Schwerwiegende Dosierungsprobleme

Auf dem Rezept für ein Kind, Geburtstag Mitte 2008 – also 7 Jahre alt. Das Kind ist nicht anwesend, nur der Vater, der das Rezept gebracht hat:

BenUrOn Saft D.S: 20 ml 4 x täglich

Hmmm.

 

BenURon enthält Paracetamol. In der Dosierung 30mg/ml =

Also sind 20ml = 600mg.        600mg x 4 = 2400mg pro Tag

Die Packungsbeilage sagt:

für 7 jährige empfohlen 250-500mg pro Dosis, maximal pro Tag 1.5g = 1500mg!

Holla die Waldfee. Gut, so mancher Arzt im Kinderspital und anderswo berechnet das inzwischen nach Gewicht und nicht nach Alter. Aber wenn das so abweicht, wäre eine Gewichtsangabe auf dem Rezept schön.

Aber wir haben ja den Vater in der Apotheke.

Ich frage den Vater: „Wieviel wiegt das Kind?“

Er weiss es nicht.  :-(

„Ist es 25 kg? 30 kg?? 40 kg???“

Mein Junior ist 8 Jährig und wiegt etwa 30 kg. Das ist noch praktisch – habe ich doch so eine in dem Fall aktuelle Vergleichsmöglichkeit.

Vater: „Vielleicht um die 35?“

Okay. Das passt nicht zur Dosierung.

Auch wenn das Kind etwas mehr wiegt. 50mg pro kg Körpergewicht ist die Obergrenze. Im Umkehrschluss müsste das Kind für die Dosierung von 2400mg also 48kg wiegen.

Aber Ummm – 48kg? 7 Jährig??

„Ich rufe lieber dem Arzt an wegen der Dosierung.“

Der war echt Dankbar für den Anruf und ist dann auf 15ml bis 4 x täglich runter … das sind immer noch 1800mg pro Tag – er meinte auch, das Kind sei „etwas“schwerer. Genaueres hat er mir aber nicht gesagt.

Gut, rechnen wir so Sachen immer nach.

Also: lieber Kinderarzt (auch im Spital): Du machst unsere (und damit dann auch Deine) Arbeit leichter, wenn Du auf das Rezept bei Kindern gleich das Gewicht drauf schreibst! Danke!

Nachtrag:

Die gehen im Spital schon von anderen Grundlagen aus. Für meinen Junior mit Armbruch haben sie vom Algifor Sirup auch 14ml 3 x täglich aufgeschrieben …

Empfohlen sind für 7 Jährige um die 30kg 3 x 12.5ml
Aber beim Ibuprofen ist das auch nicht so ein so grosses Problem wie beim Paracetamol, wo man mit einer Überdosierung ziemlich rasch Leberschäden macht.

(Nachrechnen kann man auch selber. Dosierungsangaben in der Packungsbeilage oder unter Compendium.ch)

Kein „grosser Bruder“ mehr

Das soll als Warnung dienen für andere Schweizer Apotheker, dass sie da auch ein Auge drauf haben können.

Früher war es so (und ist es heute meist noch), dass es für Medikamente kleine Packungen gibt und auch grosse Packungen. Die grossen Packungen sind vergleichsweise meist günstiger im Preis,

Oder waren.

Zum Beispiel Lioresal 10mg 50 Stück und Lioresal 10mg 200 Stück. Oder Leponex 50mg 50 Stück und Leponex 50mg 500 Stück.

Die kleine Packung ist in der SL, die grosse Packung dagegen auf der NLP. Das bedeutet eigentlich, dass die Krankenkasse die grosse Packung nicht in ganz zahlen müsste, da sie nicht in der Grundversicherung ist. Sie hat es dann aber (doch) getan, weil der Preis von einer grossen Packung kleiner war, als der Preis von X kleinen Packungen. Die grosse Packung nannte sich deshalb im Apothekenjargon „Grand frère“ (also grosser Bruder).

Als Grand-Frères Produkte werden alle grösseren Handelseinheiten einer SL-Packung bezeichnet, deren Preis tiefer ist als ein entsprechendes Mehrfaches der SL-Packung

Und jetzt Achtung: Inzwischen gibt es (aufgrund Preissenkungen bei den SL Medikamenten?) einige Produkte, wo das nicht mehr stimmt!

Also wo mehrere kleine Packungen weniger kosten als eine grosse Packung mit derselben Menge Tabletten. Ich habe das mal mit unserem Computerprogramm gegenübergestellt, damit man das sieht:

grandfrere

Wenn ich jetzt nicht wirklich gut aufpasse und die Preise jeweils vergleiche, gebe ich eine Grosspackung ab (die war ja bisher immer günstiger, also …), der Computer reklamiert überhaupt nicht – vor allem, wenn der Patient auch eine Zusatzversicherung hat … und der Patient bekommt am Ende von seiner Krankenkasse eine Rechnung.

