Die Apotheke als unfreiwilliger Dealer-Zulieferer

Passend zum Thema gestern. In Deutschland sind sie momentan stark am Diskutieren, wie das mit der Zulassung von Cannabis als Medizinprodukt gehen soll.

Es gibt aber jetzt schon Apotheken, die die Erlaubnis haben auf Rezept und mit Bewilligung Cannabis an einzelne Patienten abzugeben. Die Krankenkassen zahlen das (wie bei uns) bisher im Normalfall nicht, was bei den Preisen zusätzliche Probleme für die Patienten mit sich bringt.

Aktuell liegt mir da ein Bericht vor, wo der Patient das vom Arzt verschrieben bekommen hat, damit er seine Menge Psychopharmaka herunterschrauben kann. 3 Jahre lang mussten der Arzt und er um die Erlaubnis kämpfen, dass er das bekommt. Jetzt darf er es in der Apotheke beziehen, in einer vom Arzt bestimmten Menge.

Der Patient hat kein Geld und bezieht Sozialleistungen. Die ersten Monate hat er immer nur 3-4 Dosen im Monat gekauft und die Apotheke hat den Preis wirklich an der unteren Grenze der Preisgestaltung für ihn gemacht, damit er das überhaupt beziehen konnte.

(Zur Info: sie berechnen ihm 69,99 Euro pro Dose zu 5g – Das ist nicht günstig, aber es handelt sich hier um Medizinalhanf und der dürfte genauso streng reguliert sein, wie bei uns, was auch den hohen Einkaufspreis erklärt).

Jetzt … scheint der liebe Patient einen Weg gefunden zu haben, seine Medikamente zu finanzieren.

Erst Mal hat er beim Arzt eine Erhöhung seiner Bezugsmenge beantragt, dann kauft er plötzlich jeweils seine Höchstmenge ein (was bei 11 Dosen etwa 700 Euro im Monat entspricht) und dann beschwerte er sich, dass angeblich in der Woche zuvor nur 4,8 g in einer Dose gewesen sei. Man hat dann die aktuelle Dose in der Apotheke nachgewogen und es waren 5,2 Gramm drin – Da meinte er dann, dass wohl seine Waage nicht in Ordnung sei …

Der Verdacht ist ziemlich klar: der Patient tritt mit einem Teil seiner Menge als Dealer auf. Also: um seinen Konsum zu finanzieren, scheint er angefangen zu haben, einen anderen Teil zu verkaufen.

Und die Apotheke steht auf einmal mitten drin als …. unfreiwilliger Drogen-Lieferant?

Stellt sich die Frage, inwieweit sich die Apotheke damit strafbar macht – Und die Apothekerin fühlt sich dabei reichlich schlecht – persönlich, weil sie sich ausgenutzt fühlt … auch kaufmännisch, denn sie verdienen an seiner Belieferung keinen Cent extra, weil sie um seine finanzielle Situation wussten. Das Cannabis scheint auch in dem Sinn zu helfen, dass er wirklich weniger Psychopharmaka braucht und stabiler ist, weshalb es ziemlich tragisch wäre, wenn der Patient seine Bewilligungzum Bezug verlieren würde.

Was würdet ihr machen in so einer Situation?

 

Habt ihr Hanftee? (Oder: wie legal ist Cannabis in der Schweiz?)

„Habt ihr Hanftee?“

Das fragt mich die polymorbide Stammkundin mit chronischen Schmerzen per Telefon am frühen Morgen. Manchmal sind es die kleinen Dinge, die einen total aus der Bahn werfen …

„Meine Therapeutin hat gemeint, das wäre etwas für mich und ich soll in der Apotheke nachfragen, ob ich das bekomme.“

Pharmama: „Uh – das ist nicht etwas das verkehrsfähig ist in der Schweiz. Ich denke nicht, dass ich das bestellen kann … Moment …“

(und während ich das checke bei unseren Drogenlieferanten*  redet sie fröhlich weiter)

Sie (die Therapeutin) hat gemeint das wäre etwas für mich. Ich bin ja so empfindlich und vertrage fast nichts neues, aber ein wenig davon als Tee … sie hat gemeint, das braucht auch nicht viel und für mich muss das auch wirklich nicht stark sein, also ich könnte dasselbe nehmen, wie das, was sie rauchen und einfach nur ein Bröckchen davon aufgiessen …“

