… bewegt sich in meinen Augen momentan die Migros hier.
Gestern war ich einkaufen und dabei wird man gelegentlich mit Werbung beschallt. Im Moment für Früchte und Gemüse – und wie gesund das ist. Dagegen ist gar nichts einzuwenden, aber wie sie es machen, *da* musste ich doch aufhorchen:
„… kaufen Sie jetzt Zitronen, sie enthalten viel Vitamin C, stärken die Immunabwehr und senken das Fieber!“
Vollbremsung meinerseits, ungläubiger Blick auf den Lautsprecher über mir. Erst mal: seit wann senkt Vitamin C das Fieber? Zweitens: das ist eine Heilanpreisung … dürfen die das überhaupt? Auch wenn sie hier ganz offensichtlich keine Medikamente sondern Lebensmittel anpreisen.
Wenn ich dasselbe bei mir in der Apotheke oder Drogerie machen würde – zwar mit Nahrungsergänzungsmitteln, aber das halte ich für Vergleichbar, dann stände innert kürzester Zeit der Kantonschemiker und der Kantonsapotheker im Laden und ich hätte diverse rechtliche Konsequenzen zu tragen.
Aber das mit den Zitronen war nicht das einzige. Das nächste was ich hörte waren glaub für Kohl?
„ …hilft das Cholesterin zu senken und kurbelt die Fettverbrennung an!“
Aaargh!
Nichts wie raus hier.
Das ist ja nicht zu fassen!! Vit. C senkt das Fieber? Und ich habe bisher immer in der Apotheke das teure Aspirin gekauft! ;-)
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Das war bestimmt Aspirin +C ^^
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Aspirin +c verkaufen die ja nicht einmal in der migros…
Das habe ich jetzt noch nie gehört! Unglaublich… Klar, es gibt einiges natürliche was den Körper unterstützt, aber die Aussagen sind dann doch sehr gewagt….
Kopfschüttelnde Grüsse aus dem Kanton Luzern!
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Aspirin plus C ist ja auch ein Medikament, kein Lebensmittel – und auch kein Nahrungsergänzungsmittel. Trotzdem *würde* die Migros das auch gerne verkaufen. Vielleicht sollte ich in der Apotheke auch Zitronen anfangen zu verkaufen … Ich meine, wenn die ja gegen Fieber helfen ist das kaum „Sortimentsfremd“ …
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Ich hab die 18 Kg Zitronen für mein Anti-Erkältungs-Bad also umsonst gekauft?
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Das gibt sicher ganz tolle Haut. Ascorbinsäure zählt wohl auch zu den Fruchtsäuren …
Bei etwas nachdenken: lieber nicht.
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Hm, dann schreibe ich mir das Wort „Leben“ auf die Stirn und verteile die Zitronen an Passanten… ;)
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Wozu gibts eigentlich noch Apotheken? Genug Obst und Gemüse reicht doch!
Und zum Thema „Dürfen die das überhaupt?“: Innerhalb der EU darf man nur dann gesundheitsbezogene Werbung für Lebensmittel machen, wenn die Wirkung durch Studien belegt und die Werbeaussage von der EU zugelassen wird. Wie das in der Schweiz geregelt ist weiß ich leider nicht…
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Die Swissmedic in der Schweiz gilt was Werbung angeht für fast noch strenger. Allerdings weiß ich nicht, ob die auch für Lebensmittelwerbung zuständig sind.
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Vermutlich wird genau das der springende Punkt sein – es gibt eine Regelung für Gesundheitskram und die gilt … tada, bei Gesundheitskram.
Anderen Leuten verbietet man keine Werbung mit Aussagen zur medizinischen Wirkung, weil man schlicht nicht damit rechnet, dass sowas überhaupt getan wird. Naja, jetzt weiß man’s besser. Wär ich Schweizer, würd ich mich wohl irgendwo drüber beschweren gehen.
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Die sind nicht für Medikamente zuständig… Die Lebensmittelinspektorin, die bei uns vorbeikommt, achtet aber pingelig genau, ob wir auch Nahrungsergänzungsmittel mit Heilsanpreisung verkaufen! Die sind da noch katholischer als der Pabst!!
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Sorry –> nicht für Lebensmittel zuständig!
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Frag doch mal nach, das kostet schließlich nichts…
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Wenigstens haben die Zitronen nicht solche Nebenwirkungen wie manch cholesterinsenkender Margarine, die so angepriesen wird… ;)
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Kohl? Nicht eher Artischocken oder Ananas? Egal, eine unmögliche Werbung! O_O
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bist Du nicht zur Informationsbox gegangen?
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Aufgrund des so genannten „autonomen Nachvollzugs“ gilt ein Großteil des EU-Rechts, allerdings oft zeitverzögert, auch für die Schweiz. Die Health-Claims-Verordnung verbietet gesundheitsbezogene Werbung für Lebensmittel, die irreführend bzw. nicht wissenschaftlich belegt sind. Laut dieser Quelle war die Umsetzung der Verordnung in der Schweiz für Ende 2011 geplant:
seinhttp://www.bag.admin.ch/themen/lebensmittel/04865/05022/07910/index.html?lang=de
Die Werbung dürfte daher unzulässig sein. Und falls die Richtlinie noch nicht umgesetzt ist, hat auch die Schweiz ein Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, wobei das Abmahnen durch Wettbewerber dort wohl eher unüblich sein soll. Vielleicht weiß ein Schweizer Anwaltskollge mehr?
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