PPP – Teil 1

Für den Anfang machen wir es erst einmal einfach:

Der erste Teil des Rätsels führt uns zu einem französischen Chemiker des 19. Jahrhunderts. Er entdeckte ein seinerzeit noch unbekanntes Halogen, welches einige Jahrzehnte später in Verbindung mit einem Alkalimetall zum allerersten Antiepileptikum der Pharmaziegeschichte wurde.
Gesucht ist aber weder das Halogen, noch seine Verbindung, sondern vielmehr das Geburtsjahr des genannten Chemikers. Die letzten zwei Stellen der Jahreszahl stellen die Koordinate „c“ in diesem Rätsel dar.

Hoffe, Ihr konntet das lösen! Es wird in den nächsten Tagen schwieriger…
Euer
?Riddler?

PPP – Prolog

Liebe BlogleserInnen!
Vielleicht kennen einige von Euch bereits meine Rätsel von anderen Internetseiten. Wenn nicht, ist das aber auch nicht schlimm. Ich habe mich in den letzten 10 Jahren vor allem an Rätseln zu medizinischen Themen im Speziellen und zu naturwissenschaftlichen Themen im Allgemeinen versucht. Und so habe ich mir nun gedacht, es könnte eine ganz nette Herausforderung sein, für „Pharmama“ und ihren Blog mal ein speziell pharmazeutisches Rätsel zu bauen.

Kurz zu den Regeln:
In den nächsten 6 Tagen werdet Ihr jeden Tag ein Teil-Rätsel zum Lösen erhalten. Es wird dabei jeweils um eine Zahl gehen. Alle 6 Teil-Lösungen zusammen ergeben dann den entscheidenden Hinweis auf die eigentliche Lösung.
Das Ganze folgt dann den Regeln des „Geo-Cachings“, nur dass Ihr nicht irgendwo in der Natur herumrennen müsst, um einen Preis zu bekommen. Vielmehr stellen die 6 Einzel-Lösungen die Koordinaten für einen sehr besonderen Ort dar.
Also mal ganz banal:
Koordinate 1 ist definiert durch die Teil-Rätsellösungen x°y‘z‘‘
Koordinate 2 ist definiert durch die Teil-Rätsellösungen a°b‘c‘‘
Und genau diese Lösungen x, y, z, a, b und c sollt Ihr nun im Laufe der nächsten Tage finden. Korrekt zusammengefügt führen sie Euch zu einem Ort, an dem im 20. Jahrhundert eine bedeutende pharmazeutische Entdeckung gemacht wurde.

Wenn Ihr am Rätsel teilnehmen wollt, müsst Ihr nur eine eMail an
pharmama08(at)gmail.com schicken, in der Ihr schreibt:

  1. welche (bis heute wirksame) pharmazeutische Entdeckung dort gemacht wurde (und cave: auch im 19. Jahrhundert wurde an genau demselben Ort schon einmal eine medizinisch bedeutsame Entdeckung gemacht – aber um die geht es in diesem Rätsel nicht, nur um die aus dem 20. Jahrhundert! (aber vielleicht liefert Euch ja genau diese Einschränkung schon den entscheidenden Hinweis… wer weiss…))
  2. wer sie gemacht hat und
  3. in welchem Jahr sie gemacht wurde
    Vergesst bei Eurer Einsendung bitte nicht Euren Namen, Euren Blog-Nickname und die Adresse, an die Euer eventueller Gewinn geschickt werden soll. Selbstredend darf jedeR von Euch nur 1x eine Lösung einreichen!
    Die ersten drei Einsender einer korrekten Lösung erhalten jeweils einen Preis (den sie aus den vorhandenen Preisen selber aussuchen können), unter allen anderen korrekten Lösern werden drei (oder mehr) weitere Preise von Pharmama ausgelost.
    Selbstverständlich könnt Ihr im jeweiligen Blogeintrag gerne das entsprechende Tagesrätsel diskutieren, aber denkt bitte daran, dass Ihr damit auch vielen stillen Lesern eventuell einen Vorteil verschafft.