Pharmama: „Ja – es ist möglich, dass das etwas für ihre Schmerzen wäre, aber … ich komme da nicht ran. Das hat weder unser Grossist noch einer unserer …Teelieferanten. Keine Chance.“

„Aber … wie bekomme ich das denn? Soll ich bei (andere Apotheke) nachfragen? Die haben doch viel so Naturheilmittel.“

Pharmama: „Die unterstehen den gleichen Gesetzlichen Vorgaben wie wir.“

Ich druckse etwas herum … ich kann ihr nicht raten, das selber anzubauen, obwohl das in ihrem Fall nicht die schlechteste Variante wäre. Hanfkonsum und Anbau ist illegal. In der Praxis bestrafen sie nicht gewerbliche Anwender aber oft recht liberal mit nur etwa 100 Franken (statt der Maximalbusse von 10’000). Aber das Problem bleibt auch da: ich wüsste  nicht, wo man Samen oder so was dafür herbekommt.

Also erzähle ich ihr etwas über die Formen von Cannabis, die man in der Apotheke bekommen kann. Legal … mit den richtigen Voraussetzungen.

Sativex Spray – das ist als Arzneimittel zugelassen und braucht zum Bezug nur ein Betäubungsmittelrezept. Es hat allerdings nur die Indikation MS und die Krankenkasse bezahlt das auch nur für diese Anwendung, ansonsten bleibt der Preis von 645 Franken für die 3 Fläschen zu 10ml am Patienten selber hängen.

Vorher schon gab es Dronabinol Tropfen – auch Cannabisextrakt. Der Bezug braucht aber neben einem Betäubungsmittelrezept ausserdem noch eine Sonderzulassung für jeden einzelnen Patienten, die der Arzt beim BAG (Bundesamt für Gesundheitswesen) beantragen muss. Und auch hier muss die Krankenkasse das nicht bezahlen. Preis hier für 10ml etwa 350 Franken.

Und dann haben wir das natürlich noch in homöopathischer Form oder in der Spagyrik, aber das … bringt ihr kaum etwas.

Aber Cannabis könnte einer Patientin wie ihr wirklich etwas bringen. Sie leidet unter chronischen Schmerzen, die schlecht einstellbar sind. Höchstwahrscheinlich Nerven-bedingt. Cannabisextrakt hat schmerzstillende und krampflösende Eigenschaften – die Wirkung gegen Schmerzen ist dabei auf einen Effekt zurückzuführen wie beim Valium: das THC macht, dass einem die Schmerzen auch etwas mehr „egal“ sind.

Gerade für Leute wie sie, die sich (im Alter einerseits wegen der Beschwerden, andererseits auch aus Ermangelung anderer Beschäftigungen) fast etwas zu sehr mit dem eigenen Körperempfinden befassen wäre das durchaus etwas.

Ich hoffe, dass das bald etwas liberaler gehandhabt wird. Ich brauche nicht unbedingt die das Zeug rauchenden Kiffer in der Apotheke. Aber für diejenigen, die das aus medizinischen Gründen brauchen. Faktisch wäre das auch nicht so teuer in der Herstellung. Cannabis ist einfach anbaubar und auch Extrakte daraus herzustellen dürfte nicht die Welt kosten, da könnte man (wenn das nicht mehr neu und wegen der Regulation so teuer ist) das mit vernünftigen Preisen doch auch von der Krankenkasse übernehmen lassen.

Momentan sind mir in der Apotheke die Hände gebunden, was das angeht.

*Drogen im Sinne von getrocknete Kräuter, natürlich!

Die wahren Abzocker im Gesundheitswesen

Ein Gastbeitrag von Deborah Court, zuerst erschienen auf dem Blog der Bahnhof Apotheke Seligenstadt als Reaktion auf die heute überall in den Medien erschienene … ich kann’s nur Apothekenbashing nennen …in der „Welt“ und „Bild“ und mehr.

