Preisdifferenzen

Der ältere männliche Kunde kommt in die Apotheke und erklärt mir allen Ernstes, wir hätten ihm fälschlich über 200 Franken berechnet in den letzten 5 Jahren und er verlangt (verlangt!), dass wir ihm das Geld, das wir ihm ungerechtfertigterweise abgenommen hätten zurück erstatteten.

Wie er auf die Zahl gekommen ist? Er hat im Internet bei einer Versandapotheke die (aktuellen) Preise nachgeschaut und sie mit denen verglichen, die wir verlangten.

Beeindruckende Buchführung, muss ich sagen, aber …

Mal abgesehen davon, dass in den letzten 5 Jahren diverse Preissenkungen stattgefunden haben und die aktuellen Preise auch bei uns inzwischen einiges niedriger sind … wir sind kein Fielmann oder anderes Geschäft mit einer Preisgarantie.

Plus: Kaufe mal irgendetwas – zum Beispiel einen Computer und schau dann in einem Jahr nach – manchmal reichen auch nur wenige Monate – wieviel der dann noch kostet.

Und irgendwo enttäuscht mich das auch:

Nach allem, was wir für ihn getan haben! Hauslieferungen, Extrabestellungen, Vorbezüge, Arzt-Telefone wegen Dosisänderungen etc. etc.

Aber die nächste Preisabschlagsrunde steht unmittelbar bevor. Die meisten betroffenen Firmen haben schon Briefe geschickt, dass man für den Lagerverlust nichts bekommt und dass man dafür die Medikamente ja schon 14 Tage vorher zum neuen Preis erhalten kann. Früher … waren es noch 30 Tage … noch früher hat man tatsächlich teils noch etwas bekommen für den Lagerverlust.

Apotheken aus aller Welt, 415: Sala, Schweden

Ich lese schon eine ganze Zeit Deinen Blog und bin immer wieder erfreut über die Apothekenbilder, obwohl ich mit Apotheken so gar nichts am Hut habe…also arbeitsmäßig meine ich. Wenn ich krank bin, dann geh ich schon hin. :-)
Für meinen Urlaub hatte ich mir vorgenommen, für Dich und Deinen Blog Apotheken, denen ich begegne, zu fotografieren. Und ich habe im Urlaub dran gedacht. :-)

Sala ist ein kleiner Ort im Västmanland in Schweden.

Anneke

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Dass das beides Apotheken von grossen Ketten sind ist kein Wunder: Schwedens Apothekenmarkt ursprünglich staatlich wurde 2009 privatisiert. 4 Jahre später und 82 % der Apotheken gehören einem von 3 grossen Ketten.

Danke aber an Anneke für die Apotheken – die jetzt auch endlich im Blog kommen :-) Ich weiss, es dauert ein bisschen – jetzt bin ich bis Anfang August nach mit den Einsendungen – also, falls Eure noch nicht gekommen ist: Geduld!

heilsamer Schreck

Die Geschichte ist schon ein paar Jahre her, aber trotzdem wert erzählt zu werden.

Es geht um ein gefälschtes Rezept und einen offenbar heilsamen Schreck. Allzu viele gefälschte Rezepte habe ich in meiner Laufbahn noch nicht zu sehen bekommen, aber an dieses erinnere ich mich gut. Und auch an die Umstände: das war eine wirklich unangenehme Situation.

Denn die Frau, die uns das gefälschte Rezept für Xanax gegeben hat, war schon seit Jahren Kundin bei uns. Und ich weiss bei ihr sogar, warum sie das Medikament bekommen hat. Sie ist in den frühen 50ern und hat vor kurzem ihren Sohn verloren – er hat sich mit einer Armeepistole erschossen … und sie hat ihn gefunden. Sie ging dann zum Psychiater, der ihr eine Menge Antidepressiva und Mittel gegen Panikanfälle aufgeschrieben hat.

Es wurde irgendwann ziemlich deutlich, dass sie anfing mehr zu nehmen, als die vom Arzt aufgeschriebene Dosis – das merkt man daran, dass die Abstände beim Bezug immer kürzer wurden.

