht das auch:

Verschreibungs- und Abgabeeinschränkungen
Verschreibungen für Isotretinoin müssen für Frauen im gebärfähigen Alter auf einen Behandlungszeitraum von 30 Tagen limitiert sein, und eine Fortsetzung der Therapie erfordert eine erneute Verschreibung. Idealerweise sollten der Schwangerschaftstest, die Ausstellung des Rezeptes und die Abgabe von Isotretinoin am selben Tag erfolgen. Die Abgabe von Isotretinoin muss innerhalb von maximal 7 Tagen nach der Ausstellung des Rezeptes erfolgen.

Meint die Patientin: „Ja – ich war halt in den Ferien. Ich habe die Rezepte per Post bekommen und bin erst jetzt dazu gekommen das einzulösen. Dann nehme ich das alte Rezept halt wieder mit und verlange ein neues vom Arzt.“

Jetzt, Frage:
Sie hat die beiden Rezepte ja offenbar gleichzeitig per Post bekommen. Der Arzt hat also mindestens ein Rezept „vordatiert“ … und ich bin nicht ganz sicher, ob er da die Kontrolluntersuchungen wirklich macht – oder einfach auf telefonische Anfrage das Rezept ausstellt. Immerhin … da ist die Fachinfo nicht ganz so eindeutig (siehe unten). Aber: Hätte ich da auch das Isotretinoin auf das neuere Rezept nicht abgeben dürfen, da es ja (da vordatiert) länger her ist seit der effektiven Ausstellung?

Zu den Kontrolluntersuchungen steht folgendes in der Fachinformation:

Kontrolluntersuchungen müssen in Intervallen von 28 Tagen festgesetzt werden. Unter Berücksichtigung der sexuellen Aktivität der Patientin und der Menstruationsanamnese (abnormale Menstruationen, Ausfall von Perioden, Amenorrhö) in der näheren Vergangenheit, muss festgestellt werden, ob regelmässige monatliche Schwangerschaftstests unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden müssen. Wo es notwendig erscheint, muss bei dem Untersuchungstermin zur Verschreibung oder in den 3 Tagen vor dem Besuch beim verschreibenden Arzt ein Schwangerschaftstest durchgeführt werden.

Hmmm. Gerade beim Isotretinoin (das ist Roaccutan, Curakne, Tretinac und andere Generika) bin ich unsicher, ob den meisten Ärzten die Einschränkungen der Verschreibung hier bewusst sind – und das ist ein Medikament, wo immer wieder Probleme auftreten können. Siehe auch weitere Blogpost dazu:

Kein Dosierungsfehler für den Konsumentenschutz

Wir verkaufen in der Apotheke Diverses um vom Rauchen loszukommen. Neben den klassischen Nikotinersatzpräparaten auch Spagyrik Spray zur Tabakentwöhnung. – Ja, tun wir. Es gibt immer wieder Kunden, die etwas zur Unterstützung wollen und ausdrücklich nicht die Kaugummi oder Pflaster oder den Spray mit Nikotin. Zigarettenabhängigkeit hat nicht nur eine körperliche, sondern auch psychologische Komponente. Da kann auch gut alternatives wie diese Spagyriksprays eingesetzt werden. Tatsächlich … wenn ich sehe, wie viele Leute einfach von der Zigarettensucht in die Nikotinkaugummisucht „umsteigen“ ist das vielleicht gar nicht die dümmste Idee.

Jedenfalls war die etwas komplizierte und ziemlich grumpelige Kundin, die sich vor etwa 2 Wochen ausgiebig zu den verschiedenen Produkten zur Tabakentwöhnung beraten lassen hat wieder da. Sie kam in der Zwischenzeit schon einmal vorbei um sich ausführlich darüber zu beklagen, dass auf dem Spagyrik-Spray die Dosierung  auch für Kinder angegeben ist.

Das stimmt … da steht (in etwa) drauf:

Erwachsene: je 3 bis 5 Sprühstösse in den Mund geben. Kinder bis 10 Jahre: je 2 Sprühstösse in den Mund geben.

So wie bei so ziemlich allen anderen Spagyriksprays auch. Die Standarddosierung halt.

Man hat ihr damals extra einen neuen Spray hergestellt mit der „richtigen“ Dosierung – und ja, wir haben die Dosierung auch sonst aus der Vorlage bei dem Rauchentwöhnungs-Spray raus genommen.