„Millionenbetrug in Apotheken mit Luftrezepten“ – so lautet heute eine große Schlagzeile der Sonntagszeitungen. Da ist mir doch fast mein Muttertagsfrühstück im Hals stecken geblieben. Ärzte und Apotheker machen angeblich gemeinsame Sache und bereichern sich gemeinsam an gefälschten „Luftrezepten“. „Die Welt“ zum Beispiel behauptet nicht nur, dass Betrug mit solchen eingereichten und nicht belieferten Rezepten existiert. Nein, ist es ist sogar von „hohen Dunkelziffern“ die Rede, die Krankenkassen ermittelten lt. Artikel in fast allen Bundesländern.

Einige Kriminelle gibt es sicher in jedem Berufsstand. Wie die ein solches Vorgehen überhaupt bewerkstelligen, ist mir ein Rätsel, wenn man die engmaschige Kontrolle bedenkt, die im Gesundheitssystem üblich ist. Ärzte müssen Verordnungen, besonders kostspielige, vor den Krankenkassen verantworten und ein Budget einhalten. Der Apotheker hat die Pflicht zur unverzüglichen Belieferung und dazu noch möglichst wirtschaftlichen Abrechnung. Der Bezug teurer Medikamente wird durch Rechnungen, die bei Bedarf vorgezeigt werden müssen, nachgewiesen, häufig müssen vor Belieferungen des Rezeptes Kostenvoranschläge eingereicht werden. Bei regelmäßigen teuren Verordnungen werden viele Versicherte von ihren Krankenkassen kontaktiert, der Erfolg kostspieliger Therapien muss durch den Arzt belegbar sein. Wie sollte ein solcher Betrug in großem Stil überhaupt stattfinden können, ohne aufzufallen? Es steht außer Diskussion, dass Betrug und Mißbrauch des berufseigenen Verantwortungsbereiches – besonders im Gesundheitswesen – aufgedeckt und geahndet werden müssen. Für wenige schwarze Schafe darf jedoch kein gesamter Berufsstand in den Dreck gezogen werden, nur weil es an sonnigen Frühlingswochenenden nichts Aufregendes zu berichten gibt. Ein Schelm, wer sogar geschickte Manipulation der Presse dabei vermuten sollte.

Die Krankenkassen werden sich gewiß über solche Schlagzeilen freuen, lenkt diese doch von der aktuellen Diskussion ab, warum es möglich ist, dass Apotheken ordnungsgemäß belieferte Medikamente der Versicherten aufgrund kleinster Formfehler auf dem Rezept – meist vom Arzt versehentlich nicht ganz korrekt ausgestellt – selbst nach Monaten komplett gestrichen und nicht erstattet werden. Im Fachjargon der Krankenkassen nennt man dieses Vorgehen „Nullretax“. In der Praxis bedeutet es, dass der Apotheker das Arzneimittel aus eigener Tasche bezahlen muss, obwohl der Versicherte es nach Einreichen des Rezeptes, genau wie vom Arzt verordnet, erhalten hat. Nach so langer Zeit – die Krankenkassen dürfen nämlich selbst nach Monaten oder sogar Jahren nachträglich noch Rezepte streichen, im Gegensatz zum Apotheker, der innerhalb von 4 Wochen abrechnen muss – kann natürlich kein Geld von den Patienten zurückgefordert werden. Dies wäre auch gar nicht zulässig. Also bleibt die öffentliche Apotheke auf den Kosten sitzen.

Natürlich können die Versicherten selbst nichts dafür, dass die Kassen mittlerweile externe Abrechnungszentren beschäftigen. Deren Mitarbeiter stürzen sich wie hungrige Geier auf minimalste Formfehler der Verordnungen, um hier und da noch ein paar Euro abzwacken zu können. Obwohl kein Fehler bei der Belieferung vorliegt, muss die Apotheke das volle finanzielle Risiko tragen, da sie prüfen muss, ob Rezepte ordnungsgemäß ausgestellt wurden. Oft handelt es sich jedoch lediglich z.B. um ein vergessenes Kreuz auf dem Formular, eine nicht angegebene Telefonnummer des Arztes, oder um ein ergänzendes Ausrufezeichen bei Mehrfachverordnungen. Wie gesagt, diese Rezepte wurden zu 100% korrekt beliefert; die Patienten haben die Medikamente genau wie vom Arzt verordnet erhalten. Erstattet werden sie dem Apotheker dennoch nicht, und selbst rechtliche Schritte sind nur selten erfolgreich.

Diese und zahlreiche weiter finanzielle Einsparungen auf Kosten der Patienten, Apotheken, Ärzte und anderen Leistungserbringer im Gesundheitswesen sind es, was wirklich in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gestellt werden sollte.

