Vorsicht Kinderhaut und Sonne!

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Kinder sind keine kleinen Erwachsenen – hört man immer wieder, wenn man mit medizinischen Problemen bei Kindern zu tun hat. Damit ist vor allem gemeint, dass die Erwachsenen-Dosierungen nicht so einfach auf deren Gewicht „heruntergebrochen“ werden kann – da spielen noch mehr Dinge mit rein. Tatsächlich haben Kinder eine andere Körperzusammensetzung (zum Beispiel Wasser- und Fettverteilung, die sich ausserdem schnell ändert in den ersten Jahren), haben noch nicht alle Enzyme oder mehr davon (die sind für die Umsetzung von Stoffen im Körper verantwortlich) und auch ihre Haut ist anders. Womit wir beim Thema wären: Sonne und Kinderhaut.

Kinderhaut ist nur ein Fünftel so dick wie Erwachsenenhaut. Die Zellen liegen nicht so dicht beieinander – dadurch werden Stoffe schneller aufgenommen und dringen tiefer ein. Auch die Pigmentierung (was für die Farbe verantwortlich ist) ist noch nicht vollständig ausgebildet. Das Melanin, das uns vor dem Sonnenbrand schützen soll wird viel weniger gebildet. Aus diesen Gründen reagiert Kindehaut auch sensibler auf UV-Licht, also die Sonnenstrahlung.

Früher hat man Hautkrebs mit älteren Menschen und exzessiven Sonnenanbetern in Verbindung gebracht, aber heute ist es so, dass dieser Krebs zum Beispiel in England bei jungen Erwachsenen (zwischen 15 bis 34 Jahren) die zweithäufigste Art Krebs ist – und in Australien (zwischen 15-44 Jahren) sogar die häufigste. Der Grund scheint in vielen Fällen Sonnenbrand in der Kindheit zu sein. Diesen gilt es also unbedingt zu vermeiden.

Dafür ein paar (wichtige) Tipps zu Kindern und Sonne:

  • Im ersten Lebensjahr: direkte Sonnenstrahlung meiden. Schatten der Sonne vorziehen, die Mittagszeit wenn möglich im Haus oder im Schatten verbringen.
  • Von 1-6 Jahren: generell Schatten der Sonne vorziehen.
  • In den Monaten Mai bis August (oder in den Ferien überhaupt) die Mittagssonne von 11 bis 15 Uhr meiden.
  • Möglichst viel Hautfläche, vor allem Schultern und Kopf, mit leichter Kleidung bedecken: sie bietet den besten Schutz vor UV-Strahlen. Fürs spielen am und im Wasser gibt es spezielle UV-Textilien, deren Sonnenschutz auch im nassen Zustand erhalten bleibt.
  • Sonnenbrille tragen: auch die Kinderaugen sind empfindlicher auf Sonne.
  • Sonnencreme mit einem Lichtschutzfaktor von 30 oder höher verwenden und grosszügig auftragen / nach dem Baden wiederholen, auch wenn sie als wasserfest deklariert sind.

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Ein Beispiel für eine gute Sonnencreme für Kinder ist von Eucerin die Eucerin Kids Sun Lotion 50+

eucerinsunSie enthält keine Parabene als Konservierungsmittel, keine Farbstoffe oder Parfüm und ist besonders wasserfest. Die nicht fettende und doch wasserfeste Lotion schützt Kinderhaut vor Sonnenbrand und verringert die Gefahr dauerhafter Hautschäden durch UV-Licht. Sie enthält eine Kombination des physikalischen Schutzes von Titandioxid und des chemischen Filter Tinosorb S. Dazu etwas um die empfindlichen Zellen der Kinderhaut zusätzlich zu schützen – die Antioxidantien aus der Süssholzwurzel: Glycyrrhetinsäure und Licochalcone A. Sie lässt sich als Lotion überall gut auftragen – auch als Sonnenschutz im Gesicht und fettet nicht, obwohl sie sehr wasserfest ist.

Anwendbar ab 1. Lebensjahr. Theoretisch früher, aber man will ja unter einem Jahr grundsätzlich nicht, dass die Kinder an die Sonne gehen.

Wusstet ihr, dass die meisten Leute nicht die empfohlene und getestete Menge Sonnenschutz auftragen? Dadurch schützt ein 30er nur noch etwa wie eine mit Schutzfaktor 15. Es lohnt sich also im Zweifelsfall einen höheren Schutzfaktor zu verwenden.

Dieser Beitrag wurde erstellt im Auftrag der MIK Agency

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Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 6: Umgang mit rezeptpflichtigen Medikamenten

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Umgang mit rezeptpflichtigen Medikamenten: Sind Mehrfachabgaben oder ein Bezug ohne Rezept möglich?

