Nicht frisch genug

Die Kundin hält mir eine noch zu 3/4 volle Packung Dynamisan Beutel 40 Stück unter die Nase und sagt: „Ich möchte diese hier umtauschen.“

„Ok,“ sage ich. „Ist etwas damit nicht in Ordnung?“

Kundin: „Ja. Das Verfallsdatum ist zu kurz. Mein Arzt hat mir gesagt, ich soll unbedingt nur frisches nehmen!“

Ich schaue auf das Verfallsdatum: Februar 2011. Noch ein ganzes Jahr!

Pharmama: „Umm, entschuldigen sie, aber das kann ich nicht umtauschen, das ist noch mindestens ein ganzes Jahr in Ordnung, die Packung ist gut.“

Kundin: „Aber mein Arzt hat mir gesagt, ich soll schauen, dass der Verfall nicht zu kurz ist …“

Pharmama: „Ja und das ist er ja auch nicht, das ist noch ein ganzes Jahr gut. Soll ich vielleicht mit dem Arzt das abklären? Vielleicht handelt es sich ja um ein Missverständnis …“

Kundin: „Nein, nein, nicht nötig!“

(dachte ich mir – entweder hat er gar nichts gesagt, oder er meinte, sie soll es möglichst gleich nach der Zubereitung trinken).

Kundin: „Ich bekomme also kein neueres?“

Pharmama: „Nein, tut mir leid, das kann ich so nicht umtauschen.“

Kundin: „Sie haben gerade eine gute Kundin verloren – ich komme nie mehr hierher!“

Seufz.

Früher hat mich so etwas ziemlich aufgeregt. Inzwischen weiss ich aber, dass auch diese Kunden in vielen Fällen wiederkommen … vor allem, wenn sie in den anderen Apothekern / Drogerien auch nichts anderes zu hören bekommen.

Lebendes Duftbäumchen

2008 Es ist im Abendverkauf, wo normalerweise nicht sehr viel läuft, so dass  man Gelegenheit hat, ein bisschen mit den Kunden zu schwätzen. Eine liebe alte Kundin kommt vorbei mit einem Rezept. Wir unterhalten uns, dabei komme ich nicht umhin (oder besser meine Nase) dass  sie ziemlich nach abgestandenem Urin riecht. Das kann vorkommen, selbst mit den besten Binden – v.a., aber wenn man den ganzen Tag dieselbe anhat.

Ich kann ihr schlecht sagen, dass sie riecht. Genausowenig kann ich einfach auf Abstand gehen – ist gerade so unhöflich, also versuche ich es zu ignorieren.

Ich führe das Rezept aus und wir unterhalten uns ein wenig über dies und das. Nach ein paar Minuten merke ich, wie sich die Kollegin, die mit mir Abendverkauf hat, neben mich stellt. Ziemlich dicht. Erst bin ich etwas irritiert – will sie mich etwas fragen? Aber nein, sie hat keinen Kunden und scheint sich einfach mit dem Computer zu beschäftigen. Als ich sie fragend anschaue, schüttelt sie nur lächelnd den Kopf und bleibt einfach dort.

Da merke ich, dass sich in den Uringeruch Parfumduft mischt. Zuerst denke ich das kommt von meiner Kundin. Gar nicht mal übel das Parfum, denke ich.

Als die Kundin gegangen ist, bleibt der Duft aber.

Fragend schaue ich meine Kollegin an: Wieso stehst Du eigentlich so nahe bei mir? Kann ich dir bei etwas helfen?“

„Nein nein,“ sagt sie „– hast Du es nicht bemerkt?“

„Was denn?“

„Ich bin dein lebendes Duftbäumchen!“  :-)

Sie hat bemerkt wie streng die Kundin riecht und sich gedacht, sie hilft mir etwas: indem sie sich mit dem neusten Parfumduft besprüht und sozusagen ein Gegengewicht bildet.

Es hat funktioniert!

Fettnapf … und erwischt!

Die Kundin kommt mit einer Frage betreffend Inkontinenzeinlagen in die Drogerie.
Die Drogistin berät sie, dabei kommt das Gespräch auf die Schwangerschaft der Kundin. Die Kundin denkt (nicht zu Unrecht), dass sich das Problem im Verlauf der Schwangerschaft verschlimmern könnte.