Photosensibilisierung: mit diesen Medikamenten sollten Sie nicht an die Sonne

Wenn es jetzt (doch) langsam sonniger und wärmer wird, heisst es wieder aufmerksam sein. So manches Medikament macht als Nebenwirkung „Photosensibilisierung“:

Bei der Photosensibilisierung wird die Haut durch Substanzen empfindlicher für Sonnenstrahlung (UV-Strahlen). Nach Sonnenexposition kommt es so schnell zu einer Hautrötung (Sonnenbrand) und sogar zu Blasenbildung, weil die Lichtreizschwelle herabgesetzt ist. Eine Photosensibilisierung tritt bei ausreichender Substanz- und Sonnenexposition bei allen Menschen auf. Zugrunde liegt keine allergische Reaktion, deshalb wird auch von einer phototoxischen Reaktion gesprochen.

Symptome: Eine Photosensibilisierung ist eine unerwünschte Hautreaktion, die sich in den folgenden Beschwerden äussern kann: Juckreiz, Blasenbildung, Pigmentierungsstörung nach der Abheilung

Ursachen: die topische (auftragen) oder systemische (einnehmen) Verabreichung einer photosensibilisierenden Substanz und die anschliessende Bestrahlung der Haut mit Lichtstrahlung (meistens UV-Strahlung). Natürliche oder synthetische Substanzen können die Haut für Strahlung empfindlicher machen.

Wirkstoffe

Retinoide: (Vitamin A -Derivate)

  • Isotretinoin (Curakne, Roaccutan, Tretinac)
  • Acitretin (Acicutan, Neotigason)
  • Alitretinoin (Toctino)
  • Motretinid (Tasmaderm Creme)
  • Retinol (Vitamin A Alkohol) – in einigen Vitaminpräparaten, auch topisch
  • Tretinoin (Vitamin A Säure) (Pigmanorm Widmer, Widmer Sebo Psor, Airol Creme, Carbamid)

Tetrazykline (Antibiotikum)

  • Doxycyclin (Doxysol, Oracea, Supracyclin, Vibramycin
  • Minocyclin (Minac, Minocin Akne,)
  • Lymecyclin (Tetralysal)
  • Weitere: Tetracyclin, Demeclocyclin, Tigecyclin

Sulfonamide (Desinfektionsmittel und Antibiotikum)

  • Silbersulfadiazin (Flammazine, Ialugen plus)
  • Trimethoprim und Sulfamethoxazol = Cotrimoxazol (Bactrim, Nopil, Cotrim)
  • Sulfasalazin (Salazopyrin: nur im Darm lokal wirkend)

Chinolone (Antibiotikum)

  • Ciprofloxacin (Ciproxin, Ciprofloxacin),
  • Levofloxacin (Tavanic)
  • Moxifloxacin (Avalox, Vigamox)
  • Norfloxacin (Noroxin, Norsol,)
  • Ofloxacin (Floxal – Augentropfen) und mehr,
  • plus einige Wirkstoffe, die in der CH nicht mehr im Handel sind

Azol-Antimykotika (Pilzmittel)

  • Clotrimazol (Canesten, Gyno Canesten)
  • Econazol (Pevaryl, Gyno Pevaryl)
  • Fluconazol (Diflucan, Fluconazol Sandoz…)
  • Isoconazol (Travogen, Gyno-Travogen)
  • Itraconazol (Sporanox)
  • Ketoconazol (Nizoral, Terzolin)
  • Miconazol (Daktarin)
  • Oxiconazol (Oceral)
  • Posaconazol (Noxafil)
  • In der CH nicht im Handel: Bifonazol, Butoconazol, Efinaconazol, Luliconazol, Sertoconazol, Tioconazol)

Weitere Substanzen und Wirkstoffe:

  • Voriconazol (Vfend)
  • Amiodaron – Antiarrhythmicum: (Amiodaron Mepha)
  • Hydrochlorthiazid – v.a. in Kombination mit anderen Blutdruckmitteln. (Esidrex, alles mit HCT im Namen, und: X/X, plus, comp., Co-, Exforge etc.)
  • Naproxen (Aleve, Apranax, Naproxen, Proxen, Vimovo)
  • Ketoprofen: Fastum Gel
  • Piroxicam (Felden Tbl, lingual, Pirosol, Piroxicam-Mepha)
  • Chlorpromazin – ehem. Mittel bei psychose, zum beruhigen. Keines mehr in der CH

Pflanzeninhaltsstoffe: speziell Furanocumarine wie zum Beispiel in der Herkulesstaude aber auch manchen Wiesengräsern.