Das erscheint mir einer der auffälligsten Unterschiede in den verschiedenen Gesundheitssystemen. Im Prinzip lässt es sich auf „Wieviel Kompetenz / Verantwortung hat der Apotheker?“ herunterbrechen. Medikamente werden nicht ohne Grund als rezeptpflichtig eingeteilt – es geht dabei nicht immer um den Inhaltsstoff und dessen Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen, sondern auch um die Indikation, also: für was man etwas braucht. Und während die Diagnose klar in ärztliche Hand gehört, wird das bei weiterführender Therapie unterschiedlich gehandhabt, wer das jetzt macht, respektive wie lange therapiert wird, ohne dass der Patient den Arzt sieht.

CH: Dauerrezepte sind in der Schweiz möglich und häufig – sie müssen vom Arzt entsprechend gekennzeichnet werden. Damit sind Bezüge (auch via Krankenkasse abrechnenbar) bis maximal 1 Jahr nach dem Ausstellen möglich. Es gibt Medikamente mit Limitationen: Einschränkungen in der Dauer und welche Menge übernommen wird von der Krankenkasse. Aber auch ohne Dauerrezept-Vermerk darf die Apotheke (ausser bei Liste A Medikamenten und Vermerk „ne repetatur“ NR) innerhalb von einem Jahr nach Ausstellungsdatum einmalig eine Wiederholung auf ein bestehendes Rezept machen und auch das wird von der Krankenkasse übernommen.

Fall (noch) kein Rezept für ein Medikament vorliegt, liegt es hier in der Verantwortung des Apothekers zu entscheiden, ob eine Abgabe möglich ist. Im Gesetz ist ausdrücklich eine „Abgabe im Ausnahmefall“ erlaubt. Sie muss nach entsprechender Abklärung durch den Apotheker mit entsprechender Kompetenz erfolgen und dokumentiert werden. Meist handelt es sich hier auch um die Weiterführung einer bestehenden Therapie. Normalerweise wird durch den Patienten für den Vorbezug ein Rezept nachgereicht, auch damit das Mittel der Krankenkasse verrechnet werden kann.

 

D: In Deutschland gibt es keine Dauerrezepte bei den von der Krankenkasse übernommenen Rezepten. Ausnahmen sind möglich bei den Privatrezepten, die von den Patienten selber bezahlt werden. Die „Haltbarkeit“ eines Privatrezeptes legt der Arzt fest.

Die Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten ohne Rezept ist gesetzlich verboten. Auch als Vorbezug und auch im Notfall ist das nicht möglich. Apotheker, die das trotzdem machen, machen sich strafbar. Es braucht deshalb immer ein Original-Rezept. Keine Kopie und kein Fax. Eventuell kann ein Medikament auf Faxrezept abgegeben werden, wenn das Originalrezept am nächsten Tag nachgereicht wird.

 

Ö: Wenn die Krankenkasse in Österreich das Rezept bezahlt, darf es nur einmal eingelöst werden. Es muss wieder neu ausgestellt (und bei Bedarf auch bewilligt) werden. Bei Privatrezepten, wo vom Kunden gezahlt wird, können die Medikamente im Normalfall innerhalb eines Jahres 6 Mal bezogen werden (Ausgenommen Suchtgifte und spezielle Medikamente oder der Arzt schreibt ausdrücklich darauf „Ne repetatur“)

Es liegt hier in der Verantwortung des Apothekers Rezeptpflichtiges ohne Rezept abzugeben, allerdings nur in der kleinsten im Handel erhältlichen Packung (siehe Notfallparagraph). Vorbezüge nennt man in Österreich „Einsatz“. Der Apotheker kann die kleinste Packung abgeben und der Patient muss dann ein Rezept „nachbringen

Das wars mit der Miniserie zum Vergleich der Apothekenarbeit in den DACH-Ländern. An der Stelle möchte ich noch einmal  Pharmapro.ch – für die Idee und Unterstützung Danken. Der Artikel kommt (zusammengefasst und mit den Erkenntnissen aus den Kommentaren ergänzt) auch dort.

Makker&tussi&n – Es ist nicht „Husten“

Dass der Makatussin-Sirup missbraucht wird, scheint sich wirklich auszubreiten. Der Sirup mit Codein ist eigentlich OTC, aber inzwischen sind wir (und eine Menge anderer Apotheken) deshalb dazu übergegangen, dafür unter einem bestimmten Alter ein Rezept zu verlangen. An Kinder und Jugendliche soll er ja auch laut Packung nicht abgegeben werden, ab 18 Jahren ist das Ermessenssache. Es gäbe ja auch genug Alternativen bei Reizhusten. Nur funktioniert das mit dem „High“ dann halt nicht.