Kundin: „Und dann noch der Bauch!“
Sagt die Drogistin mit Blick auf ihren (gut sichtbaren) Bauch: „Aber so ein Schwangerschafts-Bauch ist doch herzig.“
Kundin: Der Bauch ist aber noch nicht vom Kind – das ist erst ca. 2cm gross. Das hier (klopft drauf) ist mein eigener Ranzen!“

Oups.

Aneinander vorbeigeredet

Kunde vor dem Deo-Regal: „Oh, sie haben noch so einen Mum-Deo. Die laufen nämlich aus!“

Pharmama: „Die laufen aus? Ist das jetzt schon bei mehreren passiert? Dann könnte ich das nämlich der Firma mitteilen. Vielleicht ist das ein Produktionsfehler.“

Kunde (schaut mich ganz seltsam an )… „Nein, sie laufen aus … es gibt sie nachher nicht mehr.“

Pharmama: „Oh, SO auslaufen, sie gehen also ausser Handel.“

Kunde:Genau.“ – sagt’s und nimmt den letzten Deo.

(Uups)

Bio ist zu kompliziert

Es folgt hier die Erklärung, weshalb wir in der Apotheke / Drogerie keine offenen Bio-Tees oder Bio-Gewürze mehr anbieten werden.

Als Apotheke und Drogerie liegt einer unserer Schwerpunkte auch auf der Phyto-Therapie. Wir haben ein ziemlich gutes Lager an verschiedenen Tees und Kräutern und darauf spezialisierte Mitarbeiter. Eine davon hat in den letzten Jahren auch dafür gesorgt, dass wir die Produkte vorzugsweise in Bio-Qualität einkaufen. Das macht Sinn, da da strengere Vorschriften bestehen, was Anbau und Pestizide etc. betrifft. Der Preis ist gelegentlich etwas höher, aber das war es uns wert.
Wir haben diese Tees und auch solche in Nicht-Bio-Qualität, wenn sie nur so zu bekommen waren in kleinere Einheiten vorabgefüllt und zum Teil fertige Mischungen für verschiedene Probleme vorbereitet (nennt man Defektur) und verkauft.

Damit sind wir im Sinne der Bio-Verordnung ein „nicht zertifizierter Betrieb“, der sowohl biologische als auch konventionell angebaute Lebensmittel offen verkauft. Die Verordnung des Bundes verlangt weitgehende Massnahmen im Umgang mit Bioprodukten.  
Alle Regeln dazu hier https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1997/2498_2498_2498/de
Ja, das ist schon älter … dass es uns (so) betrifft, ist erst kürzlich klar geworden.

Was muss ich als Apotheke / Drogerie als nicht zertifizierter Betrieb im Umgang mit Offenwaren in Bioqualität beachten?

  • Das Abwägen/Portionieren von biologischen Offenprodukten (Tees, Kräuter,Gewürze) muss vor dem Kunden, nicht im Labor und nicht im Voraus erfolgen. (Art 2 Abs 5 bis Bst e der Bioverordnung). Das ist schwierig: kaum Zeit, kaum Platz und das soll ja trotzdem hygienisch passieren.
  • Biologische Produkte müssen von konventionell produzierten Produkten getrennt gelagert werden. Biologische Tees dürfen nicht neben konventionell angebauten und nicht neben Arzneitees gelagert werden.
  • Weiter muss ich alle Massnahmen treffen, damit in der Apotheke biologische Qualität und konventionelle bzw. Arzneimittelqualität nicht vermischt werden können (Art 27.1 b und c).
    Das heisst konkret: ich muss ein separates Alphabet mit biologischen Offenprodukten schaffen, welches getrennt von den konventionellen Produkten ist. Da bekomme ich ein ernsthaftes Platzproblem.
  • Ich muss als Apotheke für alle Produkte, die unter diese Verordnung fallen, die entsprechenden Belege eines zertifizierten Produktions-, Aufbereitungs-, Vermarktungs-, Lagerhaltungs- oder Einfuhrunternehmens vorweisen können (Art 27.1.a der Bioverordnung). Ich habe die Analysenzertifikate der einzelnen Mittel, aber der Rest??

Die obigen Vorgaben gelten NICHT für vorverpackt bezogene Lebensmittel in Bioqualität. Hier ist der jeweilige Hersteller in der Pflicht, alle Vorgaben zu beachten.
Übrigens dürfte das der Grund sein, weshalb auf den meisten Sidroga-Tees nicht „Bio“ steht – da haben wir auch mal angefragt und sie haben zwar bestätigt, dass sie sehr viele biologisch hergestellte Tees verwenden, das aber aus gesetzlichen Gründen teils nicht drauf schreiben können.

