Kinder und Fieber

Kinder haben häufig Fieber. Bei kleinen Erkältungen, beim Zahnen, nach Aufregung- das reicht schon.
In den meisten Fällen ist das aber auch nicht weiter gefährlich und man muss das Fieber nicht zwingend behandeln, respektive die Temperatur drücken. Fieber kann dem Körper sogar dabei helfen, Infektionen zu bekämpfen. Ich in der Apotheke empfehle erst ab 38.5 Grad (rektal gemessen) etwas zu geben – wenn der Allgemeinzustand des Kindes nicht so gut ist. Ansonsten kann man sogar noch länger warten.

Eine Frau kommt am Nachmittag in die Apotheke mit einem Rezept für ihr ca. 2 Jähriges Kind.
Auf dem Rezept: sage und schreibe 3 Fieber- und Schmerzmittel
1 OP BenURon Zäpfchen (Paracetamol)
1 OP Mefenacid Zäpfchen (Mefenacid)
1 OP Algifor Sirup (Ibuprofen)

keine Dosierungsangabe.

Ich frage nach: „Wissen sie, wie sie es geben müssen? Es ist alles für dasselbe: Schmerzen und Fieber.“
Frau: „Ja, der Arzt hat es erklärt. Wir bekommen das Fieber einfach nicht herunter.“
Pharmama: „Wie hoch ist es denn?“
Frau: „Na so um die 38 Grad!“
Hmpf.
Pharmama: „Und wie geht es dem Kind sonst?“
Frau: „Na, er ist etwas müde.“
Pharmama: „Isst und trinkt er normal?“
Frau: „Ja.“
Pharmama: „Und wie lange hat er schon Fieber?“
Frau: „Seit heute Morgen.“

Ich habe ihr dann geraten, erst mal zuzuwarten – was sie gar nicht hören wollte. Aber dem Kind geht es ausser der etwas erhöhten Temperatur gut. Da muss man nicht wirklich etwas tun – und vor allem nicht grad mit 3 Medikamenten!

In dem Zusammenhang möchte ich auf diesen Artikel hinweisen, mit wirklich interessanter und aktueller Info, die zeigt, dass es gar nicht so gut ist, wenn man Fieber drückt:

Immerhin 400 Patientendaten hatte sich Gavin Barlow vom Hull and East Yorkshire Hospitals NHS Trust angesehen, alle Erkrankten litten an Pneumonie (Lungenentzündung). Die Zahlen der Auswertung sprechen für sich: Während von jenen Patienten, deren Körpertemperatur unterhalb 36 Grad gehalten wurde, über ein Drittel innerhalb von 30 Tagen nach Erkrankungsbeginn verstarben, überlebten mehr als 82 Prozent der Patienten mit erhöhter Körpertemperatur. Die Sensation allerdings kam bei 40 Grad Celsius daher: In dieser Gruppe überlebten alle Patienten die Pneumonie.

Also: Fieber ist gut! Und so lange der Allgemeinzustand in Ordnung ist, würde ich es nicht einfach dämpfen.

Cannabis via Rezept?

Ein Mann kam mit dieser Frage in die Apotheke:
„Wie kann ich in der Apotheke Cannabis beziehen?“
Er habe gelesen, dass das immer öfter eingesetzt wird und denkt, er qualifiziere für einen Bezug.
Ja. Hmmm – also das muss ich erst abklären.

Cannabis wird tatsächlich in der Medizin eingesetzt. Bisher erst versuchsweise. Studien und Belege hat man noch kaum, erfolgversprechende Hinweise gibt es im Bereich der Schmerzbekämpfung, insbesondere bei spastischen Schmerzen bei Multipler Sklerose, bei der Asthmabehandlung und bei der Bekämpfung von Übelkeit. Diese Studien beziehen sich auf oral verabreichte Cannabisprodukte, nicht auf gerauchtes Cannabis.

Cannabis fällt in der Schweiz unter die verbotenen Substanzen:

Art. 8 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG, SR 812.121)
Die folgenden Betäubungsmittel dürfen nicht angebaut, eingeführt, hergestellt oder in Verkehr gebracht werden:

d. Hanfkraut zur Betäubungsmittelgewinnung und das Harz seiner Drüsenhaare (Haschisch).

Da steht aber auch, das das BAG Ausnahmen bewilligen kann, unter anderem für eine beschränkte medizinische Anwendung.

Was braucht es für so eine Ausnahmebewilligung?