Und ebenso seid Ihr alle eingeladen, Eure jeweiligen Apotheken-Teams beim Rätseln einzubinden. Vielleicht möchten sich auch die hier mitlesenden Ärzte, Biologen, (Bio-)Chemiker etc. beteiligen.

Nun alle Klarheiten beseitigt? Dann freue ich mich schon, in Kooperation mit Pharmama morgen Teil 1 des Blogrätsels zu präsentieren.
LG,
?Riddler?

Wir haben dann als Preise zur Auswahl:

  • 2 „Plüschmikroben“
  • 1 Buch zum Rätselthema und
  • 3 DVDs
  • 3x das Buch „Haben Sie diese Pille auch in grün?“ von Pharmama
  • 1x das Buch „Einmal täglich“ von Pharmama
  • – die letzten beiden mit Widmung, alles andere mit zusätzlicher Postkarte von Pharmama.

Interessiert? Morgen ab 8 Uhr gehts los!

Unter Androhung von (Geld-)Strafe: kein „Homöopathie Bashing“

Das ist natürlich ein Pulverfass-Thema: Homöopathie. Auf diesem Blog speziell: Homöopathie in der Apotheke. Aber – auch wenn ich der Meinung bin, dass es Gründe gibt, weshalb es die Homöopathie-freie Apotheke nicht gibt und dass die Anwendung von Homöopathie dort ihren Platz haben kann … sowas geht ja gar nicht:

Da verschickt Hevert, eine homöopathische Produkte herstellende Firma in Deutschland Unterlassungserklärungen an Ärzte und Apotheker, worin sie unter Androhung hoher Geldstrafe verbieten wollen, dass man Aussagen macht wie „die Wirkung von Homöopathie geht nicht über den Placebo Effekt hinaus.“

Ich habe mich im Blog auch schon so geäussert … aber ich bin sicher nicht so weitreichend medial wie zum Beispiel Dr. Grams (im Tweet oben). Sie ist eine Ärztin die früher mit Homöopathie gearbeitet hat, aber davon abgekommen ist. Sie wehrt sich dagegen – echt, das sind auch unschöne Droh-Methoden (ist sowas wirklich rechtlich??), jemanden so Mundtot machen zu wollen.

Ein Apotheker ist dagegen (leider) schon eingeknickt. Dr. Glaeske, manchen bekannt aus seinen „Apothekentests“ in den Medien, in der er die Abgabe von so manchem OTC-Medikament anprangert, bei weitem nicht nur Homöopathie. Bin ja mal gespannt, wie sich das auf seine „objektive“ Berichterstattung auswirkt (naja, – die „Tests“ gehörten auch so schon zu denen, die man nicht wirklich bestehen kann).

NACHTRAG 4.6.19: Bei dem von Dr. Glaeske unterschriebenen Unterlassungserklärung handelt es sich um eine unterschiedliche Aussage zur Zulassung Homöopathischer Mittel – und im Endeffekt um eine Technikalität. Man lese bitte den neuen Blogeintrag mit Erläuterungen hier.

Grundsätzlich aber finde ich das einen ganz miesen Zug der Firma, hier die Mitarbeiter im Gesundheitswesen mundtot zu machen versucht. Der Begriff „Pharma-Mafia“ trifft mehr auf diese Firma zu als auf so manche andere … und zeigt (mir) schon ziemlich deutlich, dass die das halt auch nicht nur aus Menschenfreundlichkeit machen. Der Schuss gegen die Apotheker – die ja ihre Produkte (durchaus nicht nur Homöopathie) vertreiben – könnte aber auch nach hinten raus gehen. Wer will schon solches Verhalten unterstützen?