Also passiert bei uns jetzt folgendes:

  • Wir verzichten auf den Verkauf von Offenwaren in Bioqualität. Ich biete (wo möglich) stattdessen entsprechende vorverpackte Produkte an.
  • Wenn ich noch offenen Tee in Bioqualität bestelle, so klassieren ich den ab und schreibe sie nur noch als konventionelles Produkt an. Die Bioqualität wird dann weder in Arzneiteemischungen noch beim Einzelverkauf angegeben.

Ich finds schade. Aber es reiht sich ein in Sachen wie dass wir nichts mehr wiederauffüllen dürfen, was eingenommen wird, oder auf der Haut angewendet wird. Oder dem Untergang der hausgemachten Kosmetik nach der neuen Kosmetikverordnung.

Byebye handmade Kosmetika – die neue Kosmetikverordnung

Anfang Mai ist (für die Öffentlichkeit wohl unbemerkt) die Übergangsfrist zur neuen Kosmetikverordnung abgelaufen. Das heisst, dass die neue Kosmetikverordnung (von 2013 in der EU und angepasst 2017 in der CH) jetzt verbindlich ist … und das bedeutet wohl das Aus für einige in den Apotheken und Drogerien selber hergestellte Kosmetika. Another one bites the dust – denke ich da. Noch etwas, das wir nicht mehr machen dürfen oder können. Das neue Chemikaliengesetz hat die Vorschriften so hoch angesetzt, dass viele Drogerien und Apotheken kaum noch selber Sachen abfüllen. Die Pharmakopöe schliesst das Wiederauffüllen bei Arzneimitteln aus (alles was auf die Haut angewendet wird oder eingenommen wird braucht eine neue Packung). Und nun gehen also die selbstgemachten Kosmetika.

Hier der Link zur neuen Kosmetikverordnung in der Schweiz.

Ein Kosmetikum ist definiert als: „Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen“

Wie in der EU muss für jedes Produkt ein Sicherheitsbericht erstellt werden. Dafür sind Verträglichkeitstests und gegebenenfalls Wirksamkeits-/Leistungsnachweise erforderlich. Zudem muss eine Produktinformationsdatei (PID) in einer Amtssprache des Bundes oder in Englisch ausgearbeitet werden. Diese muss nicht zwingend in der Schweiz aufbewahrt werden, aber muss schnell zugänglich sein. Sicherheits- und Warnhinweise müssen nur noch in einer Amtssprache (anstelle bisher 3) angebracht werden.
Die Anhänge der EU-Kosmetikverordnung werden vollständig übernommen (Sicherheitsbericht, Liste der Stoffe, die in kosmetischen Mitteln verboten sind, Liste der Stoffe, die kosmetische Mittel nur unter Einhaltung der angegebenen Einschränkungen enthalten dürfen, Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen Farbstoffen, Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen Konservierungsstoffe, Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen UV-Filter, auf Verpackungen / Behältern verwendete Symbole, – Verzeichnis der validierten Alternativmethoden zu Tierversuchen)
Werbeaussagen in Form von Texten, Bezeichnungen, Marken, Bildern oder anderen figurativen oder sonstigen Zeichen dürfen weder explizit noch implizit verwendet werden, um auf Eigenschaften oder Funktionen der Erzeugnisse hinzuweisen, die diese nicht besitzen.
Zur Meldung von Unverträglichkeiten („Cosmetovigilance“) wird in der Schweiz kein eigenes System aufgebaut. Solche Fälle sind in die PID und den Sicherheitsbericht einzubeziehen. Die Schweiz wird sich nicht dem europäischen Notifizierungsportal CPNP anschliessen und auch kein eigenes nationales System zur Meldung von Produkten aufbauen.

Was bedeutet das nun für uns?

Ab dem 1.5.21 müssen für alle selbst hergestellten Kosmetika gemäss VKos Art 4-5 eine Produktinformationsdatei (PID) und ein Sicherheitsbericht (VKos Anhang 5) vorliegen. Dies gilt sowohl für individuelle Herstellungen als auch für auf Vorrat hergestellte Kosmetika, welche in kleine Einheiten abgefüllt werden. Das Erstellen dieser beiden Dokumente ist äusserst aufwändig und darf nur durch eine Person durchgeführt werden, die im Besitz eines Diploms oder eines anderen Nachweises formaler Qualifikationen ist, der nach Abschluss eines theoretischen und praktischen Hochschulstudiengangs in Pharmazie, Toxikologie, Medizin oder einem ähnlichen Fach oder eines als gleichwertig anerkannten Studiengangs erteilt worden ist. Also Apotheker können das. Nur braucht das dermassen viel, dass es sich nicht lohnt, das zu machen – ausser man verkauft genug von so einem Produkt (So ab CHF 4000 könnte man das anschauen).

