An dieser Stelle mal ein kleiner Rüffel an den Arzt, der auf das Rezept von einem Kind einfach nur geschrieben hat:
„1 OP Schlaftropfen Weleda“.
Das ist höchstens eine Beschreibung und keine Medikamenten-Bezeichnung! Und gerade bei anthroposophischen Mitteln – wo oft nicht mal eine Indikation draufsteht, ist das nicht so einfach zu finden. In unserem Computersystem ist es so nicht auffindbar. Und wenn sie dann natürlich nicht erreichbar sind – weil es schon nach 5 Uhr ist- und ich noch lange Internetrecherche betreiben muss, was das sein könnte, hebt das meine Stimmung nicht gerade.
Hier mal eine Liste, was das alles sein könnte: Anthroposophische Heilmittel gegen Schlafstörungen:
Aconitum napellus D20
Avena sativa comp Dil
Bryophyllum Dil
Chamomilla Radix D3 Dil
Coffea tosta D30 Dil
Conchae D1 Dil
Humulus comp Dil
Passiflora comp Dil
Papaver somniferum D6 Dil
…
Und noch besser finde ich, dass das Rezept in einer Discountapotheke schon halb ausgeführt wurde – die Fieberzäpfchen und Hustentropfen sind schon abgegeben worden – von den „Weleda Schlaftropfen“ haben sie dem Kunden einfach gesagt „Das haben wir nicht. kriegen wir nicht“ und ihn mit der Rezeptkopie weitergeschickt. Ich vermute mal ihr habt das nicht nur nicht sondern auch keine Lust gehabt nachzuschauen, was das jetzt sein könnte, ja?
Avena sativa comp. Tropfen. Nur fürs nächste Mal.
Rosinenpicker!
Wie hast du das denn rausgefunden?! Wieso gerade Avena saltiva?
Ja, ja… Servicewüste Discounter!
Dabei heisst es doch: Cheep, fast, good; choose any two!
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Tja, die „Kollegen“ in der Discounter Apotheke hatten wohl keine Lust zu suchen. Also schicken sie den Patienten weiter. Und der sucht wohl so lange, bis er einen „Dummen“ findet, der sich drum kümmert. Und da Pharmama ein gutes Herz hat, ist der Patient bei ihr gelandet und sie (Pharmama) versucht alles mögliche um herauszufinden, was da verordnet wurde.
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„Warnhinweis: Enthält 49 Vol.-% Alkohol“ (weleda-Info zu den Tropfen)
Früher gab’s vom Opa ’n Schnaps fürs Kind, dann hat’s auch gut geschlafen *ironiemodus aus* (teurer Schnaps, nur weil der noch potenzierten Ho…kuspokus enthält)
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… naja, man trinkt das ja nicht gläschenweise, sondern gibt ein paar Tropfen in Wasser. Eine reife Banane hat grad so viel Alkohol drin.
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Boah, das ist ja frech! Auch vom Kunden… ich würde mich das gar nicht trauen!
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Soviel kann der ja nicht dafür … und was bleibt ihm anders übrig, weiterzusuchen, wenn er es dringend braucht?
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Ist doch ***-Egal, was Du abgibst, ist doch ohnehin lediglich Zucker. Also das abgeben, was Dir am meisten Umsatz (oder Marge) liefert, passt schon!
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Zucker ist das nicht. So kannst du die Globuli bezeichnen aber hier war die Rede von Tropfen und die Tropfen enthalten keinen Zucker sondern Alkohol.
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Solch eine Rosinenpickerei ist in D bei einem Kassenrezept nicht möglich. Da gibt es entweder alles oder gar nichts vom Rezept. Und mit der Kopie eines Rezeptes…, das geht auch nicht.
Manchmal beneide ich Dich ja als „schweizer Apothekerin“ für Deine Freiheiten, vieles eigenmächtig entscheiden zu können, manchmal aber auch nicht.
( Ich hätte zwar sofort gewusst, was Schlaftropfen von weleda sind, aber auch nur weil wir jahrelang einen antroposophischen Arzt im Hause hatten.) In D riskiert man zur Zeit jedoch sofort eine Retaxation des Rezeptes, wenn die Bezeichnung nicht eindeutig ist.
LG Caro
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jup, ich hatte heute ein rezept wo nicht nur name und hersteller sondern auch pzn und novh eine nummer drauf standen o_O
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Vielleicht wars ein Privatrezept? Die kann man ja „teilen“, sprich nur zum Teil beliefern…und da kriegt man das Geld vieleicht eh nicht wieder.
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In der Schweiz ist das durchaus möglich, nicht alles vom Rezept zu beziehen, respektive einen Teil hier und einen Teil dort. Es wird allerdings nicht gerne gesehen, aus verschiedenen Gründen.
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privatrezepte kann man in D auch splitten.
aber angesehen vom belieferungszwang der (dt.) apotheken: ich habe es total oft, dass kunden/patienten mit seltsamen rezepten (re-import plus aut idem-kreuz, seltsame hilfsmittelrezepte … etc) von apotheke zu apotheke wandern bis sich jemand (im zweifel dann wohl mein chef oder ich) traur den arzt oder den verband an zurufen bzw. es auf eine retaxation ankommen zu lassen.
ärzte, bitte gebt euch beim verordnungen ausstellen mehr mühe!
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Als Deutscher bin ich gerade erst selber auf das Splittungs“verbot“ für Kassenrezepte gestoßen. Ich nehme mal an, die Gründe sind abrechnungsbedingt.
Aber als Patient, der in einer Apotheke einfach nur einen sehr speziellen Einzelhandel sieht, fühle ich mich überhaupt nicht „frech“ (Kommentar Simone), wenn ich ein paar Sachen hier und ein paar Sachen da kaufe (bzw. kaufen könnte). Ähnliches gilt für den „Rosinenpicker“, aber da nehme ich an, dass Pharmama das auf die Discount-Apotheke bezog.
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Ja, die Discountapotheke.
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