Das Arbeitszeugnis – Dilemma

Ich befinde mich in der angenehmen Lage, dass ich bisher noch nicht so viele Arbeitszeugnisse habe ausstellen müssen. Es gehört auch wirklich nicht zu meinen Lieblingsaufgaben.
Ich finde es noch schwierig. Arbeitszeugnisse sollen „wohlwollend und wahr“ geschrieben werden – ihr Sinn ist es ja, dem Arbeitnehmer den Start an einer neuen Stelle zu ermöglichen – auf der anderen Seite sind sie aber auch für den Arbeitgeber wichtig, der die Qualifikation des Bewerbers abschätzen muss. Kein Problem bei einem guten Mitarbeiter, aber …
Manchmal stösst man da wirklich auf Probleme.

So soll das Arbeitszeugnis laut Gesetz sein:

  • Das Arbeitszeugnis muss wahr sein.
  • Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert und charakteristisch sein.
  • Das Arbeitszeugnis muss klar abgefasst sein.
  • Das Arbeitszeugnis muss vollständig sein.

Heute sind ja sogenannte „verschlüsselte“ Zeugnisse eher nicht mehr „in“ respektive nicht mehr erlaubt– mal abgesehen davon, dass auch der Arbeitnehmer (dank Internet) eine Ahnung hat, was die Verschlüsselung bedeutet.

Was aber schreibe ich in solchen Fällen?:

Wenn die Angestellte betrunken zur Arbeit erschien? Früher gab es da irgendeinen Satz von wegen ...“Durch ihre Geselligkeit trug sie zur Verbesserung des Betriebsklimas bei“. Heute muss man das ausdeutschen: … nur wie?

Wenn die Angestellte den Laden beklaut hat? Das Arbeitszeugnis hat vollständig zu sein. Strafrechtliche Verfehlungen müssten also auch erwähnt werden. Ansonsten kann eventuell sogar der vorherige Arbeitgeber zu Schadenersatz verklagt werden, wenn der Mitarbeiter dort gleich weitermacht. Kann man das überhaupt wohlwollend formulieren? Früher umschrieb man das mal so: „… hat in ihrem wie auch im Interesse der Firma gearbeitet“

Wenn die Angestellte unglaublich faul war?

Wenn sie den Kunden gegenüber ein enorm unfreundliches Verhalten an den Tag legte?

Wenn sie oft krank war? Früher gab es da die Schlussformel: „Wir wünschen ihm alles Gute und vor allem Gesundheit“

Ich weiss, in manch anderen Ländern ist das Arbeitszeugnis nicht mehr notwendig und kaum mehr gebraucht, aber bei uns ist das halt üblich und der Arbeitnehmer hat ein Recht auf sein Zeugnis.

Also Frage an Euch: Wie formuliert man das am besten?

Und immer dran denken: Wahrheit • Wohlwollen • Klarheit • Vollständigkeit

Naaaa?

21 Kommentare zu „Das Arbeitszeugnis – Dilemma

  1. Ach wie gut, in Deutschland darf ich nach wie vor die Floskeln verwenden. Dafür gibt es nette Programme (bei uns sogar im Firmennetz für alle Leitungsfunktionen freigeschaltet), auf der man die Aspekte, die vorkommen müssen, auf einer Schulnotenskala bewertet und das Programm dann das Zeugnis zusammenstellt :)

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  2. Muss es denn unbedingt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sein?

    In D kenne ich 2 Ausprägungen des Arbeitszeugnis
    1 Einfaches AZ hat von.. bis.. als.. bei.. gearbeitet.
    2 Qualifiziertes AZ, da steht auch der ganze andere Kram drin.

    Die Qualifizierten AZ folgen eigentlich immer dem selben Aufbauschema

    Schaust du hier

    Klicke, um auf Zeugnisstruktur.pdf zuzugreifen

    Schreib einfach nur die sachen rein die I.O waren und zumindest ein deutscher Personaler wird dann ganz sicher hinterfragen warum da was fehlt

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  3. zur ersten Frage fiele mir schon was ein: Sie hat sich im Bereich der Qualitätskontrolle von Lösungsmitteln aktiv eingebracht. ;-)

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  4. Kam sie regelmäßig angschossen zur Arbeit, dann wäre das Alkoholismus, also eine Krankheit. „Sie hatte kankheitsbedingte Ausfallserscheinungen“
    Wenn sie klaut, könnte man auch behaupten sie sei dem Prinzip des Allgemeinguts zugetan.
    Sie war auch nicht faul, sondern hat ihre Kräfte ressourcenschonened eingesetzt.
    Pampig war sie auch nicht, sie bediente die Kundschaft in einem persönlichen Stil. Wer dauernd krank ist, hat körperliche wie seelische Belastungspitzen zu überwinden.
    Super auch, wenn man statt,“ wünschen wir ihr .. alles gute“, sondern „wünschen wir ihnen alles gute“

    Scheint ja ein Traumangestellte (gewesen) zu sein.

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      1. Genau!

        So ein bissl Menschenkenntnis hatte ich Dir durchaus zugetraut. Also daß du keine faule, lahmarschige, zickige und dazu noch verssoffene PTA anstellst, hatte ich angenommen.
        Im schlimmsten Fall kann man schreiben:
        Sie wird eine Lücke hinterlassen, die sie schon nicht zu schließen im Stande war, als sie hier noch „arbeitete“.

