Genaue Dosierungsangaben

Dosierungen sind wichtig. Vor allem, wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, wie man ein Medikament anwenden kann – aber eigentlich auch sonst. Ich finde es noch gut, wenn man als Patient nicht die gesamte Packungsbeilage durcharbeiten muss um herauszufinden, wie das jetzt geht.

Gut – manche Sachen haben gar keine Packungsbeilage. Zum Beispiel diese pflanzlichen Urtinkturen von Ceres:

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Das mit dem in die andere Hand schlagen finde ich jetzt etwas esoterisch, aber manchmal können auch solche Sachen helfen, die Anwendung durch den Patienten zu verbessern. Er hilft sozusagen mehr mit.

Anderes finde ich fast etwas übertrieben, wie die Anweisung auf dem Rezept hier. (Tut mir leid die schlechte Kopie – ich war etwas in Eile.) Es ist ein Mittel zum auftupfen bei Warzen. Das ist Säure – ziemlich klar, dass man da vorsichtig sein muss. Allerdings finde ich das hier …

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… ein bisschen Overkill.

Da steht drauf:

1. Zuerst die gesunde Haut um die Warze herum mit einer dünnen Schicht Vaseline oder Fettcreme bestreichen um sie vor der ätzenden Wirkung des Acetocaustins zu schützen.

2. Danach ein wenig Acetocaustin mit der Spatelspitze auf die Warze tupfen. Ein ein- bis zweimaliges Betupfen genügt. Insgesamt dürfen nicht mehr als 3 Spatelspitzen Acetocaustin pro Behandlung aus dem Fläschchen entnommen und aufgetragen werden. Bei grösseren Warzen kann die Behandlung nach einer Woche wiederholt werden.

3. Nach dem Betupfen d.h. nach dem Eintrocknen von Acetocaustin ein Pflaster (Wundschnellverband) aufkleben.

4. Nach dem Gebrauch Flasche wieder fest zudrehen. Hautkontakt mit dem Gewinde vermeiden.

5. Einen Tag vor der beabsichtigten Warzenentfernung (ca. nach 4-6 Tagen) das Pflaster durch einen Streifen eines textilen Heftpflasters (ohne Wundkissen) ersetzen. So kann am nächsten Tag dieser mitsamt der Warte entfernt werden.

6. Warzen an den Händen erfordern in der Regel eine zwei- bis dreimalige, Warzen an den Füssen eine drei- bis viermalige Behandlung. Die Wiederholung des Vorgangs sollte nach jeweils einer Woche erfolgen.

Arbeiten nur mit Handschuhen!

Ich weiss schon, woher das kommt. Es gibt unvorsichtige Leute – und man hatte mit diesen Mitteln Probleme, wenn sie verschüttet wurden und auf gesunde Haut kamen – man kann sich die Verätzungen vorstellen.

Aber … wie soll ich das auf die Etikette bekommen?

20 Kommentare zu „Genaue Dosierungsangaben

  1. Eigentlich finde ich diese Gebrauchsanweisung gut gemacht und anschaulich. Man soll sich ja ein bisschen für seine Warze „interessieren“!

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  2. Hmmm. Wäre es möglich, dem Kunden nicht nur das Mittel zu abgeben, sondern auch gleich die Anwendung vorzuführen? Oder ist das der Tschobb des Arztes, der aber keine Zeit hat für sowas?

    Interessant, Acetocaustin (Chloressigsäure) war ein selten benutzter Kampfstoff im 1. Weltkrieg… und wird als Alkylierungsmittel in der organischen Chemie benutzt.

    Das führt gleich zur Frage: Kann ein Apotheker irgendwelche „Arzneimittel“ im Laborchemikalienhandel besorgen? Oder muss alles, was ein Apotheker abgibt, eine Zulassung besitzen?

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  3. @Pharmama:
    – Zur Frage: GANZ KLEIN schreiben! So schriftgröße 2. Zusatzverkauf: Forschungsmikroskop!
    – Zum Thema: Bei Acetocaustin (=Monochloressigsäure) – mal davon abgesehen, dass es in D derzeit nicht lieferbar ist – bin ich verdammt vorsichtig geworden. Das Statement „Produkt ist freiverkäuflich, kann also nicht so schlimm sein!“ hat sich leider durchgesezt. Ich hatte selbst Fachpersonal (!), welches sich mit A. ein Loch in die Haut geätzt hat… Trichloressigsäurezubereitungen gibs bei mir NUR zu Händen des Arztes…

    @turtle:
    Die Apotheke kann Laborchemikalen im Laborchemikalienhandel besorgen. Die haben dann aber meist keine pharmazeutische Qualität. Und die Apotheke kann ArzneimittelWIRKSTOFFE (wo auch immer) besorgen, diese werden dann aber unverarbeitet meist nicht „weiterverkauft“. Das hat unter anderem rechtliche Gründe.

