Ich sollte auch in der Apotheke arbeiten …

Patientin, die bei der Assura versichert ist, leicht erbost über die Menge Geld, die sie für ihre Medikamente hinlegen muss: „Ich sollte auch einen Job in der Apotheke haben, dann bekäme ich das alles gratis.“

Die Frau musste ich enttäuschen. Ich bekomme als Angestellte in der Apotheke ein paar Prozente auf die Sachen, die ich selber kaufe. Was über die Krankenkasse läuft, dafür bezahle ich genau gleichviel wie sie. Vielleicht noch mit dem Unterschied, dass ich es meiner Kasse direkt abrechnen kann (was sich bei meiner Franchise aber nicht lohnt) – aber immerhin hat sie ja die Assura als Krankenkasse selbst ausgesucht.

 

Übrigens: da habe ich grad letzthin wieder gelesen, dass das Modell Tiers garant – also, dass man als Patient zuerst selbst bezahlen muss in der Apotheke oder beim Arzt eigentlich das übliche System wäre – also sozusagen der Normalzustand und dass das Modell Tiers payant, also dass der Leistungserbringer (Arzt, Apotheke) mit der Krankenkasse direkt abrechnet eigentlich als Ausnahme gedacht war.

Die Realität sieht heute in der Apotheke aber genau umgekehrt aus – die Patienten sind sich das auch so gewohnt, dass sie ausrufen, wenn es bei einer Kasse dann anders ist – und die Kassen, die das so verlangen werden wieder mehr. Der Trend geht (von den Kassen aus) eindeutig weiter in Richtung Tiers garant.  Ich bin gespannt auf nächstes Jahr.

Leute, schaut die Verträge gut an, die ihr unterzeichnet!

Mitgehört (6)

Kunde in der Apotheke:

„Allopathie – heisst das, dass ich die Medikamente per Telefon bestellen kann?“

:-)

Ich habe leider nicht mitbekommen, wie sie darauf gekommen sind, aber ich lasse mal Wikipedia den Begriff erklären:

Allopathie (von altgriechisch ἄλλος állos ‚anders beschaffen, verschieden‘ sowie πάθος páthos ‚Leiden‘), auch Allöopathie, war ursprünglich eine Bezeichnung Samuel Hahnemanns für bestimmte nicht-homöopathische Behandlungsmethoden. Später erweiterte Hahnemann den Begriff in die Richtung, in der er heute vor allem in alternativmedizinischen Kreisen benutzt wird: als Synonym für „Schulmedizin“.

Nein, mit „Hallo“ hat das nichts zu tun … aber theoretisch könnte man tatsächlich manches per Telefon bestellen.

War das nicht ein Argument für die Selbstdispensation?

… dass man für die Medikamente nicht noch einen Umweg (über die Apotheke) machen muss?

Gefunden bei 3-min.info unter dem Titel SD ist eine Zumutung für ältere Leute – Geschrieben von Heidi Mühlemann

E.S. (Name der Redaktion bekannt) wohnt im Kanton St. Gallen, einem Kanton, in dem der Medikamentenverkauf durch den Arzt die Regel ist. Nach Lesart der Ärzte ist die Selbstdispensation ein Dienst am Patienten. Man kennt die Argumente, z.B. jenes vom Umweg zur Apotheke, den man den alten, gebrechlichen Leuten nicht zumuten kann. Die Realität sieht dann allerdings anders aus. E.S. ist 84, wohnt allein, kommt einigermassen zurecht, hat aber einen Herzschrittmacher und ist ziemlich wacklig auf den Beinen. Zu Fuss zum Einkaufen zu gehen, wäre unmöglich. Dazu fehlt die Kraft, erst recht mit einer schweren Einkaufstasche an der Hand. Alle paar Wochen fährt sie zu ihrem Hausarzt, dessen Praxis im Nachbardorf liegt. Er kennt E.S. seit Jahren, weiss um ihren Gesundheitszustand. Er hat aber absolut keine Hemmungen, die alte Frau nach der Konsultation mit dem Bescheid zu verabschieden, sie könne ihre Medikamente am nächsten Tag abholen. Im Klartext: Der «Umweg» in die Apotheke, von denen sich am Wohnort von E.S. zwei in unmittelbarer Nachbarschaft zu Migros und Coop befinden, ist der alten Frau angeblich nicht zuzumuten. Aber dass sie jeweils den weiten Weg ins Nachbardorf nochmals auf sich nehmen muss, weil der SD-Arzt die seit Jahren gleichen Medikamente für seine Patientin nicht an Lager nehmen mag, aber nicht auf den Umsatz verzichten will, das ist dann kein Problem – für den SD-Arzt zumindest.

Würde der Arzt E.S. ein Rezept ausstellen, könnte sie ihre Medikamente holen, wenn sie ohnehin beim Einkaufen ist. Ausserdem bieten die Apotheken einen Hauslieferdienst an. Sie würden E.S. die Medikamente jederzeit ins Haus liefern und hätten die Medikamente für ihre Stammkundin wohl auch an Lager. Das verstehen Apotheker unter Patientenfreundlichkeit.

Ein Bedauerlicher Einzelfall? Dass es sehr schwierig ist für Kunden vom SD Arzt ein Rezept ausgestellt zu bekommen – das höre ich noch häufiger. Vor allem ältere Leute haben da oft Mühe – aber mir geht das genau gleich. „Ich hätte lieber ein Rezept dafür – geht das?“ Das braucht enorm Überwindung – ist aber häufig auch sinnvoll.