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  5. Ich glaube ich würde besagte Person fragen ob sie wirklich ein Arbeitszeugniss haben will, weil es soll ja die komplette Wahrheit rein.

    Also ich würde so ein Zeugniss nicht haben wollen. *lach*

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  6. Mir will immer noch nicht in den Kopf warum man in einem Zeugnis nicht die Wahrheit schreiben darf ?

    Warum darf ich nicht schreiben wir trennen uns von Frau X weil sie mehrfach beim Klauen erwischt wurde ? Wenn das ganze juristisch abgesichert ist, sprich es Polizei bzw. Gerichtsakten gibt.
    Wenn die Frau so etwas tut dann soll sie es auch gefälligst ausbaden.
    und wenn sie es nicht getan hat kann sie sich besser gegen eine klar formulierte Lüge wehren als gegen etwas wie „War ihrem und unserem Eigentum zugetan“

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    1. Arbeitgeber sind nicht die Justiz „Dafür“ gibt es das Führungszeugnis (D), Strafregisterbescheinigung (A) bzw. Strafregisterauszug (CH) {danke Tante Wikipedia}

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    2. Weil wir in einer Welt voller Euphemismen leben, was sich langsam aber sicher (zu meiner ganz persönlichen Aufregung auch im Alltag, der Gesellschaft und den Mitmenschen immer mehr durchsetzt).

      Wie viele Leute sagen einem denn schon die ehliche Meinung? Besonders Frauen verpacken doch zum Großteil alles in Watte, nutzen beredtes Schweigen, oder benutzen nur Formulierungen wie „nicht so toll, statt schlecht“, „stärker, statt fett“, nicht so „schön statt hässlich“ usw.

      Dann noch die Benennungen. Nein man darf nicht mehr Behinderte sagen, es heißt jetzt Leute mit speziellen Bedürfnissen, man sagt Herausforderungen statt Problemen, Bundesagentur für Arbeit, statt Bundesanstalt usw….

      Ich möchte echt mal auf eine Frau treffen die so ist wie ich, direkt auf den Tisch hauen kann und sagt was sie denkt, nicht nonverbal , nicht emotional, nicht intuitiv, nicht um 1000 Ecken kommuniziert, nichts in Watte verpackt und ihre eigene Meinung vertritt, aber keine kurzhaarige Emanze / Feministin ist usw….

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      1. Fingerhut: „Ich möchte echt mal auf eine Frau treffen die so ist wie ich, ..“
        dann nennt man diesen Menschen „MANN“ ;-)

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          1. Männercharakter im Frauenkörper ist automatisch eine Feministin/Emanze… wenn auch nicht unbedingt kurzhaarig.

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    3. Nachtrag: Oder auch das typische „ich melde mich dann mal“, „mal sehen“, „vielleicht“, „keine Zeit“ statt einfach zu sagen das man keine Lust hat, nicht will.

      Wer einen gefässtigten Charakter und eine gesundes Selbstbewusstsein hat, der kann dann auch etwaiige Diskussionen (was immer als Gegenargument füßr direkte Antworten kommt) mit einem Wink abschmettern….

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  7. Ich habe zwar in ein paar Zeugnisse auch kleine Gags eingebaut, aber für die meisten Fälle gilt einfach die Regel, daß negative Beurteilungen schlicht fehlen.
    In D muß man aufpassen, daß alle Formulierungen auch vor dem Arbeitsgericht Bestand haben.

    Wenn ich etwas negativ ausdrücken will, baue ich eine Differenz zwischen Arbeitsplatzbeschreibung und Beurteilung ein z.B. „… hatte unsere Computerkasse zu bedienen …“ aber später dann kein Wort von „ehrlich“ oder „korrekter Umgang mit der Kasse“ -> hat geklaut.

    Wenn Krankheit incl. Alkoholismus nachweislich Kündigungsgrund ist, dann gehört dieser Hinweis (eventuell als Genesungswunsch umschrieben) ins Zeugnis.

    Faulheit ist schwer zu umschreiben, z.B. „Sie zeigte konzentriertes und exaktes Herangehen an alle ihre Aufgaben“ -> arbeitet wie eine Schlaftablette.
    Bei faul und schlampig wird es dann sehr schwer :-(

    „Ihr Verhalten den Kunden gegenüber war fachlich einwandfrei, ebenso kam sie mit ihren Kollegen jederzeit sehr gut aus.“ -> Zu dem Kunden war sie pampig, die Kollegen hielt sie von der Arbeit ab und für Vorgesetzte war sie ein harter Brocken.

    Die Kreativität beim Zeugnisschreiben liegt im Weglassen oder dem Ersatz durch zweitrangige Eigenschaften.

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  8. Ich würde die Angestellte darauf hinweisen, dass ein Arbeitszeugnis wahr sein muss und sie fragen, ob sie unter diesem Gesichtspunkt tatsächlich eines haben möchte.

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  9. habe vor paar wochen mein arbeitszeugnis mit der note 3 bekommen. was halt einfach nur lächerlich ist. ich lass also vom anwalt eine korrektur schreiben, mein alter chef akzeptiert diese jedoch nicht. jetzt liegt die beweislast bei mir. sowas regt einfach auf, wenn man sich 3 jahre den arsch aufreisst und dann sowas bekommt…

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