Klatsch.

Ich gebe der Mutter den zubereiteten Antibiotikasirup für ihr Kind.

Sie reicht ihn dem Mädchen.

Pharmama (zur Mutter): „Das ist eine Glasflasche, bitte seien Sie vorsichtig damit.“

Die Mutter reagiert darauf gar nicht.

Das Kind lässt die Tasche prompt beim herausgehen fallen. *Klatsch* :-(

– ihm mache ich keine Vorwürfe – Kindern fehlt es teilweise noch an manchen Fähigkeiten, Gleichgewicht und Taktiles wollen geübt werden, aber die Mutter … hätte es besser wissen sollen.

Jedenfalls kommt sie – mit Sirup-tropfender Tasche – zu mir zurückgelaufen, stellt die Tasche auf den Tisch und sagt:

„Geben Sie mir eine andere, die hier ist kaputt!“

… während der Sirup anfängt sich auszubreiten.

Pharmama: „Ja, jetzt ist sie das. Sie bekommen eine neue Flasche von mir – die wird aber auch berechnet. Und bitte tragen Sie sie jetzt selber.“

Ich gebe Junior auch Sachen zum helfen und tragen, wenn wir unterwegs sind – aber möglichst nichts allzu zerbrechliches. Ich weiss warum.

Ärzte umgehen Selbstdispensationsverbot

Im Aargau ist die Selbstdispensation verboten. Ärzte dürfen nur in Notfällen rezeptpflichtige Medikamente abgeben und nur in bestimmten Fällen eine Privatapotheke führen. Aber bis anhin wurde diese Regelung umgangen, indem von den Ärzten ausgestellte Rezepte direkt an die Versand-Apotheke Zur Rose geschickt wurden, die die verordneten Medikamente dann an die Patienten gesendet hat.

Die Apotheke Zur Rose in Steckborn ist grundsätzlich eine normale öffentliche Apotheke (mit Versandhandelsbewilligung). Besonders ist aber, dass sie sich überwiegend im Besitz von Ärzten befindet. Rund achtzig Prozent der Aktionäre der Apotheke sind Ärzte. Zudem vertritt sie als standeseigene Apotheke die Interessen der Ärzteschaft.

Die via Aktien an der Apotheke beteiligten Ärzte haben ein wirtschaftliches Interesse an einem guten Betriebsergebnis der Apotheke. Die Apotheke Zur Rose AG entschädigt zudem Ärzte, die ihr Rezepte zustellen, finanziell. Es ist also davon auszugehen, dass den Ärzten finanzielle Vorteile erwachsen, wenn sie Rezepte an die Zur Rose AG übermitteln anstatt an eine andere Apotheke.

Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen dass sich Ärzte ohne Selbstdispensationsbewilligung, die Aktionäre der Zur Rose AG sind, nicht an deren Direktversand beteiligen dürfen. Die Ärzte dürfen sich nur an diesem Versandhandel beteiligen, «wenn ihnen daraus kein wirtschaftlicher Nutzen entsteht». (Quelle)

Denn in dem Fall gilt: Je mehr verschrieben wird, desto mehr verdienen die Arzte. Das schafft absurde Anreize und nützt der Gesundheit wenig.

Schön, dass das manche Politiker auch erkannt haben – leider scheint das noch nicht überallhin durchgedrungen zu sein. Im Gegenteil. In Zürich fiel das Selbstdispensationsverbot letztes Jahr und ist seit Anfang Jahr Realität. Im Kanton Schaffhausen ist es diesen Herbst gefallen :-(, Im Aargau gibt es nächstes Jahr zwei Initiativen (eine der Ärzte für die Selbstdispensation und eine der Apotheken dagegen: siehe Miteinander statt gegeneinander) und auch in Basel sind die Ärzte dabei sich für die Selbstdispensation zu organisieren.

Was bedeutet das für die Patienten? Manche mögen denken, wie praktisch es ist, ein Medikament grad vom Arzt mitzubekommen. Aber es gibt auch noch andere Seiten daran. Hier ein Bericht der Apotheke Schaffhauserplatz in Zürich, die seit diesem Jahr mit dem zu kämpfen hat:

Viele apothekentreue Kunden sind glücklich, wenn ihr behandelnder Arzt keine Medikamente verkauft. So kommen sie nicht zwischen die Fronten, und sie haben das gute Gefühl, dass ihr Arzt ihnen nur das verschreibt, was sie wirklich benötigen. Von unseren Kunden, deren Arzte Selbstdispensation betreiben, vernehmen wir eindeutig öfter Unsicherheit und Missmut als Zufriedenheit. Durch verschiedene Kunden und Spitexorganisationen haben wir neuerdings Kenntnis von niedergelassenen Medizinern, die das Ausstellen eines Rezeptes verweigern. Ein solches Verhalten missachtet jegliches Patientenrecht. Deshalb: Ärzte sollen ihr Einkommen durch Taxpunkte generieren; und ein besseres Einkommen soll durch eine Erhöhung des Taxpunktwertes erstritten werden.

Das kann ich so nur unterstreichen. Abgesehen davon, dass die SD die Apotheken und Ärzte auf einmal zu Konkurrenten macht, statt zu Partnern im Gesundheitswesen, fühlen sich die Patienten auf einmal zwischen den Fronten. Man hört davon, dass den Patienten auch ein schlechtes Gewissen gemacht wird, wenn sie lieber ein Rezept ausgestellt haben wollen – und auch das mit dem Verweigern ist nichts neues. Wer mehr über die Folgen der Selbstdispensation lesen möchte kann das hier.

Besser wäre es doch, die Ärzte so zu entgelten, dass sie nicht das Gefühl haben müssen, ihr Einkommen durch den Medikamentenverkauf aufbessern zu müssen !

Gemeinschaftspraxen

Ich zum Patienten beim eingeben des Rezeptes:

Entschuldigen Sie, könnten Sie mir sagen welcher dieser Ärzte (zeige auf die Liste oben auf Rezeptkopf) das Rezept ausgestellt hat?“

Die Unterschrift ist nicht entzifferbar – und ich brauche das für unsere Unterlagen und zum abrechnen.

Patient: „Ich hab sie alle gesehen.“

Ummm – echt? Alle vier? Ist das Service oder was?

 

Apotheken aus aller Welt, 320: Dillingen, Deutschland

Und nochmals von meinen Eltern: die traditionsreiche Obere Apotheke in Dillingen.

Dillingen-(2)

 

Dillingen-(4)

 

Die Apothekerin war so nett und hat ihnen auch erlaubt innen zu fotografieren. Leider hat sie auf mein mail, ob es ihnen etwas ausmacht, dass sie auf den Fotos drauf sind, nicht geantwortet – darum bringe ich halt die Personen hier verpixelt.

Dillingen-(7)

 

Auf jeden Fall eine schöne Apotheke mit einer reichen Geschichte, die ich in dem Infobüchlein des historischen Vereins Dillingen nachlesen durfte. Das Büchlein haben meine Eltern auch in der Apotheke bekommen. Ihr Kommentar: eine sehr hübsche Apotheke mit freundlichen Mitarbeitern!