Piaget’s Experimente in freier Wildbahn?

Telefon Frau:

„Ich habe gerade eine Tablette eingenommen und … sie ist mir im Mund in zwei Teile zerbrochen. Jetzt bin ich beunruhigt … heisst das nicht, ich bekomme die doppelte Dosis? Was soll ich machen?“

Hmmm – interessant. Wenn wir davon ausgehen, dass das nicht eine Tablette mit speziellem Überzug war, die den Wirkstoff langsam abgibt, ist das nicht eine sehr … durchdachte Frage.

Aber, wenn man das hier ansieht, sieht man, wo solche Vorstellungen vielleicht noch herkommen (speziell der 3. Test :-):

Vielleicht ist da jemand noch nicht ganz im Stadium der konkret-operationalen Intelligenz angekommen? Es geht bei den Experimenten oben um Piaget’s Theorie der Entwicklung. (siehe Wikipedia-Artikel). Dafür hat er mit (eigenen und anderen) Kindern diverse Experimente durchgeführt, wie im Film oben.

Ein Glasbehälter A ist mit Wasser gefüllt, Glasbehälter B ist leer. Das Wasser wird aus dem Behälter A komplett in B umgegossen. Da B schmaler und länglicher ist als A, steht das Wasser nun in B höher als zuvor in A. Ein Kind, das die Invarianz von Volumina noch nicht erlernt hat, antwortet, dass nun mehr Wasser in B enthalten sei, als zuvor in A.

… und das offenbar sogar, wenn es vorher sieht, dass es dasselbe Volumen war. Das Gesicht vom Kind im Film gleich nach dem umschütten finde ich übrigens toll: die Überraschung!

Dasselbe oder nicht?

Lass mich Dir eine Geschichte erzählen.

Coversum – das Original von Servier enthält den aktiven Wirkstoff Perindopril angehängt an das Molekül Arginin als Gegen-Salz (Leute die Chemie hatten erinnern sich an der Stelle daran, dass ein positiv geladenes Teilchen ein negativ geladenes Teilchen als Gegenstück hat).

Aber Arginin war nicht immer das Gegenstück-Salz. Relativ kurz bevor Coversum sein Patent verlor, wechselte Servier das zu dem – vorher war das Perindopril Erbumin.

Perindopril Erbumin (Coversum 4mg) vorher, Perindopril arginin (Coversum 5mg) nachher.

coversum

Wir in der Apotheke durften dann den Leuten erklären, dass das immer noch dasselbe ist … vom effektiven Wirkstoff her – und dass Plasmaspiegel und damit Wirkung gleich sind. Darin wurden wir mit Infomaterial von der Firma unterstützt.

Die Leute mussten das gezwungenermassen akzeptieren – vor Patentablauf gab es ja keine Alternative für den Wirkstoff.

Man fragt sich natürlich: Wieso macht die Pharmafirma das?

Nun, es geht hier wieder darum, möglichst lange von einem patentierten Wirkstoff (und damit Medikament) profitieren zu können.

Die ganzen Generika, die danach in den Handel kamen enthielten nämlich das alte Perindopril erbumin –und waren mit 4mg angeschrieben.

Deshalb hat es auch eine ganze Zeit gebraucht, bis unser Computersystem (und ich nehme an nicht nur unseres – die basieren ja praktisch alle auf dem Galdat-Grundstamm) die Perindopril 4mg wirklich als Generikum von Coversum 5mg angezeigt hat. Ich konnte das nicht richtig als „Ersatz“ eingeben – auch wenn ich WUSSTE, dass es das war.

Das sind Monate in denen die Pharmafirma weiterhin vom Verkauf des Originals profitieren konnte, obwohl faktisch Generika im Handel waren.

Noch schwieriger war es fast, dass den Leuten klar zu machen.

Ist es immer noch, wenn ich darüber nachdenke.

Pharmama: „Ich sehe, der Arzt hat Ihnen Coversum 5mg aufgeschrieben. Darf ich ihnen das durch das Generikum ersetzen?“

Kunde: „Ich hatte bisher immer die Coversum – was ist denn das Generikum?“

Pharmama: „Perindopril – zum Beispiel von … das ist derselbe Wirkstoff und es ist XY Franken günstiger!“

Kunde; „Und das wirkt gleich?“

Pharmama: „Ja.“

Kunde: „Okay.“

Ich gebe ihm also das Perindopril Sandoz ein.

perindopril

Kunde (sieht die Packung): „Da steht aber drauf 4mg – ich hatte immer 5mg!

Pharmama: „Ja, das liegt daran, dass da ein anderes Salz angehängt ist am Wirkstoff, aber sie wirken gleich.“

Kunde: „Aber 4mg sind nicht 5mg!“

Pharmama: „Ich weiss. Das ist weil …“

Kunde: „Nein. Ich nehme die 5mg wie bisher. Ich will nichts anderes!“

… und vergisst dabei, dass er das eigentlich schon hatte.

Clevere Pharmafirma.

Aber es wäre doch schön, wenn manche Leute dem Apotheker gegenüber mehr Vertrauen würden – und Danke an die, die das getan haben, auch zu einem Zeitpunkt, wo ich praktisch das Computersystem bescheissen musste um das einzugeben. Und nicht mal etwas bekommen habe für die ganze Arbeit – ansonsten wird eine Erstsubstitution nämlich vergütet.