Es gibt aber (wenige) Umgehungsmöglichkeiten in der Apotheke dafür:

Eigenherstellungen kann man eventuell ersatzweise dem Heilmittelgesetz unterstellen. In diesem Falle dürfen nur Rohstoffe in Pharmakopöequalität verwendet werden und den Produkten muss eine wissenschaftlich belegbare Indikation zugeordnet werden. Einer Handcreme kann z.B. die Indikation „gegen Schrunden“ zugeordnet werden, einem Badesalz „gegen Nervosität“, einem Massageöl „gegen Muskelverspannungen“. Diese nichtzulassungspflichtigen Arzneimittel sind dann Hausspezialitäten gemäss HMG Art 9.2.c und man muss sie (je nach Kanton kostenpflichtig) der Aufsichtsbehörde anmelden oder bewilligen lassen. Wenigstens sind diese Kosten in der Regel sehr viel tiefer als das Erstellen eines Sicherheitsberichtes für Kosmetika. Aufwändig ist auch das.

Abgefüllte Rohstoffe wie Vaseline, fette Oele oder Wachse können Sie als verwendungsfertige Produkte einkaufen und abgeben oder falls dazu eine Monografie in der Pharmakopöe existiert (z.B. Vaseline, Mandelöl, Wollwachs) in Pharmakopöequalität als „formula officinals“ nach HMG Art 9.2.b in Verkehr bringen. Hier ist eine Indikationsangabe fakultativ. Bei Rohstoffen, welche sich nicht in der Pharmakopöe finden (z.B. Hamameliswasser) bleibt einem nichts anderes übrig als auf ein Fertigprodukt auszuweichen.

Alles keine Option für das selber hergestellte (und verkaufte) Kosmetikum? Per sofort sind diese nicht mehr verkehrsfähig. Es bleibt nur noch die Produktinformationsdatei (PID) und den Sicherheitsbericht für jedes einzelne Produkt zu machen und einzureichen. Mitglieder des Schweizerischen Drogistenverbandes können dort Hilfsmittel mit Vorlagen und Beispielen verlangen. Für den Rest: Informationen und Erklärungen aus der EU zum Ausfüllen des Sicherheitsberichtes (VKos Anh 5) und zur Erstellung der Produkteinformationsdatei (PID) findet man hier: Link 1 und Link 2. Hier hat sich eine Rechtskanzlei damit beschäftigt (ist noch gut als Erklärung/Übersicht): https://www.it-recht-kanzlei.de/kosmetika-rechtssicher-verkaufen-kennzeichnen.html

Das gilt alles natürlich auch für nicht in Apotheke oder Drogerie hergestellte Kosmetika!

Ausnahmen: handwerklich hergestellte und lokal, in kleinem Rahmen vertriebene kosmetische Mittel. Das bedeutet: die Dauer des Verkaufes muss Ausnahmecharakter haben, es muss sich um kleine Mengen an Kosmetika handeln, der Verkauf ist zeitlich eng begrenzt und es muss ein persönlicher Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer stattfinden. So eine Ausnahme wäre zum Beispiel ein Schulfest oder Basar an dem die selbstgemachten Kosmetika verkauft werden.

All die privaten Hersteller und Verkäufer auf Etsy und Co und eigenen Websiten (also kein persönlicher Kundenkontakt) sowie diejenigen, die die Sachen in Läden oder von zu Hause aus verkaufen (also länger) fallen nicht unter diese Ausnahme und müssen demnach auch die Produkteinformationsdatei und den Sicherheitsbericht machen (oder machen lassen – es gibt Anbieter, die das machen).

Cremen, Salben, Deos, Duschmittel, Badezusätze, Badeperlen, Badebomben, Lippenstifte, Pommadenstifte, Lippgloss, Bodylotion, Peeling, Seifen, Zahnpasta, Nagellack, Shampoo … selber herstellen für sich und Familie geht immer noch, aber … da sind gerade wohl einige Hersteller sozusagen illegal geworden (und die wissen wahrscheinlich noch nicht mal davon).