Apotheken in aller Welt, 164: Christianshavn, Kopenhagen, Dänemark

Der (vorläufig?) letzte Beitrag von Daniela:

Die Apotheke befindet sich auf der (künstlichen) Insel Christianshavn, südöstlich der Innenstadt, mit noch intaktem Kanalsystem aus dem 17. Jahrhundert :-O Zu dem Stadtviertel muss noch erwähnt werden, dass sich dort die Freistadt Christiania befindet, eine vom Staat Dänemark weitestgehend unabhängige Hippie-Kommune. Tante Wiki weiß es ausführlicher ;-)
Die Apotheke selbst hat eine Internetseite, auf der u.a. steht, dass sie 1707 gegründet wurde, dass das Einhorn schon immer das Symbol der Apotheke war und dass sie Schiffe mit Medikamenten ausstattet (aus google Übersetzung)

Eine Apotheke mit Einhorn? Will ich auch haben!

Schlagfertig …

… sind meine Mitarbeiter ja :-)

Selbst zahlender Stammkunde: Blickt auf (bezahltes) Rezept mit angehängter Quittung wo die Checks draufstehen.
Kunde: „Und was bekomme ich jetzt für diesen Medikamentencheck?“
Pharmaassistentin (schlagfertig) „Ein Lächeln!“

Finde ich eigentlich eine super Antwort. Die Checks (ehemals Taxen und noch ehemals Pauschalen) sind für unsere Arbeit (Lagerhaltung/Bestellung, Dossierführung, Kontrolle der Wechselwirkungen, Beratung …) weil wir ja kaum noch was am Medikament selbst verdienen.
Aber bei den Apotheken, die den Check nicht verlangen, bekommt man auch kaum ein Lächeln: die Versandapotheken und in den Discountapotheken wohl auch eher weniger ….

Der Kunde wusste eigentlich, warum der Check auf der Quittung drauf ist – der wollte nur ein bisschen sticheln.

.

Für wen es genau interessiert: Aus der LOA IV:

Medikamenten-Check (4 TP) = etwa CHF 4.30

Folgende Apotheker-Grundleistungen werden durch den Medikamenten-Check pauschal abgegolten:

  • Rezeptüberprüfung
  • Repetition: Zulässigkeitsüberprüfung
  • Überprüfung der Anwendungsdosierung und allfälliger Mengen-Limitationen innerhalb des Rezeptes
  • Interaktionskontrolle innerhalb des Rezeptes
  • Kontrolle von Risikofaktoren und Kontraindikationen (die dem Apotheker bekannt sind)
  • Kontaktnahme zum verordnenden Arzt (falls medizinisch notwendig oder vom Patienten gewünscht)
  • Missbrauchskontrolle innerhalb des Rezeptes
  • Beratung des Patienten:
  • a) insbesondere Abklärung, ob Dosierung, Therapiedauer und optimale Einnahmezeiten bekannt sind; Vermittlung der verordneten Dosierung in schriftlicher Form
  • b) Anwendungsinstruktionen: Kontrolle des Bedarfs des Patienten und entsprechende Instruktion beim Bezug
  • c) Hinweis auf Behandlungsdauer mit Aufklärung
  • d) Hinweis auf Gebrauchs- und Aufbewahrungsvorschriften
  • e) Information des Patienten über mögliche oder zu erwartende potentielle Nebenwirkungen
  • f) Abklärung von Informationsbedarf des Patienten
  • Wirtschaftlich optimale Wahl der an die Dosierungsvorschriften angepassten Auswahl der Packungsgrösse
  • Versorgung des Patienten nach Dringlichkeit, Verordnungsänderung in dringenden Fällen

Der Medikamenten-Check wird pro Rezeptzeile erhoben. Als Zeile gilt die je Spezialität und Packungsgrösse ausgewiesene Abrechnungsposition innerhalb einer Rechnung pro Abgabedatum. Wenn nicht genügend Packungen vorrätig sind am Bezugstag und die restlichen Packungen deshalb später abgegeben werden, kann die Zeile nur einmal in Rechnung gestellt werden.

Bezugs-Check (3 TP) = CHF 3.0

Folgende Apotheker-Grundleistungen werden durch den Bezugs-Check pauschal abgegolten:

  • Eröffnung eines neuen Dossiers (neuer Kunde)
  • Medikationshistory
  • Führung des Patientendossiers
  • Medikamentenüberprüfung auf Kumulation nach dem Kenntnisstand der Patientensituation und unter Berücksichtigung der Selbstmedikation
  • Interaktionskontrolle innerhalb des pharmazeutischen Dossiers
  • Überprüfung allfälliger Mengen-Limitationen innerhalb des Dossiers
  • Missbrauchskontrolle innerhalb des Dossiers

Der Bezugs-Check wird insbesondere für die Führung eines Patientendossiers und dessen Interpretation verrechnet. Er darf nur einmal pro Patient, pro Tag und pro Leistungserbringer verrechnet werden. Bei mehreren Bezügen am selben Tag aufgrund von Rezepten desselben Leistungserbringers wird der Bezugs-Check nur einmal verrechnet. Wenn am Bezugstag nicht genügend Packungen vorrätig sind und die restlichen Packungen deshalb später abgegeben werden, kann die Tarifposition nur einmal in Rechnung gestellt werden.

Ich persönlich habe auch Mühe, wenn ich das ausführlich erklären muss, für was denn jetzt welcher Check ist. Sie sind für unsere Arbeit, sage ich dann meistens und erkläre ein wenig genauer, was da insgesamt dahintersteckt.

Mehr als man oft meint.

Und das Ganze dann natürlich noch mit einem Lächeln serviert :-)