Heute kam sie also den nächsten Spray holen. Sie schaut ihn sehr genau an und meint dann: „Ah. Sie haben die Dosierung geändert.“

Drogistin Sabine (immer fröhlich): „Ja, wir sind lernfähig, und es hat auch wirklich nicht viel Sinn gemacht, oder?“

Kundin (todernst): „Es ist gut, dass sie das getan haben, ansonsten hätte ich Sie dem Kassensturz gemeldet!“

Für Nicht-Schweizer-Leser: der Kassensturz ist eine wöchentliche Fernsehsendung (gibt’s seit 1974, also so lange wie mich selbst) die über Konsum, Geld und Arbeit berichtet, Produkte-Tests macht und allgemein kritische Fragen zu aktuellen Konsumenten-Themen stellt. (Beschreibung aus der SRF)

Ah – ja. Mit dem Kassensturz drohende Kunden sind einem doch immer am liebsten, oder? Ich denke zwar, die haben besseres zu tun als das … und …. es ist ja nicht so, dass es rauchende Kinder nicht gäbe (unten seht ihr, was google als Bildergebnis dafür liefert)– oder dass man die Sprays nicht bei Kindern anwenden dürfe. kindrauchend

Ich persönlich glaube ja, dass der Nikotinentzug sie grumpelig macht. Immerhin ist das dieselbe Kundin, die damals bei der Erstberatung beim rauslaufen den Spagyrik Spray ohne zu bezahlen mitgenommen hat und dann stantepede (als sie es gemerkt hat) wieder damit reingekommen ist um sich bei der Kollegin zu beklagen, dass sie das zugelassen hat (!).

Aber vielleicht gehört sie auch einfach zu den Leuten, die mit einer negativen Einstellung durch’s Leben gehen. Das hat etwas Selbsterfüllendes: wenn man so viel Negativität ausstrahlt, kommt das von allen Seiten zu einem zurück.

Kundenmund – gefragt (3)

Apofragen3

Patient: „Schmecken Calcium-Kautabletten nach Knochen?“

Auch ein Oldie – Aber Gegenfrage: wie schmeckt denn so ein Knochen? Ich esse die normalerweise nicht mit :-) Ich persönlich finde, dass die meisten Calcium-Kautabletten so einen etwas „sandigen“ Beigeschmack haben, aber das liegt wohl darin, dass das etwas braucht, bis man es so kleingekaut, dass man es schluckt – und das wohl noch vor der kompletten Lösung des Calciums ist. Und ja: Sand habe ich schon gegessen – ist zwar schon länger her (als Kleinkind).

Das Knochen-Kauen erinnert mich an die Giraffe, die ich eben das schon mal machen gesehen habe in einem afrikanischen Nationalpark. Unser Führer hat das Verhalten damals mit „Calciummangel“ erklärt.

Die täglichen Probleme so …

Mehrere Probleme spielten bei folgendem Patientengespräch mit.

Erstens die Lieferbarkeit. Leider sind aktuell (und immer noch) einige Medikamente nicht erhältlich – für länger augenscheinlich.

Dann die Substitution eines Medikamentes: Wegen der Nicht-Lieferbarkeit muss ich einen Ersatz suchen, der adäquat ist. Ein Generikum (Mittel einer anderen Firma mit demselben Wirkstoff) wäre hier möglich.

Das Einverständnis des Patienten für einen Ersatz – nicht immer kann man ihn überzeugen, die Gründe dafür können auch durchaus persönlicher Natur sein – und bei Medikamenten gegen psychische Erkrankungen ist das grundsätzlich eher schwierig.

Und die Dosierung – nochmal bei Medikamenten gegen psychische Erkrankungen ist das sehr individuell.

Genug der Vorrede –

Die Patientin kommt mit einem Bestellzettel für Remeron 45 in die Apotheke – es war lange Zeit nicht lieferbar, jetzt zeigt mir der Computer das als komplett ausser Handel an. Deshalb liegt es auch nicht auf der Seite zum abholen bereit.

Das ist doof. Aber … ich bin ja auch hier um solche Probleme zu lösen.

Ersatzweise zeige ich ihr das Mirtazepin 45. Ein Generikum.

Patientin: „Nein, das ist von Mepha, das will ich nicht.“

Pharmama: „Kann ich Ihnen von einer anderen Firma eines bestellen?“

Patientin: „Nein, ich will das Remeron.“

Pharmama: „Das gibt es leider nicht mehr in 45 Milligramm, nur noch in 30.“

Patientin: „Dann nehme ich das.“

Ich hole die Packung und schaue nach – ja, die Tabletten kann man auch teilen.

Pharmama: „Sie können das so nehmen. Für die gleiche Dosierung nehmen Sie einfach eine und eine halbe Tablette.“

Patientin: „Was? Ich nehme sicher nicht nur eine halbe, das ist ja schon eine niedrigere Dosierung!“

Pharmama: „Eine halbe und eine ganze Tablette …“

Patientin: „Aber das ist zu wenig mit einer halben!“

Pharmama: „Richtig. Das sind Tabletten mit 30 Milligramm. Sie nehmen einmal eine ganze, das sind 30 und einmal eine halbe, also 15. Das gibt zusammen 45 – die Dosierung, die Sie schon hatten.“

Patientin: „Nun, ich will eh‘ etwas reduzieren. Ich nehmen einfach eine Tablette.“

Pharmama: „Das können Sie auch, aber es wäre gut, wenn Sie den Arzt wegen der niedrigeren Dosierung informieren. Ich schreibe es so drauf, dass es die selbe Dosierung wie zuvor ist.“

Mit „Eine und eine halbe Tablette vor dem Schlafen einnehmen.“

Ist ja auch schwierig … die ganzen Änderungen ständig …