Pharmaziestudenten mit dem neuen HMG nicht in die Arbeitslosigkeit schicken!

Das neue Heilmittelgesetz (HMG) kommt – aber Gesetze sind das eine und wie sie dann ausgelegt werden, das andere. Ausser vielen interessanten und fordernden Änderungen für die Apothekerschaft (wie zum Beispiel die praktische Aufhebung der Liste C und mehr bisher rezeptpflichtige Medikamente, die man mit den entsprechenden Kompetenzen abgeben darf) könnte auch eine weniger schöne Änderung kommen. Je nachdem, wie dieser Passus für die Apotheker ausgelegt wird:

Art. 5 Abs. 2
Der Bundesrat bestimmt die eidgenössischen Weiterbildungstitel für die universitä-
ren Medizinalberufe, für deren privatwirtschaftliche Berufsausübung in eigener
fachlicher Verantwortung eine Weiterbildung nach diesem Gesetz erforderlich ist.

Im schlimmsten Fall (und der wird laut Kantonsapothekerinnen anscheinend wirklich diskutiert) haben wir danach wieder den „Fall Basel“ – über den ich 2013 geschrieben habe: Bewilligung zur Berufsausübung – nach dem Studium nicht zu erlangen?

In kurz: Apothekerinnen direkt nach dem Studium dürfen dann (immer noch) nicht alleine in der Apotheke stehen und arbeiten, sondern benötigen 2 Jahre Berufserfahrung (oder ähnliche „Weiterbildung“).

Dabei meint „alleine“ natürlich nur ohne andere gleichzeitig anwesende Apotheker – Pharmaassistentinnen (egal wie kompetent und schon lange im Betrieb arbeitend) „zählen“ dafür nicht.

Mir ist schon klar, dass damit eine Verbesserung der Qualität erreicht werden soll – Nur … auch die Apothekerin frisch ab Studium (nach 5 Jahren intensiver Ausbildung) hat schon ein Praktikum in der Apotheke von 33 Wochen hinter sich. Und es geht ja nicht darum, selber eine Apotheke zu leiten – dafür braucht man heute schon die mindestens 2 Jahre Berufserfahrung.  Nach bald 20 Jahren im Beruf (selber so angefangen) und einigen Apothekern, die bei uns (auch direkt nach dem Studium) gearbeitet haben, kann ich sagen: Die Apotheker haben direkt nach dem Studium die nötigen Kompetenzen und das Wissen und nach dem Praktikum auch die Erfahrung, dass sie ohne Aufsicht eines anderen Apothekers in der Apotheke arbeiten können. Nehmt ihnen das nicht weg!

Die Auswirkung einer solchen Auslegung wäre ein (noch grösserer) Mangel an für eine Stelle verfügbaren Apothekern – Denn: wieviele Apotheken können es sich leisten, mehr als einen Apotheker gleichzeitig arbeiten zu haben? (Bahnhofsapotheken mal ausgenommen).

Darum der Aufruf an die Pharmaziestudenten, Apotheker (angestellt, leitend, pensioniert) und alle sonst: Unterschreibt die Petition als Aufruf an Alain Berset:

Schicken sie die Pharmaziestudenten nicht in die Arbeitslosigkeit

 

Da steht *WAS* auf dem Rezept?!? (5)

rptabasco

Fundstück aus Basel – kleines Bild, aber trotzdem leserlich:

Lamisil Creme 2x/d Füsse beidseits für 14 Tage

Optiderm Lotion (Körper)

Tabasco 5 Tropfen in Wasser – Mund damit täglich spülen

Leiste: Imazol Creme 2x/d für 14 Tage

Tabasco? Zum gurgeln? Hilft das auch bei Pilzbefall, den die Person zu haben scheint – oder hat jemand eine Idee für was das gut sein soll?

Das nd daneben bedeutet übrigens „non dedi“ also nicht abgegeben. Hatten sie wohl in der Apotheke auch nicht.

Da steht was auf dem Rezept?!? 1

Da steht was auf dem Rezept?!? 2

Da steht was auf dem Rezept?!? 3

Da steht was auf dem Rezept?!? 4

Von Gift und Heilmittel

casanovazitat

Um für einmal als Apotheker nicht Paracelsus zu zitieren, sondern … Casanova!

Gift in den Händen eines Weisen ist ein Heilmittel, Ein Heilmittel in den Händen eines Toren ist ein Gift…

Wahre Worte im Zusammenhang mit Medikamenten … die eben keine normalen „Konsumgüter“ sind, so gerne manch Detailhandel das im Sortiment sehen will (Ich schau‘ Dich an, Migros!). Was Medikamente im Supermarkt für Folgen haben können, sieht man gut in den USA:  Dort sind die Hälfte aller Dialysepatienten deshalb ebensolche, weil sie zu viele Schmerzmittel im Lauf ihres Lebens eingenommen haben. In Kalifornien brauchen 70 Kleinkinder jährlich eine neue Leber, weil die Eltern das Schmerzmittel zu hoch dosiert haben.

Ibuprofen und Paracetamol und Aspirin im Supermarktregal – womöglich auch noch in der günstigeren Grosspackung … und die Leute verlieren den Respekt vor diesen doch potentiell gefährlichen Mitteln. Die Dosis macht das Gift. Und die richtige Anwendung – im Zusammenhang mit dem dahinterstehenden fachlichem Wissen und Beratung in der Apotheke machen aus einem potentiellen Gift ein Heilmittel.

Medikamente gehören in die Apotheke und nicht in den Supermarkt.

Nur damit das auch mal wieder gesagt ist.

Rezept – Empfehlung?

„Das Rezept kann ich nicht lesen“ – meint unser Lehrling Minnie, die ich gerade am einführen in die Rezeptkunde bin.