    Rezepturen, welche ein Arzt auf ein Rezept nagelt, besitzen keine Zulassung wie ein Fertigarzneimittel. Dafür stehen dann aber auch Arzt und Apotheker gerade, wenn etwas schief geht…

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      1. Der gut sortierte Chemikalienhandel wollte mir nicht mal eine einzelne Chemikalie (Ammoniumeisen(III)-citrat), die ich für ein Fotoexperiment (Cyanotypie) haben wollte, so ohne Weiteres verkaufen. (Ich hab da wohlweislich geschäftlich und nicht privat angerufen!) Nicht, dass das was giftiges gewesen wäre (es hatte nicht mal ein „mindergiftig“-Einstufung), nein, ich dürfte es nicht unter 1kg kaufen (Bedarf 50g) – kosten 25€. Gut. Dazu: 50€ Neukundenkosten. 50€ Gefahrgut-Transportkosten (War gar kein Gefahrgut!). Und normales Porto kam auch noch oben drauf.

        Ich habe dann darauf verzichtet. Hör mir bloß auf mit Chemikalienhändlern (Merck Chemicals, Sigma-Aldrich usw.).

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        1. Sigma Aldrich und Merck Millipore sind Versender, die Chemikalien für den Labormaßstab (Industrie, Uni, etc,) zur Verfügung stellen. Der Versand von Kleinstmengen ist für die unwirtschaftlich, daher auch die Neukundengebühr.
          Was die Menge angeht: Die haben fest abgepackte Gebinde, kleiner gehts halt nicht.

          Und bloß weil kein Etikett (giftig, ätzend, feuergefährlich) drauf klebt, kann ein Stoff, der kein GefahrSTOFF ist, durchaus beim Versand ein GefahrGUT sein. Das sind zwei unterschiedliche Begriflichkeiten: GefahrSTOFF ist die Lagerung im Labor, GefahrGUT beschreibt den Versand.
          Und die Post (oder DHL) befördert ausdrücklich keine Gefahrgüter, nur normale Dinge,
          Beispiel: Flasche Schnaps mit 40 % Ethanol –> Lebensmittel = kein Gefahrgut
          Flasche 40% Ethanol –> Chemikalie = Gefahrgut

          Bekommt man die Chemikalie nicht über den Großhandel einer Apotheke? Die kriegen doch alles her…

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        2. Das ändert nichts an der Tatsache, dass du dort Chemikalien in Arzneibuchqualität und sogar darüber hinaus erwerben kannst.

          Ultrapur – da machst du dir um 50 Euro mehr oder weniger keine Gedanken mehr.

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        3. @McCloud – das zeugs, was ich wollte, leider nicht. nicht mal nen bekannter in einer großen Pharmabutze konnte mir das da besorgen – ich hätt es auch bezahlt

          @Tin@: Und wird auch nen Analysenzertifikat gemäß Apothekenbetriebsordnung mitgeliefert? Meistens nicht… Aber Interesse an 50g oder 100g Ammoniumeisen(III)-citrat hätte ich immer noch – wenn Du eine Quelle weißt…

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          1. Es werden Analysenzertifikate mirgeliefert, ob die sich von denen gemäß Apothekenbetriebsordnung unterscheiden, vermag ich nicht zu beurteilen (ich beschränke mich darauf, die COA zu lochen und abzuheften).

            Wenn ich jemals Ammoniumeisen(III)citrat benötige, dann zweige ich dir 100 g ab :-)

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          2. @Gedankenknick und Tin@: Analysenqualität (p.a.) oder Ultrapur dürfte die Anforderungen des Ph.Eur. bei weitem übertreffen.
            Sind halt doch etwas speziellere Einsatzgebiete.