Empfehlung: Sonne meiden und/oder starker Sonnenschutz (Faktor 50!)

Quellen: Pharmawiki.ch,

Rezension Star Wars Tiptoi

Vor den Ferien erhalten – Danke vielmals an den edlen Spender! Und in den Ferien ausgiebig getestet wurde dieses Tiptoi Buch von Star Wars:

starwarstiptoi

Wer tiptoi noch nicht kennt: das ist ein Stift mit eingebautem Computer und Lautsprecher. Man erwirbt den Stift und die dazugehörigen Bücher (oder Spiele oder Karten) und lädt aus dem Internet die dazugehörige Sound-Datei herunter. Wenn man jetzt in den Büchern auf bestimmte Stellen tippt, hört man Erklärungen und Geräusche und den gesprochenen Text. Eine ziemlich interaktive Sache, die auch bei diesem Buch zum vollen Einsatz kommt.

Junior ist ja echter Star Wars Fan und hat schon die Filme gesehen (allerdings etwas zensiert unter meiner Aufsicht) – das Buch behandelt auch alle 6 Episoden. Es enthält mehr Seiten als erwartet und dünnere – bei den bisherigen Büchern waren das meist ziemlich kartonierte Dinger … allerdings ist das hier ja auch eines füe grössere Kinder, deshalb macht das Sinn.

Funktionieren tut es bestens … es enthält Zitate (gesprochen von den Originalstimmen) und Geräusche der verschiedenen Maschinen. Inzwischen kann Junior einen AT-AT von einem AT-RT allein am Geräusch unterscheiden und einen T-Fighter von einem Speeder-Bike (und ich auch :-) ).

Schön auch am Anfang des Buches die ganzen Figuren, die man auch anklicken kann und Erklärungen dazu hört sowie Zitate (Ja, auch von Chewbacca). Von der Geschichte bekommt man damit einen (groben) Überblick – aber es könnte noch mehr geschrieben sein.

Etwas für grosse und kleine Star Wars Fans (eher kleine)

Blogparade Update 3: letzte Beiträge und Zusammenfassung

Ohne Apotheke_r(3)

Junge Ärztin berichtet auf Alt, krank, Rhein wofür sie die Apotheke braucht, im Beruf und privat.

Und auch Zorgkooperations erzählt von den zwei Typen Apothekern, mit denen sie zu tun hat … (aber das mit dem immer zum Arzt schicken … ist das üblich in Deutschland?)

Ulrike vom Bambooblog berichtet über ihre amüsante Erfahrung (und eine Verwechslung) in einer chinesischen Apotheke

Beim Zwetschgenmann erfährt man, dass er sein Leben der Apotheke zu verdanken hat und von seinen Kindheitserinnerungen.

Hermione vom Rescue Blog schreibt nicht über ihr (eines) negatives Praktikum, das sie in der Apotheke erleben musste, sondern die vielen kleinen positiven Erfahrungen sonst.

Xayriel vom 9er Blog beschreibt, weshalb sie eine der (vielen) Apotheken in ihrer Gegend definitiv vorzieht – und es ist nicht das Fachwissen :-)

Auf den letzten Drücker meldet sich noch Medizinstudentin kiki von mumnmedizine von ihren Apotheker-Eltern und Kindheitserinnerungen.

Und natürlich hatten wir noch Gast- Beiträge hier auf dem Blog – nachzulesen diese Woche, der letzte heute morgen.

Insgesamt war das eine erfolgreiche Blogparade, mit insgesamt 17 Beiträgen auf anderen Blogs und 9 Gastbeiträgen hier. Danke Euch allen für’s mitmachen!

Nachlesen kann man alles bei meinem Original-Aufruf (hier zu finden)  und hier findet ihr Update 1  und Update 2.

Die angekündete Verlosung meiner 4 Bücher findet am Wochenende statt und ich kontaktiere dann die Empfänger per mail.