Weil das via Zusatzversicherung läuft, bestimmt die Kasse wie viel sie am Medikament zahlt. In einem Fall mit Leponex, den ich selber mitbekommen habe sind das 50% gewesen (und nicht nur der Preis, den dieselben kleinen Packungen gehabt hätten). Das waren dann grad etwa 300 Franken (!) – anstatt dem normalen Selbstbehalt von 10% um die 50 Franken.

Das war eine mehr als unangenehme Überraschung … und mir nirgends recht.

Darum hier ein „Achtung“ an alle Apotheker in der Schweiz: das ändert! Bleibt aufmerksam!

Kennt ihr noch mehr so Beispiele?

Prozentual

Die fein angezogene Kundin streckt mir bei ihrem Kosmetikeinkauf die Kreditkarte entgegen und sagt: „Mein Mann ist Arzt, bekomme ich hier bei ihnen auch 10 Prozent?“

„Mit dem Arztausweis, Ja.“ – sage ich.

Frau: „Aber in der XY Apotheke in (Ort in der Nähe) bekomme ich das immer!“

Pharmama: „Ja – das mag gut sein, wenn die dort ihren Mann und Sie kennen. Wir geben auch 10% an Ärzte, aber dafür müssten Sie mir zumindest beim ersten Mal den Ausweis ihres Mannes auch mitnehmen.“

Meint sie: „Na gut, dann komme ich einfach nicht mehr zu ihnen, wenn ich das jetzt nicht bekomme.“

Ach, wie ich so „Drohungen“ liebe. Eigentlich festigt das nur meine Entscheidung da nicht nach zu geben.

Aber mal ernsthaft: erstens ist das Goodwill von uns Apotheken (und manchen Drogerien), wenn wir den Ärzten 10% geben. Es ist ja nicht so, als ob ich umgekehrt zum Arzt gehen kann und dort Prozente bekomme, nur weil ich Apothekerin bin (weder für die Behandlung noch für seine abgegebenen Medikamente). Und zweitens – für Medikamente kann man noch diskutieren, dass das Sinn macht – die Frau hat aber rein Kosmetik eingekauft. … und hatte nur eine Karte mit einem Namen drauf und ihre Behauptung.

Ich meine – es gibt sicher einen Arzt in der Schweiz auch mit meinem Nachnahmen, da könnte ich auch behaupten, das wäre mein Mann.

Und mein Mann ist Handwerker – er bekommt in den Geschäften, wo er seine Ersatzteile herbekommt auch Prozente. Meinen Sie, ich würde die auch bekommen, wenn ich dort einfach auftauche und sage: mein Mann ist Handwerker und bekommt hier Prozente, ich dann auch …?

Das könnte man noch viel weiter führen, wenn das klappt …

blaue Flecken

Es ist ja kalt – aber nicht so kalt, dass sich die Beschwerde Ihr Kind habe „blaue Beine“ damit erklären liesse. Vor allem, wenn die Lippenfarbe immer noch normal ist.

Im Beratungsraum darf ich einen Blick auf die Beine von ihrem Sohn werfen. Und die Mutter hat recht: die Beine sind blau. Fleckig blau. Allerdings nicht so, wie ‚blaue Flecken’ sonst aussehen.

Hmmmm….

Ansonsten geht es ihm gut. Keine Schmerzen, Keine Ausschläge, kein Fieber, guter Allgemeinzustand.

Die Hosen gingen etwas schlecht ab. Fast wie wenn der Stoff gestärkt wäre.

Pharmama: „Sind das neue Hosen?“

Mutter: „Ja, die Jeans haben wir vorgestern gekauft.“

Ich nehme einen der Alkoholtupfer vom Blutzuckermessen und fahre damit über einen der blauen Flecke …. der auch prompt abgeht. :-)

Das ist also die Erklärung: die neuen Hosen färben ab. Im übrigen: man sollte (gerade bei Kindern) neue Kleider vor dem ersten Tragen waschen. Nicht nur wegen dem Abfärben. Die Kleider können tatsächlich Stoffe enthalten die Hautreizungen und Allergien auslösen – oft werden sie vor dem Transport und der Lagreung behandelt: als Schutz vor Pilzbefall, Knitterschutz, Farbschutz …

Aber mein Arzt hat gesagt …

Kundin, mit der es immer wieder Diskussionen gibt, wegen ihrem übermässigen Beruhigungsmittelgerbrauch:„Mein Arzt hat ‚gesagt’, ich kann mehr (Temesta) holen kommen, wenn ich brauche!“

Pharmama: „Nun, Ihr letztes Rezept war ein einmaliges Rezept, auf das er auch noch speziell NR (nicht repetieren) geschrieben hat – Also, bis er uns das ‚sagt’, bekommen sie nicht noch eine Packung.“

Oh und bevor Sie auf die Idee kommen: Nein, es reicht nicht, wenn er uns von einer unbekannten Handynummer anruft um das zu ‚sagen’. Ich brauche ein Rezept.