Die Nachfrage nach dem Sirup ist dementsprechend immer noch hoch und wir haben täglich hauptsächlich junge Männer die danach Nachfragen. Letzte Woche waren an einem Tag fast hintereinender drei junge Männer, zwei davon typischerweise mit Dächlikappe, alle leicht hüstelnd und verlangten „Makatussin Sirup gegen Reizhusten“. Und Alternativen kommen da nicht in Frage. Das fällt sowas von gar nicht auf. (Ironie aus).

Tja.

Aber sie werden wirklich kreativer. Der letzte Versuch war der vierte junge Mann, (Alter wahrscheinlich noch unter 18) der meiner Kollegin das Smartphone mit der Whatsapp-Nachricht drauf hinstreckt. Unter dem Absender „Mama“ ist das zu lesen:

Könntest Du mir Makatussin Sirup gegen Reizhusten mitbringen, es wird immer schlimmer. Danke. Mama

Kollegin: „Oh, die Arme. Aber ich muss rasch abklären, ob der Sirup wirklich das richtige für sie ist … wie ist die Telefonnummer?“

junger Mann: „Oh – sie liegt im Bett und kann das Telefon nicht abnehmen.“

Kollegin: „Oh, das ist schlecht, dann kann ich ihnen den Sirup leider nicht mitgeben. Vielleicht der XY? Der wirkt auch gut bei Reizhusten.“

junger Mann: „Nein, sie will nur den.“

Tja.

Dass die Apotheken dafür im Zweifelsfall ein Rezept verlangen hat inzwischen dazu geführt, dass wir wöchentlich Meldungen wegen gefälschter Rezepte für Makatussin erhalten. Ja – auch die werden dann nicht ausgeführt.

Es gibt sicher noch Apotheken, die das trotzdem verkaufen … ich meine, es ist ja nicht so, dass es wirtschaftlich Sinn macht für uns eine Abgabe zu verweigern – auch wenn ich wegen der nicht mal 8 Franken auch nicht gerade das Leuchten in den Augen bekomme. Und dann gibt es natürlich die Leute, die diese Apotheken suchen. Für das gibt es praktischerweise das Telefon. Dann muss man nicht einmal laufen. Ich glaube am Samstag mittag hatte ich so jemanden.

Die der Stimme nach junge Frau erkundigte sich: „Haben Sie Makatussin Hustensirup?“

… und noch bevor ich dazu etwas sagen konnte, erzählt sie mir: „Ich habe seit etwa einer Woche Husten, so ein trockener Reizhusten und sonst nichts und in der Apotheke habe ich dafür Makatussin Tropfen bekommen – aber die wirken nicht so richtig bei mir und der Hustensirup ist doch stärker? Deshalb will ich es mit dem versuchen.“

Ich erkläre ihr dann, dass es mehr Sinn machen würde, wenn sie den Wirkstoff wechselt, anstatt einfach „mehr desselben“ zu nehmen.

Das will sie nicht.

„Ich habe schon einmal den Sirup gehabt, und der hat besser gewirkt, und Sirup ist sowieso besser bei Husten.“

Dann kläre ich sie über unsere Alterseinschränkung auf und frage sie nach ihrem Alter – 19 Jahre ist sie. (Und hört sich möglicherweise noch jünger an) die Abgabe wäre also gesetzlich erlaubt … wenn da nicht das zunehmend nagende Gefühl wäre, dass sie den nicht wegen ihrem Husten will … am Wochenende.

Deshalb erkläre ich ihr, dass wir dafür, wenn sie den will, ein Rezept vom Arzt haben möchten.

„Aber es ist Samstag mittag!“

Ja – dessen bin ich mir auch bewusst. Aber wenn sie den will, kann sie am Montag zum Arzt – falls das bis dann nicht sowieso besser geworden ist. Ansonsten bekommt sie bei uns einen anderen Sirup, wenn sie denn einen Sirup will.

Wollte sie auch nicht.

Tja.

Da steht *was* auf dem Rezept?

Rezept von einem Arzt in der Schweiz – handgeschrieben, einigermassen leserlich. Aber … was steht denn da?