Einzureichende Unterlagen:

  • Schriftliche Bestätigung des verantwortlichen Arztes, die volle Verantwortung für alle Folgen seiner Verschreibung von Dronabinol zu übernehmen
  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Patienten/der Patientin (Datenschutz gemäss Vorgaben Datenschutzgesetz gewährleistet)
  • Schriftliche Einverständniserklärung des Patienten für eine Behandlung mit Dronabinol
  • Angaben über die bisher für die Behandlung dieser spezifischen Krankheit eingesetzten Medikamente
  • Beabsichtigte Dosierung
  • Vorgesehene Behandlungsdauer
  • Schriftliche Zustimmung des verantwortlichen Arztes, alle 6 Monate einen Zwischenbericht über den Stand der Behandlung zu erstellen sowie einen Schlussbericht zu verfassen und diese Berichte an das Bundesamt für Gesundheit zu senden
  • Genaue Beschreibung über die Art der Überwachung und Betreuung des Patienten (bei Beginn und nach der Stabilisierung)
  • Vorgesehener Ablauf der Logistik für die Abgabe des Medikaments an den Patienten (direkte Abgabe durch den verantwortlichen Arzt oder Abgabe durch eine öffentliche Apotheke oder durch ein Spital?)
  • Falls das Medikament von einer Apotheke abgegeben werden soll: Angabe des Namens und der Adresse der Apotheke
  • Angaben über die Art der Finanzierung der Therapie, da die Kosten nicht von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen werden müssen

Hier findet sich der ganze Text

Nicht ganz so einfach, nicht?
Erstens muss man die gesundheitlichen Voraussetzungen mitbringen (einfach so bekommt man es nicht), dann einen Arzt finden, der bereit ist damit einen Versuch zu wagen und sich durch die Papierberge zu wühlen. Dann das Gesuch einreichen und wenn man die Sonderbewilligung hat, bekommt man das Mittel (Dronabiol) in der Schweiz bisher anscheinend nur in einer einzigen Apotheke, die die Bewilligung für den Handel damit hat. Die Bahnhof Apotheke in Langnau, Bern.  in Apotheken. Die muss es aber wahrscheinlich auch erst bestellen, denn das gehört nicht zum Standardsortiment und wird immer noch nur wenig gebraucht. (siehe Update)

Zu beachten ist auch die Sache mit dem Preis: die Krankenkasse ist nicht verpflichtet das zu übernehmen – und die Lösung ist reichlich teuer: 5ml etwa 220 Franken?

Also: Es ist möglich, aber alles andere als einfach. Ich denke, es ist eine Reserve für wenn die klassischen Therapien nicht genügend gebracht haben.
Die gute Sache ist aber, dass sie am Entwickeln von offiziellen Cannabis-Medikamenten sind. Das kann zwar noch etwas dauern, aber es wird kommen. In Deutschland, Österreich, Kanada und einigen anderen Ländern gibt es schon zugelassene Formen und Medikamente. Aber vorläufig ist es dort anscheinend genauso schwierig wie hier, daran zu kommen.

Bis dann ist selber anbauen wahrscheinlich die einfachere Lösung – wenn auch nicht legal. Und dran denken: Rauchen ist ungesund, besser ist es als Tee -und dann unbedingt mit Milch!

Update 2012: Es ist inzwischen auch für andere Apotheken möglich an Cannabis-Extrakt zu kommen, auch wenn das immer noch sehr aufwendig ist und eine Spezial-Bewilligung braucht, die man aber beantragen kann. Für den Patienten gelten noch immer dieselben Bedingungen wie oben beschrieben.

Apotheken in aller Welt 29: Turunc, Türkei

Stefan schickt uns diese Fotos und schreibt dazu:

da ich aus meinem wohlverdienten Urlaub wie versprochen Fotos mitgebracht habe, will ich sie Dir auch selbstverständlich schicken.
Die beiden Fotos zeigen die Apotheke im Dorf Turunc an der türkischen Ägäis, ca. 20 km westlich von Marmaris.
Während des Urlaubs haben wir noch einen Tagesausflug in die antike Stadt Ephesos gemacht, wo uns kurz vor dem Platz des Domitiantempels ein Äskulapstab ins Auge fiel. So wurde uns dieser zumindest verkauft.^^ Diesen habe ich jedenfalls für Dich auch gleich festgehalten.

Ja, das sieht nach einem Aesculapstab aus. Ob er damals allerdings schon als Zeichen für Ärzte und Apotheker galt?

Gedanken am Montagmorgen

Wieso fangen eigentlich so viele Pillennamen mit „M“ an?
Und: ist das nur in der Schweiz so?
Da haben wir Marvelon, Meliane, Meloden, Mercilon, Microgynon, Milvane, Minerva, Minesse, Minulet, Miranova, Mirelle, Myvlar …. habe ich eine vergessen?

Im Vergleich zu den anderen Buchstaben des Alphabetes haben wir hier eine enorme Überzahl.

Hmmmm ….