Die Spitex leidet (und die Apotheke leidet mit)

Die Spitex (das ist die Haushilfe) tut mir ja leid. Trotzdem … schiebt das Problem bitte nicht an die Apotheke weiter!

Darum geht es (zusammengefasst von der Spitex Aargau):

• Mittel und Gegenstände: z.B. Verbandmaterial, Inkontinenzhilfen, Gehhilfen.

• Seit 2011 konnten Pflegeheime und Spitexbetriebe die Mittel und Gegenstände den Krankenversicherern zusätzlich zu den Pflegebeiträgen in Rechnung stellen.

• Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. September 2017 stellte fest, dass die Kosten für Mittel und Gegenstände Bestandteil der Pflegeleistung sind und somit mit den Pflegebeiträgen der Krankenversicherer bereits abgegolten sind.

• Die Folge davon sind Ertragsausfälle ab 2018 in der Höhe von jährlich über 4 Millionen Franken für die Pflegeheime sowie in unbekannter Höhe für die Spitexbetriebe.

Wir schreiben 2019 – und die Haushilfe leidet. Viele Spitex haben sich entschlossen das Material für Wundversorgung und bei Inkontinenz selber zu besorgen und zentral zu lagern um günstiger einkaufen zu können. Das bedeutet einen Mehraufwand, nicht nur zur Bestellung, sondern auch das vom Lager zum Patienten zu bringen. Mindereinnahmen und Mehraufwand … es zeigt sich jetzt, dass das für die Spitex bald nicht mehr stemmbar ist.

Deshalb versuchen jetzt offenbar manche das an die Apotheken zurückzugeben. So hatten wir heute eine Anfrage – nein, eigentlich war es eher eine Forderung:

Inkontinenzeinlagen für eine Patientin. Das Rezept würde uns später geliefert werden.

Okay – Nur weiss ich bei der Patientin, dass sie die Inkontinenzeinlagen ganz sicher nicht mehr selber anwenden kann. In der MiGeL 2019 steht inzwischen auch sehr konkret:

Mittel und Gegenstände, die im Rahmen einer medizinischen Behandlung durch einen Leistungserbringer nach Artikel 35 KVG (Arzt/Ärztin, Spital, Pflegefachperson oder andere medizinisch-therapeutische Fachpersonen wie Physiotherapeut/Physiotherapeutin) oder im Rahmen der Pflege in Pflegeheimen oder durch die Spitex angewandt werden, dürfen nicht über die MiGeL abgerechnet werden.

Nach einem langen Telefon mit der Verantwortlichen Person bei der Spitex (die ich wirklich bedauere) hat man mir direkt gesagt:

  • dass sie mir keine schriftliche Bestätigung ausstellen können, dass die Produkte vom Patient angewendet werden können (weil das eben nicht so ist),
  • dass sie aus personellen und finanziellen Gründen jetzt systematisch die Patienten wieder auf Bezug in der Apotheke umstellen (müssen),
  • und dass es von jetzt an wieder unser Problem sein soll, das zu besorgen, zum Patienten zu schaffen und der Krankenkasse abzurechnen.

Ich habe das dann abgelehnt. Die Patientin tut mir noch mehr leid als die Spitex, aber – ich kann genauso wenig gratis arbeiten, wie sie, brauche für das Material Geld, Platz und zum abgeben Personal – und einfach zu hoffen, dass das der Krankenkasse nicht auffällt, mache ich nicht. Am Ende trage ich hier als Apotheke das ganze Risiko. Wenn ich das beliefern soll und die Situation ist wie beschrieben, dann muss ich das der Spitex direkt in Rechnung stellen können. Das wollten sie dann auch nicht.

Ich bin sicher, das werden noch andere in der nächsten Zeit versuchen – das als kleine Warnung an andere Apotheken.