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Schümli Felsenau? (kenne ich nicht)

1x pro Tag und 1 x Reserve

für 1 Monat – also ein Dauerrezept

Muss ich mal nachschauen, was das ist:

schuemli

Ist nicht wahr, oder? Ein Dauerrezept für alkoholfreies Bier? Naja – verschreiben kann der Arzt ja alles, aber das heisst nicht, dass die Krankenkasse das zahlt. Und ob ich das bestellen kann? Wein bekomme ich ja …

Danke vielmals an Celine für’s einschicken dieses speziellen Rezeptes!

 

Die totale Verschwendung

Ein Stammkunde (ein junger Mann, ein lieber, wenn auch eher einfach gestrickter Stammkunde) kommt fragen, ob er vielleicht noch eine Packung Nasenspray haben kann, da seiner nicht mehr geht. Es ist ein Nasenspray gegen Allergien, und verschrieben als Dauerrezept für einen Monat, also ist das möglich. Trotzdem …

Pharmama: „Was geht denn nicht mehr?“

Mann: „Ich weiss nicht, ich drücke, aber es kommt nichts. Ich hatte schon einmal so eine Packung, dann habe ich versucht oben ein Loch hineinzumachen, aber die andere Apothekerin hat mir gesagt, das sei keine gute Idee.“

Das ist wirklich keine gute Idee, danach funktionert er sicher nicht mehr richtig. Es ist allerdings etwas, das gelegentlich vorkommt. Die meisten machen das nach einer Erklärung von uns nicht mehr. Er gibt mir seine Packung und ich gehe rasch nach hinten, das ansehen. Manchmal verstopft so eine Düse, wenn es austrocknet, weil man den Deckel nicht mehr aufgesetzt hat, das bekommt man oft mit etwas warmem Wasser wieder hin.

In dem Fall aber nicht. Wie ich drücke, merke ich, dass einfach nichts mehr kommt und schaue mal genauer unten … Ja – der Spray ist leer.
Ich hole also eine neue Packung und beim eingeben sehe ich, dass er das letzte Mal vor einer Woche den Spray geholt hat. Das ist … seltsam.

Zurück beim Patient zeige ich ihm, dass der Nasenspray wohl noch funktionieren würde, aber leer ist. Ich frage ihn, wie er ihn denn anwendet, denn eigentlich sollte der noch mindestens dreiviertel voll sein.

Mann: „Ja, ich nehme ihn so, wie es mir die andere Apothekerin gezeigt hat und pro Tag 2 mal“

  • das sind 4 Hübe pro Tag, in einer Packung hat es 120 Hübe drin …

Mann: „Aber es ist schon eine Verschwendung.“

Pharmama: „Was denn?“

Mann: „Na, wenn ich jedesmal vorher in die Luft sprühen muss …“

und auf meinen etwas erstaunten Blick: „Na, das steht auch auf dem Infoblatt, dass sie mir gegeben hat.“

Ich gehe es holen. Da steht drauf (und meine Apothekerin hat es ihm so erklärt), dass man beim ersten Gebrauch etwa 6 mal in die Luft sprühen muss … halt bis etwas kommt.
Er hat das jetzt jedes Mal gemacht vor dem Anwenden.
Kein Wunder war die Packung so schnell leer. 16 Sprühstösse pro Tag – ja, das reicht dann etwa eine Woche …

Er hat seinen neuen Nasenspray mit den nötigen Erklärungen bekommen – der hat dann für den Rest der Behandlung gereicht.

Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 5: Wie bezahlt die Krankenkasse?

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Da es unzählige Krankenkassen gibt und der Arbeitsaufwand die einzelnen Rezepte den Kassen abzurechnen sehr hoch ist, wird das heute meist in Abrechnungszentren ausgelagert, die von den einzelnen Apotheken bezahlt werden. Aber was bezahlt die Krankenkasse? Und: wie?

CH: Medikamente und Hilfsmittel in der Schweiz sind in Listen unterteilt, wie sie übernommen werden. SL = Spezialitätenliste (für Medikamente) und MiGeL (für Hilfsmittel), sowie ALT (für Individualrezepturen) für die von der Grundversicherung übernommenen. NLP = Nichtlistenprodukte für die (teilweise) von der Zusatzversicherung übernommenen. Dann gibt es noch Produkte, die sich auf keiner Liste finden und (deshalb) nicht übernommen werden. Ausländische Medikamente werden der Apotheke nicht vergütet (ausser in definierten Ausnahmefällen oder wo die Kostenübernahme vorher bestätigt wurde).

Der Patient hat eine Franchise (Teil, den er selber bezahlt) und einen Selbstbehalt (meist 10% – ausser einige Medikamente, wo wesentlich günstigere Generika existieren, dann beträgt der Selbstbehalt 20%). Es gibt eine Limite, ab der kein Selbstbehalt mehr bezahlt werden muss (wenn 700 Franken erreicht werden).