Sie hält es mir hin.

Da steht drauf – ausgestellt von Allgemeinarzt Dr. Sowieso

1 OP Sonnencreme SF 50

Kein Patientenname. Keine Unterschrift oder Stempel.

Klasse. Das ist also nicht wirklich ein Rezept, sondern eher eine Empfehlung des Arztes, trotz der offiziellen „Unterlage“ auf die er es geschrieben hat. Und ich (oder besser der Lehrling), darf dem Patienten da jetzt zeigen, was es gibt – und ihm dann erklären, dass keines der Produkte von der Krankenkasse übernommen wird.

Nun, vielleicht nimmt (und zahlt) er sie ja trotzdem. Allerdings kommt er zu einer Zeit, wo wir kein akutes Sonnenproblem haben … (eher ein zuviel an Regen-Problem), was mich etwas misstrauisch macht – und auf das Datum des Rezeptes schauen lässt. Das ist von Mitte August. Jaaa – eben. Sonnencreme zu empfehlen und auch zu benutzen hat seinen Grund … vor allem bei empfindlichen Personen und Immunsupprimierten. Zur Vorbeugung des weissen Hautkrebses gibt es wirksame Sonnenblocker (was Schutzfaktor (SF) 50+ effektiv ist) allerdings denke ich, dass er das jetzt kaum mehr wirklich braucht (ausser er geht in die Ferien, oder später Skifahren) und deshalb auch kaum mehr will.

Das direkte Gespräch bestätigt das dann auch … einer mehr, der dachte ein Rezept sei wie ein Gutschein um etwas gratis zu bekommen.

Weshalb das Zäpfchen nicht wirkt …

Der Kunde beklagt sich, dass er schon X Paspertin Zäpfchen genommen hat und es ihm immer noch übel ist.

Ja, er schluckt sie nicht, er führt sie ein. (Nicht lachen: Das gibt es immer wieder, dass die Leute nicht wissen, wie man Zäpfchen anwendet. Das ist auch der Grund, weshalb auf der Dosierungsetikette steht „einführen“ und „NICHT EINNEHMEN“)

Es könnte natürlich sein, dass das Medikament bei ihm nicht wirkt. Non-responder sind nicht wirklich auszuschliessen. Aber es könnte auch sein … Man führt ihn nochmals durch den Prozess der Anwendung.

Was war der Fehler? Er hat die Folie um das Zäpfchen nicht entfernt. Dann kommt der Wirkstoff natürlich auch nicht raus.

Offenbar muss ich jetzt auch noch auf die Etikette schreiben: „Vor Anwendung Folie entfernen“?

Droh-Kettenbriefe an Kinder

Montag Abend bekomme ich bei der Arbeit in der Apotheke per Whatsapp eine ominöse Nachricht vom Junior zu Hause – das war unser Austausch:

whatsapp1

Mama wan kommst du ich muss dir etwas ganz schlimmes zeigen

Man kann sich vorstellen, wie man sich bei so einer Nachricht fühlt. Junior hatte übrigens Glück, dass ich da gerade im Büro und direkt neben meinem iPhone sass, ansonsten hätte ich nicht so schnell antworten können. Da ich erst 2 Stunden später nach Hause komme, rufe ich natürlich sofort an. Junior ist 10 – und er ist eigentlich nicht alleine zu Hause, Papa wäre da, nur ist der gerade einkaufen gegangen und Junior wollte offensichtlich nicht mit.

Das „ganz schlimme“ war dann (zum Glück) nur ein Kettenbrief, den er bekommen hat. Modernerweise per Whatsapp von einem gleichaltigen Klassenkollegen. Eine Sprachnachricht – und die hatte es in sich.

Die von einer weiblichen (creepy) Computerstimme vorgelesene Nachricht ging in etwa so:

„Hallo … Du musst diese Nachricht an 20 Leute weiterversenden, ansonsten erscheine ich dir heute Nacht und beobachte Dich, wenn du mich nicht weiterschickst, erscheine ich Dir zur Warnung in der nächsten Nacht noch einmal. Danach bringe ich deine Eltern um, sie werden verbluten.“

Die Nachricht war länger als das und ganz offensichtlich spezifisch auf Kinder abgezielt. Junior war zum Glück noch nicht einmal sehr beunruhigt, dass das tatsächlich passieren könnte, aber er hat sich natürlich aufgeregt. Ich habe ihm erklärt, was so ein Kettenbrief ist und dass er das nicht weiterschicken soll und dass das leere Drohungen sind – oder hat teils leere Versprechungen, es gibt ja auch die nette Variante davon. Ich habe ihm geraten das zu löschen und den Sender zu informieren, dass das ein „Seich“ ist, dass er sowas weiterschickt. Froh bin ich  ja, dass er so etwas uns gleich meldet.

Nachricht 1 Stunde später von ihm:

mission comblet

es isch glöscht.

Der Lehrer (den ich Junior auch geraten habe zu informieren, da der Kollege das noch an ein paar andere geschickt hat) hat dann auch noch mit ihnen geredet. Anscheinend hat er den Fokus vor allem auf: „Kettenbriefe sind illegal“ gelegt – Aber es ist schon sehr erschreckend. Ich weiss ich kann Junior nicht vor allem Üblen fernhalten, dass es da draussen gibt – und auch im Netz, das ist ein sehr grosses und manchmal unschönes „da draussen“. Verhaltensregeln muss man heute mit den Kindern besprechen nicht nur für den Alltag, sondern auch für das Internet. Total Fernhalten vor der Technik und den Möglichkeiten will ich ihn nicht und finde ich auch nicht sinnvoll. Nur so etwas ist schon erschreckend.

Hattet ihr derartige Erfahrungen auch schon?