Und für die Patienten und anderen in der Schweiz wohnenden Leute: DAS ist einer der übereilt durchgedrückten Sparmassnahmen und deren Auswirkungen. Ich habe keine Ahnung, wo das noch hinführt – aber um so etwas in Zukunft möglichst zu vermeiden … unterschreibt bitte die Petition hier! Noch bis Ende Mai möglich.

Soviel zum Recht am eigenen Bild

Die kenne ich doch! – fuhr mir durch den Kopf, als ich im Internet über diese Werbung gestolpert bin:

Die sympatische Apothekekerin im Bild hat fast zeitgleich mit mir studiert. So viel ich weiss hat sie an einer Fotosession (des Apothekervereins) teilgenommen und ein Teil der Fotos wurden verwendet um Werbung für den Apothekerberuf zu machen. Das ist jetzt bald 20 Jahre her – die Fotos finde ich gerade nicht mehr im Netz, aber … ich frage mich: weiss sie das, dass und wo ihre Fotos heute verwendet werden?

Sie wäre ja bei weitem kein erster Fall dafür. Bekannt ist vielleicht die Geschichte von Shubnum Khan:

Sie hat als Studentin in Südafrika an einem Fotoshooting teilgenommen – der Fotograf versprach ihr (und anderen Teilnehmern) professionelle Bilder, die sie auch behalten durften. Die Rechte der Bilder aber haben sie ihm im Vertrag dafür übertragen. Eigentlich dachten sie, das sei nur für sein Portfolio. Tatsächlich wurden die Bilder später in die ganze Welt verkauft. So findet sich Shubnum Khan heute auf Werbung für so ziemlich alles: von MacDonalds, Creme gegen Tränensäcke, sie ist das Gesicht für Einwanderung in Kanada, wird als Lehrerin einer Schule vorgestellt und gibt Kurse in San Franzisco. Denn … laut der Einverständniserklärung darf man auch ihre Persönlichkeit verzerren.

Wow. Ganz wichtig für so etwas ist also: Man lese auch das Kleingedruckte.

Manchmal aber gibt es nicht einmal das. Mit Entsetzen musste ich mir vor einiger Zeit die Geschichte einer unserer alten Patientinnen anhören, deren Bild auch im Internet gelandet ist:

Frau Tales (nicht ihr Name), ist über 80 hat verschiedene Organisationen, die ihr helfen im Haushalt und für die Rechnungen etc. Sie ist zwar nicht mehr sehr mobil, aber alles andere als Dement. Deshalb hat sie sich zwar gewundert (und etwas geärgert), als sie auf einmal vermehrt Telefonanrufe bekommen hat von unbekannten „entfernten Verwandten“ oder Leuten, die ihr etwas verkaufen wollten oder als sie Rechnungen bekommen hat für Sachen, die sie nie bestellt hat. Ihr Sohn (auch schon über 50) ist dann irgendwann per Zufall im Internet über ihr Bild gestolpert. Er hat ihren Namen in die Suchmaschine eingegeben – und Ihr Bild kam mit vollem Namen auf einer Seite so einer Haushilfe auf: Unterschrift in etwa: „Frau Tales in (Ortschaft), 85 Jahre alt, nimmt unsere Hilfe gerne in Anspruch“.

Uh. Davon wusste sie nichts. Dass das Bild gemacht wurde schon, aber man hat ihr gesagt, das sei für „internen Gebrauch“. Und jetzt steht sie mit vollem Namen und Adresse (einfach googelbar Dank der Tatsache, dass ihre Telefonnummer gelistet ist) – im Internet. Das schreit nach: Hier gibt es eine hilflose, alte Frau – sucht ihr ein Opfer für Eure Betrügerreien?

Ein paar Telefonanrufe (und involvierte Polizei) später ist das Bild verschwunden. Entschuldigt haben sie sich auch. Halt nur mit: „Da hat jemand wirklich nicht nachgedacht.“

Nein. Gut ist nichts passiert.

Habt ihr schon Bilder von Euch im Netz gefunden, die da so nicht sein sollten?