Die Apotheke kann zusammen mit dem Patienten die Generika selbst auswählen aufgrund wirtschaftlicher und medizinischer Kriterien.

Die Apotheke kann die Medikamente und Mittel bei den meisten Kassen direkt abrechnen, benutzt aber wegen der Bürokratie Abrechnungszentren (wie die IFAC und OFAC). Der Krankenkasse werden dabei 3% Rabatt gegeben. Die Krankenkasse rechnet Selbstbehalt und Franchise danach selbst mit ihrem Patienten ab.

Manche Krankenkassen haben keinen Vertrag mit den Apotheken gemacht, wodurch der Patient die Medikamente selber in der Apotheke bezahlen muss und die Rechnung danach der Krankenkasse einschicken. Dies sind meist die Kassen mit den niedrigsten Prämien.

 

D: In Deutschland existieren Listen mit Medikamenten (und Grössen) je nach Krankenkasse, was übernommen wird. Dank der sogenannten Rabattverträge bestimmt die Krankenkasse welches Generikum von welchem Hersteller gerade bezahlt wird, deshalb gibt es für den Patienten da häufig grosse Wechsel.

Die Apotheker machen für die Krankenkassen kostenlos das Inkasso und ziehen die Zuzahlungen für die Krankenkassen bei den Patienten ein. Zuzahlung sind mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro (bzw eigentlich 10 % des Verkaufspreises eines Medikaments, die der Patient selbst bezahlt). Die Höhe der Zuzahlung liegt bei maximal 2 % des Jahresbruttoeinkommens, bei Chroniker sind es maximal 1 %.

Die Apotheke tritt für die Pharmazeutischen Hersteller in Vorleistung für den Herstellerrabatt, welcher als Sparbeitrag von der pharmazeutischen Industrie an die Krankenkasse geleistet wird. Gibt es dort Unstimmigkeiten zwischen Pharmazeutischer Industrie und den Krankenkassen, ist der Apotheker der Dumme, der bezahlen muss für etwas, womit er nichts zu tun hat. Ausserdem gibt es das sogenannte Nullretax Verfahren: Dies bedeutet, dass die Krankenkasse etwa 1 Jahr nach Abgabe des Medikamentes an den Patienten feststellt, das die Apotheke bei der Abgabe gegen eine Bestimmung aus den Arzneimittellieferverträgen verstossen hat (wie zum Beispiel nicht das Medikament der Firma aus dem Rabattvertrag abgegeben hat) und daher die Krankkasse gar nichts für das Medikament bezahlt. Der Hersteller hat sein Geld vom Apotheker bekommen, der Patient sein benötigtes Medikament auf welches er Zuzahlung bezahlt hat und die Krankenkasse bezahlt NICHTS.

Importquote: nach Vorschriften der Krankenkassen muss ein Teil der Medikamente, die abgegeben werden aus dem Ausland importiert sein. Nicht-erfüllen der Importquote gibt auch Abzüge an dem, was die Krankenkassen der Apotheke zurückvergütet.

Privatpatienten müssen in der Apotheke ihre Medikamente selber bezahlen und danach selber der Krankenkasse einschicken.

 

Ö: Die Medikamente sind in Österreich laut Erstattungskodex (EKO) in sogenannte Boxen eingeteilt, die bestimmen, ob es von der Krankenkasse übernommen wird. Grüne Box: Krankenkasse zahlt immer. Gelbe Box: Der Arzt muss das ausreichend dokumentieren und eventuell der Krankenkasse anmelden, damit das übernommen wird – Ein Krankenkassenarzt entscheidet dann über die Übernahme. Rote Box: darin finden sich die Mittel, deren Übernahme beantragt, die aber noch nicht eingeteilt wurden. Auch die Magistralrezepturen sind in der EKO. Es gibt auch die NoBox für Mittel, die nicht übernommen werden.

Eine gemeinsame Einrichtung der Apotheken (die Pharmazeutische Gehaltskasse) sammelt die Abrechnungen der Apotheken (elektronisch) und schickt das der Krankenkasse um sich das Geld zurückzuholen und es den Apotheken zurückzuzahlen.

Diese Gehaltskasse betreibt übrigens auch das Umlagensystem für die Gehälter der Pharmazeuten: Die Apotheke zahlt der Gehaltskasse für jeden Apotheker egal wie alt den gleichen Beitrag ein und die Gehaltskasse verteilt das dann nach Dienstjahren

Idee und Unterstützung der Artikelreihe von Pharmapro.ch – Danke dafür!

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