Und dann kam also der Tag, an dem sie uns ein Rezept gab für Xanax 2mg – bisher hat sie immer 1mg verschrieben bekommen … und uns sagte, sie würde es bezahlen, wir sollten es nicht über die Versicherung nehmen. Das Rezept sah ungewöhnlich aus für den Arzt – eine neue Dosierung … und sie war wieder zu früh dran, also rief man rasch in der Praxis an und fand heraus, dass sie im letzten Monat nicht dort gewesen war … und sie dort das Rezept nicht ausgestellt haben.

Das wäre eigentlich ein Grund für eine Strafanzeige, denn ein Rezept zu fälschen ist illegal. Es kann bestraft werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe.

Aber will ich das wirklich? Vor allem bei ihr?

Stattdessen habe ich mit ihr geredet und ihr die Situation sehr deutlich gemacht. Grundsätzlich habe ich ihr gesagt, ich verstehe, dass sie eine schwere Zeit durchmache, dass es aber hochgradig illegal ist, was sie da gemacht hat … und dass, falls das wieder vorkommt, sie eine Anzeige bekommt, ich aber hier darauf verzichte.

Sie hat verstanden.

Dann habe ich nochmals dem Arzt angerufen, der sich einverstanden erklärte auch keine Anzeige zu machen und versprach das in den nächsten Sitzungen zu Rede zu bringen und ihr zu helfen.

Ein Jahr später … und es geht ihr erstaunlich gut.

Nach dieser für sie erschreckenden Erfahrung bei uns hat sie sich geschworen von ihren Medikamenten runterzukommen … und das hat sie. Sie hat die Beruhigungsmittel mit Hilfe des Arztes stetig abgebaut. Und sie hat daneben angefangen mehr auf ihre Ernährung zu achten und tatsächlich wieder etwas Sport z machen … mit dem Ergebnis, dass man sogar ihre Cholesterinmittel absetzen konnte und bei ihrem Blutdruckmedikament die Dosis verringern konnte.

Manchmal kann auch etwas Gutes aus dummen Handlungen kommen.

Aufgerissen

Packung heute morgen so im Regal mit dem Verbandsmaterial gefunden.

Mich geärgert – denn „so“ kann ich sie natürlich nicht mehr verkaufen.

aufgerissen

Packung für unseren Verbandskasten ausgebucht, genau angeschaut und gemerkt, warum die aufgerissen wurde:

Die Verbandsklammer wurde geklaut.

Na, da hatte es wohl jemand echt nötig!

Aus den Medikamentenretouren

Hmmm, nicht sicher woher *die* jetzt kommen. Arztpraxis? andere Apotheke? Pflichtlager?

Das sind über 20 Packungen Tamiflu. Da liegen – wenn man sie noch brauchen könnte – Medikamente im Wert von an die 2000 Franken.

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Ablaufdatum alle 2011 – da hat sie jemand noch behalten für den Fall einer Pandemie, denn laut der Swissmedic wurde für den Fall die Haltbarkeit respektive die Anwendbarkeit „verlängert“.

1) Verlängerung der Haltbarkeit von Relenza und Tamiflu (nur Kapseln):
Treten im Epidemie-/Pandemiefall Versorgungsengpässen mit Relenza und Tamiflu Kapseln auf, dürfen diese Präparate während 2 Jahren über das auf der Packung ausgewiesene Verfalldatum hinaus verwendet werden. Dabei ist es wichtig, dass die entsprechenden Lagerbedingungen zuverlässig eingehalten werden.

http://www.swissmedic.ch/aktuell/00003/01032/

Kommen tun die aber von vorher – ich schätze mal von der Vogelgrippe- und Schweinegrippe– Panik 2005 und 2009. 2009 eher – vom Verfalldatum her.

Dabei … ist auch das nicht ein Wundermittel und nicht die Antwort auf die Grippe.

Von der schon seit jeher eher „bescheidenen“ Wirkung – ehrlich, dass es die Dauer der Grippe herabsetzt um 1 bis 2 Tage … und neuere Studien sprechen sogar von nur 21 Stunden) ist schon nicht berauschend. Dann muss man es innert der ersten 48 Stunden nach Auftreten der Symptome nehmen – und vorbeugend (in der empfohlenen Dosis) bringt es offenbar gar nichts. Das neuste ist, dass es inzwischen schon vereinzelt Resistenzen dagegen gibt.

Soviel zur Grippe-behandlung. Aber … es gibt ja noch vorbeugend die Grippe-impfung.

Hoffen wir, dass sie es dieses Jahr mit den darin enthaltenen Stämmen etwas besser getroffen haben.