Doofe neue Datenschutzverordnung

Man könnte das Gefühl bekommen, dass die neue Datenschutzverordnung darauf abzielt, das Bloggen zu verhindern. Echt. Ich habe mich gerade an einer neuen Seite dazu versucht – wird ja obligatorisch ab 25. Mai. Aber wirklich „rechtsicher“ ist es einfach nicht möglich das hin zu bekommen.

Denn wenn ich da alles befolgen will, dann darf ich keine Social-Share-Buttons mehr auf dem Blog haben (die werden wahrscheinlich demnächst verschwinden, darauf kann ich verzichten, wenn es sein muss). Dann darf ich keine Like-Buttons mehr haben (Meh. Ehrlich?). Keine Avatare oder Gravatare bei den Kommentaren … Nein eigentlich darf ich dann auch keine Kommentare mehr zulassen  – und da hört es dann für mich auf. Kommentare sind des Bloggers „Brot“.

Werde ich jetzt so indirekt gezwungen mit dem Bloggen aufzuhören? Ich will nicht! Okay – ich unterstehe dem Schweizer Recht und nicht dem EU-Recht. Unsere Datenschutzverordnung wird aber auch angepasst – soll dann im August mal kommen. Mir schwant übles.

10 Kommentare zu „Doofe neue Datenschutzverordnung

  1. Da ist ja die Crux: das Gesetz gilt auch für alle, die nicht in der EU sind, aber ihren Service in der EU anbieten. Somit betrifft dich die DSGVO eben doch.

    Und ich habe mich gestern im Apothekentheater schon in Rage geschrieben, deswegen halte ich mich heute ein wenig zurück, aber so viel sei gesagt: es ist Moppelkotze. So.

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  2. Wiedermal ein Thema bei dem jeder ohne Ahnung viel von sich gibt ;-)
    Zur DGSVO empfehle ich:
    http://www.rechtzweinull.de/archives/2558-mein-erster-dgsvo-rant-zu-viele-mythen-und-gefaehrliches-halbwissen-zum-neuen-europaeischen-datenschutzrecht.html
    (ohne Rezept lesbar, wird nicht von der Krankenversicherung übernommen)

    Kurz zusammengefasst: Fast alles was im Netz derzeit zur DGSVO verbreitet wird ist ungefähr so zutreffend wie durch kosmische Schwingungen aufgeladenes Heilwasser gegen alle Krankheiten hilft.
    Zu allererst müsste ein Blog ohne Gewinnerzielungsabsicht überhaupt als „gewerblich“ anzusehen sein. Ist das nicht gegeben, greift die DGSVO schon mal gar nicht.

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    1. „Zu allererst müsste ein Blog ohne Gewinnerzielungsabsicht überhaupt als „gewerblich“ anzusehen sein. Ist das nicht gegeben, greift die DGSVO schon mal gar nicht.“

      Ja, aber bereits das kleinste Werbebanner ändert diesen Zustand bereits.

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      1. Das ist auch so ein gängiges Klischee. Das deutsche Finanzamt bricht in schallendes Gelächter aus, wenn Du mit der Begrüdung für „gewerblich“ ankommst.
        Das HGB fordert u.a. eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht. Mit ein paar Weberbannern, die nicht mal die Domain refinanzieren, kommst Du da nicht weit. Ernsthaft betrachtet, müssten bei Pharmama nicht nur Domain und Webspace, sondern z.B. auch anteilig das Handy (Fotos), das Macbook, der Internetzugang, etc. auf der Kostenseite berücksichtigt werden.
        Natürlich sind die freundlichen Abmahnanwälte schnell dabei, „gewerblich“ zu rufen oder die Voraussetzung ganz zu ignorieren, aber ein Urteil in dieser Richtung habe ich nicht gefunden. Kennst Du etwas in die Richtung? Die DGSVO schreibt auch vor, dass Strafen verhältnismässig sein müssen – die zum steigern der Panik gerne in den Raum geworfenen Millionenstrafen sind das für einen kleinen Privatblogger ohne Rechtsabteilung sicher nicht.
        Meiner Laienauffassung würde kaum ein Blog der Prüfung auf „gewerblich“ standhalten – aber mit dieser Ansicht lässt sich in einschlägigen Facebook-Gruppen eben keine Panikwelle lostreten.

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  3. Ich würde mir da auch nicht allzu viele Gedanken vorerst machen. Da wird gerade auch ganz schön Umsatz mit gemacht, das ganze wird sich erstmal finden …
    Warum sollten übrigens Kommentare und Like Buttons nicht mehr erlaubt sein?

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