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          3. @McCloud & Tin@: Blöder Weise geht es nicht darum, ob die Anforderungen übertroffen werden, sondern ob das Analysenzertifikat den Anforderungen entspricht. Sonst müßte die fragliche Apotheke die gesamten geforderten Untersuchungen selber nochmals durchführen, und spätestens bei der Gehaltsbestimmung wird es grenzwertig…

            @Tin@: Das wäre echt super. Wie gesagt, das wollte ein guter Freund auch so halten, aber der hat das nicht auf der gestatteten Echimikalienliste eines Forschungslabors einer recht großen Pharmabutze gehabt. Andererseits – vielleicht Glück für Euch, sonst hätte ich meine unzumitbaren Ergebnisse vielleicht schon ins Internet gestellt… :-)

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  4. „Aber … wie soll ich das auf die Etikette bekommen?“… so:

    „Anleitung genau lesen. Bei Unklarheiten Arzt kontaktieren.“

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  5. Wir haben im Studium in Arzneiformenlehre gesagt bekommen, falls etwas nicht auf das Etikett passt, dann sollen wir einen Beipackzettel verfassen. Ich würde das ganze also einfach kopieren, vielleicht noch ausschneiden, wenn der zettel zu groß ist und mit einem Gummiband an dem Fläschen oder eben Behältnis befestigen. Natürlich den Patienten nochmal darauf hinweisen, was da alles steht und er bei Unklarheiten nochmal nachfragen soll. Die genaue Ausführung finde ich auch gar nicht sooo schlimm. Kommt eben auch ein bisschen einer normalen Packungsbeilage nahe.

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  6. Beim Acetocaustin finde ich eine detaillierte Anweisung absolut gerechtfertigt. Außerdem ist sie verständlich geschrieben und geht sogar auf wahrscheinlich nicht beachtete Fallen wie das Anfassen des Gewindes ein. Wer Trichloressigsäure z.B aus dem Studium kennt, der hat einen gewissen Respekt davor.
    Mit der Anweisung auf dem Etikett wird es aber wohl wirklich schwierig. Vielleicht ausdrucken, falten und das dann so aufkleben, dass man es auseinanderfalten kann?

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  7. Selbst die kürzesten unserer Herstell- oder Prüfanweisungen bestehen aus mindestens 10 Seiten. Die Warzenanweisung ist kein bisschen GMP konform und somit aboslut harmlos.

    Welcher Homöopath verschreibt eine Urtinktur? Hat der seinen Hahnemann nicht richtig gelesen? Das artet ja fast in verwerflich allopathische Phytotherapie aus!

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  8. Das mit dem „in die andere Hand schlagen“ hatte ich mal bei was nicht-homöopathischem. Ich weiß nichtmal ob das medizinisch war. Kann auch was zum Essen oder Putzen gewesen sein*gg* Erklärung damals: Schütteln sei zu wenig oder die Leute schütteln es schaumig, auf die Tischplatte schlagen fände die Flasche nicht so toll. Also in die Hand. Und außerdem kriegt der Kunde zu hören, was er hören will. Bei Homöopathie wollen die meisten Kunden ja nen Blumenkohl ans Ohr gelabert kriegen. Wenn’s dem Umsatz dient…

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    1. Ja, hatte ich auch mal. Irgendeine Tinktur für die Haut, die aber eigentlich eine Emulsion war. Mit dem Indiehandschlagen wurde die Emulsion wieder durcheinandergemischt – und der Apotheker erklärte genau das, was du schreibst.

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  9. Monochloressigsäure gab es in den 70ern noch hier (D) als Warzenmittel; vorsichtshalber in kleinen Ampüllchen mit so einem Rum-Aroma-Deckel. Da konnte man nicht nur beim Fläschchen-Schließen sich das Zeug an die Finger schmieren, sondern beim Öffnen auch noch Tropfen verspritzen. Lecker. Und so ein Spritzer heilte verdammt schlecht.

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  10. ein anbringen der anleitung auf der flasche ist … gefaehrlich. ein beipackzettel kann gelesen werden, ohne mit der chemikalie zu hantieren. gerade, wenn diesse vielleicht schon geoeffnet ist und der pat. nachschauen moechte, was nun die hoechstdosis war, steigt das risiko eines unfalls ploetzlich sprunghaft. einen zettel hingegen kann man vor sich auf den tisch legen. insbesondere hat man dann die warnung vor dem gewinde stets vor sich :)
    je nach flaschen- (flaeschchen-)groesse gibt es naemlich nur zwei punkte zum anfassen beim lesen: oben und unten….

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  11. Oh ja,
    draufbappen würd ich den Zettel auch nicht. Lieber kopieren/neu schreiben und dem Kunden mitgeben und natürlich noch mal extra auf die Gefahren hinweisen. Man unterschätzt so ein Zeug am Anfang ganz schön …

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