Übrigens: es gibt inzwischen auch Generika, da steht 5mg drauf … da ist allerdings nochmal ein anderes Salz vom Perindopril drin …

Das seltsame Rezept …

Nun also zur Geschichte um das Rezept von gestern: 
rezeptksp

Abgegeben wurde das Rezept vom Patienten selber. Weil wir das Gabapentin nicht an Lager hatten – und weil uns das Rezept leicht seltzam vorkam, haben wir ihm gesagt, er soll am Abend wieder kommen.

Das Rezept ist ausgestellt vom Kantonsspital. Was etwas kurios ist, denn das Spital nennt sich seit Jahren Universitätsspital. Ein genauerer Blick auf das Rezept zeigt, dass das wirklich eine uralt-Vorlage sein muss. Die Telefonnummer ist noch 7 Stellig drauf – heute benutzen wir 10 Stellige Nummern. Das Ausstellungsdatum ist übrigens aktuell: von 2 Tagen vorher.

Ich habe also in das Spital telefoniert. Wobei sich noch ein paar Ungereimtheiten mehr ergaben.

So ist zum Beispiel der Arzt, der da unterschrieben hat seit  Jahren selbstständiger Kinderarzt und arbeitet nicht mehr beim Spital.

Gut, es handelt sich um ein Mittel gegen wiederkehrende Blasenentzündungen und ein Antiepileptikum / Mittel gegen Nervenschmerzen. Nicht unbedingt etwas, was missbraucht wird, oder? …

Auch die Frage nach dem Patienten – übrigens männlich (nochmals seltsam: Uro Vaxom bei einem Mann?!) – bringt einen nicht weiter. Der ist nämlich laut Aussage vom Spital das letzte Mal vor 2 Jahren dort gewesen.

Es wird immer verrückter.

Und dann meldet noch die Krankenkasse, dass die Versicherungsdeckung auf die Grundversicherung beschränkt wurde … was praktisch heisst: er zahlt die Prämien nicht und wurde nur auf Notfallbehandlung gesetzt.

Jedenfalls – dieses Rezept ist eine Fälschung. Das der Kasse abzurechnen würde mich bei einem Betrug mitschuldig machen.

Höchstens noch, dass ich ihm eine Packung verkaufen würde – ohne Rezept als Notfallabgabe. Falls er mich überzeugen kann, dass er das nicht missbraucht.

Das konnte er im Endeffekt nicht. Tatsächlich machte er, als ich ihm den Sachverhalt erklärt kehrt und verschwand ohne Rezept oder Medikament.

So sieht übrigens der Rezeptkopf eines aktuellen Rezeptes des Unispitals aus:

rpksp2

Wo das alte Rezept herkommt? Und was wohl die Geschichte hinter dem ganzen ist: vielleicht wollte er wirklich nur den Arzt sparen … dafür ist er aber ziemlich weit gegangen, wenn er Rezept und Stempel gefälscht hat.

Interessanterweise habe ich nachher gelernt: Ja, auch Gabapentin wird von manchen missbraucht. Siehe Notiz hier auf infomed.ch und hier: Gabapentin Can it be Misused?  :-(

Sachen gibt’s.

Danke an Suzi für den Beitrag!

Was denkt ihr?

fragt mich Suzi aus (offensichtlich) Basel in einem mail:

Im Anhang ein Foto von einem Rezept (anonymisiert), das wir in der Apotheke bekommen haben. Was denkst Du dazu?

Hmmmm …. das reiche ich doch gleich an Euch weiter. Das ist natürlich nicht alles, was sie geschrieben hat – aber der Rest der Geschichte folgt morgen.

rezeptksp

 

Schweizer haben hier einen Vorteil, aber heute gibt es ja google, wenn man etwas genauer wissen will. Man könnte natürlich auch dem Arzt anrufen …

Auch dann nicht.

Ärgert mich etwas: der Arzt schreibt auf dem Rezept:

Benzodiazepin – Dauerrezept für 1 Jahr

Und ich darf dem verärgerten Patienten dann klarmachen, dass Dauerrezepte für Benzodiazepine vom Gesetz her nur für maximal 6 Monate ausgestellt werden dürfen.

Kunde: „Sie haben gesehen, dass das ein Dauerrezept ist?“

Pharmama: „Ja – allerdings geht das für dieses Mittel nicht für ein Jahr, sondern nur für 6 Monate.“

Kunde (maulig): „Früher durfte man Dauerrezepte für 1 Jahr ausstellen, weshalb geht das heute nicht mehr?“

(Merke: früher war alles besser.)

Pharmama: „Der Arzt darf auch heute noch für die meisten Medikamente ein Dauerrezept für 1 Jahr ausstellen – nur eben nicht für Schlafmittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Da ist es auf 6 Monate beschränkt.“

Kunde: „Aber wenn der Arzt es so aufschreibt …“

Pharmama: „Auch dann nicht.“

Ich hab’ das Gefühl, dass der Arzt das nur deshalb so aufgeschrieben hat (1 Jahr), weil das der ausdrückliche Wunsch des Patienten war. Und er dann nicht mit ihm diskutieren muss … das darf ich dann.

Danke.

Nicht. :-(